Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  14. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  15. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist

Italienisches Gericht erkennt Adoption durch Männerpaar an

11. März 2017 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gericht in Florenz stützte sich auf das Haager Übereinkommen von 1993, das Adoptionen international regelt - Kritik von Lebensschutzorganisationen.


Rom (kath.net/ KAP)
Erstmals in Italien hat ein Gericht die Adoption von Kindern durch ein homosexuelles Paar anerkannt. Ein Vormundschaftsgericht in Florenz bestätigte die rechtliche Elternschaft von zwei italienischen Männern, die seit mehreren Jahren in Großbritannien leben und dort zwei Jungen adoptiert haben. Lebensschutzverbände kritisierten das Urteil am Donnerstagabend.

Die Entscheidung offenbare eine fehlende parlamentarische Souveränität, da Italien so ausländische Prinzipien übernehme, die nicht zur eigenen Werteordnung gehörten, sagte der Vorsitzende der Vereinigung "Scienza e Vita", Alberto Gambino. Er äußerte sich in einem Interview mit dem katholischen Fernsehkanal TV2000.


Das Gericht in Florenz stützte sich auf das Haager Übereinkommen von 1993, das Adoptionen international regelt. Dabei gehe es nicht um den Status der Adoptiveltern, sondern nur um die Frage, ob sie für die Erziehungsaufgabe geeignet seien. Dies hätten die britischen Behörden bei dem betreffenden Paar eingehend geprüft.

Ende Februar hatte ein Berufungsgericht in Trient die Elternschaft eines schwulen Paares anerkannt, dem eine Leihmutter in Kanada Zwillinge geboren hatte. Anders als in diesem Fall sind die Männer des Urteils von Florenz mit den Kindern nicht biologisch verwandt. Nach einem italienischen Partnerschaftsgesetz, das seit vergangenem Sommer in Kraft ist, kann ein Partner das leibliche Kind seines gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten adoptieren.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Rosenzweig 12. März 2017 

UR-rechtliche FRAGE – werte @ chiarajohanna...

...damit haben Sie in Ihrem Beitrag, zwei “KERN- FRAGEN” gestellt + zugleich ALLES gesagt – was unser Menschsein im Plane Gottes schon vom MUTTERSCHOSS an prägt + wertvoll macht..!
Das innige Bindungs-Wort: “MAMA” – können die zwei Buben (im obigen Bericht..!!)- niemals erspüren + erfahren – sowie DIE! nicht kopierbare Einzigartigkeit Mütterlicher LIEBE + GEBORGENHEIT..!
Es tut im Herzen weh .. was unseren KINDERN mitunter – vom Ungeborenen Kind im Mutterleib – bis zum heranwachsenden KIND im Gottlosen GENDERWAHN verantwortungslos angetan wird..!
Und JESUS sagt:-... lasset die KINDER zu mir kommen – denn Ihnen gehört das HIMMELREICH !!
Nur bitten kann ich - ERBARME DICH UNSER o HERR – ERBARME DICH UNSER!
So vertrauend verbunden....


1
 
 lesa 12. März 2017 

größte Verletzungsmöglichkeit

Es sind immer die Unschuldigen, die am meisten unter dem Bösen leiden, weil der Böse es auf die Unschuldigen abgesehen hat. Denn in ihnen sieht er eine Möglichkeit, die Menschheit tief zu verletzen, in der Hoffnung, dass die Unschuldigen sich in Schuldige verwandeln werden, um den Schmerz entlos fortzusetzen. Die Menschheit geht töricht auf dem Weg der Selbstzerstörung, vom Bösen auf diesem Weg geführt.Daddurch zieht sich die Menschheit unnötiges Leiden zu und bereitet dem Bösen durch ihr Leiden großes Vergnügen.Unter dem Einfluss des Bösen haben viele sich selbst und andere verletzt.
Der Böse wird niemals zufrieden sein, bevor nicht alle unaufhörlich im Griff des Bösen leiden. Während die Welt sich von mir abwendet lacht der Böse, da die Menschheit das Leiden, das er anbietet, in die Welt einlädt.
Gottes Angebot steht immer noch. Immer noch wartet ER auf die Menschheit, dass sie SEIN Angebot annimmt und den unnötigen Schmerz ablehnt, indem sie die Wege des Bösen ablehnt. (A.A.)


