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Adamovich: Grundrechte schützen öffentliche Religionsausübung

17. Jänner 2017 in Österreich, 3 Lesermeinungen
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Früherer Verfassungsgerichtshof-Präsident erinnert: Verfassung garantiert positive Religionsfreiheit "sofern kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vorliegt"


Wien (kath.net/KAP) Gegen falsche Interpretationen zum Verständnis des Menschenrechts auf Religionsfreiheit wendet sich der ehemalige Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich. Religionsfreiheit bedeute keineswegs in erster Linie die Freiheit von Religion. Die Grundrechtsordnung schütze zudem nicht nur die private, sondern auch die öffentliche Religionsausübung "sofern kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vorliegt", betonte der Jurist in einem am Dienstag von der Tageszeitung "Der Standard" veröffentlichten Leserbrief.

Juristisch wird zwischen "positiver" und "negativer" Religionsfreiheit unterschieden. Während die positive Religionsfreiheit das Recht verbürgt, sich zu einer Religion zu bekennen und diese einzeln oder gemeinsam auszuüben, bedeutet negative Religionsfreiheit das Recht, keine Religion haben zu müssen, Religionszugehörigkeit nicht kundtun zu müssen und keine Akte der Religionsausübung setzen zu müssen.


Adamovich verwies auf beide Dimensionen. Die negative Religionsfreiheit "setzt aber den Bestand von Religionsgemeinschaften, die der Staat zur Kenntnis genommen hat, geradezu voraus", betonte der frühere VfGH-Präsident. Deren innere Angelegenheiten wie Glaubensinhalte seien verfassungsrechtlich geschützt, erinnerte er. Seine Grenze finde dieser Schutz allerdings an den allgemeinen Staatsgesetzen, die nicht nur für Religionsgemeinschaften Gültigkeit hätten.

Adamovich war von 1984 bis 2002 Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Mit seinem Leserbrief antwortete er auf einen am vergangenen Freitag im "Standard" erschienenen Gastkommentar zweier Wissenschaftler, in dem unter anderem die positive Religionsfreiheit teilweise in Frage gestellt worden war. Hintergrund ist die anhaltende Debatte um religiöse Symbole, die der jüngste ÖVP-Vorstoß nach einem Kopftuchverbot in sensiblen Bereichen des öffentlichen Diensts ausgelöst hat.

Bei der Frage des Kopftuchs müsse man unterscheiden, welche Funktion eine Person ausübt, betonte der Ex-VfGH-Präsident in dem Leserbrief: "Überall dort, wo es sich um die Ausübung staatlicher Autorität handelt, muss das demonstrative Tragen eines religiösen Symbols den unzutreffenden Eindruck einer Verbindung von Staat und Religion erwecken. Dies sollte nicht für kleine und kaum sichtbare Symbole gelten."

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 unbedeutend 18. Jänner 2017 
 

Freiheit zum Wechsel

Religionsfreiheit heißt auch, dass ich die Freiheit habe, meine Religion zu wechseln, und die Freiheit, andere von dem, was ich glaube, überzeugen zu dürfen, natürlich auf einer Ebene des gegenseitigen Respekts.
Beides ist in zahlreichen islamischen Ländern nicht gegeben. Nach der Scharia wird Abfall vom Islam mit dem Tod bestraft. Das wird natürlich nicht in allen islamischen Ländern mit dieser Schärfe gehandhabt.
Es wäre aber angebracht, von den Muslimen in unserem Land ein klares Bekenntnis zur Religionsfreiheit, inklusive der Freiheit, den Islam zu verlassen, zu erwarten.


2
 
 Pater Braun 18. Jänner 2017 

Papier ist geduldig...

... bis es reißt! Wunderschön wenn der werte Herr Adamovich - seines Zeichens VfGH Präsident i.R. - solche juristischen Wortspenden via „Standard“ von sich gibt, jedoch bleibt sehr zu bezweifeln, dass all dies so umgesetzt wird, wie auf dem Papier gedruckt ist. Würde sich der Herr von seinem bequemen Winkerl hervortrauen, sich die Bezirke 2, 3, 10, 11, 12, 15, 16, 20, 21, und 22 zu Gemüte führen, diverse Veranstaltungen unserer Kulturbereicherer jenseits von Konstantinopel beiwohnen sowie die grünen „Wir-Sind-Für-Jeden-Schwachsinn-Offen“ Predigten einverleibt, dann wir auch dieser Herr in Nadelstreif und mit Parteibuch zugeben müssen, dass Theorie und Praxis zwei unterschiedliche Welten sind. Ist es dann zu spät, wurde der Narretei kein Einhalt geboten, dann fließen die Krokodilstränen. Der einfache Bürger – der muss dann die Kröte fressen. Gute Nacht, armes Österreich!


2
 
  18. Jänner 2017 
 

Noch haben wir sie-ein sehr hohes Gut

denken wir aber an islamische Länder, heißt es offiziell zwar auch "Religionsfreiheit für Andersgläubige", aber auch schnell "Verstoß gegen die öffentliche Ordung!" Das gibt mir zu denken


3
 

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