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Papst an Priester: Auch bei Ehenichtigkeitsverfahren beistehen

26. Februar 2017 in Chronik, 45 Lesermeinungen
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Priester sollen zwar "Gnade des Ehesakraments bezeugen" aber auch die unterstützen, "die die Ehe verlassen wollen".


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Papst Franziskus hat Priester ermutigt, katholischen Paaren auch in Fällen eines Ehenichtigkeitsverfahrens beizustehen. Priester sollten zwar stets die "Gnade des Ehesakraments bezeugen", aber auch die unterstützen, "die sich klargeworden sind, dass ihr Bund keine wirkliche sakramentale Ehe ist und diese Situation verlassen wollen", sagte das Kirchenoberhaupt am Samstag. Den Teilnehmern eines Seminars zu von ihm eingeführten Vereinfachungen bei der Nichtigkeitserklärung einer Ehe an der dafür zuständigen "Römischen Rota" legte der Papst ebenso nahe, auch für Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, da zu sein.

"Keiner kennt besser als ihr die Realität und Varietät von katholischen Ehen, Paaren ohne Trauschein, nur bürgerlich Verheirateten, gescheiterten Ehen, glücklichen und unglücklichen Familien", sagte Franziskus den Priestern. Sie seien berufen, Menschen in jeder dieser Situationen zu begleiten, "um Zeugnis zu geben und zu unterstützen." In "geistlicher und moralischer Hinsicht" gehörten Paare, die ohne kirchliche Heirat zusammenleben wollten, zu den "Armen und Kleinen", denen die Kirche nahe sein müsse. "Auch diese Personen sind im Herzen Christi geliebt", so der Papst. Er forderte für sie einen "Blick der Zärtlichkeit und des Mitgefühls".


Die Sorge um die Geringsten sei "wesentlicher Bestandteil" ihrer Arbeit zur Förderung und Verteidigung des Ehesakraments, erklärte der Papst den Priestern. Er ermutigte sie gleichzeitig zur klaren Ansage, dass die Ehe "zwischen einem Mann und einer Frau Zeichen der Union zwischen Christus und seiner Kirche" sei. Bei der kirchlichen Ehevorbereitung müssten sie den Paaren klarmachen, welch "tiefe Bedeutung" dieser Schritt habe. Er ermutigte erneut dazu, junge Paare durch ein "Katechumenat" auf das Sakrament der Ehe vorzubereiten.

Wenn hingegen Gläubige mit der Bitte um Ehenichtigkeitsverfahren kämen, sollten Priester weniger als "Experten für Bürokratie oder juridische Normen" erscheinen, sondern vielmehr als "Brüder, die zuhören und verstehen", so Franziskus.

Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.

Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Ortskirchen überwiesen werden. Franziskus hatte diesen Prozess vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, der vom Bischof geführt werden kann.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 hl_neri 3. März 2017 
 

Allerdings würde ich nicht jede Geste gleich als „Geheim-Zeichen“ verstehen wollen.

Lieber Montfort! Ich teile Ihre Ansicht vollständig! Gestiken, insbesondere Handzeichen finden bei mir prinzipiell nur dann Beachtung und Interesse, wenn ich vorher eine Diskrepanz (Widersprüche, unpräzise, mehrdeutige oder undeutige Aussagen) zwischen Reden, Denken und Tun meines Gegenüber erkennen kann, weil mich interessiert, was ich von meinem Gegenüber halten kann und wie ich mich verhalten soll. Bekannte Modernisten, Freimaurer und Vertreter des politischen Islam - so gebe ich auf Grund meiner bisherigen Kenntnis von deren Ideologien und Lehrinhalten bzw Zielsetzungen gerne zu - finden vom Beginn des Kontaktes mit ihnen meine volle Aufmerksamkeit.


1
 
 hl_neri 3. März 2017 
 

A.Reik: Was "hl_neri" hier verbreitet sind Verschwörungstheorien von Piusbrüdern.

Piusbrüder sind mir genauso schnuppe wie abstrakte Verschwörungstheorien; nicht so konkrete Verschwörungen wie zB die der Freimaurer. Dazu nachfolgende Info: "...; wir werden einen gewaltigen gesellschaftlichen Zusammenbruch provozieren, ... Dann werden die Bürger - gezwungen, sich gegen die Minderheit der Revolutionäre zur Wehr zu setzen - diese Zerstörer der Zivilisation ausrotten. Die Mehrheit der Bürger wird, gottgläubig wie sie ist, nach der Enttäuschung durch das Christentum und daher ohne Orientierung, besorgt nach einem neuen Ideal Ausschau halten, ohne jedoch zu wissen, wen oder was sie anbeten soll. Dann sind die Menschen reif, das reine Licht durch die weltweite Verkündung der reinen Lehre Luzifers zu empfangen, die endlich an die Öffentlichkeit gebracht werden kann. Sie [die Verkündung] wir auf die allgemeine reaktionäre Bewegung folgen, die aus der gleichzeitigen Vernichtung von Christentum und Atheismus hervorgehen wird." Quelle: Pike an Mazzini 15. August 1871. Noch was?


