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Diözese Rom lässt Geschiedene in Einzelfällen zur Kommunion zu

9. Jänner 2017 in Weltkirche, 98 Lesermeinungen
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Kardinalvikar erlässt Richtlinien zur Anwendung des Papst-Schreibens "Amoris laetitia"


Rom (kath.net/KAP) In der Diözese Rom können wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Einzelfällen jetzt die Kommunion empfangen. Das geht aus Richtlinien von Kardinalvikar Agostino Vallini zur Anwendung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia" hervor, aus denen das Internetportal "Vatican Insider" am Samstag zitierte. Hierbei müssten die Priester übermäßige Strenge ebenso wie Laxheit vermeiden, so Vallini. Katholiken, die nach einer Scheidung erneut standesamtlich geheiratet haben, könnten dies jedoch nicht als Recht einfordern. Franziskus habe in seinem Schreiben keineswegs gesagt, wiederverheiratete Geschiedene müssten die Kommunion bekommen. Er habe nur nicht ausgeschlossen, dass dies in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen möglich sei, betonte der Kardinal.


Die Aussagen Vallinis stammen laut "Vatican Insider" aus einem Vortrag, den er bereits im September vor Priestern seiner Diözese hielt. Vallini ist der Stellvertreter von Papst Franziskus als Bischof von Rom.

Eine Zulassung zu dem Sakrament soll in der Diözese Rom laut Vallini nur dann möglich sein, wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist. Dies ist zuvor durch das Gericht zu klären. Der zuständige Pfarrer soll die betreffenden Paare nach dem Willen Vallinis zunächst dazu ermutigen, die Gültigkeit ihrer Ehe von einem Gericht klären zu lassen. Sollte sich ein Prozess als undurchführbar erweisen, sei die seelsorgerische Initiative des Pfarrers nötig. Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme. Hierbei müsse der Priester jeden Einzelfall sorgfältig prüfen und die jeweilige Situationen unterscheiden. Hierzu seien regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen nötig, um sich der "Reife des Gewissens" und ihrer Reue zu vergewissern.

Das Schreiben "Amoris laetitia" von April 2016 hatte eine Debatte über den Umgang mit Katholiken ausgelöst, die nach einer Scheidung auf dem Standesamt erneut geheiratet haben. Strittig ist, ob sie in Ausnahmefällen zu Kommunion und Beichte zugelassen sind. Franziskus hatte in einer Fußnote von "Amoris laetitia" geschrieben, dass wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Fällen auch die Sakramente erhalten könnten; eine Erläuterung dazu gab er trotz wiederholter Nachfrage nicht.

Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Debatte im November mit der Veröffentlichung eines Briefs von vier Kardinälen. Die Unterzeichner, darunter die deutschen Kardinäle Joachim Meisner und Walter Brandmüller, fordern vom Papst mehr Klarheit. Nachdem Franziskus auf ihr Schreiben nicht geantwortet hatte, machten die Kardinäle den Vorgang öffentlich. Dies wurde von einigen als illoyal kritisiert, von anderen als legitime Anfrage begrüßt.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 BBM 16. Jänner 2017 
 

@Msgr. Schlegl (2)

Warum ist es heute nicht mehr möglich, demütig die Empfehlung von JPII oder BXVI zu akzeptieren um des hohen Gutes der Sakramente willen? Auch darf man katholischen Eltern in einer „irregulären“ Situation sehr wohl zutrauen, ihren Kindern die Gründe des Verzichts auf die hl. Kommunion zu nennen, wenn sie dieser Empfehlung nicht genügen können, wenigstens so den unschätzbaren Wert der Sakramente zu bezeugen und ihre Kinder zu einem christlichen Leben zu führen.


0
 
 BBM 16. Jänner 2017 
 

@Msgr. Schlegl (1)

Ich bin mir sicher, dass Sie in der Sorge um die Kirche, die ich Ihnen gewiss nicht abspreche, AL verteidigen wollen. Ich kann aber Ihrer Argumentation in der Antwort an @Schaf nicht zustimmen. Die Problematik wird keineswegs nur, sehr wohl aber auch an der Sexualität festgemacht, eben weil eheliche Sexualität nur in einer von Gott gebundenen Ehe seinen Platz hat. Es wird total übersehen, dass es heute die Gesellschaft selbst ist, die (fast) alles an der Sexualität festzumachen scheint, indem man insinuiert, ein enthaltsames Leben sei nicht möglich. An diesem Zustand ist kirchliche Verkündigung leider nicht ganz unschuldig. @Schaf weist richtigerweise darauf hin, dass viele, unverschuldet und ungewollt, das Los der Enthaltsamkeit zu tragen haben, und den gleichen Konsequenzen gegenüberstehen wie Wvg, so sie gegen das Gebot der Enthaltsamkeit verstoßen. Leider lassen Sie diese Frage von @Schaf unbeantwortet.


0
 
 Cat1 16. Jänner 2017 
 

@ Bernhard Joseph

Das Wort Gottes ist unbestritten. Vieles, was die Kirche zum Thema Ehe und Familie sagt, beruht aber einfach auf Lehrmeinungen. Jesus hat bspw. nie gesagt, dass Ehebruch nicht verziehen werden kann wie andere Sünden. Der "fortgesetzte Ehebruch" ist auch ein Vorstellungsmodell, das so nicht in der hl.Schrift steht. Ebenso ist die Konzentration auf Sexualität nicht in Jesu Wort begründet, also etwa dass ein Zusammenleben "wie Bruder und Schwester" in einer weltlichen Zweitehe nicht sündhaft ist. Und dass die Ausnahme in Mt 19,9 in der Lehre der Kirche keine Niederschlag findet, kann auch schwer bestritten werden.


0
 
 SCHLEGL 14. Jänner 2017 
 

@ Ein Schaf

Der vom Ihnen geschilderte Fall landet zumeist erst dann vor dem Ehegericht, wenn der eine (schuldige) Partner den anderen mit den Kindern zurückgelassen hat,längst wieder nach der staatlichen Scheidung in einer neuen Beziehung lebt.
Wenn der zurückgelassene Teil jemand findet,der liebevoll auch für die Kinder sorgt (aus solchen Verbindungen sind auch Priester-und Ordensberufungen hervorgegangen!),dann haben wir das Dilemma.Es ist auch nicht klug,das Ganze immer nur an der Sexualität festzumachen (Jesus hat eigentlich relativ wenig zu diesem Thema gesagt, viel mehr zu anderen Themen!).Eine Annullierung ist nicht möglich,weil Zeugen,die z.B. die Ablehnung der ehelichen Treue von Anfang an, durch den 1. Partner, darlegen könnten, bereits gestorben sind.Wenn die Eltern nicht zu den Sakramenten gehen (dürfen),gehen erfahrungsgemäß auch die Kinder nicht,das wird Ihnen jeder Pfarrer sagen.Wenn die 2 die Enthaltsamkeit nicht schaffen, ist das ein Fall für AL Fußnote!Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Bernhard Joseph 14. Jänner 2017 
 

@Cat1

Sie scheinen das tiefere Problem nicht zu sehen. Dass die Lehre nicht von einem Tag auf den anderen vom Himmel gefallen ist, lässt sich kaum bestreiten. Insofern ist der Lehre eine Entwicklung inhärent. Dies gilt insbesondere für Lehrmeinungen(!), die Vorstellungsbilder beinhalten, wie die vom limbus puerorum, die deutlich vom Wort Gottes (Mt 19,6) unterschieden werden müssen. Die Lehre ist natürlich, was solche Vorstellungsbilder und theologische Meinungen anbetrifft, nicht abgeschlossen und in der Kirche wird es immer eine Vertiefung des Glaubensverständnisses geben. Sobald aber dieses Glaubensverständnis dem Grundbezug, also dem was Jesus gesagt hat, widerspricht, würde die Lehre in sich absurd, weil sie dann ihren absoluten(!) Bezug verliert. Niemand sagt, das WvG in der Hölle landen, sondern dass dieser Zustand gegen das Wort Gottes steht. Über das Wort Gottes hat kein Mensch, auch der Papst nicht, die Verfügungsgewalt. Da gilt nur das sola scriptura.


5
 
 Ein Schaf 13. Jänner 2017 
 

@SCHLEGL: Monsignore, ich hätte bitte gerne ein für alle Mal eindeutige und klare Antworten ...

... von Ihnen auf folgende beiden Fragen:

In dem Fall, dass der Nichtbestand der Ehe wahrscheinlich ist, aber formal keine Anullierung möglich ist, bleibt sie also formal bestehen, auch wenn sie de facto nie bestanden hat. Daher ist keine sakramentale Eheschließung möglich.

Das ist doch einfach ein tragisches Ehehindernis - wie viele andere auch (Behinderung, Impotenz, Partnerlosigkeit, etc).

Und ist also eine Verpflichtung zur Enthaltsamkeit.

Wenn aber trotzdem Sex - dann eben keine Lossprechung & keine Kommunion!

Frage (1):

Warum sollte man plötzlich in dieser speziellen Situation Sex außerhalb einer sakramentalen Ehe haben dürfen? Und ohne Umkehr und Beichte die Kommunion empfangen dürfen?

De facto kann man ab jetzt offiziell trotz unehelichem Sex zur Kommunion.

Denn die "neue Ehe" ist ja keine katholische Ehe.

Wenn das sogenannte "Wiederverheiratete" dürften - dann dürften es prinzipiell auch andere Personen außerhalb einer sakramentalen Ehe.

Richtig? Das ist Frage (2).


