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2. Dezember 2016 in Schweiz, 4 Lesermeinungen
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Bistum Chur: Mit einer Petition soll die Wahl des Nachfolgers von Bischof Vitus Huonder durch das aktuelle Domkapitel verhindert werden. Gastkommentar von Niklaus Herzog


Chur (kath.net) Vorbemerkung: Am 21. April 2017 wird der Bischof der Diözese Chur, Dr. Vitus Huonder, 75 Jahre alt. Auf diesen Zeitpunkt hin hat er laut Kirchenrecht dem Apostolischen Stuhl seinen Rücktritt einzureichen. Gemäß einem päpstlichen Privileg hat das Domkapitel das Recht, aus einer ihm vom Papst unterbreiteten Liste von drei Kandidaten den Nachfolger von Bischof Vitus Huonder zu wählen. Mit einer online-Petition versuchen einschlägige Kreise, das Wahlrecht des Domkapitels auszuhebeln.

Mit schrillem medialem Getöse hat die Allianz „Es reicht!“ am 11. November 2016 die online-Petition „Gemeinsam für einen Neuanfang im Bistum Chur!“ lanciert. Um was geht es? Der Begleittext schafft – vordergründig – fürs erste Klarheit: Dem „zerrissenen Bistum Chur“ dürfe kein weiteres Mal ein Bischof aufgezwungen werden, welcher für eine „überholte Kirche stehe, die es in unserem Land nicht mehr geben solle“. Es drohe die Gefahr, dass das „einseitig zusammengesetzte Domkapitel“ einen ebensolchen reaktionären Mann zum Bischof wählen würde. Ziel und Zweck der Petition sei es, eben diese Kalamität zu verhindern. Stattdessen sei für ein paar Jahre ein von allen Seiten anerkannter „Apostolischer Administrator“ einzusetzen, der „Brücken bauen“, „Gräben zuschütten“ und so nach vollbrachtem Werk den Boden für die Wahl eines „wirklich neuen und neu machenden Hirten von Chur“ bereiten könne. Bis es soweit ist, habe das Domkapitel gefälligst auf die Wahl eines neuen Bischofs zu verzichten.

Der Startschuss dieser von langer Hand geplanten Pressure-Group-Aktion erfolgte bereits ein paar Wochen früher, nämlich in einem Interview von Martin Kopp im Tages-Anzeiger vom 24. Oktober 2016: Um der Forderung nach Einsetzung eines mehrjährigen Apostolischen Administrators die vermeintliche Plausibilität zu verschaffen, malte er die gegenwärtige Situation im Bistum Chur in den schwärzesten Farben und redete für den Fall der Nicht-Berücksichtigung seiner Forderung nichts weniger als den „Tod des Bistums Chur“ herbei. Tröstlich zu wissen, dass dieses apokalyptische Szenario just vom nicht eben als Freund von Bischof Huonder geltenden Präsidenten der Römisch-Katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Benno Schnüriger, in keiner Weise geteilt wird – im Gegenteil: „Wir von den Bistumskantonen fühlen uns nicht zerrissen“, so Schnüriger in der NZZ vom 25. Oktober 2016.


Was sowohl Martin Kopp als auch die Petition „Es reicht!“ unterschlagen: Der von Ihnen herbeigesehnte Apostolische Administrator würde nicht nur, wie es sein unverfänglicher Name vermuten ließe, als bloßer Verwalter des Status quo fungieren, er hätte nach kirchlichem Recht u.a. auch die Kompetenz, neue Mitglieder des Domkapitels, mithin des Wahlgremiums, zu ernennen.

Und gerade hier liegt des Pudels Kern: Ist das Domkapitel vermöge solcher Neuernennungen – so das Kalkül der Bannerträger einer „weltoffenen Kirche“ – erst einmal „progressiv umgepolt“, darf und soll es umgehend zur Wahl eines neuen Bischofs schreiten.

Der Haken an der ganzen Sache: Da gibt es eine Bestimmung im Kirchenrecht, konkret canon 84 des Codex des Kanonischen Rechts, welcher besagt, dass im Falle eines Missbrauchs ein einmal verliehenes Privileg von der zuständigen Instanz, im vorliegenden Falle der Apostolische Stuhl, entzogen werden kann. Und genau dieses Risiko gehen die Initianten der Petition „Es reicht!“ mutwillig ein, denn die Behauptung, es gehe um eine bloße Verschiebung der Bischofswahl um einige Jahre („bis sich die Situation beruhigt hat“), ist reine Augenwischerei.

Den Initianten geht es vielmehr darum, eine Bischofswahl durch das Domkapitel in seiner aktuellen Zusammensetzung zu verhindern.

Erwin Koller, der Wortführer der Petition, hat in einem Interview der Medienplattform kath.ch vom 22. November 2016 die Katze aus dem Sack gelassen: „Beim Domkapitel kann man sich an den Fingern abzählen, wie die Wahl herauskommen wird“. Voilà! Das Domkapitel soll demzufolge nur dann sein Privileg (Wahl des Bischofs auf der Basis einer vom Apostolischen Stuhl bestimmten Dreierliste) ausüben können, wenn einem die jeweilige Zusammensetzung eben dieses Domkapitels in den Kram passt. Eine solche „A la carte-Handhabung“ eines Privilegs muss als missbräuchlich taxiert werden.

Besonders stoßend an dieser Forderung der Initianten ist die Tatsache, dass sie aus Kreisen stammt, die bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit auf dem Mitspracherecht der Ortskirche insistieren.

Unglaubwürdig ist zudem die Behauptung, diese Vorgehensweise erlaube es, einen Administrator einzusetzen, „der von allen Seiten anerkannt ist“ (Generalvikar Martin Kopp im Tages-Anzeiger vom 24. November 2016). Wenn, wie die gleichen Initianten insinuieren, die Diözese Chur buchstäblich zerrissen ist, ist nicht einzusehen, wie sich eine solche Person finden lässt, die einem „Deus ex machina“ gleich sämtliche Seiten zufriedenstellen könnte.

Ein Letztes: Die Petition „Es reicht – Gemeinsam für einen Neuanfang im Bistum Chur“ enthält die Namen von 48 erstunterzeichnenden Personen. Es handelt sich dabei grossmehrheitlich um Ehemalige bzw. Emeritierte. Da wimmelt nur so von Ehemaligen: seien es „ehemalige Regierungsräte“, „ehemaligen Professoren“, seien es ehemalige Funktionsträgerinnen in kirchlichen und staatskirchlichen Institutionen. Genau besehen sind es zuallermeist über 70-Jahre alte Personen – in ihrer ideologischen Ausrichtung klassische 68-er Oldies.

Just Exponenten dieser „Rollator-Generation“ wollen der Kirche den Weg in die Zukunft weisen, planen einen innerkirchlichen Neuanfang.

Allzu frische Kräfte dürfen es dann aber doch nicht sein. Generalvikar Martin Grichting hält man für zu jung (vgl. Tages-Anzeiger vom 24. November 2016) – die Tatsache, dass vor einigen Jahren Felix Gmür mit 44 Jahren zum Bischof der Diözese Basel gewählt wurde, hat niemanden gestört. Ob sie sich die US-Wahlen zum Vorbild genommen haben? Dort sorgt Trump für frischen Wind – ein 70-Jähriger. Hält man sich das Alter des von den Initianten praktischerweise gleich mitgelieferten „Idealkandidaten“ für das Amt des Apostolischen Administrators, nämlich des Kapuziners Mauro Jöhri, vor Augen, ist man geneigt, diese Frage vorbehaltlos mit Ja zu beantworten.

Der Verfasser, Niklaus Herzog, ist Theologe und Jurist (je ein Lizentiat an der Universität Fribourg) mit Schwerpunkt Kirchenrecht und war jahrelang als Geschäftsführer der Kipa sowie als Chefredaktor von Christian Solidarity International tätig. Bis zu seiner vor kurzem erfolgten Pensionierung war er Geschäftsführer der Ethikkommission des Kantons Zürich. Zur Zeit ist er Mitglied des Interdiözesanen Kirchlichen Gerichts der Schweizer Bischofskonferenz.


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Lesermeinungen

 Konrad Georg 5. Dezember 2016 
 

Als Zugehöriger der Rollator-Kohorte

muß ich feststellen, daß damals, nach dem Konzil, jeder, der sich auf den Geist des Konzils berief, falsch redete.

Eigentlich muß man davon ausgehen, daß es sich bei diesem Personenkreis um Häretiker handelt.

Seit damals ist die Kirche zerrissen. In den wenigen Jahren bis 1971 hat sich die Zahl der Meßbesucher halbiert. (Eugen Kleindienst, jetzt Rom) Eine Statistik der DBK stellt mE diese Situation nicht richtig dar.


1
 
 Dottrina 2. Dezember 2016 
 

Zustimmung, @Smaragdos,

Herr Grichting ist ein hervorragender Mann! Das kann ich natürlich nur anhand seiner Veröffentlichungen beurteilen, aber diese finde ich sehr kompetent.


6
 
 Smaragdos 2. Dezember 2016 
 

Martin Grichting wäre meiner Ansicht nach der ideale Kandidat!


3
 
 Talmid 2. Dezember 2016 
 

Korrektur

Zum letzten Abschnitt: Der Herr, der "vor einigen Jahren" nämlich 2010, "mit 44 Jahren zum Bischof der Diözese Basel gewählt wurde", heisst nicht "Felix Wüst", sondern Felix Gmür. Sein Vorvorvorgänger hiess Otto Wüst.


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