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Beichtgeheimnis gilt auch bei Missbrauch

15. August 2017 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen
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Vorsitzender der australischen Bischofskonferenz: Das Beichtgeheimnis „ist grundlegender Bestandteil der Religionsfreiheit und ist im Gesetz Australiens und vieler anderer Länder anerkannt. Das muss so bleiben."


Sydney (kath.net)„Übergriffe gegen Kinder müssen den Behörden gemeldet werden." Das hat der Präsident der australischen Bischofskonferenz, Denis James Hart, erklärt, wie "Radio Vatikan berichtet.


Der Erzbischof erinnert dann aber auch an die Bedeutung des Beichtgeheimnisses: „Die Beichte ist in der katholischen Kirche ein spirituelles Zusammentreffen mit Gott durch den Priester. Es ist grundlegender Bestandteil der Religionsfreiheit und ist im Gesetz Australiens und vieler anderer Länder anerkannt. Das muss so bleiben."


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Lesermeinungen

 Sefa 16. August 2017 
 

I confess

I confess (Ich beichte) ist ein Spielfilm von Alfred Hitchcock, in dem ein junger Priester einen Mörder, der die Tat bei ihm gebeichtet hat, auch dann nicht verrät, als es selber als Täter verdächtigt und vor Gericht gestellt wird. Selbst als der wahre Täter ihn mit einer Falschaussage belastet, bleibt Pater Logan standhaft und wahrt das Beichtgeheimnis.

Der Film stieß damals auf Unverständnis. Die vielen Nichtkatholiken, vor allem in Amerika, konnten einfach nicht begreifen, dass dieses Sakrament einen so hohen Stellenwert hat, dass der Priester sich lieber zu unrecht verurteilen lässt als das Beichtgeheimnis zu brechen. Mich hat das aber sehr beeindruckt.

Das Beichtgeheimnis muss unbedingt gewahrt bleiben. Aber ohne tätige Reue, und dafür sind bei schwersten Verbrechen nun mal die Gerichte zuständig, kann es keine Absolution geben.


4
 
 SCHLEGL 16. August 2017 
 

@ Stefan Fleischer

Nein, im Extremfall kann der Priester die Absolution VERWEIGERN! (Gemäß dem Johannesevangelium Kapitel 20,19f!
Erst nach der Selbstanzeige, kann eine Absolution durch den zuständigen Seelsorger erfolgen. Das gilt natürlich nicht nur für Missbrauchsdelikte an Kindern, sondern auch für schwere Verbrechen, wie Mord, Raubmord usw. Eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses ist völlig undenkbar. Msgr. Franz Schlegl


4
 
 Chris2 16. August 2017 
 

Zu kurz gedacht

Eine zwangsweise Aufhebung des Beichtgeheimnisses würde kurzfristig vielleicht ein paar medienwirksame Erfolge bringen, mittel- und langfristig aber eher kontraproduktiv wirken. Denn wer mit gefährlichen Neigungen oder gar "Leichen im Keller" würde sich in seiner Not noch einem Priester oder Arzt anvertrauen, wenn er befürchten müsste, dass die Informationen weitergegeben werden können (oder gar müssen)? Nein, sie würden in der eigenen Suppe kochen, bis der Topf explodiert und es (noch mehr) Opfer gibt. Im Übrigen ist in D das Arztgeheimnis bereits durchbrochen, die Ärzte teilweise sogar verpflichtet, Informationen weiterzugeben. Erst vor ein paar Monaten gelesen. Können sich z.B. Männer mit pädophilen Neigungen noch trauen, sich präventiv einem Arzt anzuvertrauen? Ist z.B. die wichtige Präventinsarbeit der Charite dadurch nicht gefährdet?


1
 
 girsberg74 15. August 2017 
 

@Stefan Fleischer an @girsberg74

So, wie Sie das beschreiben, konnte ich mir das auch vorstellen. Doch warum spricht der Vorsitzende der australischen Bischofskonferenz nicht gleich Klartext? (Es könnten sonst ja Zweifel / Begehrlichkeiten am Beichtgeheimnis auftreten.)


2
 
 christine.mm 15. August 2017 
 

Beichtgeheimnis

Ich denke, die schwerste Last die es nur geben kann. Schwierige Fälle nicht mit jemanden besprechen zu können, wenn Gefahr droht. Ein Mörder oder Schänder wird vermutlich seltener den Weg zum Priester finden. Aber er muß dann angehalten werden, sich selbst anzuzeigen, wie Stefan Fleischer schreibt. Wenn die Beicht ernst gemeint ist, wird er dem Rat folgen.
Schwieriger stelle ich mir vor, einem jungen Menschen zu sagen er möge doch den Mißbrauch melden. Es ist ja schon ein Wunder, wenn dieser junge Mensch sich zeitnah traut, sich zu öffnen und offizielle Meldung zu machen. Scham, Abhängigkeiten in der Familie, psychischer Druck durch den mißbrauchenden Menschen und auch Drohungen jeglicher Art, sowie die prinzipielle Ungläubigkeit der Umgebung halten das Opfer in einer solchen Hölle gefangen. Wenn Gott wirklich will, daß das Beichtgeheimnis lückenlos zu bleiben hat, muß der Priester den Beichtenden bitten, ihn von diesem Schweigen zu entbinden.
Das scheint mir das Einzige und Beste .


1
 
 Kurti 15. August 2017 
 

Gott vergibt jede Sünde, die man bereut und bekennt.

Ob man sich dann der weltlichen Justiz stellt, ist eine andere Frage.


5
 
 Stefan Fleischer 15. August 2017 

@ girsberg74

Meines Erachtens so:
Der Beichtvater muss den Pönitenten verpflichten, sich selbst anzuzeigen. Die Absolution sollte "unter der Bedingung dass" erfolgen, also erst dann wirksam sein, wenn die Anzeige erfolgt ist.


5
 
 girsberg74 15. August 2017 
 

Wie geht das? - Dankbar für eine Erläuterung

Übergriffe müssen gemeldet werden; das Beichtgeheimnis muss bleiben.

Die Meldung ist so nicht verständlich.


2
 

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