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Kirchensteuer-Verweigerer, Sakramente und Amoris laetitia

7. Februar 2017 in Kommentar, 31 Lesermeinungen
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Was wohl passieren wird, wenn Kirchensteuer-Verweigerer die Sakramente empfangen möchten und sie diese Entscheidung mit ihren Gewissen begründen? - Gastkommentar von Mathias von Gersdorff zu Amoris laetitia und dem Schreiben der Bischöfe


Limburg (kath.net/Blog Mathias von Gersdorff) Das Dokument „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“ der „Deutschen Bischofskonferenz, in welchem die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen geöffnet wird, ist keine Woche alt und schon fordern Progressisten eine weitergehendere Liberalisierung.


„Der Sonntag“, die Kirchenzeitung für das Bistum Limburg, ist der Auffassung, das Papier der Deutschen Bischofskonferenz, das dem Gewissen des Einzelnen eine entscheidende Rolle zumisst, könnte „ein Modell für andere knifflige Fragen“ sein.

Das Bistumsblatt schreibt am 5. Februar 2017: „Die Diskussion wird kommen, ob sie nicht auch unverheiratete oder homosexuelle Paare betrifft, die in dem aktuellen Papier freilich nicht erwähnt werden.“

Es ist also gut möglich, dass die Deutsche Bischofskonferenz mit ihrem neuesten Dokument die Büchse der Pandora geöffnet hat. Jedenfalls werden sich die stets unersättlichen Progressisten nicht mit dieser Liberalisierung begnügen.

Schon im Vorfeld der Synode haben reformorientierte ultraliberale Bischöfe und Theologen immer wieder eine allgemeine Lockerung der Ehe- und Sexualmoral gefordert. Die Kirche sollte ihre Ansichten bezüglich Verhütungsmittel, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und „wilden Ehen“ ändern. Kurz: Die Kirche sollte die Agenda der sexuellen Revolution übernehmen und ihre eigene Morallehre einstampfen.

Es gibt aber keinen Grund, wieso das neue Papier nur für den Bereich „Ehe und Sexualität“ modellhaft sein soll. Wieso sollte das Gewissen des Einzelnen nicht generell ausschlaggebend sein?

Was wohl passieren wird, wenn Kirchensteuer-Verweigerer die Sakramente empfangen möchten und sie diese Entscheidung mit ihren Gewissen begründen?



Foto oben: Limburger Dom (c) Bistum Limburg


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Lesermeinungen

 Diasporakatholik 8. Februar 2017 
 

Umwidmung des Kollektenbeitrags statt Kirchensteuerverweigerung

Wie bei jeder Steuer so auch bei der Kirchensteuer:
Sie kommt den unterschiedlichsten Zwecken zugute.
Viele - wohl die weitaus meisten - befürworte ich, manche missbillige ich.

Ich tröste mich aber mit der Tatsache, dass "meine" Beiträge für von mir als gut befundene Zwecke verwendet werden, während andere Kirchensteuerzahler vielleicht die mir genehmen Ziele nicht gerne unterstützen, sondern gerade vielleicht das, was wiederum ich missbillige.

Im Endeffekt profitiert beides von den Finanzmitteln der Steuerzahler - warum sich also unnütz aufregen über Dinge, die ohne drastische Schritte (Austritt) nicht zu ändern sind?

Wo ich aber seit langem ein sichtbares Zeichen setze, ist der Beitrag zur Kollekte:

Ich gebe nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen etwas ins Kollektenkörbchen, sondern sammle das jeweils eingesparte Geld konsequent für die aktive Lebensschutzorganisation "Stiftung Ja zum Leben", um es dafür regelmäßig zu spenden.


2
 
 woetoyou 8. Februar 2017 
 

Kirchensteuer

Wenn die Intention des Austrittes bloß die Intention hat, dass man keine Kirchensteuer zahlen wolle, dann ist es auch keine Apostasie.

