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Malta stellt Therapie von Homosexualität unter Strafe

14. Dezember 2016 in Chronik, 28 Lesermeinungen
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Professionelle Therapeuten müssen mit einer Geldstrafe von € 2.000 bis € 10.000 oder bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen, wenn sie versuchen, homosexuelle Neigungen zu verändern.


Valetta (kath.net/jg)
Das Parlament des Inselstaates Malta hat Anfang Dezember einstimmig beschlossen, Therapien zur Veränderung homosexueller Neigungen (sog. Konversionstherapien) unter Strafe zu stellen. Wer die sexuelle Orientierung eines Menschen unterdrücken oder ändern will, muss mit einer Geldstrafe zwischen € 1.000 und € 5.000 beziehungsweise einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Monaten rechnen. Dies berichtet die Zeitung Malta Today in ihrer Online-Ausgabe.

Professionelle Therapeuten, also Psychiater und Psychotherapeuten, werden mit € 2.000 bis € 10.000 beziehungsweise bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Der Inselstaat ist damit das erste europäische Land, das die Therapie von Homosexualität unter Strafe stellt.


Das Gesetz legt weiters fest, dass keine sexuelle Orientierung, Genderidentität oder Ausdruck der Geschlechtlichkeit eine Störung, Krankheit oder Mangel ist. Gleichzeitig wird das Alter, ab dem Jugendliche eine operative Geschlechtsänderung ohne Zustimmung der Eltern durchführen lassen könne, auf 16 Jahre reduziert, berichtet Malta Today.


Ergänzung:

Der Gesetzestext beinhaltet unter anderem folgende Bestimmungen:

Niemandem ist es erlaubt, eine Konverstionstherapie an Personen vorzunehmen, die
- unter 18 Jahren alt sind oder
- körperlich oder geistig beeinträchtigt sind oder
- aufgrund ihres Alter, ihrer Reife, ihrer Gesundheit, einer Behinderung oder sozialer oder anderer Bedingungen besonders gefährdet erscheinen.

Weiters verbietet das Gesetz allen Personen, irgend jemand gegen seinen Willen oder ohne seine Zustimmung einer Konversionstherapie zu unterziehen. Auch die Werbung für Konversionstherapien ist verboten.

Professionellen Therapeuten ist es untersagt,
- Konversionstherapien anzubieten, unabhängig davon ob sie dafür bezahlt werden oder nicht.
- Personen an andere professionelle Therapeuten oder sonst irgend jemand zu verweisen, damit diese dritte Person eine Konversionstherapie durchführt.

(Artikel 3 des Affirmation of Sexual Orientation, Gender Identity and Gender Expression Act)


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Lesermeinungen

 xx 19. Dezember 2016 
 

Liebe Mitglieder, sie wissen schon, das pädophile Neigungen etwas ganz anderes ist als Homosexualität!! Ein Pädophiler vergewaltigt ein Kind, welches häufig neben psychischen Verletzungen auch körperliche Schmerzen ertragen muss! Ein Kind wird hierbei von einem Erwachsenen gezwungen mit ihm sexuelle Zärtlichkeitne auszutauschen. Homosexuelle lieben sich, wie es Heterosexuelle tun und deshalb sind Vergleiche mit Pädophilen in manchen Kommentaren hier zutiefst abstoßend und hat nichts mit Nächstenliebe, noch etwas mit Jesus seiner Botschaft zu tun! Vielleicht sollten manche hier ihre Sichtweise überdenken und sich erstmal Bilden bevor so ein Kommentar entsteht.


3
 
 Quirinusdecem 16. Dezember 2016 
 

@mirjamvonabelin

"Fehlt nur noch
das Heteros unter Strafe stehen wenn sie kein Interesse an gleichgeschlechtlicher Beziehung haben."

...das kommt noch. Das ist dann der Gipfel der Perversion. Von da an geht's für diese Lobby wieder bergab.