1
 
 hl_neri 3. März 2017 
 

Mein Gott, dann gehöre ich auch zu der verworfene Gesellschaft!

Verehrter Monsignore! Im Nachhang zu meinem letzten Kommentar darf ich Sie beruhigen: Erstens: Ich bin weder Anhänger der FSSPX noch Teile ich deren Geisteshaltung.
Zweitens: Mir ist sehr wohl bewusst, welche abstrusen Fakes im Internet anzutreffen sind. Die - satanischen - Bildmanipulationen bei Benedikt XVI., den ich im Übrigen überaus schätze und vermisse, sind auch für Laien klar erkennbar. Drittens beachte ich Gestiken nur dann, wenn ich bei meinem Gegenüber zwei oder mehrdeutige Äußerungen erkennen kann (Denken, Reden und Tun: ein Guß!). Viertens: Ich konnte noch bei keinem Ihrer Vorträgen, Predigten und Beichtgesprächen, in insgesamt wohl mehr als hundert Malen, eine Diskrepanz zwischen Ihrem Denken, Reden und Tun (Gestik) feststellen, weshalb ich Ihnen auch nicht sagen kann, ob Sie jemals ein Zeichen verwendet haben, die in eine einschlägige Richtung hätte interpretiert werden könnte. Ich sehe daher auch keinen Anlass, Ihnen diesbezüglich Dubia vorzulegen.


1
 
 SCHLEGL 3. März 2017 
 

@ hl_neri

Ach ja, die Melodie kenne ich tatsächlich schon. Angehörige von FSSPX, die mir gut bekannt sind, sprachen schon bei Paul VI. vom "Logenpapst", Personen gleicher Geisteshaltung haben Handhaltungen von Johannes Paul II, ebenfalls in diese Richtung interpretiert, übrigens auch bei Benedikt XVI. (alles auf YouTube zu sehen). Da muss ich mir direkt anschauen, wenn ich irgendwann einmal Zeit genug habe, ob bei Vorträgen, oder Predigten, die ich gehalten habe und die auf Video aufgenommen wurden, ist nicht vielleicht auch Daumen und Zeigefinger zusammengelegt und die restliche Finger mehr oder weniger ausgestreckt habe.Oder vielleicht sogar beim Religionsunterricht im Gymnasium, wovon es allerdings keinerlei Aufnahmen gibt. Mein Gott, dann gehöre ich auch zu der verworfene Gesellschaft! Irgendwie ist so etwas grenzpathologisch, man fasst es nicht!Msgr. Franz Schlegl


2
 
 Montfort 3. März 2017 

@hl_neri - Verständliche Beunruhigung

Ich verstehe Ihre Beunruhigung. Das Internet ist voll mit Versuchen, die Gesten und Handschlags-Arten des Papstes zu deuten. Was mich etwas verwirrt, ist die „Ehrenmitgliedschaft“ und die Verleihung „Persönlichkeit des Jahres 2005“ an Kardinal Bergoglio durch den argentinischen Rotaryclub. Allerdings sind ja angeblich auch Kard. Marx u.a. Mitglieder dieses Clubs. Früher war das – meines Wissens nach – Klerikern verboten.

Allerdings würde ich nicht jede Geste gleich als „Geheim-Zeichen“ verstehen wollen. Dazu sind viele Predigten und Reden des Papstes doch zu deutlich im Evangelium verwurzelt.


