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Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung wegen Abtreibungsfrage unwirksam

22. Mai 2017 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Klinikdirektor Fröhling hatte öffentlich Abtreibungsweigerung des Gynäkologiechefarztes der Capio-Klinik Danneberg unterstützt, dafür durfte er nicht gefeuert werden – Ärztekammer kritisiert finanziellen Druck der Gesundheitsministerin auf die Klinik


Lüneburg (kath.net) Klinikdirektor Markus Fröhling war im Februar 2017 von seiner Klinik in Dannenberg fristlos gekündigt worden, da er öffentlich den damaligen Gynäkologie-Chefarzt Thomas Börner unterstützt hatte, der Abtreibungen in seiner gynäkologischen Abteilung abgelehnt hatte. Fröhling hatte gegen die Kündigung Klage eingereicht. Das Arbeitsgericht Lüneburg am 19. Mai diese fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, der Capio-Konzern muss die Kündigung zurücknehmen und Fröhling zu den früheren Konditionen weiterbeschäftigen. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Unter Hinweis auf die „Elbe-Jeetzel-Zeitung“ berichtete „idea“ weiter, dass der Konzern aber wohl den Klinikdirektor nicht weiterbeschäftigen, sondern eher eine deutliche Anfindung bezahlen werde.


Inzwischen hat sich auch die Ärztekammer Niedersachsen in den bundesweit in den Medien debattierten Fall eingeschaltet. Der Geschäftsführer der Ärztekammer für die Bereiche Recht und Öffentlichkeit, Prof. Karsten Scholz (Hannover), hat nach Darstellung von „idea“ Aussagen der niedersächsischen Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) kritisiert, sie hatte dem Krankenhaus mit der Entziehung von Finanzmitteln gedroht. Der Staat dürfe, so Scholz im „Niedersächsischen Ärzteblatt“, vom Vorhalten eines rechtswidrigen Behandlungsangebots weder die „Gewährung allgemeiner Fördermitteln abhängig machen noch einen entsprechenden ,Qualitätsindikator’ zur Grundlage der Krankenhausplanung für das gesamte Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe erheben“. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums wies dies zurück.

Hintergrund zu diesem Thema:
- 'Die größte Enttäuschung war die Haltung des Superintendenten'

- Abtreibung ist zwar teilweise straffrei, aber immer rechtswidrig!

- Pro-Life-Chefarzt geht!

- 'Abtreibung ist keine Behandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit'

- Keine Abtreibung - Wird Chefarzt jetzt rausgeworfen?

- 'Kein Arzt kann verpflichtet werden'


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Lesermeinungen

 Ehrmann 22. Mai 2017 

Wieder ein Zeichen einer beginnenden Wende - im Fatimajahr?


8
 
 M.Schn-Fl 22. Mai 2017 
 

Die Antwort darauf

sollte sein, auch der SPD und den Grünen in Niedersachsen den Ausgang zu zeigen.


9
 
 hortensius 22. Mai 2017 
 

Das ist mal eine Entscheidung für die Gewissensfreiheit! Ansonsten kennen wir leider mehr die "Toleranz" gegenüber den Angriffen auf das Gewissen, vor allem in Schulen, Krankenhäusern und in den Massenmedien.


12
 
 SpatzInDerHand 22. Mai 2017 

Sehr gute Entscheidung des Arbeitsgerichtes!

Ich hatte nicht zu hoffen gewagt, dass es in dieser Sache noch Gerechtigkeit gibt...


11
 
 Chris2 22. Mai 2017 
 

Welche Zukunft hat ein Land

in dem es so zugeht? Die Quittung erleben wir gerade, auch, wenn es viele noch nicht wahrhaben wollen. Und das ist erst der Anfang...


11
 

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