Beweis? In den Schule und Kindergärten wird bereits jetzt intensiv in der Sexualpädagogik auf das Ausprobieren aller sexuellen Variationen hingewiesen und auch aufgefordert, gem. div. Lehrplänen und Empfehlungen


3
 
 Tonia 14. Dezember 2016 
 

Pädophilie

@Alpenglühen
Bezüglich der Pädophilie haben Sie recht. Man unterscheidet zwischen guter und schlechter Pädophilie.Pädophilie ist nur dann schlecht, wenn die Kinder nicht einverstanden sind.Im Schulbuch wird dem Kind dies unterschwellig vermittelt. Will z.B. ein Erwachsener deinen Körper berühren, und du willst das nicht, dann sage laut und deutlich:"Halt"! Die Betonung liegt auf, und du willst das nicht.
Einer Sexualpädagogik die unter dem Etikett sexuelle Vielfalt firmiert, die unter Praxismethoden, Massagen üben und Lieblingsstellungen zeigen,versteht unterstelle ich dieselben Absichten.


3
 
 Fides Mariae 14. Dezember 2016 
 

@Henry_Cavendish

Sehr wichtiger Einwand! Wenn das so ist, nehme ich mein Posting zurück.
Kann hier noch ein Englischkundiger, der dafür Zeit hat, die Meinung von @Henry_Cavendish bestätigen?


1
 
 Fides Mariae 14. Dezember 2016 
 

VÖLLIG bekloppt

Da werden wohl GEsetze unter dem Motto "was nicht sein darf, kann nicht sein" erlassen. Wann kommt die Menschheit endlich wieder zu Verstand. Mit dieser "Verbieteritis" sind wir auch nicht besser als die Taliban.
Die Verlierer sind Menschen mit homosexueller Neigung, die keine Freiheit der Wahl mehr haben sollen.


3
 
 Veritasvincit 14. Dezember 2016 

nicht mehr zeitgemäss

Die maltesische Gesetzgebung hinkt dem Zeitgeist hintennach. Sie spricht von homosexueller Orientierung. Der Genderismus legt sich doch nicht mehr auf eine geschlechtliche Orientierung fest. Da gibt es Hetero- Homo- Trans- und Bisexuelle, die ihre Zugehörigkeit zu einer Richtung nach Belieben wechseln können. Die Genderleute haben ohnehin jede Orientierung verloren.


2
 
 mirjamvonabelin 14. Dezember 2016 
 

Fehlt nur noch

das Heteros unter Strafe stehen wenn sie kein Interesse an gleichgeschlechtlicher Beziehung haben.

Therapiert kann nur der werden, der es von sich aus will und er muss es wirklich wollen, sonst funktioniert es nicht. Und schon gar nicht unter Druck.

Als Mutter von sechs erwachsenen Kindern, hab ich die Erfahrung gemacht, das Nichts was erzwungen wurde in der Erziehung, Bestand hat.
Im Gegenteil. Das kennen wir alle. Man muss nur etwas verbieten und schon wird es interessant.

In diesem Sinne, wollen wir hoffen das, das Verbot sich ins Gegenteil auswirkt und die Homosexuellen erst auf die Idee kommen, eine Therapie zu machen.


4
 
 Alpenglühen 14. Dezember 2016 

@Gloria Patri - eine Veranlagung!, egal welcher Prägung, ist nicht strafbar.

Das Ausleben kann ggf. unter Strafe stehen.
Artikel, Zitat: „Das Gesetz legt weiters fest, dass keine sexuelle Orientierung, Genderidentität oder Ausdruck der Geschlechtlichkeit eine Störung, Krankheit oder Mangel ist.“
Auf dieser Grundlage ist die Schlußfolgerung von @Stefan Fleischer absolut richtig, daß auch z.B. Pädophilie und Exhibitionismus als Ausdruck der Geschlechtlichkeit „keine Störung oder Mangel“ ist u. somit entsprechende Handlungen nicht bestraft werden können.
Zitat: „Nur werden beim Ausleben dieser Neigungen (Anmerk. Pädophilie) sexuelle Handlungen gegen den Willen der betroffenen Kinder vorgenommen, was aufs äußerste verwerflich ist. Zitat Ende.
Meinen Sie das wirklich so? Denn der Umkehrschluß ist, daß diese Handlungen ok sind, falls sie nicht gegen den Willen der Kinder erfolgen! Also vermittle ‚man’ ein ‚positives Gefühl’, s. „schulisches Theaterprojekt 'Mein Körper gehört mir!' in Salzkotten“, u. ‚man’ hat eine ‚straf-freie Bahn’ für alles was ‚man’ tun will?


