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Deutscher Bundestag: Aus für Kinderehen!

2. Juni 2017 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Ehen mit einer Person unter 16 sind künftig grundsätzlich nichtig, Ehen mit einer Person zwischen 16 und 18 Jahren werden gesetzlich annulliert.


Berlin (kath.net) Der Deutsche Bundestags hat am Donnerstag ein umfassendes Gesetz zum Stopp der Kinderehen beschlossen. Ehen zwischen Personen, von denen mindestens eine unter 16 Jahre alt ist, sind künftig grundsätzlich nichtig. Außerdem werden Ehen gesetzlich annulliert, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Dies gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen. Nur in besonderen Härtefällen kann, falls ein minderjähriger Partner inzwischen volljährig ist, die Ehe bestätigt werden. Für die Eheschließung gilt in Deutschland zukünftig das Mindestalter von 18 Jahren. Das berichtete die „Welt“. Das Thema Kinderehe war durch die starke Zuwanderung von Flüchtlingen in entsprechenden Verbindungen wieder aktuell geworden.


Linke und Grüne sahen diese Regelungen als in Teilen zu pauschal und stimmten gegen den Gesetzentwurf.

Die Entscheidung wurd aufgrund des harten Drängens von CDU/CSU durchgesetzt.




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Lesermeinungen

 Chris2 2. Juni 2017 
 

Alles über einen Kamm geschoren

Grundsätzlich ist der bessere Kinderschutz sehr zu begrüßen. Weil man aber wieder niemanden diskriminieren will / darf, werden Äpfel mit Birnen verglichen und gesetzlich gleich behandelt. Die hier schon genannten Stichworte sind (Schul-) Frühsex(ualisierung), Kinderehe im Islam und sehr junge Paare bei uns, die (vielleicht auch, um ihrem nun einmal da seienden Kind eine hoffentlich sichere Zukunft zu bieten) heitraten möchten. Es ist wie bei dem Satz "Fundamentalismus gibt es auch unter Christen". Radikale Muslime tendieren nun mal eher zur Gewalt, radikale Christen zur Gewaltlosigkeit ("rechte Wange"). Äpfel und Birnen eben. Und war es nicht so, dass man bislang bei uns u.U. mit unter 18 heiraten durfte? Sind alle diese Paare (offensichtlich auch Einheimische!) jetzt also plötzlich nicht mehr verheiratet? Mit 16 oder 17 ist man doch zumindest kein Kind mehr, oder. Bin etwas verwirrt...


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 Reflector 2. Juni 2017 
 

Interessant ist

dass das Kirchenrecht (can 1083) noch immer ein Mindestalter von 14 / 16 Jahren (w/m) vorsieht, die Bischofskonferenzen können aber für die erlaubte Eheschließung ein höheres Alter vorsehen.


2
 
 scheinfrager 2. Juni 2017 
 

@Fides Mariae

Bitte die Kritik da etwas an die Rechtslage anpassen:

Der Sex zwischen 13-jährigen und vor allem zwischen 13-jährigen und über 14-jährigen ist gesetzlich sowieso durch Erziehungsberechtigte zu unterbinden (soweit das eben gelingt).

Allerdings dürfen 14-jährige nach "Belieben" und mit wem auch immer zugange sein. Z.b. ist Sex zwischen einer 14-jährigen und einem 50-jährigen rechtlich häufig (!!!! bitte nicht überlesen) "unproblematisch".

Und dann trifft die Kritik natürlich voll; der Staat verbietet 14-jährigen das Heiraten, wohl um diese vor unüberlegten Fehlentscheidungen zu schützen, erlaubt aber ausdrücklich, dass diese sowohl mit als auch ohne Verhütung mit 50-jährigen Sex haben, was ggf. auch "säkulär" gesehen eine unüberlegte Fehlentscheidung sein kann, wenn sie eben schwanger wird.


4
 
 Kleine Maus 2. Juni 2017 
 

Genau das, was "Fides Mariae" schreibt,

dachte ich mir auch. Und wenn schon einer ein junges Mädchen von 16 Jahren schwängert (was ich gewiss nicht gut heiße), so hatte dieses Mädchen doch bisher nach deutschem Recht die Möglichkeit, mit Zustimmung der Eltern zu heiraten, wenn sie es wünschte. Das sollte verhindern, dass sie dann mit einem unehelichen Kind auf sich allein gestellt sein musste. Gewiss ein Zugeständnis an etwas, das nicht sein soll (nämlich Sex Minderjähriger), aber doch gewissermaßen eine Schutzregelung, die jetzt wegfällt.


2
 
 Fides Mariae 2. Juni 2017 
 

Grundsätzlich gut als Svhutz vor Kinderehen,

doch stimmt es mich nachdenklich, dass heiraten zwischen 16 und 18 nicht erlaubt, aber Sex bei Dreizehnjährigen (und entsprechende "Aufklärung")gang und gebe ist. Was ist schwerwiegender?


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 la gioia 2. Juni 2017 
 

Liebe(r)@girsberg74
Was möchten Sie uns in Zusammenhang mit obigem Artikel mit Ihrem Beitrag vermitteln?


2
 
 girsberg74 2. Juni 2017 
 

Für glaubwürdige Anliegen gibt es immer Geld. – und zwar genügend!

Die Sorge, dass die Kirche ihre Caritas nicht mehr wird halten können, ist nur zum Teil begründet; das meiste Geld kommt ohnehin bereits vom Staat beziehungsweise aus den Sozialkassen.

Viele Projekte haben ohnehin wenig mit Glaube und Verkündigung zu tun, manche schaden eher. Sie alimentieren aber einen hübschen Apparat.

Kirche lebt von Glaubwürdigkeit, von nichts anderem. Kirche kann nur gewinnen!


0
 
 bücherwurm 2. Juni 2017 

Absolut hervorragende Entscheidung! Es muss auch mal gute Nachrichten geben.

Und: Soooooo, die Grünen und die Linken waren Bedenkenträger gegen ein so notwendiges Gesetzt. Werte Leute von Grün und Links, das merke ich mir, im Herbst sind Bundestagswahlen!


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