Soweit ich weiß, hat der Vatikan der deutschen Bischofskonferenz mehrmals untersagt den Gläubigen, die aus der Kirche ausgetreten sind, die Sakramente zu verweigern. Es gibt dementsprechende Dekrete, auf die man sich berufen könne, wenn man in einer solchen Situation ist.

Ich schließe daraus, dass man sich ungeachtet der Enzyklika der Weisung des Ordinariats widersetzen kann, wenn man den entsprechenden Zelebranten höflich unterweist (und ggf. abspricht). So wie man sich der Weisung eines Bischofs widersetzen kann, wenn er auffordert die Mundkommunion zu unterlassen.

Das schlimme an diesem Artikel ist dass Ungehorsam ggÜ. der kirchenzerstörerischen Simonie der DBK hier mit Ungehorsam ggÜ. den Geboten des HErrn rhetorisch gleichgesetzt wird (wenn auch auf einer Ironiestufe).


2
 
 Kathole 8. Februar 2017 
 

Sorry, meine beiden Kommentare bezogen sich auf den Artikel von Bischof Andreas Laun!

Ich werde sie dort erneut posten und diese dürfen hier gerne gelöscht werden.


0
 
 Kathole 8. Februar 2017 
 

Mein Rat an Priester: Kirchenrecht und Katechismus gehorchen, Gewissensnotstand f. später aufheben

Mein Rat an Priester in Situationen, wie die oben beschriebene, zum gegenwärtigen Zeitpunkt:

Berufen Sie sich ausschließlich auf die erste Zunge des Papstes, die mit dem Kirchenrecht und dem Katechismus zu uns spricht. Beide sind unverändert in Kraft und haben ein absolutes Übergewicht gegenüber den ausdrücklich nicht-normativen und nicht-dogmatischen Ausführungen in "Amoris Laetitia" sowie gegenüber der bloßen Meinung und Willensbekundung des Papstes zu deren einzig richtigen Interpretation im Monate später an argentinische Bischöfe gerichteten Schreiben. Nicht der bloß geäußerte Wille des Papstes ist der Kirche schon Gesetz, sondern dafür bedarf es eines rechtsetzenden bzw. den Glauben authentisch lehrenden oder gar ausdrücklich definierenden Aktes.

Erst wenn ein solcher Akt durch den Papst erfolgt, dieser aber gegen die "Verfassung" der Kirche verstoßen sollte, welche aus dem Depositum Fidei und dem Göttlichen Recht besteht, sollte der Priester sich auf sein Gewissen berufen.


2
 
 Ehrmann 8. Februar 2017 

@katholisch-gern : "auf die Stirn geschrieben"

Das ist der wesentliche Unterschied zwischen öffentlicher und privater Sünde - das"Ärgernis", das sichtbare schlechte Beispiel, das jemand gibt, dessen Fehlverhalten öffentlich sichtbar ist. Zu der persönlichen Schuld, die wirklich nur Gott kennt, kommt die Verantwortung vor der Gemeinschaft, die Fernwirkung des Verhaltens. Daher ist die kirchliche Anerkennung (Segnung) hs Paare, die sich outen und in eingetragener Partnerschaft leben besonders gefährdend, weil "ansteckend" für alle anderen, genauso wie (bekannt) WvG, die öffentlich die hl. Kommunion empfangen. Sie alle wissen meist sehr wohl, was sie tun, möchten, daß andere ihnen bepflichten, sie nachahmen - was leider sehr oft geschieht. Das Mitwirken der Priester wird gewünscht, die Akzeptanz der Kirche wird gefordert.Dieser Tendenz entgegenzuwirken, die Kirche als Leib Christi wieder ernst zu nehmen, ist unser aller Aufgabe, sie beschränkt sich nicht auf Priester und Laien,ohne Berufung auf andere Instruktionen.