5
 
 aeppelken 14. Dezember 2016 

Das eigentliche Problem...

...dieses Beschlusses liegt doch darin, dass es Therapeuten untersagt wird, eine solche Therapie überhaupt anzubieten. Wie sollen dann Menschen, die darunter leiden und sich daher eine Therapie wünschen, geholfen werden? Ein Staat, der sich als tolerant ansieht, sollte auch solche Menschen berücksichtigen.


8
 
 Ulrich Motte 14. Dezember 2016 
 

Myschkin:

Ändern will logischerweise auch jeder Therapeut, den jemand damit beauftragt,
die Orientierung seines Patienten. Zudem legen die Worte "Unterdrücken und Ändern" wohl eher nahe, daß mit "Unterdrückung" nicht Gewalt oder Nötigung gemeint ist, sondern die Zielrichtung, nämlich die Beseitigung homosexueller Orientierung, während bei der "Änderung" noch die Umorientierung zur Heterosexualität hinzutritt. Zudem ist gewaltloser und nicht nötigender Druck völlig legal und legitim: Ich komme gerade aus der großartigen Bibelstunde der Evangelisch-Lutherischen Gebetsgemeinschaft, in der - Gott-sei-Dank- verbaler Druck ausgeübt wurde, allein auf Christus zu vertrauen. Und nicht nur wir Bibelkonservativen, sondern auch recht viele Römische Katholiken üben Druck aus, daß vor allen CDU/CSU und FDP ungeborene Kinder möglichst vor der Tötung schützen sollen. Ohne Druck lieferten uns unzählige Firmen schlechte Ware. Und selbst Linke drücken auf Armutsbekämpfung, leider oft untaugliche linke!


3
 
 Ulrich Motte 14. Dezember 2016 
 

Der prozentuale Anteil der Katholiken

an der Bevölkerung Maltas wird im Internet mit 88,6 Prozent angegeben.


1
 
 antony 14. Dezember 2016 

@ Gloria Patri: "wahllos herumtherapieren"?

Es geht doch um Menschen, die mit ihrer sexuellen Orientierung unzufrieden sind und deshalb Hilfe suchen. Es geht um den Auftrag des Klienten!

Klienten haben dafür verschiedene Motive, wie der Wunsch nach Familie oder die Unzufriedenheit mit einem homosexuellen Lebensstil (der bei Männern mit sehr viel höheren Raten von Gewalterfahrungen und sexuell übertragbaren Krankheiten einher geht).

Zum Outcome von "Sexual Orientation Change Efforts": 1/3 erlebt sich anschließend als eindeutig heterosexuell, 1/3 als weiterhin homosexuell, 1/3 uneindeutig.

Das entspricht dem, was Psychotherapie z. B. bei Depressionen leistet. Kein besonders gutes, kein besonders schlechtes Ergebnis.

Minderjährigen ist diese Hilfe in Malta nun verschlossen, Volljährigen massiv erschwert. Ein massiver, ideologisch motivierter staatlicher Eingriff in die Therapiefreiheit!

Den Therapeuten dürfte das nicht sonderlich weh tun, die haben auch sonst genug zu tun.


7
 
 A.Reik 14. Dezember 2016 

Der Katechismus der Kirche lehrt,

dass wir bis heute nicht die Ursachen des Phänomens Homosexualität kennen. Daran sollte man sich halten und weder eine phsysische noch psychische Erkrankung annehmen.


3
 
 myschkin 14. Dezember 2016 
 

Was soll daran falsch sein?

"Wer die sexuelle Orientierung eines Menschen unterdrücken oder ändern will, muss mit einer Geldstrafe zwischen € 1.000 und € 5.000 beziehungsweise einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Monaten rechnen."

Der Satz besagt nach meinem Verständnis lediglich, dass es künftig unter Strafe steht, Druck auf andere auszuüben, damit sie ihre sexuelle Orientierung durch therapeutische Maßnahmen ändern.

Ich kann aus dem Satz nicht herauslesen, dass jemand der aus eigenen Stücken, also freiwillig, derlei therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen will, daran gehindert würde.


4
 
 Henry_Cavendish 14. Dezember 2016 
 

Das ist so nicht richtig!

