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EuGH erlaubt Kopftuchverbot unter gewissen Voraussetzungen

14. März 2017 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es "gute Gründe" gibt.


Luxemburg (kath.net)
Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es "gute Gründe" gibt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden.


Anlass für die Entscheidung waren der Fall einer Rezeptionistin aus Belgien und eine Projektingenieurin eines IT-Beratungsunternehmens in Frankreich. Beide wurden entlassen, weil sie sich weigerten, das Kopftuch bei Kundenkontakten abzulegen.


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Lesermeinungen

 Kurti 14. März 2017 
 

@Ottaviani

Gewisse pietistsche Gruppen bzw. Frauen dieser Richtungen tragen das Kopftuch nur im Gottesdienst und nicht am Arbeitsplatz.


2
 
 Marianus 14. März 2017 

So werden unter der Fahne

der angeblichen Gleichwertigkeit aller Religionen, resp. Kulturen, auch gleich die christlichen Symbole und Kennzeichen mit verboten, bzw. deren Verbot gerechtfertigt. Nicht das gefährliche, weil expansive und zutiefst menschenverachtende Wesen des Islam wird als Begründung für das Kopftuchverbot angeführt, sondern dessen religiöse Signalwirkung.
Es ist schon bemerkenswert, wie der säkulare=gottlose Staat die wachsende und zunehmend offensive Präsenz des Islam in Europa als Schwert gegen unsere Religion nutzt. Europa soll systematisch und sukzessive entchristianisiert werden, so der offenkundige Plan der europäischen Eliten.


7
 
 Sefa 14. März 2017 
 

Heikel

ARD-Videotext: "Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern und anderer religiöser Zeichen verbieten."

Darunter könnte auch das Kreuz fallen!


4
 
 SpatzInDerHand 14. März 2017 

@Ottaviani: Ich kenne verschiedene pietistische Gruppen. Habe da noch kein Kopftuch gesehen!


3
 
  14. März 2017 
 

also gilt das

auch für die Kippa oder das Kopftuch gewisser pietistischer Gemeinschaften


1
 

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