2
 
 Chris2 8. Februar 2017 
 

Kirchensteuer und Ehebruch

Wenn selbst dreisteste Ehebrecher(und -innen) zur Kommunion zugelassen werden sollen (da ihre Entscheidung ja lt. DBK buchstäblich "gefälligst" zu respektieren ist), dann können selbstverständlich auch jene den Leib des Herrn empfangen, die 'nur' keine Kirchensteuer bezahlen (Stand der Gnade vorausgesetzt), insbesondere dann, wenn sie das Geld stattdessen an kirchliche Einrichtungen ihres Vertrauens spenden. Das KiSt-System in D wird jedenfalls dreister gehandhabt als jeder missbräuchliche Ablasshandel, denn jeder und nur, der zahlt, gilt als "katholisch" (ich dachte immer, Taufe und Glaube macht's). Ich kann daher nicht anders, als in diesem Punkt "Lutheraner" zu sein, auch, wenn ich die Münzen für den Fährmann noch immer zähneknirschend entrichte...


4
 
 pilatus 8. Februar 2017 
 

und schon fordern Progressisten ....

Es hat überhaupt niemand etwas gefordert. Das Bistumsblatt macht lediglich darauf aufmerksam, was kommen wird.
Wenn allerdings in Limburg der Eindruck besteht "unverheiratete und Homosexuelle Paare" gingen derzeit nicht zu den Sakramenten, dann sieht man, daß in Limburg Bauprojekte vielleicht doch einen höheren Stellenwert haben als die Seelsorge.


3
 
 FNO 7. Februar 2017 

@Incredible

Zitat: "- ein weiterer persönlicher Grund könte auch eine homosexuelle Orientierung sein." Das würde manches erklären. Mir drängst sich mehr und mehr der Eindruck auf, dass nachhaltig praktizierende Hs. nicht mehr moralfähig sind.


2
 
 carolus romanus 7. Februar 2017 

Sofortige Klärung der KiSt-Frage!

Werden Gläubige, die in gutem Gewissen keine Kirchensteuer mehr bezahlen, exkommuniziert? Falls nein, können Sie weiter zu den Hl. Sakramenten gehen. Eine Bejahung ist nicht glaubwürdig, weil dadurch Geld wichtiger wäre als die Einhaltung von Gottes Geboten.
Die DBK wird um eine Antwort nicht herumkommen, notfalls erfolgt eine Anfrage in Rom.


6
 
 lakota 7. Februar 2017 
 

Ich habe da eine Frage

zum Austritt aus der Kirche. Ich weiß nicht, ob einem die Kommunion verweigert werden kann, aber ist Ausgetretenen nicht schon ein kirchliches Begräbnis verweigert worden?


2
 
 antony 7. Februar 2017 

Kluge Frage, Herr von Gersdorff!

Andererseits: Ist jemanden ein einziger Fall bekannt, bei dem einem, der auf dem Standesamt seinen Austritt erklärt hat, die Eucharistie verweigert wurde?


2
 
 katholisch-gern 7. Februar 2017 
 

Woran erkennen?

Die Kommentare sind ja höchst interessant. Aber woran möchten die Kommentatoren denn erkennen, wer seine Kirchensteuer zahlt oder auch nicht, wer per Tatstrafe exkommuniziert ist, weil er z.B. permanent seine Ehefrau betrügt (und umgekehrt), wer ... wer ... wer ... und keinem steht es auf die Stirn geschrieben. Solches und Ähnliches gibt es schon seit Anbeginn der Kirche - und sie wird auch an solchem menschlichen Versagen nicht zugrunde gehen. Warum diese Aufregung? Es wäre zielführender, im Geist des Evangeliums zu leben und die frohe Botschaft denen zu verkünden, die ihrer bedürfen.


1
 
 Helena_WW 7. Februar 2017 
 

@Waldi ;-) Ja, Gebt Gott was Gott ist, ist somit ausgehebelt

@Waldi, sie haben das Problem erkannt.
mir gehen folgende Ergänzungen durch den Kopf
Gottes Gesetze
Gottes Gebote
Sakramente
gelten die noch ?
Oder kann sich davon "freigekauft" werden?
Kein, "Ich aber sage euch .." als Christi Wort mehr ?
Und wie war das noch mit Gebt des Kaisers was des Kaisers ist, und Gott was Gott ist.