Ich habe mir gerade den Spaß gemacht und das betreffende Gesetz auf dem entsprechenden Dokumentserver des maltesischen Staates zu lesen (Englisch).

Was durch das Gesetz (u.a.) unter Strafe gestellt wurde ist eine Therapie gegen den Willen der Person. Und es werden Kinder und Jugendliche geschützt, deren Eltern (mit ganz engen Ausnahmen) weder in die eine noch die andere Richtung Therapien oder medizinische Eingriffe veranlassen dürfen, bevor das Kind nicht selbst einsichtsfähig ist und selbst einwilligt.

Der o.a. Strafrahmen ergibt sich dabei, wenn nicht nur illegal ein Eingriff vorgenommen wird sondern dies auch ganz oder teilweise durch "hatred" motiviert ist.

Der letzte o.a. Absatz (Störung, Krankheit, Mangel) steht im Kontext zu älteren Gesetzen (siehe angels. Rechtssystem), die es als solche betrachteten. Diese werden summa summarum als "null and void" erklärt. Sprich, niemand soll wg. eines Gesetzes von Anno Tubac deswegen beklagt werden können.


4
 
 Gloria Patri 14. Dezember 2016 
 

@Stefan Fleischer

Lieber Stefan Fleischer, im Fall der Pädophilie liegt der Sachverhalt deutlich anders. Die Neigung als solche ist nicht strafbar. Nur werden beim Ausleben dieser Neigungen sexuelle Handlungen gegen den Willen der betroffenen Kinder vorgenommen, was aufs äußerste verwerflich ist.

Wenn man hingegen an einem Homosexuellen nicht mehr wahllos herumtherapieren darf, nimmt kein Dritter Schaden. Also bitte nicht Äpfel und Birnen vergleichen.


3
 
 Philipp Neri 14. Dezember 2016 

Wo endet das?

Es wird bald so sein, dass der Katholischen Kirche verboten wird, in ihren Publikationen (Katechismus) und Schriften irgendetwas "Diskriminierendes" in Bezug auf Gender, Homosexualität, etc. noch zu äußern oder zu lehren! Ihr werdet sehen!


13
 
 Stefan Fleischer 14. Dezember 2016 

Schön wäre es

wenn nun einmal ein Strafverteidiger dort für seinen pädophilen oder exhibitionistischen Klienten mit Hinweis auf dieses Gesetz Straffreiheit und eine Entschädigung für den moralischen Schaden der Anklage fordern würde. Oder sind wir schon soweit, dass die Öffentlichkeit auch dadurch nicht aufwachen würde?


10
 
 Heinzkarl 14. Dezember 2016 
 

Homosexualität ist ein Identitätsproblem

Als Psychotherapeut, der Hunderte von homosexuell orientierten Männern, die mit ihrer Homosexualität unzufrieden waren, in der Therapie begleitet hat, erhalte ich Telefonanrufe aus der ganzen Welt. Immer häufiger geht es dabei um Kinder. Die meisten Anrufer sind besorgte Eltern, die das Beste für ihr Kind möchten, und ich gebe mir alle Mühe, sie zu unterstützen, ihnen Informationen zu geben und hilfreiche Wege aufzuzeigen.

Männlichkeit muss errungen werden

Joseph Nicolosi, Ph.D. und Linda Ames Nicolosi

http://www.dijg.de/homosexualitaet/maennliche/maennlichkeit-beziehung-vater-sohn/


Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft

http://www.dijg.de/pressemitteilungen/


8
 
 Ad Verbum Tuum 14. Dezember 2016 

Sodom und Gomorrha

ausgerechnet Malta. EINSTIMMIG!
Gibt es denn keine wirkliche Vernunft mehr, keinen gesunden Menschenverstand? Ein Gesetz gegen diejenigen die "normal" werden wollen? ... und alles nur wegen Lobbyisten für eine Minderheit, die damit nicht geschützt wird, sondern zementiert wird, den Einzelnen bevormundet?
Wahrlich unmenschlich, gegen die Würde des Menschen. Unfreiheit. Diktatur.


14
 
 antony 14. Dezember 2016 

Sexuelle Orientierung ändern wollen nicht die Therapeuten, sondern die Klienten.