2
 
 SCHLEGL 3. März 2017 
 

@ mirjamvonabelin

Selbstverständlich! Der zuständige Pfarrer, oder der von ihm delegierte Priester, ist kirchenrechtlich VERPFLICHTET ein Brautgespräch zu halten. Außerdem muss er das Protokoll mit jedem der beiden Partner im EINZELGESPRÄCH durchgehen, ausfüllen und unterschreiben lassen. Dabei muss er auch nach Ehehindernissen/Willensmängeln fragen. Ich habe mir in der Regel 1,5-2 Stunden dafür Zeit genommen und einen zweiten Abend zur Vorbereitung der Liturgie gehalten.
Unter Umständen könnte die Unterlassung des Brautgespräches ein Formalfehler sein, der eine Annullierung rechtfertigt, wenn etwa ein Willensmangel/Ehehindernis deshalb NICHT entdeckt worden ist!Msgr. Franz Schlegl


4
 
 mirjamvonabelin 3. März 2017 
 

Sollte sich nicht ein Priester,

der bereit ist ein Paar zu trauen, Zeit nehmen um ausgiebig mit dem Paar zu reden? Und zwar mit dem Paar allein, sowie mit jedem einzeln.
Ich habe das bei unserer Trauung vermisst.
Dem Paar sollte klar gemacht werden, auch wenn sie verheiratet sind, vor Gott steht jeder allein und kann sich nicht auf den anderen ausreden. (Adam und Eva)


1
 
 hl_neri 2. März 2017 
 

Bild von Papst Franziskus zum Thema

Zum Auspruch A.Reik, "Was "hl_neri" hier verbreitet sind Verschwörungstheorien von Piusbrüdern":
Selten so einen "hochgradigen" Unfug gelesen!

Zu Schlegl, "Bitte wo verwendet der Papst welches Handzeichen?":
Na bitte, betrachten Sie das dem Thema "Papst an Priester: Auch bei Ehenichtigkeitsverfahren beistehen" beigefügte Bild etwas genauer!

Das auf der Abbildung gezeigte Symbol (mit Daumen und Zeigefinger gebildeter Kreis) ist - zugegebener Maßen auch allgemein - bekannt für zB "OK", gut, annehmbar, darauf können Sie Wetten, zufriedenstellend...

Im Satanismus und der Philosophie der Illuminaten symbolisieren die gebogenen drei Finger mit Kreis allerdings jeweils die Nummer sechs, also 666, nämlich das Tier (Antichrist), ein Symbol, dass Ihnen, von mir sehr geschätzter Priester und Beichtvater, jedenfalls, besonders unter dem Blickwinkel der Apokalypse, bekannt ist.
Offen ist, unter welchem Bedeutungsinhalt der Papst das Symbol verwendet wissen wollte?


1
 
 A.Reik 2. März 2017 

@Schlegl

Was "hl_neri" hier verbreitet sind Verschwörungstheorien von Piusbrüdern.


3
 
 SCHLEGL 2. März 2017 
 

@ hl_neri

Bitte wo verwendet der Papst welches Handzeichen?Msgr. Franz Schlegl


3
 
 hl_neri 2. März 2017 
 

Denken, Reden und Tun: ein Guß!

Wieso haben - offenkundig - nicht wenige Kommentatoren in dieser Hinsicht heftige Zweifel an so manchen geistlichen Würdenträgern, allen voran an Papst Franziskus? Mich zu Beispiel verwundert, dass der Papst sich mit einem auch nicht nur Insidern bekannten Handzeichen abbilden lässt! Verwendet er das - für die Zahl des Antichristen (666) bekannte Zeichen bewusst oder unbewusst? Was will er den Katholiken und den Freimaurern vermitteln? Eine Antwort darauf zu bekommen, wäre für jene, die nicht im Hinter- oder Untergrund ihr zuhause suchen, wohl interessant?!


1
 
 hl_neri 1. März 2017 
 

Nachhang zu hl_neri vor 7 Stunden

Der letzte Satz "Nun hat die staatliche Gewalt - dem Himmel sei Dank - keine transzendente Verfügungsmacht, es ist daher - vom Verständnis und Wirkung von Sakramenten - eine irdische staatsrechtliche Qualität zu konstruieren." sollte lauten: "Nun hat die staatliche Gewalt - dem Himmel sei Dank - keine transzendente Verfügungsmacht, es ist daher - vom Verständnis und Wirkung von Sakramenten - "s i n n l o s" eine irdische staatsrechtliche Qualität zu konstruieren."


3
 
 hl_neri 1. März 2017 
 

Sakramente und Menschenrechte!