Für wen ist diese frei Gewissenentscheidung und besonders aufwendige Begünstigung in #Einzelfällen? Angestellte in kirchlichen Unternehmen? Während man sich um die normalen Christen, Eheleute und Familien kaum kümmert, die werden ja sogar von oben herab beschimpft, wenn sie die Kirche als Quelle aufsuchen für ihren Alltag mit all seinen Lasten und Kreuzlein christlich leben zu können. Und anstatt christliche Quelle und Wegzehrung durchs Evangilium und passender Predigt bekommens oft nur Politik und Soziologen Gerede zu hören.


9
 
 silas 7. Februar 2017 

Es passiert bei Kirchenaustritt sichtbar gar nichts

Kirchenaustritt aus Geldgründen ist kein Grund die Sakramente zu verweigern. So stellte schon Papst Benedikt fest.
Jedoch ist es ein Entzug der eigenen Solidarität, der sübdhaft ist und gebeichtet gehört!


3
 
 Waldi 7. Februar 2017 
 

Den persönlichen Gewissensentscheid,

der bei wiederverheirateten Geschiedenen ausreicht, um die Sakramente "würdig" empfangen zu können, wird die DBK im Falle der Kirchensteuer-Verweigerung, durch den selben Gewissensentscheid, nicht gelten lassen! Denn die Minderung der Finanzen "ist viel schlimmer", als der Verbleib in der Sünde und die Anhäufung von Sündenschuld der Gläubigen! Ergo, ist der "sündigende" Kirchensteuer-Zahler im Vorteil gegenüber dem "nicht-sündigenden" Kirchensteuer-Verweigerer! Ist doch logisch - oder?


13
 
 nurmut 7. Februar 2017 
 

Warum nicht?

Die Bezahlung der Kirchensteuer verweigern wird doch nicht von dem Empfang der Sakramente ausschließen!?
Oder steht da etwas in den 10 Geboten oder wo anders im Neuen Testament?
Oder hat da das "Bodenpersonal" der RKK (unter Berufung auf den HL. Geist) einige Gebote erlassen, die bei "Nichtbezahlung" einen Ausschluss aus der Kirche Christi vollziehen?


2
 
 Aegidius2 7. Februar 2017 

Nein, die Kirche wird in irgendeiner Form bis zum Weltende überleben. Aber daß der Papst in Rom bleiben wird, daß es noch einen Papst geben wird, daß es in Deutschland noch Kirche geben wird, daß hat uns der Herr nicht positiv versichert. Im Gegenteil, Er hat geseufzt: "Wird der Menschensohn bei Seiner Rückkehr noch Glauben vorfinden?"
Wir sind bereits soweit, daß es kein Zurück mehr gibt zur Volkskirche und zur Glaubenseinheit. Wenn der Herr dem Hl. Vater - in welcher Form auch immer - in den Arm fallen sollte (zB durch Einsicht und Umkehr), dann wird sich die Kirche genauso spalten, wie wenn der Hl. Vater zu Amtszeiten für seines Amts verlustig erklärt werden müßte oder seine Handlungen und Äußerungen nach seinem Ausscheiden für nicht wirksam erklärt würden. Viele, ich glaube hierzulande die meisten, ganz bestimmt die fetten Strukturen, werden der Umkehr und Rückbesinnung auf das Katholische nicht folgen. Das Schisma bricht gerade auf und wird bleiben. Leider!


17
 
 Adamo 7. Februar 2017 
 

Was bedeutet eigentlich Gewissen?