6
 
 Irustdim 13. Jänner 2017 
 

Wenn eine Nichtigkeitserklärung einer sakramentalen Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist, ist nicht wegen Prozessangelegenheiten sondern weil es keine der Annullierungsgründen (die übrigens sehr wenig sind) vorliegen. In jeder Sakramentalen Ehe Gott ist DER Zeuge und deswegen NUR die Gründe sind wichtig. Das Problem mit der Ehe, mit den Scheidungen und Wiederverheiratungen sind so alt wie die Menschheit; dennoch ist die lateinische Kirche im 2015 Jahren NIE den Weg von AL befolgt! Und wenn es keine der Annullierungsgründen vorliegen (und jede Beteiligte weiss genau welche diese Gründe sind und dass diese kristallklar sind) und eine Trennung nicht möglich ist, dann müssen beide Personen sich vom sexuellen Akt enthalten. Dies ist die Lehre der lateinischen Kirche seit Anbeginn und keinen Mensch (ob Papst oder Ängel oder Priester) darf diese verändern.


6
 
 SCHLEGL 13. Jänner 2017 
 

@ Irustdim

Nein, Ihr Satz ist unklar! Eine Annullierung kann ausgesprochen, oder verweigert werden. Es kann aber auch sein, dass der Prozess nicht weitergeführt werden kann, weil entscheidende Dokumente aus unverdächtiger Zeit verloren gegangen sind, wichtige Zeugen gestorben sind, oder ärztliche Atteste verschwunden sind. Das gibt es, leider! Dann kann der Prozess nicht weitergeführt und abgeschlossen werden, es ist damit NICHT entschieden, ob die Ehe GÜLTIG oder UNGÜLTIG ist. Oft ist die Wahrscheinlichkeit der Ungültigkeit relativ groß, kann aber aus Mangel an Dokumenten und Zeugen nicht mehr bewiesen werden. Genau hier sehe ich den Ansatz der Fußnote von AL.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Bernhard Joseph 13. Jänner 2017 
 

@Philip

Sie weichen wieder nur aus. In dem Zitat von Papst Benedikt wird doch explizit die Überzeitlichkeit der Glaubenswahrheiten betont. Da können Sie doch nicht mit der Phrase von den "offiziellen Vertretern" kommen, wobei Sie diese Überzeitlichkeit damit einschränken. Sie haben da ein Kirchenverständnis, das Kirche mit einer Behörde gleichsetzt, in der eben ein neuer "Chef" munter seine Vorgänger revidieren kann. Genau das aber geht nicht und Papst Benedikt, dem Sie kaum seine Autorität als Theologe bestreiten können, hebt dies auch unmissverständlich(!) hervor. Dass einige Katholiken dieses Faktum nach 2000(!) Jahren Treue in der Lehre auf einmal nicht mehr wahrnehmen wollen, aus ideologischen Gründen, beschwört in der Tat die Gefahr eines Schismas herauf, wie es Kardinal Brandmüller deutlich benannt hat. Der Papst ist durch seine Rolle als Stellvertreter Christi immer an dessen Wort gebunden. Es wäre absurd, wenn das nicht mehr der Fall ist, dann würde der ganze Glauben entleert


8
 
 bernhard_k 12. Jänner 2017 
 

@Philip

Das oberste Wahrheits-Kriterium ist immer der Wille Jesu Christi, das gilt wohl unbestritten.

Und um diese Wahrheit muss gerungen werden ...

Die 5 Fragen ("Dubia") der 4 Kardinäle sind signifikant! Wenn die Lehre der Kirche (tatsächlich) nicht verändert worden ist, dann ist es doch ein Leichtes, diese 5 Fragen locker, überzeugt, unaufgeregt, jenseits aller Befindlichkeiten und voller(!) Freude(!) und Leidenschaft für die Wahrheit Jesu Christi zu beantworten!

Wer als oberster Lehrer signifikante Fragen NICHT beantwortet, sollte m.E. schon begründen, warum er das nicht will ... sonst wird alles noch verwirrender, als es ohnehin schon ist.


8
 
 Philip 12. Jänner 2017 
 

@Bernhard Joseph

Nun, dann etwas präziser: Man ordnet sich dem Lehramt unter und seinen offiziellen Vertretern. Und wenn sowohl der Papst als auch Kardinal Müller das von Ihnen und anderen Behauptete als nocht gefährlich ansehen - wie gesagt, inhaltlich bin ich da raus - dann sehe ich keinen Grund, warum ich plötzlich vier einfachen Kardinälen und nicht mehr dem Stellvertreter Christi folgen sollte, unabhängig vom Verdienst aller involvierten Personen - denn es wird seinen Grund haben, den nur Gott allein kennt, warum keiner der vier Papst oder Glaubenspräfekt ist. Oder irgendein anderer Kritiker des Papstamtes und der Kurie. Und wie schon erwähnt sieht letzterer auch keine Gefahr, das hat er wortwörtlich so gesagt.


4
 
 Tonika 11. Jänner 2017 
 

Bernhard Joseph was Christus WILL spielt keine Rolle mehr, sondern nur der Wille der Menschen.


6
 
 anjali 11. Jänner 2017 
 

@Steve Acker

Ich meinte dass die Ehe nicht annuliert worden kann wenn es Kinder gibt? So war es jedenfalls frueher hier in der Niederlanden.


3
 
 Helena_WW 11. Jänner 2017 
 

@SteveAcker wie so was aussieht sieht man auch ev. BK und ev BP und ev. Bischöfin Käßmann

Nur warum soll die katholische Kirche nun anfangen sowas abzusegnen und im Widerspruch zu Jesu Wort die Eucheristie zulassen, okumenischen dem Irrtum hinterdreinlaufend?

Es ist für mich als Weltchristin schon erstaunlich, dass wir nur Politiker an der Regierungsspitze haben, die schon nachgewiesen haben, dass wesentliche Versprechen nicht halten und danach leben können, nämlich ihr Eheversprechen. Aber die bekommen ja auch Privataudienzen bei Papst Franziskus und werden von ihm weltöffentlich gelobt. Wie äußert sich Papst Franzikus hingegen über gewissenhafte Christen?


5
 
 SCHLEGL 11. Jänner 2017 
 

@Steve Acker

Das ist so nicht ganz richtig! Bei allen Diskussionen über AL wird zumeist übersehen, dass die Probleme dort auftreten, wo nur EINER der Partner den Glauben PRAKTIZIERT, der andere NICHT! Zumeist ist es der VERLASSENE TEIL, der eine Annullierung anstrebt. Das Gericht fordert den anderen Partner zur Stellungnahme auf. Entscheidend sind aber Zeugen, Dokumente und Atteste. Das Kirchengericht kann über den "Schuldigen" sogar ein EHEVERBOT verhängen, sodass diese Person NIEMALS mehr eine kirchliche Ehe schließen kann.
Es muss nochmals gesagt werden, die Kirche SCHEIDET keine Ehe, sondern stellt deren NICHTBESTAND/Ungültigkeit gerichtlich fest.Msgr. Franz Schlegl


5
 
 BBM 11. Jänner 2017 
 

@Bernhard Joseph

Ich stimme Ihnen voll zu. In der ganzen Problematik muss die katholische Ehemoral insgesamt im Fokus stehen, die offenbar, so mein Eindruck, stückweise entsorgt werden soll. Wer weiß denn, dass sich eigentlich auch jene von der Kommunion ausschließen, die sich in einer Partnerschaft nicht der einer sakramental gültigen Ehe vorbehaltenen Akte enthalten, ohne eine solche eingegangen zu sein? Die Katastrophe kirchlicher (Nicht-)Verkündigung zeigt sich auch darin, dass dies in dieser Diskussion kaum thematisiert wird, obwohl AL auch davon spricht. Wann wurde denn je die Theologie des Leibes von JPII in der kirchlichen Verkündigung aufgegriffen, die in philosophisch tiefgründiger Weise die inneren Zusammenhänge darlegt? Es geht eben nicht um Kasuistik, sondern um Wahrheit. Und es fällt auf, dass kein Kritiker der Dubia inhaltlich auf diese eingeht. Vielleicht gerade weil dies nicht möglich ist, ohne den Bruch zu konstatieren, von dem @Bernhard Joseph spricht?


9
 
 Steve Acker 11. Jänner 2017 
 

Helena- sehr gut, was sie da bringen

Ja, es gibt verlassene und betrogene Ehepartner, die aber trotzdem an ihrer Ehe festhalten.


7
 
 Steve Acker 11. Jänner 2017 
 

Zu Annullierung - eigentlich echt krass.

Lieber Monsig.
danke für die Infos.

Wird ja immer betont, dass man mit dem armen verlassenen Ehepartner barmherzig sein muss, wenn er eine neue Verbindung eingeht.
Aber wenn ich mir das überlege, dass ein einzelner eine Anullierung seiner Ehe beantragen kann,ohne dass der andere kooperiert, dann schätze ich mal dass Nutzniesser der Anullierung vor allem die Verlassenden sein werden.

Wenn einem sein Ehepartner nicht mehr passt, sucht er sich einen neuen, lässt sich scheiden (auch das geht einseitig),
beantragt die Anullierung(geht schneller als die Scheidg), und kann dann wieder heiraten mit dem Segen der Kirche.
Dem Verlasssenen, der an die Gültigkeit der Ehe geglaubt hat, flattert dann ein Brief ins Haus:"Es wird festgestellt, dass Ihre Ehe nichtig ist."Echt krass.
Wenn das jetzt im großen Stil angewandt wird,was ist die Unauflöslichkeit der kath.Ehe noch wert?
Ein Bekannter von mir aus USA,ist sauer auf die kath.Kirche,weil sein Vater nach 30 J.ehe und 4 Kindern Anullg erreicht ha


9
 
 Helena_WW 10. Jänner 2017 
 

In den dt. Medien grade ein zivirechtlicher Fall (link)

es wird in liberal geltenden Medien über über das polinische - zivilrechtliche Eherecht kritisch geäußert.

http://www.focus.de/familie/rechte/scheidung-verweigert-ein-pole-kommt-aus-seiner-ehe-nicht-raus_id_6474953.html

Nur wie sieht das dann kirchlich aus, wenn die Ehefrau trotz vorausgegangener Untreue des Ehemanns am Eheversprechen festhalten möchte, wie wenn der Untreue eine außerehelichen Beziehung mit resultierenden Kindern hat und ja so gern WVG wäre. Wann wird der Punkt erreicht,ein paar Entwicklungsschritte weiter, wo vielleicht auf den auf Einhalten des Eheversprechenden bestehenden Ehepartners Druck ausgeübt wird, um dem Untreuen wegen der Kinder aus der außerehelichen Beziehung nicht im Weg zu stehen, "pastoral barmherzig" bemäntelt wegen Kinder.

Wann ergibt sich ein "Einvernehmlichekeitsdruck" bei Krankheit/Unfall z.B. entstellt oder querschnittsgelähmt den Partner nicht im WVG blockieren zu dürfen.
#einzelfall läuft gefährlich wie auf assist.Suizid und Abtreibung zu.


8
 
 Elliver 10. Jänner 2017 
 

@lakota

Da stimme ich Ihnen zu. Die Ehevorbereitung steht in AL 205-216. Es muss schon klar sein, was man sich verspricht und welche Dimensionen es für das weitere Leben im Glauben hat. Insofern ist eine intensivere Vorbereitung auf das Ehesakrament nicht nur wünschenswert, sondern in unserer Zeit unabdingbar.

LG & Gottes Segen
Elliver


2
 
 bücherwurm 10. Jänner 2017 

@Giovanni Bosco: Danke für Ihre Klarstellung!


0
 
 Giovanni Bosco 10. Jänner 2017 

@bücherwurm

Ich muss Ihnen recht geben, dass ein Satz von mir, so wie er da steht, nichts mit einem Sakrileg zu tun hat. Natürlich kann eine hl. Messe in einem Gasthaus unabhängig vom Speiseangebot unter den von Ihnen geschilderten Bedingungen gefeiert werden.
Unter dem Stichwort "Eucharistie bei Mc Donalds" verbinde ich allerdings noch andere Assoziationen, die ich hier nicht weiter ausführen möchte, aber sicher ein Sakrileg sind.
Tut mir leid, wenn es auf Grund meiner Verkürzung missverständlich war, was ich gesagt habe.
Mir ging es in erster Linie aber um den Vergleich der beiden Sakramente. Und dass dabei von vielen, auch innerhalb der Kirche, die Würde des Ehesakramentes nicht richtig verstanden wird. Daher ist man bei diesem Sakrament schnell zu allen möglichen Abstrichen bereit.


6
 
 lakota 10. Jänner 2017 
 

@Elliver

"Die Brautleute sollen in den ersten Ehejahren begleitet werden." Das wäre gut, ich denke aber das funktioniert nur, wenn VOR der Heirat geprüft wird, ob die Brautleute im Glauben verbunden oder überhaupt gläubig sind. Es ist doch so, daß viele, wegen dem schönen "Drumherum" kirchlich heiraten und dann nicht wieder in der Kirche gesehen werden. Da funktioniert eine Begleitung in den ersten Ehejahren doch praktisch gar nicht.


1
 
 Elliver 10. Jänner 2017 
 

AL als Chance

Bernhard Joseph: "Die ganzen Probleme resultieren doch daraus, dass die Kirche in der Vergangenheit aus liberaler Praxis nicht darauf geachtet hat, ob das Ehepaar auch wirklich im Glauben verwurzelt ist." Richtig und hier sehe ich eine große Chance durch AL! Die Brautleute sollen in den ersten Ehejahren begleitet werden. In 218 schreibt Papst Franziskus: „Die Vereinigung ist real, unwiderruflich und durch das Ehesakrament bestätigt und geheiligt worden.“ Das Sakrament der Ehe wird nicht relativiert, es wird bestärkt. Papst Franziskus möchte Scheidungen präventiv begegnen(vgl. AL 307, S. 269. Daran ist doch wohl nichts verkehrt.
LG & Gottes Segen
Elliver


1
 
 Bernhard Joseph 10. Jänner 2017 
 

@Msgr. Franz Schlegl

Sicher gibt es ganz selten tragische Situationen, wo ein Urteil nicht gefunden werden kann. Dann bleibt das Eheband bestehen.

Die ganzen Probleme resultieren doch daraus, dass die Kirche in der Vergangenheit aus liberaler Praxis nicht darauf geachtet hat, ob das Ehepaar auch wirklich im Glauben verwurzelt ist. Viele Paare haben kirchlich geheiratet, weil das ein so anrührendes Ereignis ist, also aus Brauchtum, nicht aus dem Glauben heraus. Hier wäre in der Tat zu fragen, ob Gott dieses Paar überhaupt verbunden hat, wobei ja nun die Kirche durch die vollzogene Trauung ohne gründliche Prüfung und Vorbereitung der Heiratswilligen schwere Schuld auf sich geladen hat.

Der gangbare Weg kann nur über ein kirchenrechtliches Verfahren führen, in dem mit Weit- und Umsicht auch bei Fehlen von Dokumenten über die Gültigkeit des Ehebandes entschieden wird. Darüber hinaus sollte die Tür geschlossen bleiben, weil einfach das Wort Gottes hier klar und deutlich ist.


8
 
 SCHLEGL 10. Jänner 2017 
 

@ Steve Acker

Bei einem kirchlichen Eheprozess sind nicht die Partner angeklagt, sondern das Eheband. Auch ein Partner allein kann den Antrag auf Annullierung stellen, der andere Partner wird davon unterrichtet. In erster Linie kommt es aber auf Dokumente aus "unverdächtiger Zeit", auf Zeugenaussagen und auf diverse Gutachten (medizinisch, psychiatrisch, neurologisch)an, nach denen dann ein Urteil gefunden werden soll.Msgr. Franz Schlegl


4
 
 Steve Acker 10. Jänner 2017 
 

Eine frage zur Annullierung

hab ich ich das richtig verstanden, dass dies auch möglich ist, wenn einer der beiden kein Interesse hat, oder es vielleicht gar nicht will?


4
 
 Helena_WW 10. Jänner 2017 
 

Thomas05: Auflösungserscheinungen ? Nein Irrtum wird kein Bestand haben

Letztlich wird die Wahrheit strahlen. Ich zweifle nicht im geringsten an der Wirkung des Heiligen Geistes.

Bei dem ganzen Verwirrenden, das sich nach langjährigen intrigenhaften Aushöhlen offen zeigt, habe ich immer wieder den Eindruck, wir befinden uns in einer großen Firmprüfung.


6
 
 Paddel 10. Jänner 2017 

Gnadenwirkung eines Sakramentes

Zweite Frage, die mir noch keiner beantworten konnte:
Wenn die Gnade des Ehesakramentes offensichtlich nicht gewirkt hat, warum sollte dann die Gnade des eucharistischen Sakrament plötzlich wirken? Es ist doch der selbe Gott, der in jedem Sakrament gleichermaßen gegenwärtig wird, wenn im Menschen also die Gnadenwirkung Gottes in einem Sakrament nicht heilend, sondern spaltend wirkt (die Ehe ist gescheitert), warum sollte dann die Gegenwart Gottes in einem anderen Sakrament plötzlich heilend wirken? Ich verstehe das nicht, ich möchte das wirklich erklärt haben.


8
 
 Paddel 10. Jänner 2017 

@bücherwurm

Kann es sein, dass @Johannes Bosco das anders gemeint hat? Ich denke er wollte einfach damit sagen, dass mit dem Sakrament der Ehe wie in einer Fast-Food Mentalität umgegangen wird. Ähnlich, wie wenn man jetzt im nicht weit vom Petersdom entfernten Mc. Donald die Hochfeste feiern würde. Ähnlich wie Johannes Hartl in seinem Vortrag "Faszination" vom 10-Gänge Menü spricht, das man sich verdirbt, weil man sich mit Chips und Pommes vorher vollstopft. So verstehe ich Johannes Bosco, dass man das Ehesakrament nicht wertig genug einstuft im Vergleich zu den anderen Sakramenten. Um nochmal auf den Vortrag von Herrn Hartl zurückzugreifen, dass einfach Unkenntnis vorliegt oder man hat es sich bereits verdorben. Es fehlt "Die heilige Faszination" gegenüber dem Sakrament der Ehe in der vollen Dimension. Meiner Meinung nach aus Unkenntnis bei den Meisten und bei manchen, weil sie sich bereits mit Billigerem das Bessere verdorben haben.


8
 
 bücherwurm 10. Jänner 2017 

@Giovanni Bosco - Hinweis der Moderation:

Eine "Eucharistiefeier bei McDonalds" wäre nicht per se ein Sakrileg,
wie kommen Sie denn auf diese merkwürdige Idee?

Wenn gerade keine Kirchen zur Verfügung stehen (bsp. weil die Kirche gerade renoviert wird etc.), können Katholiken die Hl. Messe sehr wohl in einem Gasthaus feiern, meist wird dafür dann der Nebenraum genutzt. Habe ich selbst schon erlebt und es war wirklich kein Beinbruch und erst recht war es kein Sakrileg! Und „McDonalds“ ist einfach ein Gasthaus, unabhängig davon, ob Ihnen Aufmachung und Speiseangebot gefallen oder nicht. Bewahren Sie bei solchen Hammerbehauptungen doch bitte einen Blick auf die Realitäten.