2
 
 Henry_Cavendish 11. März 2017 
 

@JDK: Denken Sie wirklich, dass ...

... Richter/ Juristen - im Gegensatz zu Ihnen - echt nicht einen (Rechts-)Satz richtig bzw. vollständig lesen können?

Nach der Konvention ist die Entscheidung schlüssig. Die beiden Adoptiveltern haben (bzw. hatten zumindest zum Zeitpunkt der Adoption) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich (^= Lebensmittelpunkt).
Das UK unterscheidet nicht zwischen hetero- und homosexuellen Ehen; sie sind gleichgestellt.
Da beide Staaten, UK und Italien, Mitglieder der EU sind und damit wechselseitig Personenstandsfragen/-entscheidungen anerkannt werden, gab es keine Handhabe, dort anders zu entscheiden.


1
 
 Rosenzweig 11. März 2017 

Urrechtliche Frage - von Frau@ chiarajohanna ...


4
 
 chiarajohanna 11. März 2017 
 

Frage: Wird das Kind jemals "Mama" sagen können - dieses URSÄCHLICHE Wort?

Wie wichtig ist eine MUTTER?

D


8
 
 hajduk2 11. März 2017 

heiliger vater

begrüsst ihr das? das ist der dank das unser heiliger vater eine linke haltung. wo ist das recht der kinder


4
 
 JDK 11. März 2017 
 

Fehlurteil

Artikel 5 der im Text genannten Haager Konvention: "Eine Adoption nach dem Übereinkommen kann nur durchgeführt werden, wenn die zuständigen Behörden des Aufnahmestaats
a) entschieden haben, dass die künftigen Adoptiveltern für eine Adoption in Betracht kommen und dazu geeignet sind,
b) sich vergewissert haben, dass die künftigen Adoptiveltern soweit erforderlich beraten worden sind, und
c) entschieden haben, dass dem Kind die Einreise in diesen Staat und der ständige Aufenthalt dort bewilligt worden sind oder werden."
Da es keine Definition von "Eltern" in der Konvention gibt, könnte man meinen, dass die Entscheidung richtig sei. Dem ist aber nicht so! Das Gericht hat offensichtlich Art. 2 (1) der Konvention falsch verstanden, wonach es sich um eine "Adoption im Heimatstaat durch Ehegatten[!] oder eine[!] Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Aufnahmestaat oder im Hinblick auf eine solche Adoption im Aufnahme- oder Heimatstaat" handeln muss.


2
 
 Ehrmann 11. März 2017 

Die Kinder sind diesem, Paar auf Gedeih und Verderb ausgeliefert


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Homosexualität

  1. Pfarre in der Diözese Linz ignoriert Anweisungen aus Rom
  2. Regenbogenpastoral in der Diözese Innsbruck
  3. ‚Politischer Gottesdienst’ mit der Homosexuellen Initiative Linz
  4. Kardinal Zen wirft Papst Verunsicherung von Gläubigen vor
  5. Synode über die Synodalität wird ‚Moment der Krise’ für die katholische Kirche
  6. Nein zur Segnung Homosexueller: Papst entließ verantwortliche Mitarbeiter der Glaubenskongregation
  7. Der Architekt von ‚Traditionis Custodes’ stimmt ‚Homosexualität als Schöpfung Gottes’ zu
  8. Kündigung wegen Abkehr von Homosexualität? Musikprofessor klagt Universität
  9. Ugandas Präsident Museveni kritisiert Westen wegen Verbreitung der LBGT-Agenda
  10. Anglikanische Bischöfe erkennen Führungsrolle der Kirche von England nicht mehr an







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz