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EAK der CSU und ChristSoziale Katholiken kritisieren Kirchen

13. Dezember 2016 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Kritik: Die beiden großen Kirchen haben sich bislang nicht zum Karfreitagsurteil geäußert - Bedford-Strohm widerspricht


München (kath.net/idea) Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CSU und der Gesprächskreis „ChristSoziale Katholiken“ (CSK) in der CSU haben kritisiert, dass die beiden großen Kirchen sich bislang nicht zum Karfreitagsurteil geäußert hätten. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass ein generelles Tanzverbot an diesem Tag nicht rechtmäßig ist. Der Vorsitzende des EAK der CSU, Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (München), sagte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass man „mit einer gewissen Unruhe“ auf klare Stellungnahmen insbesondere der evangelischen Kirche warte: „Wo ist die eindeutige Stimme der Kirche? Die Glocken dürfen hier nicht stumm bleiben, sonst bröckeln unsere christlichen Grundwerte wieder ein Stückchen ab.“ Für ihn stehe fest, dass der Schutz der „stillen Tage“ auch künftig bestehen bleiben müsse. Das gelte ausnahmslos für alle Veranstaltungen, „die eine öffentliche Wahrnehmung haben können“. Deswegen dürfe für private Veranstaltungen, die dem Charakter dieser geschützten Tage zuwiderlaufen, weder öffentlich geworben noch die Feiertagsruhe „vernehmbar beeinträchtigt“ werden. Letztlich befürchte der Evangelische Arbeitskreis der CSU andernfalls „eine schleichende Abwertung von Grundlagen unserer Gesellschaft“.


ChristSoziale Katholiken: „Evangelische Sprachlosigkeit“ ungewöhnlich

Der Sprecher der ChristSozialen Katholiken, der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Goppel (Eresing), bezeichnete das Schweigen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Reinhard Kardinal Marx (München), als befremdlich. Noch ungewöhnlicher, so der frühere bayerische Wissenschaftsminister und CSU-Generalsekretär, sei die „evangelische Sprachlosigkeit“. Dass der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), das Urteil zum höchsten evangelischen Feiertag „mit Schweigen übergeht und damit den höchsten protestantischen Feiertag quasi streicht“, lasse die Amtskirche im 500. Jahr der Reformation „als selbstzerstörerisch erscheinen“. Goppel: „Man stelle sich vor, der Islam erführe eine ähnliche Einschränkung seiner Existenzberechtigung, was dann die protestantische Seite unserer christlichen Religionsgemeinschaft zur Ehrenrettung der ‚Brüder in Allah‘ unternähme.“

Bedford-Strohm: „Karfreitag kostbarer Feiertag“

Bedford-Strohm wies die Kritik gegenüber idea zurück. Er verwies auf Aussagen des Präsidenten des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke (Hannover). Dieser habe bereits am Tag der Urteilsverkündung begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den besonderen Schutz des Karfreitags als stillen Feiertag bekräftigt habe. Wie der Jurist weiter klargestellt habe, sei es für den christlichen Glauben von zentraler Bedeutung, Jesu Leiden und Sterben zu bedenken. Dieses in „äußerlich gewährleisteter Stille“ tun zu können, habe die Feiertagskultur in Deutschland geprägt. Niemand werde gezwungen, sich dem anzuschließen. Das aber zu respektieren, sei auch für andere zumutbar. Darauf werde, so hoffe Anke, ebenso der Freistaat Bayern bei der Regelung von Ausnahmemöglichkeiten für andere Veranstaltungen am Karfreitag achten.

Laut Bedford-Strohm ist der Karfreitag „ein kostbarer Feiertag, nicht nur für uns als Kirche, sondern für die ganze Gesellschaft“. Darum werde er sich auch in Zukunft mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Karfreitag als stiller Tag erhalten bleibt.


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Lesermeinungen

 idefix_DEL 13. Dezember 2016 
 

Die Wiedergabe des Urteils ist nicht korrekt.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich den Charakter des Karfreitags als Tags der Stille bestätigt. Es muss der Gesetzgeber auch keine "Tanzveranstaltungen" am Karfreitag ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, dass mit der bestehenden Regelung auch politische und andere weltanschauliche Veranstaltungen verunmöglicht werden, noch dazu, wo im Anlassfall diese Veranstaltung nicht unter freiem Himmel, sondern in einem geschlossenen Lokal stattgefunden hätte. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt greift unverhältnismäßig in die Grundrechte auf Bekenntnisfreiheit bzw. auf versammlungsfreiheit ein.
Hätte die Veranstaltung unter freiem Himmel stattgefunden, hätte das Bunderverfassungsgericht das schon anders bewertet (nämlich u.U. für die Karfreitagsruhe und gegen die Veranstaltung).


1
 
 hortensius 13. Dezember 2016 
 

Schweigen rundum!

Wenn es um die Verkündigung der Zehn Gebote geht, schweigen beide Kirchen kräftig. Wenn es um die Sieben Sakramente geht, schweigen die die meisten katholischen Bischöfe und ihre riesigen "Beamtenapparate". Sie leiden noch am Wohlstand.


10
 
 Bialas 13. Dezember 2016 
 

In vielen Dingen schweigen die Kirchen.


8
 
 Chris2 13. Dezember 2016 
 

Die Kirchen haben wichtigeres zu tun,

z.B. ihre tönernen Strukturen zu verwalten, Gender umzusetzen oder der Regierung mit kostenlosem "Nudging" zu dienen (die drei Extra eingestellten "Propagandaexperten" freuen sich - ebenso wie Frau Kahane - über jede Hilfe). Zum Glück gibt es noch (und wieder) einzelne Bischöfe, die vor allem durch Verkündigung der frohen Botschaft des Sieges uber Tod und Sunde (nicht über die Gebote) auffallen...


11
 

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