Lieber A.Reik! Sie dürften wohl ein Maurer - mit oder ohne Schurz macht wohl keinen Unterschied - sein, den deren Haltung ist es, immer dann, wenn Sachverhalte mit Geheimgesellschaften und im Hinter- oder Untergrund tätigen Vereinigungen in der öffentlichen Debatte in Zusammenhang gebracht werden, stets stereotyp mit Verschwörungstheorien abzutun und die wahren Ziele der Öffentlichkeit vorzuenthalten bemüht sind; aber was soll's: Wir alle müssen einmal Rechenschaft ablegen! Zu Ihrer Behauptungen, der Sakramentenempfang sei ein Menschenrecht, lässt eine Unkenntnis der Adressaten von Menschenrechten erkennen, zumal solche den Staat verpflichten, seinen Bürgern einen definierten Freiraum vor staatlicher, irdischer Gewalt zu gewähren bzw zu sichern. Nun hat die staatliche Gewalt - dem Himmel sei Dank - keine transzendente Verfügungsmacht, es ist daher - vom Verständnis und Wirkung von Sakramenten - eine irdische staatsrechtliche Qualität zu konstruieren.


3
 
 A.Reik 1. März 2017 

@mirjamvonabelin

Solange die Brautleute wissen, was die drei Ehegüter sind und diese nicht ausschließen, haben sie ein Recht auf die kirchliche Hochzeit (Glaubenswissen spielt da keine Rolle). Stellen Sie sich vor, dass wäre ins Benehmen eines Pfarrers gestellt: Dann wären vielleicht manche Eheleute in spe zur Unzucht gezwungen, weil ihr überstrenger Pfarrer ihnen den Eheschluss verweigerte.


1
 
 mirjamvonabelin 1. März 2017 
 

Ist ein Priester verpflichtet

ein Paar zu trauen oder kann er die Trauung verweigern?

Und ist ein Priester nicht verpflichtet sich vom Glaubenswissen der Brautleute zu überzeugen?


0
 
 A.Reik 28. Februar 2017 

@hl-neri

Ich darf mich schon über Ihren Nickname wundern. Aber was soll's. Was das mit Freimaurerei zu tun haben soll (glauben Sie Verschwörungstheorien?!?), erschließt sich mir nicht. Die Kirche ist ganz Instrument Gottes, der das Heil alles Menschen will. Daher hat sie keinerlei Recht, den Menschen, die um dieses Heil bitten, das durch die Taufe gewährt wird, zu verweigern.
Da die Ehe ein Naturrecht ist, das nur christlich zum Sakrament erhoben worden ist, steht es der Kirche auch nicht zu, jenseits von Offenbarungswahrheiten und göttlichen Gesetzen Ehehindernisse aufzurichten. Der Empfang der Taufe und Spendung und Empfang des Ehesakramentes sind gleichsam Menschenrechte.


2
 
 hl_neri 28. Februar 2017 
 

"Die Kirche hat bei beiden Sakramenten KEINERLEI RECHT auf Verbot oder Unterbindung."

Lieber @A. Reik! Sind Sie Freimaurer oder haben eine besondere Kenntnis von der Lehre Christi und seiner Katholischen Kirche? Woraus leiten Sie den von Ihnen mit dem Satz "Die Kirche hat bei beiden Sakramenten KEINERLEI RECHT auf Verbot oder Unterbindung" intendierte Ansicht, dass die Gläubigen ohne Erbringung konkreter Vorbedingungen einen Rechtsanspruch auf Empfang von Sakramenten hätten?


1
 
 SCHLEGL 27. Februar 2017 
 

@ Stefan Fleischer

Wenn dem Ehegericht Dokumente, oder Zeugenaussagen vorliegen, die EINDEUTIG die Ungültigkeit der 1. Ehe beweisen, dann hat diese Ehe nie bestanden, ist UNGÜLTIG! Es ist vollkommen egal, aus welchen Gründen ein Partner die Annullierung begehrt. Sollte er aber die Ungültigkeit der 1. Ehe SCHULDHAFT herbeigeführt haben (Willensmangel/Ehehindernis verschwiegen), kann das Ehegericht IHM ein EHEVERBOT auferlegen, was öfters vorkommt. Eine solche Personen kann dann keine kirchliche Ehe mehr schließen, außer der Sinneswandel wäre augenscheinlich nachweisbar.Msgr. Franz Schlegl


2
 
 A.Reik 27. Februar 2017 

@Fleischer

Seien Sie mir nicht böse, aber Sie haben es immer noch nicht verstanden. Eine ungültige Ehe ist gar keine Ehe.
"Kann also kein Pfarrer eine kirchliche Trauung verbieten, selsbt wenn er sicher feststellen muss, dass diese "Ehe" ungültig sein wwird? Oder verstehe ich etwas falsch?"
Ein Pfarrer muss hier gar nichts verbieten, weil keine Ehe zustanden kommt.
Dann spielen wir doch mal den Fall durch: Ein Sohn will seine Mutter heiraten. Das geht gültig nicht wegen des Ehehindernisses der Blutsverwandtschaft in gerader Linie. Ein Pfarrer muss hier also gar nichts verbieten.
Wenn aber ein Paar zu ihm kommt, dass rechtlich in NICHTS gehindert ist zu heiraten, dann hat nicht einmal der Papst das Recht (außer er dispensiert sich in diesem Fall selbst), eine solche Ehe zu verbieten.
Ein bisschen mehr Fachstudium vor dem Vorpreschen mit gewagten Thesen würde ich mir schon wünschen. Das machte manche Diskussion schlicht überflüssig.