0
 
 Giovanni Bosco 10. Jänner 2017 

@Paddel

Vielleicht weil nur wenige die eheliche Liebe als Weg zur Heiligkeit - das heißt die Ehe als Sakrament, Vergegenwärtigung Gottes- verstehen (können oder wollen).
Ich gebe zu, falls ich mit meiner Antwort recht hätte, wäre das sehr endtäuschend.
Ich will eine andere Frage stellen, die das erklären soll:
Warum wird die Eucharistie nicht bei Mc Donalds gefeiert?
Hier scheint es klar. Das wäre ein Sakrileg.
Warum geht man aber so leichtfertig mit dem Sakrament der Ehe um???


5
 
 Thomas05 10. Jänner 2017 
 

Auflösungserscheinungen

Selbstverständlich sind die Fragen der vier Kardinäle beantwortet, nämlich im Sinne des Bruchs mit der Tradition der katholischen Lehre, wie sie JPII vollkommen eindeutig in Familiaris Consortio noch einmal festgestellt hatte. Was von JPII als kategorisch ausgeschlossen worden war, wird nun erlaubt.

Diesen Vorgang wider die Tradition des Lehramtes, wider die Offenbarung des Herrn in der Hl. Schrift, wider das göttliche Naturrecht, wider das Wesen der Eucharistie und insgesamt wider Gottes erkennbaren Willen als Barmherzigkeit zu verkaufen, bezeugt leider nur den desaströsen Zustand der römischen Kirche, die den Glaubensverlust der Lutheraner mit Verspätung, dafür aber jetzt in Eilschritten aufzuholen sucht.


10
 
 bernhard_k 9. Jänner 2017 
 

@Paddel - heiraten dürfen sie nicht?

Ihre Frage ist sehr berechtigt und hoch spannend!

Angenommen, eine Annullierung geht nicht (Zeugen verstorben etc.), kann dann bzw. müsste dann nicht nochmals kirchlich geheiratet werden, da es sich sonst um außerehelichen Sex handelt??? Oder will man außerehelichen Sex dann plötzlich erlauben???

Fragen über Fragen???


8
 
 Steve Acker 9. Jänner 2017 
 

Der Papst hat ja gesagt, dass die meisten Ehen wohl

ungültig sind.
Somit bestehen bei Bedarf also gute Chancen für eine Anullierung.
Irgendwas lässt sich immer finden, man braucht nur lang genug zu suchen, denn niemand und auch keine Eheschliessung ist perfekt.
Ich erlebe in meinem Umkreis Anullierungen von sehr katholischen Leuten, die mich sehr erstaunen.
Was bleibt ist dann, dass die Unauflöslichkeit der Ehe für einen Katholiken kein Hindernis mehr ist, seinen Ehepartner loszuwerden und sich einen neuen zu suchen.


10
 
 Chris2 9. Jänner 2017 
 

Freidenker

Lieber @Philip, wie Sie ja selbst sagen, sind Sie "Freidenker". Wenn ich die entsprechende Definition bei Wikipedia lese, verstehe ich, warum wir unsere Positionen (leider) nicht auf einen Nenner bringen können. In der Kirche geht es eben erst in zweiter Linie um "Meinungen", denn sie ist eine göttliche Stiftung und selbst der Papst ist an die "Stiftungssatzung" gebunden. Und glauben Sie mir, nicht immer ist mein subjektiver persönlicher Wunsch identisch mit meiner Meinung als Katholik, aber ich bin eben nicht das Maß aller Dinge (v.a. nicht meine Fehler). Soviel zum Thema "Meinung", höhere Ziele und 'an sich selbst arbeiten'...


8
 
 Wiederkunft 9. Jänner 2017 
 

Reue

Der verlassene Ehepartner wird keine Reue empfinden, da er ja meist unschuldig ist, und der Ehebrecher kann keine Reue empfinden, wenn er sich abends wieder zu seinen neuen Partner ins Bett legt. Welche Reue soll das sein? Ich verstehe nicht, warum man dieser kleinen Gruppe so viel Raum gibt, und sich zur gleichen Zeit eine ganze Generation von unserer Kirche verabschiedet!! Bitte aufwachen, es gibt viel größere Probleme, als die paar Geschiedenen, die es ernst meinen mit der Kirche!


8
 
 Paddel 9. Jänner 2017 

Heiraten dürfen sie nicht?

Der Geschlechtsverkehr, ist er nun außerehelich erlaubt? Warum nur geht es um den Empfang der Hl. Kommunion und nicht um die Spendung des Ehesakramentes?
Wenn sie zur Hl. Kommunion zugelassen werden, müssen sie doch zuerst kirchlich heiraten dürfen.
Wer erklärt mir das, ich stelle diese Frage immer wieder, aber mir hat das noch niemand erklären können.


10
 
 Elliver 9. Jänner 2017 
 

@Stefan Fleischer

AL 123 (…) Die Vereinigung, die in dem Eheversprechen „für immer“ Gestalt annimmt, ist mehr als eine gesellschaftliche Formalität oder eine Tradition, denn sie wurzelt in den spontanen Neigungen der Menschen.“ Und für die Gläubigen ist sie ein Bund vor Gott, der Treue verlangt: „Der Herr [ist] Zeuge […] zwischen dir und der Frau deiner Jugend, an der du treulos Handelst, obwohl sie deine Gefährtin ist, die Frau mit der du einen Bund geschlossen hast […] Handle nicht treulos an der Frau deiner Jugend, [ denn ich hasse das Verstoßen]“ (Mal 2,14.15-16) (S. 119f)
Auch sollen die Brautleute in den ersten Ehejahren begleitet werden. In 218 schreibt Papst Franziskus: „Die Vereinigung ist real, unwiderruflich und durch das Ehesakrament bestätigt und geheiligt worden.“ Das Sakrament der Ehe wird nicht relativiert, es wird bestärkt. Papst Franziskus möchte Scheidungen präventiv begegnen(vgl. AL 307, S. 269.
LG & Gottes Segen
Elliver


0
 
 Philip 9. Jänner 2017 
 

@Chris2

Offensichtlich folgt nicht nur nicht der Papst Ihrer Linie, nein, auch der Glaubenspräfekt Kardinal Müller ist nicht Ihrer Auffassung:

http://kath.net/news/58100

Aber Freidenker interessiert das nicht. Wenn der andere anderer Meinung ist, dann liegt er falsch, auch wenn der andere legitimer Papst und rechtmäßiger Glaubenspräfekt sind. Und von Papst em. Benedikt XVI. hört man auch nichts, und wenn es tatsächlich ein Problem für den Glauben gäbe, kann mir niemand erzählen, er würde sich "vornehm zurückhalten". Das Problem scheint vielmehr in der mangelnden Demut derer zu liegen, die mit Dingen umgehen, die zu hoch für sie sind... weswegen ich mich inhaltlich auch nicht zu diesem Thema äußere. Aber manche tun sich eben schwer, das einzugestehen, besonders, wenn sie "freies" Denken gewohn sind...


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 lesa 9. Jänner 2017 

Cat 1 Mt 19, 9 keine Ausnahme

Die Heilige Schrift im Zusammenhang lesen! Ein renommierter Theologe argumentiert so: Es fällt auf, dass weder Markus noch Lukas eine solche Ausnahme einräumen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Evangelisten eine so schwerwiegende Frage unterschiedlich beurteilen. Mt 5, 32 lautet etwas anders als Mt 19, 9. Der Akzent liegt hier auf der Warnung, andere dem Ehebruch auszuliefern.: "Jeder, der seine Frau entlässt, außer im Fallvon Unzucht, liefert sie dem Ehebruch aus und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch;
"Ein Mann, der seine Frau entlässt, weil sie Unzucht getrieben hat, macht sich in dem Sinn nicht des Ehebruchs schuldig, dass der Ehebruch bereits begangen ist. Er darf sie entlassen. Allerdings begeht der Mann in dem Moment, in dem er eine andere Frau heiratet, auch seinerseits Ehebruch. Die Wendung "außer im Fall von Unzucht" bringt keine Ausnahmeregelung zum Ausdruck, sondern beschreibt lediglich den Umstand, dass ja in diesem Fall der Ehebruch schon begangen ist.


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 Chris2 9. Jänner 2017 
 

An die "Aussteiger"

@dompfaff @cooperator @veritatis @Selene. Wir sollten uns klarmachen, dass diese Frage mindestens 3 Sakramente betrifft (Ehe, Beichte, Eucharistie) und letztlich alle aushöhlen wird. Gegen die klaren Vorgaben Jesu darf auch ein Papst nicht handeln und lehren. Man könnte höchstens fragen, was die mögliche Entlassung des Ehepartners "bei Ehebruch" bedeutet, mehr nicht. Und um diese Schuldfrage geht es den "Fort-Schrittlichen" ja gerade nicht. Das alles weiß der Papst (zumal als Jesuit) auch und schickt deswegen andere vor. Viel zu lange habe ich die Warnungen vor Franziskus ignorieren wollen, jetzt geht es nicht mehr. Der derzeitige Steuermann auf dem Schifflein Petri geht immer mehr auf Kollisionskurs zu Jesus und seiner Kirche...


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 Guardian 9. Jänner 2017 

Wozu dann die REUE explizit erwähnen?

Verzeihen Sie, dass ich widersprechen muss, @Msgr Schlegl: der Ansatz bei der vermeintlichen Ungültigkeit würde ja keine extra *Reue* erfordern. Insofern ist Ansatz des Vikars eindeutig "Kapser-infiziert" :-) und nur die späte Vendetta der Oberrheinischen Erklärung.


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 borromeo 9. Jänner 2017 

@Msgr. Schlegl

Zum ersten Punkt:
"Wenn das Eheband gültig war, KANN es auch NICHT aufgelöst werden!" Volle Zustimmung, ich behaupte nichts anderes. Es geht aber nicht um Auflösung, sondern um eine etwaige Nichtigkeitserklärung.