Gewissen hat eine ungeheuere Bandbreite! Beispiel: Wieviel Ungutes tun Politiker heute alles nur mit ihrer persönlichen Gewissensentscheidung? Oder denken Sie an die Ärztin in Holland mit ihrer Tötungsspritze (siehe vorherigen kathNet-Bericht). Alles aus Gewissensgründen! Solche Gewissen fügen anderen Menschen Schaden zu.-

In längst vergangenen Zeiten hatten gute Priester noch Gewissensbildung im Sinne Jesu Christi gelehrt und was tun Priester heute?


15
 
 Savanorola 7. Februar 2017 

Das Hl. Sakrament der Eucharistie

kann gar nicht zerstört werden, weil die Gegenwart Christi nicht davon abhängig, in welcher Verfassung sich der Empfänger befindet. Das ist verbürgte Lehre unserer Kirche. Übrigens sind Kirchensteuerverweigerer nicht exkommuniziert.


3
 
 EinfacherGeist 7. Februar 2017 
 

Fürchtet Euch nicht!

Die Pforten der Hölle werden sie (die Kirche) nicht überwältigen. Seid nicht so
kleingläubig, seid barmherzig wie Euer Vater im Himmel.
Die Kirche ist eine natürlich- übernatürliche Realität (LG 8.)- die Kirchensteuer gehört zur natürlichen Realität, Taufe und Eucharistie zur übernatürlichen... Lassen wir also bitte die Kirche im Dorf und schütten nicht das Kind mit dem Bade aus. Beten wir füreinander!


1
 
 Quirinusdecem 7. Februar 2017 
 

es könnte....

...es könnte sogar auf eine Bannbulle hinauslaufen......


8
 
 Mr. Incredible 7. Februar 2017 
 

Wie konnten und können

solche sog. "ultraliberalen" Personen überhaupt Bischöfe werden?
Das ist doch eine wesentliche Frage, finde ich.
Meiner Meinung nach können mehrere Ursachen vorliegen.
- kein erwachsener Glaube vorhanden, d.h. keine Erwachsenenkatechese bekommen. Kein Glaubensweg, der sich an der Wahrheit orientiert.
- persönliche Gründe wie etwa die Sorge um die eigenen Eltern, die in unordentlichen Verhältnissen leben / lebten (wilde Ehe, Scheidung etc.) und die man iregendwie rechtfertigen will. Möglicherweise auch Freunde in ähnlichen Schwierigkeiten.
- ein weiterer persönlicher Grund könte auch eine homosexuelle Oriemntierung sein.

Da kann man sicher noh eineiges finden. Ich meine, irgendetwas dieser Art muss es sein. Die teilweise totale Verleugnung der Logik und Lehre ist nicht mehr nur rational zu erklären. Beispielsweise habe ich das Buch von Kasper über die Bermherziglkeit gelesen. Da ist nichts was auch nur annähernd die Ablehnung oder Revision der Erklärung von Ratzinger 1994 legitimiert


5
 
 scheinfrager 7. Februar 2017 
 

Was passieren wird

"Was wohl passieren wird, wenn Kirchensteuer-Verweigerer die Sakramente empfangen möchten und sie diese Entscheidung mit ihren Gewissen begründen?"

wenn Leute ihre Ablehnung von offenen Grenzen oder der rechtlichen Gleichstellung des Islams mit ihrem Gewissen begründen, kann ich jetzt schon sagen:
Sie würden von den Bischöfen geschimpft werden. Von Rspekt vor Gewissensentscheidungen wäre keine Rede mehr.


18
 
  7. Februar 2017 
 

ja das Chaos ist vorprogrammiert!


17
 
 Ginsterbusch 7. Februar 2017 

Das Sakrament der Hl. Eucharestie soll zerstört werden

Deshalb darf bald jeder zum Tisch des HERRN.
Und Herr Kardinal Kasper gibt schon Interviews über das gemeinsame "Abendmahl".
Wenn dann für den Hl. Vater eine objektive Sünde keine subjektive Sünde mehr sein muss, fällt das Sakrament der Beichte.
Wozu das alles? Die Frage kann sich jeder selbst beantworten.