4
 
 Stefan Fleischer 27. Februar 2017 

@ SCHLEGL

Darf ich noch um eine Präzisierung bitten? Gesetzt den Fall, dem Ehegericht werden unbestreitbar echte Dokumente vorgelegt, welche beweisen, dass die Ehe nicht gültig war auf der einen Seite, und ebenso unbestreitbar stellt es fest, dass es dem Antragsteller nur darum geht, seine neue Beziehung legitimieren, obwohl er damals ganz klar eine gültige Ehe schliessen wollte und während der ganzen Ehezeit nicht einmal im Traum daran gedacht hat, dass diese seine Ehe könnte ungültig sein könnte, bis zu dem Augenblick, wo ihm die "neue grosse Liebe" über den Weg gelaufen ist. Wie wird das Ehegericht dann entscheiden?


0
 
 Stefan Fleischer 27. Februar 2017 

@ A.Reik - Wie ist das zu verstehen?

"Die Kirche hat bei beiden Sakramenten KEINERLEI RECHT auf Verbot oder Unterbindung."
Kann also kein Pfarrer eine kirchliche Trauung verbieten, selsbt wenn er sicher feststellen muss, dass diese "Ehe" ungültig sein wwird? Oder verstehe ich etwas falsch?


2
 
 A.Reik 27. Februar 2017 

Vielleicht muss man es einfach noch einmal wiederholen.

Ehevertrag und Ehesakrament sind für Christen dasselbe (inter baptizatos nequit matrimonialis contractus validus consistere, quin sit eo ipso sacramentum). Das Sakrament ist dann ungültig (d.h., dass die Kirche sich nicht dafür verbürgen kann, dass Gott den Eheleuten die sakramentale Gnade, die das Sakrament bezeichnet, gewährt), wenn der Ehevertrag ungültig ist.
Der Ehevertrag kommt dann gültig zustande, wenn beide Ehepartner frei zueinander Ja sagen (und zwar nach katholischer Form, also vor 2 Trauzeugen und dem Pfarrer entweder von Braut oder Bräutigam in der Pfarrei entweder von Braut oder Bräutigam - der Pfarrer kann das aber an einen anderen Priester oder Diakon und auch in eine Pfarrei delegieren) und nicht durch die von Msgr. Schlegl aufgeführten Willensmängel oder Ehehindernisse gehindert sind.
Die Ehe ist wie die Taufe ein fundamentales Recht der Menschen. Die Kirche hat bei beiden Sakramenten KEINERLEI RECHT auf Verbot oder Unterbindung.


2
 
 A.Reik 27. Februar 2017 

Eines ist jedenfalls klar.

Unser Papst will mit Sicherheit eines nicht: Dass Eheleute in spe halt nun statt eines Ehevorbereitungswochenendes eben einen einwöchigen Pflicht-Kurs belegen (wie es einige deutsche Diözesen vorhaben).
Der Papst will eine lebenslange (!), gehaltvolle geistliche Begleitung für angehende Ehepaar und bereits Verheiratete. Wie das zusammengehen soll mit dem Priestermangel, weiß ich nicht.


3
 
 SCHLEGL 27. Februar 2017 
 

@Stefan Fleischer

1) Der Link, den Sie gesetzt haben, lässt sich nicht öffnen!
2) In diesem Fall wäre die Annullierung UNGÜLTIG, weil auf falschen Voraussetzungen beruhend! Das sagt man den Leuten auf den Kirchengericht ganz klar. Wenn es aufgrund falscher Angaben zu einer Annullierung kommt, ist diese ungültig und die betreffende Person würde dann, im Fall einer Wiederheirat, in Bigamie leben.
3) Ja, ich habe auch manchmal den Vorwurf gehört, dass es sich "gekrönte Häupter" manchmal leichter richten könnten.
Nur eines dürfen wir als Gläubige nicht vergessen, jeder steht einmal vor dem Gericht Gottes, den man nicht betrügen kann.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 Stefan Fleischer 27. Februar 2017 

Eine Frage hätte ich noch:

Wie verhält sich die Kirche, wie verhalten sich die Ehegerichte heute, wenn eine Nichtigkeitserklärung offensichtlich nur zu dem Zweck gefordert wird, einen Ehebruch zu rechtfertigen (und dabei der unschuldige Teil mit allen Mitteln der Kunst zum Einverständnis genötigt wurde)? Solches wurde in meiner Jugend einmal von einem katholischen Fürstenpaar behauptet. Damals gab es eine Nichtigkeitserklärung. Sie wurde dann vielerorts nur den guten Beziehungen dieses reichen Adelshauses zum Vatikan zugeschrieben.