Zum zweiten Punkt:
Eine Ehe kann durchaus de facto nichtig sein, auch wenn die Nichtigkeit von einem Ehegericht nicht festgestellt werden kann bzw. ein Kirchengericht überhaupt nicht angerufen wird. Es geht aber um eine kirchenöffentliche Feststellung dieser Nichtigkeit, da die Ehe ja auch vor der Kirche eingegangen wurde. Diese Feststellung ist nicht ins Belieben der Betroffenen gestellt, sondern muß von der Kirche vorgenommen werden, damit die betroffenen Gläubigen z.B. eine (erneute)christliche Ehe schließen können u.a.

Die Nichtfeststellbarkeit der Nichtigkeit kann einen Härtefall darstellen, das stimmt. Dennoch gilt in diesem Fall die Ehe öffentlich als bestehend. Das kann m.E. nicht einfach umgangen werden. Natürlich gilt immer: salus animarum suprema lex.


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 SCHLEGL 9. Jänner 2017 
 

@borromeo

Da muss ich Ihnen widersprechen! Wenn das Eheband gültig war, KANN es auch NICHT aufgelöst werden!
Wenn aber Beweismittel fehlen, verloren gegangen sind, Zeugen gestorben sind, kann die Sache NICHT entschieden werden. Es kann sein, dass die Ehe UNGÜLTIG war, der Beweis ist nicht mehr möglich, das ist das Dilemma. Und hier scheint der päpstlichen Vikar für Rom in seiner Entscheidung anzusetzen.Msgr. Franz Schlegl


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 Herbstlicht 9. Jänner 2017 
 

@dompfaff, cooperator veritatis, Selene

Sich auszuklinken ist Ihre Entscheidung, die zu akzeptieren und nicht zu kritisieren ist.
Andere wiederum haben das Bedürfnis, sich weiterhin zu äussern und sich auszutauschen. Auch das ist in Ordnung und nicht zu beanstanden.
Es ist schmerzlich spürbar: AL und die Folgen gehen tiefer, sie wühlen uns auf. Und dies wird wahrscheinlich auch noch eine Weile so bleiben.
Auch wenn nicht mehr darüber diskutiert werden würde, bleibt dennoch der Konflikt dicht unter der Oberfläche.
Und dieser Konflikt schwelt weiter!
Ob mit Diskussion oder ohne.


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 Guardian 9. Jänner 2017 

Bei einer praktischen Unmöglichkeit der Nichtigkeitsfestellung...

...verbleibt jedoch die Frage, wozu dann aber überhaupt ein Weg der *REUE* noch nötig wäre?

Hier geht es doch offensichtlich um jene WvG´s, deren erste Ehe vor Gottes Angesicht durchaus gültig war und bleibt..., @Msgr Schlegl :-)

Das ist ja gerade Kard. Kaspers dialektische Argumentation, die hier amtlich gemacht wird: Pseudo-Barmherzigkeit ohne Reue-Umkehr; rein verbale Unauflöslichkeit, doch hintenrum Wiederheirat faktisch besiegeln...


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 dompfaff 9. Jänner 2017 
 

cooperator veritatis u. Selene

Möchte mich Ihnen hiermit gerne anschließen

ENDE !!


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 Michmas 9. Jänner 2017 
 

Kürzel:WvG

ist nach meinem Empfinden falsch und zeigt auch damit dass AL diesem Trugschluss aufgesesen ist.Sollte es nicht richtigerweise lauten:"gWv?" denn hier wird deutlich dass ein zeitlicher Prozess stattgefunden hat wo keine Reue oder Umkehr bedacht werden wollte.Es zeigt auch eine willentliche Zustimmung ur Scheidung und ab hier keine Umkehr.
Folglich kann hier die Barmherzigkeit nicht wirken dies zeigt sich auch in der ganzen hl.Schrift wo manche Mahnungen v.Jesus sehr hart ankommen.
Einen Zusammenhang mit AL stelle ich deshalb zum Kampf zwischen dem Erzengel Michael und Luzifer her. weshalb hat Gott dann dem Luzifer nicht vergeben es war ja sein Engel,er hätte doch trotz allem weigern Barmherzigkeit walten lassen, da für ihn nichts unmöglich ist?? TROTZ der FREIHEIT des Geschöpfes??


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 Selene 9. Jänner 2017 
 

Polemik

Auch ich werde mich nicht weiter an der Diskussion zu DIESEM Thema beteiligen, weil die Polemik auch nach der doch nun wohl eindeutigen Entscheidung des Papster weiter geht.


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 Rolando 9. Jänner 2017 
 

Es ist nicht einfach,

Es muß zuerst Sündenbewusstsein da sein, bei vielen WVGesch. ist das nicht der Fall, die machen eh was sie wollen. Doch bei WVGesch., die nach einer Bekehrung ihr sündhaftes Verhalten erkennen und bereuen, wo die Ehe nach eindeutigen Kriterien ungültig ist, doch die Beweisfindung unmöglich ist, d.h. eine offizielle Annulierung nicht möglich ist, aber die Ehe doch ungültig ist, da greift die Fußnote. Bei mir war die Ehe eideudig ungüldig, die Beweisführung hing an einer Person, wäre die gestorben, hätte ich keine Annulierung bekommen, doch der Herr kennt die Herzen, wo ehrliche Reue und Ungültigkeit da ist, doch es offiziell nicht möglich ist zu Annulieren, da ist diese Regelung o.k. Es besteht halt die Gefahr, des alles über einen Kamm scheren. Ich kenne einen Fall, wo WVGesch. sich beim evang. Pastor ihr O.K. holten, da sie die kath. Lehre nicht akzeptierten, so sollte es nicht sein, da fehlt Sündenerkenntnis und Sündenbewusstsein. Deshalb ist Einzelfallentscheidung dringend notwendig


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 borromeo 9. Jänner 2017 

elmar69

Ein Ehenichtigkeitsverfahren ist nicht schon allein deswegen undurchführbar, weil möglicherweise einer der Ehepartner daran nicht mitwirken möchte. Das Verfahren kann auch in Abwesenheit eines offensichtlich uninteressierten Ehepartners geführt und mit einem Urteil beendet werden.

Wenn ein Urteil nicht gefällt werden kann (ob positiv oder negativ), z.B. weil wichtige Dokumente nicht mehr auffindbar sind oder Zeugen verstorben sind, heißt das aber dennoch, daß das Eheband weiter bestehen bleibt. Es gibt keinen "Schwebezustand".
Durch eine Klage vor einem kirchlichen Gericht wird das Eheband "angegriffen". Die Klage auf Nichtigkeitserklärung kann nur dann erfolgreich sein, wenn das Gericht im Prozeß die sogenannte "moralische Sicherheit" über die von Anfang an bestehende Nichtigkeit gewinnt. Ist das aus irgendeinem Grunde nicht möglich, bleibt das Eheband bestehen. Insofern sind nur zwei Ergebnisse möglich: Die Ehe war und ist gültig oder die Ehe ist nichtig.


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  9. Jänner 2017 
 

Alles Paletti?

Kardinal Müller nimmt in einem weteren Interview Stellung
Da der Glaube nicht gefährdet sei, erscheine eine `Correctio fraterna` in weiter Ferne und derzeit nicht möglich.
Die Veröffentlichung der Dubia finde er nicht gut.
Amoris Laetitia sei sehr klar in seiner Lehre und wir können die gesamte Lehre von Jesus über die Ehe, die gesamte Lehre der Kirche in der 200 jährigen Geschichte interpretieren.
Der Papst fordere die Situation dieser Menschen zu unterscheiden, die in einer Verbindung leben, die nicht der Lehre der Kirche über die Ehe entspreche und fordere diesen Menschen zu helfen
einen Weg zu einer neuen Integration in der Kirche zu finden, unter den Bedingungen der Sakramente, der christlichen Botschaft über die Ehe. Aber, so der Kardinal, ich sehe keine Gegensätze: auf der einen Seite haben wird die klare Lehre zur Ehe, auf der anderen Seite die Pflicht der Kirche sich um diese Menschen in Schwierigkeiten zu kümmern."

Mit dem Strom schwimmen ist einfacher, gel.


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 Smaragdos 9. Jänner 2017 
 

@ Schlegl:

Danke für die Aufklärung, Msgr. Schlegl! In der Frage liegt für mich der Knackpunkt. Aber ich vermute mal, dass es solche Fälle schon vor Amoris laetitia gab und dass auch schon Johannes Paul II. in solchen Fällen die Kommunion erlaubt hätte. In dem Sinne also nichts Neues, oder?


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 Kleine Blume 9. Jänner 2017 
 

EINZELFALL ist ein nützliches Wort für Kirche und Welt ... ;-)

Besonders überzeugend ist der Plural: EINZELFÄLLE ... ;-)


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 SCHLEGL 9. Jänner 2017 
 

@Smaragdos

Eine Nichtigkeitserklärung ist gar nicht möglich, wenn entscheidende Dokumente verloren gegangen sind, wichtige Zeugen verstorben sind, ärztliche Atteste unauffindbar sind. Ich kenne solche Fälle, hier gibt es kein positives, aber auch kein negatives Urteil des kirchlichen Gerichtes. Der Fall ist nicht zu entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit der Ungültigkeit wird aber aufgrund der Umstände angenommen, kann aber leider nicht mehr bewiesen werden.Msgr. Franz Schlegl


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 Cat1 9. Jänner 2017 
 

Sollte die ...

... in diesem Artikel skizzierte neue Praxis im Sinne von Mt 5,32 bzw. Mt 19,9 vollzogen werden, ist sie wohl durch das Wort Gottes gedeckt.


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  9. Jänner 2017 
 

Weg von Gott hin zum Volk

Lex orandi - lex credendi
"das Gesetz des Betens entspricht dem Gesetz des Glaubens" bewahrheitet sich.