26
 
 DonGiovanni 7. Februar 2017 
 

Nun ja!

Das Schreiben der DBK empfinde ich zunächst positiv, weil es "strenger" als die übliche Praxis ist.
Die Einzelfallregelung kommt nur zum Zug, wenn bereits eine Annulierung der "ersten" Ehe angestrengt wurde, diese aber erfolglos war (ähnlich das Modell der oberrheinischen Bischöfe).
Ist also eine neue kirchliche Trauung nicht möglich, dann es erst recht die Menschen zu begleiten und ihr Gewissen zu bilden, was heißen kann: Sie hinzuführen wie Bruder und Schwester zu leben. Wer dazu bereit ist, darf zu den Sakramenten zugelassen werden (Familiaris consortio). Das ist der Einzelfall, was anderes ist nicht möglich. Natürlich kann es Versagen geben, aber dann gibt es ja das Sakrament der Buße mit dem erneuerten Vorsatz wie Bruder und Schwester zu leben. Analog Unverheiratete Paare müssen heiraten oder enthaltsam leben, homosexuelle enthaltsam - auch wenn sie den Haushalt teilen.
Nun ja, man kann das alles katholisch verstehen und auch ausführen, aber die Praxis ist eine andere.


1
 
 Gandalf 7. Februar 2017 

Ich halte es für möglich und auch legitim..

..dass deutsche Katholiken, die aus der "kirche austreten" (was sie ohnedies theologisch nicht können) auch weiterhin die Sakramente empfangen können. Alles begründet im Schreiben der DBK über "Amoris laetitia"


27
 
 FNO 7. Februar 2017 

Schockenhoff

wäre zuzutrauen, dass er der Chefredakteur des "Wortes" war, das beredt schweigt. Man kann jeden einzelnen Satz für sich "verstehen", auch Widersprüche feststellen, zweideutige und sogar m.E. bewusast falsche Deutungen von AL inbegriffen. ES fehlt der Hinweis auf den möglichen Irrtum des Gewissens. Es fehlt der Hinweis, dass nicht zur Kommunion treten soll, wer immer sich einer schweren Sünde bewusst ist. Unterm Strich? Nimmt man die Anforderung von Bußgesinnung ernst, sagt das Wort NEIN zur Kommunion der Wvh. (fast für alle). Nimmt man aber die "Stimmung" beim Wort, die einen Sieg Kasper über Ratzinger (so Daniel Deckers in der FAZ) insinuiert, dann sagt es JA (und zwar fast für alle). Es ist das qualitativ schlechteste Wort dt. Bfe. "ever". Der kirchenpolitische Hohn der da durchklingt, der weist auf o.g. "Moralisten" hin.


13
 
  7. Februar 2017 
 

erinnert mich an die Kommunionhelfer

sollten sie nicht nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden? Nun sie sind inzwischen Sonntags-Alltag und oft bleiben sogar die Priester sitzen und überlassen die gesamte Kommunionausteilung den Laien. Also ich will damit nur sagen, wenn der kleine Finger gereicht wird, wird gleich die ganze Hand ergriffen und ein Zurück ist dann unmöglich. Die Öffnung mit AL an einige wenige Fälle wird durch die Medien immer mehr zur Büchse der pandora


31
 
 wedlerg 7. Februar 2017 
 

Über das Gewissen...

...wird aus dem Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe einem schnöden links-Liberalismus Tor und Tür geöffnet.

Liebe ist immer ein Imperativ, Liberalismus immer das Gegenteil und diejenigen, die vom Gewissen so viel halten, haben selber keines.


24
 
 Kostadinov 7. Februar 2017 

Gemäss Pater Langendörfer gilt...

"That is not up to the individual"... vergleiche Interview hier: http://www.ncregister.com/blog/edward-pentin/influential-german-bishops-leader-discusses-‎state-of-his-countrys-church

beim Geld hört die Gewissensfreiheit schliesslich auf :-)


17
 

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