Gültigkeit


0
 
 Grantler 27. Februar 2017 

@ Hadrianus Antonius

das von Ihnen ztierte wunderbare Gedichtchen in der "korrekten" Fassung

"Alles fließt,sagt Heraklit,
der Felsen Petris, der fließt mit"

stammt von dem nicht weniger wunderbaren Carl Schmitt ...


1
 
 Savanorola 27. Februar 2017 

Trennung von Tisch und Bett

Es gibt - darauf möchte ich kurz hinweisen - auch die sog. "Trennung von Tisch und Bett". Durch diesen kirchlichen Rechtsakt, wird die Verpflichtung aufgehoben, in allen Bereichen das Leben zu teilen. So kann ein Partner auch aus der Wohnung des anderen Ausziehen und für sich leben.


1
 
 Grantler 27. Februar 2017 

Als ein Betroffener ...

... bin ich dankbar für diese Möglichkeit, das Leben wieder ins rechte Lot zu bekommen. Und für diejenigen, die all das für schiere Rabulistik halten, nur ein kleiner Denkanstoß eines Schmalspurjuristen: § 117 BGB behandelt Scheingeschäfte und im Absatz 1 heißt es dazu ganz klar und eindeutig: "Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig." Nichtig als "von Anfang an ungültig". Wenn also ein Ehepartner sagt: "das mit 'bis daß der Tod uns scheidet' interessiert mich nicht" und der andere Partner läßt danach nicht sofort die am übernächsten Tag anberaumte kirchliche Trauung absagen, stimmt er durch Unterlassung konkludent zu und somit wäre im weltlichen Sinn der 117 (1) erfüllt. Das Leben ist nicht fair!


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 padre14.9. 27. Februar 2017 

"junge Paare durch ein "Katechumenat" auf das Sakrament der Ehe "

das ist sicher wichtig und richtig. Aber ob Menschen mit vielleicht 22 Jahren so eine wichtige Entscheidung wirklich in all der von der Kirche geforderten Fülle verstehen, da habe ich erhebliche Zweifel.
Ich denke wir sollten die Ehe wie sie seit Trient formuliert ist, überdenken. Und zwar schnell, die Zeit läuft.


3
 
 SCHLEGL 27. Februar 2017 
 

@Rolando

Das haben Sie aber dann missverstanden!Der Ausschluss der Nachkommenschaft ist nur dann ein Annullierungsgrund, wenn er VOR der Ehe für die DAUER der GANZEN Ehe gemacht wird. Also wenn gesagt wird: es kommen uns KEINE KINDER ins Haus! Dann ist diese Ehe ungültig, sonst nicht.Msgr. Franz Schlegl


4
 
 Rolando 27. Februar 2017 
 

Schlegl

Hab ich aus ihrem Link, ist es nicht Ablehnung von Nachwuchs, wenn z.B. hormonell verhütet wird, was ja heute sehr oft geschieht, und dadurch auch die Scheidungen enorm gestiegen sind?


0
 
 SCHLEGL 27. Februar 2017 
 

@Chris2

Zunächst gilt einmal der Satz: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
Sollte man zufällig draufkommen, dass eine Ehe wegen eines Formalfehlers (zum Beispiel es fehlte die Trauungsvollmacht/Delegation des Priesters, der die Trauung vollzogen hat), die Eheleute wollen aber weiter zusammenbleiben, erfolgt eine Sanierung in der Wurzel (sanatio in radice).
Man kann aber doch nicht gut jetzt alle bestehenden Ehen einem "Großinquisitor" zur Überprüfung vorlegen, das wäre eine "stalinistische" Methode.
Sie haben aber 100 % recht, wenn Sie eine bessere Ehevorbereitung fordern! Die griechisch katholische Kirche der Ukraine verlangt vor jeder kirchlichen Eheschließung (Krönung) 1 Jahr GLAUBENSKURS! Allerdings gibt es in der Ukraine keinen obligatorischen Religionsunterricht!
Wenn man so etwas bei uns einführen würde..............., ich höre schon den Aufschrei und denke an viele Versuche,die Priester gegeneinander auszuspielen.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 SCHLEGL 27. Februar 2017 
 