Die radikale Liturgiereform brachte eine Änderung der Zelebrationsrichtung weg von Gott hin zum Volk mit sich.
Sollte auf Dauer eine Gebetshaltung des Priesters weg von Gott, dessen Treue zum Glauben erhalten können?
Neuere Umfragen im deutschsprachigen Raum unter Priestern und Diakonen ergaben: nur noch eine Minderheit der Priester betet täglich das Brevier, geht einmal oder häufiger im Jahr zur Beichte…
Auch werden Priester kaum noch als Beichtväter in Anspruch genommen.

„Wird der Menschensohn, wenn er kommt, auf der Erde noch Glauben vorfinden?“ (Lk 18, 8)

Die Muttergottes hat uns gewarnt, Rom wird den Glauben verlieren.


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 Michmas 9. Jänner 2017 
 

Elija Paul

Falls Barmherzigkeit die Kirche bildet brauchen wir keine RKK(mit allem was dazugehört )mehr.


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 Bernhard Joseph 9. Jänner 2017 
 

@Selene - Fakten schaffen gegen Jesu Wort? / 2

"Zur Kirche gehören nicht nur die Menschen eines bestimmten Ortes, eines bestimmten Bistums, eines bestimmten Landes, sondern die Gläubigen der ganzen Welt. Und darum muss auch immer gegen die partikuläre Entwicklung der Glaube des Ganzen geschützt werden...
Zur Kirche gehören auch alle, die vor uns gelebt haben, ganze Gemeinschaft der Heiligen. Sie waren nicht Kirche, sie sind es.Deswegen muss in der Kirche immer die ganze Gemeinschaft der Glaubenden vertreten werden. Wenn Priester und Bischöfe sich bei ihrer Weihe auf die Tradition der Kirche feierlich verpflichten und diese Verpflichtung der eigentliche Inhalt des Sakraments ist, dann heißt dies, dass ihnen aufgetragen ist, diese ganze Kirche zu vertreten. Stimme der Toten zu sein, die in Wahrheit Lebende sind.Und noch immer ist das Entscheidende nicht gesagt: Die Kirche ist, wie Paulus es ausdrückt, als lebendiger Organismus Haupt und Leib. Der Leib ohne das Haupt ist kein Leib mehr, sondern Leichnam. Das Haupt aber ist Christus"


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 elmar69 9. Jänner 2017 
 

@borromeo

Die Nichtigkeits-Prüfung scheint drei mögliche Ergebnisse liefern zu können:
1. Feststellung der Nichtigkeit
2. Feststellung der Gültigkeit
3. Undurchführbarkeit des Verfahrens.

Warum auch immer ein Verfahren undurchführbar ist - die Ausnahmeregelung gilt nur für diesen Fall.

Ich vermute, dass es sich um Fälle handelt, in denen der andere Ehepartner kein Interesse an irgendeinem kirchlichen Verfahren hat.


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 carl eugen 9. Jänner 2017 

Ich könnte mich jetzt wieder maßlos aufregen,...

...aber darauf habe ich einfach keine Lust mehr. Ein Gutes hat die ganze Sache: Nach mehr als 3 Jahren des Bangens und der Verwirrung, haben wie jetzt eine klare Anweisung, wie AL ausgelegt werden muss. Das ist auch was wert, wenngleich ich tief enttäuscht von der Anbiederung der Kirche an die Welt bin! Dafür bin ich nicht katholisch geworden.

Lieber @ Bernhard Joseph!
Sie werden sich noch wundern, was für göttliche Gebote die Hierarchie noch Aushebeln kann. Sehen Sie sich die evangelische Glaubensgemeinschaft an, dann können Sie sehen, in welche Richtung das katholische Kirchenschiff steuern wird. Als nächstes ist der Zölibat dran und die Interkommunion, das hat ja Kardinal Kasper in einem Interview schon angekündigt. Und in dem Augenblick, in dem man als Katholik legal das Abendmahl in einer evangelischen Kirche empfangen darf, in der ja auch Frauen Pfarrer und Bischöfe werden können, gekommen ist, ist es nur noch ein kleiner Schritt zum Priestertum für Frauen. Zum erschaudern!


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 Bernhard Joseph 9. Jänner 2017 
 

@Selene - Fakten schaffen gegen Jesu Wort?

Über das Lehramt und seine Bedeutung schreibt Papst Benedikt in einem Aufsatz "Theologie und Kirchenpolitik":

"Seine Aufgabe [gemeint ist hier das Lehramt/Anm. BJ] ist es, dort zur Stimme der Einfachen zu werden, wo Theologie das Glaubensbekenntnis nicht mehr auslegt, sondern es in Besitz nimmt und sich über das einfache Wort des Bekenntnisses stellt. Insofern wird zwangsläufig das Tun des Lehramts immer den Ruch des Naiven an sich haben. Gegenüber den gescheiten Theorien von den intellektuellen Kommunikationsstörungen muss es an der Einfachheit und an der gemeinsamen Verständlichkeit der Grundworte des Bekenntnisses festhalten.
Gegenüber Künsten, die die Wörtlichkeit des Glaubens als unerträgliche Naivität denunzieren und uns vielIeicht gar sagen, auch Formulierungen, die das genaue Gegenteil ausdrücken, könnten sachlich das gleiche bedeuten, muss es an der Wörtlichkeit des Glaubens, an der Eindeutigkeit des gemeinsamen Grundbekenntnisses festhalten..."


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 Michmas 9. Jänner 2017 
 

raph

NACH Al kann die Ehevorbereitung bleiben wie sie ist.Besser, (nach der kath.-lehre,) wird sie nicht.


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 Smaragdos 9. Jänner 2017 
 

Flucht nach vorne

Statt auf die Dubia zu antworten, wählt der Vatikan also die Flucht nach vorne.

"Sie (die Pastoral) müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme."

Seit wann kommt der Mensch vor Gottes Gesetz und somit vor Gott selbst?


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 cooperator veritatis 9. Jänner 2017 
 

Hoffnungslos

Ich sehe schon, meine Hoffnung auf eine Ende der Polemik um das Thema Nr. 1 erfüllt sich auch jetzt nicht. Aber zumindest ich werde mich daran nicht mehr beteiligen.


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 Stefan Fleischer 9. Jänner 2017 

@ raph

"Ehevorbereitung - die kann eigentlich fast nur besser werden."
So sicher bin ich mir nicht, solange gerade dort eine Sünde nicht mehr eine Sünde, sondern einfach ein Versagen genannt wird, das Gott mit seiner Barmherzigkeit auf jeden Fall zudeckt, solange das eigene Gewissen, ob irrend oder richtig geschult, zum absoluten Massstab von richtig und falsch, von gut und böse erklärt wird, kann es nur noch schlimmer werden.
Kommt, Heiliger Geist, erleuchte die Herzen Deiner Gläubigen und ganz besonders Deiner Theologen, dass sie Dich als jenen erkennen, der uns in die ganze Wahrheit einführt und uns die Kraft schenken will, diese Wahrheit zu verkünden, ob man es hören will oder nicht.


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 Aventin 9. Jänner 2017 
 

Frage an die Forumsteilnehmer:

Kann mir hier irgendjemand sagen, in wieviel Prozent der abgeschlosssenen Ehenichtigkeitsfeststellungsverfahren in Deutschland bzw. im deutschen Sprachraum die Feststellung der Nichtigkeit abgelehnt wurde, die geschlossene Ehe also für wirksam erklärt wurde, so dass eine erneute kirchliche Eheschließung für die Betroffenen nicht möglich wurde? Weiß das hier jemand?


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 Herbstlicht 9. Jänner 2017 
 

@Elija-Paul

Hervorragend, Ihre Beurteilung!
Sie haben dem Irrtum eine Gestalt, ein Gesicht gegeben.
So ist er viel leichter zu erkennen und sein taktisches Vorgehen zu durchschauen.
Danke!


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 Guardian 9. Jänner 2017 

Reue - worüber?

Zitat: "...regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen [...], um sich der "Reife des Gewissens" und ihrer REUE zu vergewissern"

Das ist - mit Verlaub - dialektischer Schwachsinn. Eben weil die Betroffenen bewusst der zweiten Verbindung eine dauerhafte, institutionelle Form gegeben haben und offensichtlich daran in der kontinuierlichen Sünde des Ehebruchs festhalten wollen, ist die Rede von "REUE" = Nonsens.

Es steht ihnen ja jederzeit der Weg des Verzichtes offen, die Gnade der erforderlichen Enthaltsamkeit wird Gott ihnen sicher nicht verweigern (Quasi-Zölibat). Das wäre echte "Pastoral", nämlich im Sinne des ewigen Seelenheils.

Oder was sollen WvG´s denn sonst bereuen, ihre erste gültige Ehe wohl kaum, oder was zum Bruch dieser geführt hat, ja?

Wenn diese Reue tatsächlich echt wäre, käme als Ausdruckszeichen aber nur ein geduldiges Warten auf die Sanierung der einzig gültigen, ersten Ehe infrage und sei es als Martyrium bis zum Tod, mit dem TREUEN Zeugnis des Allein-bleibens...


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 borromeo 9. Jänner 2017 

Damit ist nun offensichtlich

was der "Bischof von Rom" von Anfang an wollte: Eine Änderung der Lehre der katholischen Kirche. Das kirchliche Verfahren zur Feststellung eines bestehenden oder nicht bestehenden Ehebandes wird damit ad absurdum geführt!
"Eine Zulassung zu dem Sakrament soll [...] nur dann möglich sein, wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist."
Was heißt das? Doch nur dies: Wenn das Eheband nicht nichtig erklärt werden kann, es also weiter besteht (!), kann eine Zulassung sog. WvG zu den Sakramenten erfolgen. Damit wird das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren quasi zum Erfüllungsgehilfen eines modernen und gewollten Verstoßes gegen göttliches Gesetz und gegen die kirchliche Lehre!
In diesem Licht ist auch das Motu proprio "Mitis Iudex Dominus Jesus" zur Änderung der Ehenichtigkeitsverfahren zu sehen.
Diese gewollte Änderung der Lehre ist aber nicht möglich. Sie ist eine Irrlehre, die ohne Korrektur schwere Folgen für die Kirche haben wird.


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 Elija-Paul 9. Jänner 2017 
 

Die Geschichte eines Irrtums (4)

Diese Blinden und Tauben, sie hören einfach nicht auf die so klugen Begründungen! Sie differenzieren einfach nicht und sehen die Dinge schwarz-weiß!! Aber, es sind ja nur wenige! Das beruhigt! Oder sind es doch mehr?

Trotzdem: diese kleine Türe durch die ich kam, sie war doch eigentlich unsichtbar und unscheinbar verborgen in einem langen Text und jetzt stürzt sich alles darauf und so viele sprechen darüber! Unangenehm! Äußerst unangenehm! Es war doch alles so gut eingefädelt!


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 Elija-Paul 9. Jänner 2017 
 

Die Geschichte eines Irtums (3)

Das müßte doch reichen, um die Hartgesottenen zurückzuhalten, denn sie sondern sich ab, sie spalten die Kirche, sie sind nicht mehr am Puls der Kirche! Machen wir einfach Amoris Laetitia zur Gretchenfrage!

„Fein hingekriegt“, könnte nun der Irrtum für sich sagen, aber ...

Es klappt doch nicht so ganz! Da gibt es einige Unverbesserliche, die nicht loslassen und sich auch nicht abschrecken lassen. Sie stellen unangenehme, sehr unangenehme Fragen, sie erdreisten sich sogar aller Welt zu erzählen, daß sie beim Papst Zweifel angemeldet haben! Das ist wirklich gefährlich, denn sie wollen mir, dem Irrtum, eine Falle stellen!! Da gibt es doch tatsächlich welche die denken, daß man mit der Barmherzigkeit nicht so weit gehen kann. Sogar unter den Laien! Sie sprechen davon, daß das göttliche Gebot auf diese Weise verletzt wird! Manche sagen sogar, daß man mit menschlicher Barmherzigkeit die göttliche ersetzt und daß Grenzen überschritten wurden!


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 Elija-Paul 9. Jänner 2017 
 

Die Geschcihte eines irrtums (2)

Eine Barmherzigkeit, die größer ist als die frühere! Mit diesem neuen Licht kann man die Unvollkommenheit des Vorherigen erkennen! Das wird überzeugen und auch die Guten erreichen!

Was ist aber mit den Hartgesottenen, mit den unverbesserlich Beharrenden, die einfach nicht für das Neue offen sind und keine Veränderungen wollen? Wie geht man mit ihnen um?

Man macht es am besten so: wenn jemand unerleuchtet auf den bisherigen Regelungen der Kirche besteht, muß man klar machen, daß er das Neue, eben die neue und größere Barmherzigkeit nicht verstanden hat. Es fehlt der richtige Einblick und – das ist besonders wirksam – es ist wichtig zu betonen, daß er den Papst nicht richtig achtet!Auf jeden Fall, so muß es deutlich werden, handelt ein solcher Kritiker nicht barmherzig, er vertritt überholte Positionen und wirft u.U. gar mit Felsbrocken auf die Sünder! Denn jeder, der AL nur richtig liest, dem müßte ein Licht aufgehen, wenn er nicht verstockten Willens ist! Also ist er selbst schuld!


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 Elija-Paul 9. Jänner 2017 
 

Die Geschichte eines Irrtums!

Wie kann ein Irrtum bis in die Kirchenleitung einziehen?

Wie ein Wolf im Schafspelz seine Absichten in einer Verkleidung verbirgt, braucht dies auch der Irrtum! Er hat dafür ein besonders friedliches Gewand und eines der schönsten gewählt! Dieses Gewand ist so schön, daß alle darauf schauen und es in höchstem Maße loben und bewundern. Was könnte auch schöner und anziehender sein, als die göttliche Barmherzigkeit? Wo strahlt die Liebenswürdigkeit und Güte Gottes mehr auf, als in seiner unendlichen Barmherzigkeit?

So hat der Irrtum ein wunderbares Versteck gefunden! Im Glanz des milden barmherzigen Lichtes - hinter einer Tarnkappe verborgen - müßte es ihm doch vielleicht möglich sein, eine Herkulesaufgabe zu schultern! Es gilt weiter in diese römisch-katholische Kirche einzudringen und möglichst bis in die Spitze!

Am besten der Irrtum verbirgt sich nicht nur hinter der Barmherzigkeit, sondern gibt sich selbst als Barmherzigkeit aus, als eine neue besonders erleuchtete Barmherzigkeit!


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 Helena_WW 9. Jänner 2017 
 

Und die Blitze, die zu ungewöhnlichen Gewitterzeiten ungewöhnlich heftig einschlugen sind Signal

Und die Blitze, die zu ungewöhnlichen Gewitterzeiten ungewöhnlich heftig einschlugen auf der Kuppel des Petersdom sind Signal für uns. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, wer gegen diese Wahrnehmung von aufmerksamen Christen mit Verunglimpfung und bösen Worte heftig reagiert. Das war nämlich schon bemerkenswert mit den Reaktionen mancher, fühlten sich wohl ertappt, von den Aufmerksamen.
@Herbstlicht : Es liegt an uns, an uns allen für unseren Christlichen Glauben einzustehen, für die von Jesus Christus gestiftete Kirche. Unsere Fürsprecher die heilige Muttergottes Maria und den Heilige Josef im Gebet um Fürsprache und Schutz zu bitten. Und Fatima.


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 raph 9. Jänner 2017 
 

@ Stefan Fleischer

Noch vor deren Abschaffung wäre ich ja so gespannt auf die Ehevorbereitung - die kann eigentlich fast nur besser werden.


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 Elija-Paul 9. Jänner 2017 
 

Irrweg!

Jetzt muß erst recht die brüderliche Zurechtweisung kommen (und sie eilt umso mehr), denn mit dieser Maßnahme – wenn sie auch in scheinbar strengere Form (Erkundigung beim Ehegericht) eingebunden scheint – wird die bisherige offizielle Praxis der Kirche ausgehöhlt! Es geschieht genau das, was leider zu befürchten war! Wenn das die Beantwortung der Dubia wäre, -was sie allerdings nicht ist, wäre es ein Ausweichen und es wäre weiter zu befürchten, daß die Spaltung in der Kirche, die schon vorhanden ist, jetzt ganz offensichtlich wird. Mich wird man auf der Seite der verbindlichen Lehre der Kirche finden wie sie bisher galt – ich halte diese Maßnahme in Rom für einen Irrweg und den Satz: Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme für verschleiernd. Abgesehen davon, daß ich diese Richtung für in sich falsch halte, wird es bei diesem angestrebten strengeren Verfahren nicht bleiben. Das ist Augenwischerei! Schlechte Nachricht für die heilige katholische Kirche!


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 Ad Verbum Tuum 9. Jänner 2017 

Keine Anullierung - keine Kommunion ...

die Regelung in Rom besagt jetzt, dass trotz weiter bestehender 1. Ehe die Kommunion in 2. "Ehe" empfangen werden darf. Konsequenter nächster Schritt daraus ist, dass ich diesem eine zweite sakramentale Ehe nicht verweigern darf .. mit welcher Begründung denn?
Wir sind leider weit jenseits des Rauchs Satans den Paul VI formuliert hatte, dieses Mal geht es vom Nachfolger Petri selbst aus.
@Paddel: so ähnlich hatte ich mich auch mehrfach geäußert: Einzig möglich Lösung wäre m.E. eine Ergänzung zum Anullierungsverfahren - das die jetzt nicht behandelbaren Fälle berücksichtigt - in dem ordentlich entschieden wird, ob die Ehe ungültig war.


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 raph 9. Jänner 2017 
 

eine Fußnote und der Rest des Textes

Nachdem die Fußnote nun langsam ausdiskutiert erscheint, wäre es spannend, den Rest des Textes kennen zu lernen - zB die bessere Ehevorbereitung und Begleitung von Ehepaaren.


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 Stefan Fleischer 9. Jänner 2017 

@ Selene

wobei - wenn ich mich nicht schwer irre - die für Allermeisten, die das Ehegericht anrufen, die Frage nach der Gültigkeit oder Nichtigkeit der ersten Ehe im Grunde genommen gleichgültig ist. Was sie wollen ist, dass die Kirche erklärt, dass diese Ehe JETZT als ungültig betrachtet werden kann, selbst wenn sie gewollt als gültige Ehe geschlossen und mehr oder weniger lange in dieser Überzeugung gelebt wurde, sodass nun der weiteren Ehe nichts mehr im Wege steht.
Die einfachste "Lösung" wäre doch, wenn die Ehegerichte für die Nichtigkeit einer Ehe auch den Indizienbeweis zulassen und diesen nach dem "Gesetz der Barmherzigkeit" bewerten würden.


2
 
 Herbstlicht 9. Jänner 2017 
 

zeitlich "perfekt" entschieden!

Es kommt, wie es kommen musste und auch absehbar war!
Wenn in einer in Rom befindlichen Kirche das jetzt so gehandhabt wird, dann wird es dadurch offiziell.
AL wird langfristig Folgen haben, die wir uns heute in ihren Konsequenzen noch gar nicht richtig vorstellen können.
Aber die nun offizielle Austeilung der Kommunion zu Beginn des neuen Jahres passt zeitlich perfekt zum 500. "Jubiläum" der Reformation.
Da müssen die Anliegen der Gottesmutter Mria und ihre Warnungen in Fatima (100 Jahre) schon mal zurückstehen.


18
 
 Stefan Fleischer 9. Jänner 2017 

Für mich scheint diese Frage

immer mehr zum Versuch der Quadratur des Kreises zu werden. Sie kann nicht gelöst werden ohne dass wir zuerst wieder eine klare, allgemein anerkannte Theologie von Sünde und Schuld, von Gnade und Erlösung, von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit, oder kurz gesagt ein allgemein anerkanntes Gottesverständnis haben. Der Verwirrer arbeitet heute mit einer babylonischen in der Theologie.


18
 
 Selene 9. Jänner 2017 
 

@Chris 2

Im Gegenteil, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als erster Schritt der Gang vors Ehegericht erfolgen muss.

Erst wenn eine Annullierung - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich ist, kommt die Einzelfallentscheidung in Betracht.

In Deutschland ist die Zahl der Annullierungsverfahren deutlich gestiegen durch deren Vereinfachung.Woran man sieht, dass die Betroffenen Wert darauf legen, im Einklang mit der Kirche zu leben.


6
 
 dompfaff 9. Jänner 2017 
 

cooperator veritatis @dompfaff

Einverstanden !
Schließe mich Ihnen gerne an
Gruß, dompfaff


0
 
 Michmas 9. Jänner 2017 
 

Der Stolperstein

liegt jetzt bei Kard.Müller,die Kardinäle Schönborn und Kasper spielten den Saulus


2
 
 Helena_WW 9. Jänner 2017 
 

Bemerkt man nicht das Unselige dieses Aktionismus, der zu Basarhandel führt?

Bemerkt man nicht das unselige dieses ganzen Aktionismus gegen des Wort Gottes gegen das, was Jesus Christus uns selbst gelehrt hat. Nimmt man nicht den zerstörerischen Ungeist wahr, der schon ausgelöst wurde mit den Zersetzungen über Jahre gegen die Sakramente und Eucharistie und nun der AL mit "Fußnote". Die Korruption, Korruptionspotential wurde doch schon sehr deutlich sichtbar.


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 Paddel 9. Jänner 2017 

Schwarzer Peter

Als Priester würde ich mich weigern den Einzelfall zu entscheiden. Ich finde es sehr gut, dass der Priester angehalten wird die betroffene Person erst mal vors Ehegericht zu schicken. Dieses soll dann aber auch den Einzelfall prüfen und nicht der Priester. Mir scheint hier wird der "Schwarze Peter" zum schwächsten Glied in der Kette geschoben.


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 Chris2 9. Jänner 2017 
 

Womit sich das Ehenichtigkeitsverfahren

erledigt hat bzw. nur noch ein (wie man demnächst sagen wird) Stolperstein sein wird, den man aus pastoralen Gründen vom Bürgersteig räumen wird. Unglaublich, wie perfide man die Unauflöslichkeit der Ehe in die Tonne kickt. Aber immerhin wird man vermelden können, die Zahl der kirchlichen Heiraten ("ein rein weltlich Ding") und der Annulierungen wird sinken...


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 Selene 9. Jänner 2017 
 

Unklarheiten beseitigt

Damit dürfte endgültig geklärt sein, wie Amoris Laetitia zu verstehen ist.

Dies ist die Antwort auf die Dubia und ich finde, es ist eine gute Antwort und ein kluger Schachzug des Papstes auf Kardinal Burkes Ankündigung einer brüderlichen Zurechtweisung.

Die Regelung für das Bistum Rom hat auch Vorbildcharakter für alle anderen Bistümer der Welt:

Roma locuta, causa finita!

Es ist allemal besser, Fakten zu schaffen als sich auf spitzfindige Streitereien einzulassen.


4
 
 PBK 9. Jänner 2017 
 

Es hat sich was verändert...

Eigentlich konnten wiederverheiratet Geschiedene gemäß der Lehre der Kirche ja schon immer zur Kommunion gehen, wenn sie wie Bruder und Schwester zusammen leben. Wichtig ist ja, nicht im Stand der schweren Sünde den Leib unseres Herrn zu empfangen.
So betrachtet beschreibt Amoris laetitia nichts Neues.
Und doch hat sich etwas verändert: das Klima. Man hört kein Wort mehr von der strengen Abstinenz in dieser zweiten weltlichen "Ehe". Im Gegenteil. Es entsteht der Eindruck, dass man nach Reue, Prüfung und Gewissensentscheidung auch mit dem zweiten Partner ehelich verkehren kann wie mit dem ersten und dennoch zur Kommunion gehen darf. Und das ist falsch!
Eine letzte Bemerkung: Ich kenne viele Geschiedene, die katholisch und eine zweite Bindung eingegangen sind. Allesamt scheren sich einen Dreck um die Kirche. Niemand von ihnen praktiziert den Glauben. Man wollte halt einen feierlichen Hochzeitstag in der Kirche haben. Und für diese Leute werfen wir die Lehre der Kirche über Bord?


29
 
 cooperator veritatis 9. Jänner 2017 
 

@dompfaff

"Dubia entschieden", sehe ich auch so. Schließlich versteht sich Papst Franziskus ja selbst in erster Linie als Bischof von Rom. Daher wird sein Vikar Vallini die Richtlinie wohl engstens mit ihm akkordiert haben.
Vielleicht wäre jetzt also der richtige Zeitpunkt, die Polemik rund um das alles beherrschende Thema Nr. 1 in diesem Forum zu beenden. (Wozu wohl auch die Vermeidung von Ausdrücken wie "in die Haare schmieren" gehören würde.)


5
 
 Bernhard Joseph 9. Jänner 2017 
 

@dompfaff

Sie scheinen zu glauben, dass die Macht des Faktischen Gottes Wort aufheben könnte. Wäre es so, dann hätte die Offenbarung keine Autorität, sie wäre dann lediglich ein historischer Text.

Warten wir ab, wie die Reaktionen ausfallen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass glaubenstreue Bischöfe diesen Weg definitiv nicht mehr mitgehen.

Die Gefahr eines neuerlichen Schismas wächst und Kardinal Kasper nebst anderen haben, was sie wollten.

Letztendlich steht der ganze katholische Glaube auf dem Spiel, denn am fernen Horizont sieht man schon die Relativierung der Ehe als Bund von Mann und Frau heraufziehen. Auch da wird man sich der Taktik des Step by Step bedienen.

Ich habe vom ersten Tag dieses Pontifikates eine starke Distanz zu Papst Franziskus verspürt, ohne mir genau erklären zu können, worin die fundiert. Mittlerweile haben sich die Nebel gelichtet und mein Gefühl hat mich nicht getäuscht.


29
 
 Genesis 9. Jänner 2017 

Komisch...

...bei uns bekommt jeder die Kommunion, ob geschieden/wiederverheiratet oder Protestant...


9
 
 dompfaff 9. Jänner 2017 
 

Dubia entschieden

Damit dürften die Dubia entschieden sein.
Papst Franziskus ist damit Kard. Burke zuvorgekommen. Der kann sich seine geplante brüderliche Zurechtweisung jetzt in die Haare schmieren.
Chapeau !!


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 Bernhard Joseph 9. Jänner 2017 
 

Weiter Kardinal Müller in diesem Interview

"Eine zweite Ehe oder ein zweiter Ehepartner, solange der rechtmäßige Ehepartner noch lebt, ist nach katholischer Auslegung der Worte Jesu nicht möglich. Der Papst und wir alle möchten aber unbedingt vermeiden, dass Menschen auch in unklaren Eheverhältnissen von der Kirche als Heilsgemeinschaft ‚wegdriften‘. Da gibt es andere – theologisch wertvolle und legitime – Formen der Teilhabe am kirchlichen Leben. Gemeinschaft mit Gott und der Kirche besteht nicht nur durch den mündlichen Empfang der heiligen Kommunion. Die Kirche hat aber keine Möglichkeit, eine gültig geschlossene und wirkliche sakramentale Ehe aufzulösen oder zu suspendieren."

Wir scheinen einer Zeit entgegenzugehen, in der sich Teile der Kirche sukzessive von der Offenbarung "emanzipieren" und ein neues, menschengemachtes Evangelium verkünden. Wir kennen das seit Luther! Das Heil hat dieser Weg nicht gebracht, im Gegenteil, der Glaube zerfiel, je mehr sich der Geist des Protestantismus das Evangelium unterjochte.


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 Bernhard Joseph 9. Jänner 2017 
 

"Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme. "

Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen (Mt 19,6)

Ach so, die Worte Jesu werden neuerdings in der Kirche wie ein pharisäerhaftes Gesetz behandelt?

Viele seiner Jünger, die ihm zuhörten, sagten: Was er sagt, ist unerträglich. Wer kann das anhören? ( Joh 6,60)

Was wird man in der Kirche demnächst noch alles im Namen der Barmherzigkeit vom Wort Jesu zurücknehmen?

Kardinal Müller in einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger vom März 2016: "Nun kann man in der Tat darum ringen, wie man am besten mit schwierigen Situationen umgehen soll, etwa von wiederverheirateten Geschiedenen. Was aber sicher nicht geht, ist, die Lehre Jesu Christi zur Disposition zu stellen. Und diese Lehre lautet nun einmal: Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen. Da kann es keinen Kompromiss geben, mit dem wir Menschen aus dem eindeutigen Wort Gottes etwas Verschwommenes machen würden..."


35
 
 follower 9. Jänner 2017 

Sanktioniren

WVG gehen längst zur heiligen Kommunion.
"..Hierbei müssten die Priester übermäßige Strenge ebenso wie Laxheit vermeiden, so Vallini."
Die Priester vermeiden übermäßige Strenge. Ist doch alles in Ordnung. Rom ist weit hinter der Realität, die Gläubigen bestimmen, was Priester zu tun haben.


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