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| Pakistan diskutiert Verbot von Zwangsbekehrungen22. Oktober 2016 in Aktuelles, keine Lesermeinung Gesetzesentwürfe zur Schaffung einer Kommission für Minderheiten-Rechte und zum Schutz von christlichen und hinduistischen Kindern vor erzwungener muslimischer Eheschließung. Rom (kath.net/ KAP) Die geplante Kommission für Minderheitenrechte soll aus elf Mitgliedern verschiedener Religionen und Volksgruppen sowie auch aus Vertretern der Mehrheiten bestehen. Ihr Aufgabenbereich ist laut dem Entwurf die Integration und Gleichstellung aller Bürger unabhängig von religiösen Unterschieden, der Schutz der Menschenrechte und das Vorbeugen gegen Diskriminierung. Bereits im Juni 2014 hatte das Höchstgericht die Regierung zur Schaffung einer Kommission zur Beobachtung der Menschenrechtssituation unter den religiösen Minderheiten aufgerufen. Stimmt die Regierung den nunmehrigen Entwurf zu, könne Pakistan damit "entschlossene Schritte bei der Bekämpfung der Diskriminierung unternehmen, die es in der pakistanischen Gesellschaft auf religiöser Basis gibt", befand der Katholik und Vorsitzende des "Centre for Social Justice", Peter Jacob, am Donnerstag gegenüber "Fides". Wenn künftig Minderjährige nicht konvertieren dürfen, wie im zweiten Entwurf vorgesehen, solle damit "die Religionsfreiheit und das Interesse von Kindern und Jugendlichen im Alter unter 18 Jahren geschützt werden", erklärte Jacob. Besonders zugutekomme dies minderjährigen Mädchen aus den christlichen und hinduistischen Gemeinden, "die verschleppt, vergewaltigt und zu einer muslimischen Eheschließung gezwungen werden", wie der Menschenrechtsaktivist darlegte. Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuChristenverfolgung
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