@ThomasR

Ich habe, meistens bei Gesprächen im Beichtstuhl, bisher ungefähr 20-25 Ehen ans Kirchengericht verwiesen. Bis auf 2 sind alle annulliert worden. Wenn ich nicht ganz sicher war, habe ich die betreffende Person gefragt, ob sie mir gestattet, sofort einen kirchlichen Richter anzurufen, damit wir ganz sicher sind. Das wurde jedes Mal gerne angenommen.Zweimal bin ich auch mit dem unschuldigen Teil auf das Kirchengericht mitgegangen, damit das Gespräch mit der Advokatin, die ich gut kenne, gut gestartet werden konnte. Dann lief alles von alleine.Msgr. Franz Schlegl


1
 
 SCHLEGL 27. Februar 2017 
 

@ Rolando

Da ist etwas neu für mich,nämlich dass der Vollzug der Ehe unter Anwendung (unerlaubter) Verhütungsmittel KEIN Vollzug der Ehe wäre? Das habe ich auf dem Kirchengericht bis jetzt noch nicht gehört! Können Sie mir bitte eine Quelle dafür nennen? Danke.Msgr. Franz Schlegl


4
 
 Hadrianus Antonius 27. Februar 2017 
 

Tohuwabohu

Nachdem erst fast 50 Jahre lang über "gültige aber nicht erlaubte" Sakramente diskutiert bzw. geschimpft wurde, wird jetzt flugs von höchster Stelle über de facto "ungültige (aber von der Kirche massenhaft erlaubte)" Sakramente gepredigt- und wohl sehr oft (nicht als vereinzelte Tat).
Eine sehr gefährliche Haltung- wird doch hierbei dem katholischen Selbstverständnis der Hl. Kirche als Hüterin des Heils und Sorgeträgerin für die Sakramente die Essenz entzogen.
"Alles fließt, sagt Heraklit,
und die Kirche, sie fließt mit".
(Das Bonmot von R. Raffalt bekommt jetzt wirklich seine traurige Realität).
Wenigstens liegt der Esquilin bei Überschwemmungen der Tiber noch trocken...( :-) )


8
 
 DonGiovanni 27. Februar 2017 
 

"Die, die Ehe verlassen wollen" ist wohl eine schiefe Übersetzung. Aber das ist jetzt nebensächlich.
Der Seelsorger wird auf Möglichkeit einer Annulierung hinweisen und dabei helfen diesen Weg zu gehen.
Leider gibt es aber schon seit Jahrzehnten Seelsorger, die den Geschieden-Wiederverheiraten sagen, sie können ohne weiteres zur Kommunion, ohne auch nur einmal auf das Ehegericht hinzuweisen. Der Begriff "Ehegericht" scheint mir nicht besonders glücklich zu sein, aber wie soll man sonst auch sagen.


4
 
 Stefan Fleischer 27. Februar 2017 

@ ThomasR

Hier könnte man vielleicht noch die Frage anfügen:
Wen trifft eigentlich die Schuld, dass es so viele ungültige Ehen gibt? Hat vielleicht die Kirche es sich selbst zuzuschreiben, dass so viele Ehewillige das „Kleingedruckte“ in der „katholischen Fassung“ des Ehevertrages nicht kennen, dass sie kaum noch eine Ahnung von der Moral und der Ehelehre der Kirche haben? Und wen trifft die Schuld, dass so viele Priester es nicht gewagt haben (und auch heute noch nicht wagen?), oft auch bei einer bei genauerem Hinsehen offensichtlich ungültigen Eheschliessung, die Spendung des Sakramentes zu verweigern? Wäre hier vielleicht sogar ein öffentliches „mea culpa“ angebracht? Und wie gedenkt die Kirche inskünftig diesem Zustand abzuhelfen, z.B. durch die Unterzeichnenung beider Ehegatten einer Zusammenfassung der ungeschönten Lehre mit der Erklärung, dass eine im katholischen Sinn gültigen Ehe schliessen und keiner Nichtigkeitgründe vorliegt?