Der Therapeut nimmt den Auftrag des Klienten ernst.

Dieses Gesetz ist ein Bevormundungsgesetz für homosexuell empfindende Menschen. Die dürfen sich nämlich keine Veränderung wünschen.

Malta begäbt die Toleranz.


16
 
 Stefan Fleischer 14. Dezember 2016 

Die logische Konsequenz wäre

"Das Gesetz legt weiters fest, dass keine sexuelle Orientierung, Genderidentität oder Ausdruck der Geschlechtlichkeit eine Störung, Krankheit oder Mangel ist"
Die logische Konsequenz wäre, dass auch z.B. Pädophilie keine Störung, Krankheit oder Mangel ist.


17
 
 aragorn1 14. Dezember 2016 
 

Rauhe Zeiten brechen an

"Wer die sexuelle Orientierung eines Menschen unterdrücken oder ändern will, muss mit einer Geldstrafe zwischen € 1.000 und € 5.000 beziehungsweise einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Monaten rechnen."

Soweit so schlecht.
Konsequenterweise müsste das aber auch auf alle zutreffen, die heterosexuelle Orientierung (anderer) ändern will. (zb. in Schulen)


17
 
 Karlmaria 14. Dezember 2016 

In dieser vorweihnachtlichen Zeit

sollten wir uns eigentlich mit anderen Themen beschäftigen. Der Narzissmus macht für die Wahrheit blind. Durch den Narzissmus haben wir sogar schon das Frauenpriestertum hat Seine Heiligkeit neulich ungefähr so gesagt. Liebe zu Jesus Christus und die Liebe zum Nächsten und die gelebte Weihe an Maria bringen auch hier Besserung. Die Unbefleckte Empfängnis ist frei von Narzissmus. Die Unbefleckte Empfängnis ist unsere Rettung. Oder die Unbefleckt Empfangene Mutter vom Sieg. Wir dürfen um einen Herzenstausch mit der Unbefleckten Empfängnis bitten. Das hilft. Der Herzenstausch kostet vielleicht auch bald 5000 Euro Strafe!

2Thess2 10 Er wird alle, die verloren gehen, betrügen und zur Ungerechtigkeit verführen; sie gehen verloren, weil sie sich der Liebe zur Wahrheit verschlossen haben, durch die sie gerettet werden sollten.

Römer1 24 Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus, sodass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten.


7
 
 Elija-Paul 14. Dezember 2016 
 

Mein Gott!

Das ist wie eine Bekehrung von Paulus zum Saulus und noch schlimmer! Nicht zu fassen!Malta und Frankreich gehen auf antichristlichen diktatorischen Pfaden streng voran. Bald werden andere folgen!
Kyrie eleison!


15
 
 Quirinusdecem 14. Dezember 2016 
 

Herzlichen Glückwunsch

...also ist dann auch Pädophilie normal. Und sie werden sich als nächstes auch ausleben können. In Deutschland sind ja bereits reichlich Versuche zur Normalisierung gelaufen. Herzlichen Glückwunsch, untergehendes Abendland!


12
 
 elmar69 14. Dezember 2016 
 

Inkonsequent

Wenn man schon davon ausgeht, dass jedwelche geschlechtliche was auch immer in Ordnung ist, müsste man alle Eingriffe diesbezüglich verbieten, nicht nur den Versuch des Wechsels von "homosexuell" nach "heterosexuell" sondern auch eine Geschlechtsumwandlung, die ja eigentlich nichts anderes als z.B. der Wechsel von "männlich - gefühlt weiblich" nach "weiblich" ist.

Ich frage mich, ob die wirklich damit durchkommen, dass jemandem, der mit seiner Homosexualität unglücklich ist (die anderen gehen sicherlich nicht zum Therapeuten), eine professionelle Therapie verweigert wird.


11
 
 PBaldauf 14. Dezember 2016 
 

Heiliger Paulus, Vater der Malteser, bitte für Malta
Heilige Jungfrau von Mellieha, bitte für Malta
Heiliger Georg Preca, bitte für Malta
Seliger Nazju Falzon, bitte für Malta
Selige Maria Adeodata, bitte für Malta
Alle Engel und Heiligen, bittet für sie


18
 

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