3
 
 ThomasR 27. Februar 2017 
 

kaum kompetente Beratung bzw. selbst keine Informationen

zum Ehenichtigkeitverfahren auf der Ebene der Pfarrverbunde (unabhängige Pfarrereien sind inzwsichen eine extreme Seltenheit)
Normaleweise müssen die Interessenten mehrere hundert Euro auf den Tisch legen um sich kompetent zu beraten und um alle Gründe zur Anerkennung der Nichtigkeit zu errötern (Z.B. sexuelle Verkehr vor der Ehe in Verbindung mit sexuellen inenrer Zwang um eine Ehe abzuschließen sind die häufigsten anerkennungsfähigen Gründe- wer hat die Interessenten eigentlich darüber zu informieren?)bzw um alle bürokratischen Hürden zu bewältigen.


2
 
 carl eugen 27. Februar 2017 

Lieber @A. Reik!

Übertreiben Sie doch nicht immer gleich so masslos. Es wurde lediglich eine Frage gestellt, auf die Msgr. Schlegl kompetent geantwortet hat.
Mein Gott, wenn man Ihre Kommentare liest, dagegen verblasst ja selbst ein Bernard Gui. Gehen Sie doch erst mal auf Ihr Gegenüber ein, bevor Sie es zusammenstauchen.


7
 
 Rolando 27. Februar 2017 
 

Das gibt's heute oft,

Eine nicht vollzogene Ehe (matrimonium non consummatum) ist eine Ehe, bei der nach dem Ehekonsens zwischen den Eheleuten kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Geschlechtsverkehr mit Verhütungsmitteln gilt jedoch nicht als Ehevollzug (die Unterscheidung zwischen mechanischen und anderen Verhütungsmitteln zu treffen ist veraltend).
Deswegen die Fußnote in AL, für die, die ihre Sünden erkennen, (Bewusste Verweigerung von Nachwuchs), und Umkehren. Es gibt heutzutage viele ungültige Ehen, denn das Ausmaß der Verhütung gabs früher nicht, deswegen tun sich ganz an früher Denkende mit AL schwer. Doch der Papst leitet die Kirche, nicht dessen Kritiker.


0
 
 Chris2 27. Februar 2017 
 

Wieso nur fällt mir gerade ein:

Natürlich soll die kirche die Menschen / Sünder auch dort abholen, wo sie sind - aber sie sollte sie nicht immer auch wieder dort abliefern ("nun gehe hin und sündige nicht mehr")...


10
 
 Chris2 27. Februar 2017 
 

Annulierte Ehen = ungültig

Wenn ein guter Teil der Katholiken unerkannt in "Wilder Ehe" lebt (Ehen, die später annuliert werden), dann muss man doch nicht nur die Ehevorbereitung verbessern, sondern auch bestehende (oder eben nicht bestehende) Ehen überprüfen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Oder sieht man das neuerdings locker?


4
 
 Stefan Fleischer 26. Februar 2017 

Ich frage mich

ob man nicht auch einmal darüber diskutieren sollte, ob nicht ein vor Gott und den Menschen gegebenes Treueversprechen "bis dass der Tod uns scheidet" nicht auch dann absolut bindend bleibt, wenn sich die Ehe aus formaljuritischen Gründen als nichtig erweisen sollte, ob dann nicht einfach der Empfang des Sakramentes nachgeholt werden müsste.
Wie gesagt, das ist nur Frage eines Nichttheologen. Und zudem habe ich sie noch nicht zu Ende gedacht. Sie ist mir einfach soeben in den Sinn gekommen.


5
 
 antony 26. Februar 2017 

Falsches Zitat in der Überschrift!

Im Text spricht der Papst nicht von denen, die "die Ehe verlassen", sondern von denen, die eine nicht-sakramental-eheliche Verbindung lösen wollen.

Das ist ein entscheidender Unterschied! Die Überschrift könnte glauben machen, der Hl. Vater rufe dazu auf, Menschen beim Sündigen beizustehen!

Bitte korrigieren, bevor sich hier wieder ein Unwetter der Entrüstung über Papst Franziskus entlädt.


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 Stefan Fleischer 26. Februar 2017 

Ist diese Übersetzung richtig?

"aber auch die unterstützen, die die Ehe verlassen wollen".
Für uns alle hier ist wohl klar, dass unser Heiliger Vater nicht meint, dass wir auch jene unterstützen sollen, welche sich einen anderen Partner angelacht haben und deswegen nun ihre Ehe verlassen wollen. Aber ich warte auf den Moment, wo solche und ähnlich Worte dazu verwendet werden, um zu behaupten, nicht einmal der Papst glaube noch wirklich an die Unauflöslichkeit der Ehe. Nun hoffe ich einfach, dass die Übersetzer schelcht zugehört und/oder fahrlässig übersetzt haben.


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