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Australischer Erzbischof würde für Beichtgeheimnis ins Gefängnis gehen

18. August 2017 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen
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Erzbischof Denis Hart aus Melbourne übte scharfe Kritik an Regierungsplänen, die katholische Priester verpflichten soll, auch Missbrauchsfälle, die sie im Rahmen einer Beichte erfahren, zu melden.


Melbourne (kath.net/pl) Erzbischof Denis Hart (Foto) aus Melbourne würde das Risiko des Gefängnisses auf sich nehmen, um auch bei Bekenntnis von sexuellem Missbrauch das Beichtgeheimnis nicht zu brechen. Der australische Erzbischof äußerte sich nach den Forderungen, dass australische Priester künftig gesetzlich gezwungen werden könnten, sexuellen Missbrauch, der ihnen seitens eines Täters oder eines Opfers im Rahmen einer sakramentalen Beichte geoffenbart wurde, den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Beichte sei vielleicht die einzige Möglichkeit für einen Missbrauchstäter oder für ein Kind, das missbraucht wurde, einen tiefergehenden Rat zu erhalten.

Der Erzbischof vertrat, dass die Heiligkeit der Kommunikation mit Gott während des Sündenbekenntnisses über dem Gesetz stehe. Das Sündenbekenntnis in der Beichte habe mit „heiligem Vertrauen“ zu tun. Dies sei für Nichtkatholiken schwer zu verstehen, „doch wir empfinden das als sehr, sehr heilig und es gehört sehr stark zu uns“. Das berichtete der „Guardian Australia“


Gleichzeitig wies Hart darauf hin, dass man selbstverständlich ein Missbrauchsopfer ermutigen würde, sich jemandem zu offenbaren, der dies weiterleite, etwa einem Lehrer. Der Generalstaatsanwalt George Brandis erläuterte seinerseits, dass man in diesen Überlegungen „wichtige Fragen der Religionsfreiheit“ prüfen müsse“. Eigentlich habe das Gesetz immer „bestimmte Bereiche beruflicher Privatheit“ geschützt.

Einem jüngst veröffentlichten Bericht über sexuellen Missbrauch von Kinder der entsprechenden Königlichen Kommission sei zu entnehmen gewesen, dass die Kommission verstanden habe, dass das Beichtsiegel unverletzlich sei, besonders für Katholiken. Allerdings habe der Bericht Hinweise darauf, dass es Vorgänge gegeben habe, bei denen Missbrauchstäter wiederholt den Missbrauch gebeichtet hätten und immer wieder um Vergebung gesucht hätten, berichtete der „Guardian Australia“.

Auch der Erzbischof von Brisban, Mark Coleridge, wies darauf hin, dass die Beziehung zwischen Priester und Beichtendem im Bußsakrament keiner anderen Beziehung vergleichbar sei, weil der Büßende nicht zum Priester spreche, sondern zu Gott. Der Priester sei nur ein Mittler. Dies müsse man beachten, „wenn man rechtliche Entscheidungen über das Beichtgeheimnis trifft“.

Erzbischof Hart


Foto Erzbischof Hart (c) Erzbistum Melbourne


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Lesermeinungen

 Adamo 21. August 2017 
 

Beichtgeheimnis

König Wenzel ließ den Priester Johannes Nepomuk foltern und von der Karlsbrücke in Prag ins Wasser stürzen, wegen seiner Weigerung der Preisgabe des Beichtgeheimnisses nach der Hl.Beichte der Frau von König Wenzel im Mittelalter. Dem Erzbischof Denis Hart aus Melbourne sei herzlicher Dank für seine Verteidigung des Beichtgeheimnisses gegenüber den Regierungsplänen zur Freigabe des Beichtgeheimnisses bei Mißbrauchsfällen, so schlimm diese auch sind.


3
 
 Alpenglühen 19. August 2017 

„Begehrlichkeiten“ gegenüber dem Inhalt einer Beichte gab es schon im Mittelalter

Im Archiv v. kath.net sind 11 Art., die zumindest bis zum Jahr 2003 zurückreichen.
Ein Staat hat keine ‚Befehlsgewalt’ in Bezug auf die Sakramente. Er kann zwar den Schutz!! aufheben, aber nicht das B.-Geheimnis an sich.
WENN!, dann könnte dies nur die Kirche selber tun. Aber entweder das B.-Geheimnis gilt ganz – oder gar nicht! Heute! wird eine Meldung bei sexuellem Mißbrauch gefordert. Gäbe man dem nach - wie wollte man ein weiteres Nachgeben verweigern wollen? Denn was kommt morgen als Kriterium? Mord? Entführung? Bankraub? Steuerhinterziehung? Wo würde es aufhören? Diebstahl? Einbruch? Unfallflucht? Am Ende wäre es löcheriger als ein schweizer Käse u. damit das Sakrament aus dem Weg geschafft. Es soll keiner behaupten, das wäre Schwarzmalerei. s. „Ehe für alle“. Darum müssen wir sofort bereits die Anfänge abwehren. Allein das sich Beraten der Bischofskonferenz oder z. B. die Diskussion, was der Priester sagen soll, könnte, müßte, signalisiert schon ein evtl. Entgegenkommen.


3
 
 vk 19. August 2017 

Beichte mit Auflagen

Therapie als Busse?


0
 
 Wäller 18. August 2017 
 

@SpatzInDerHand

Das ist nicht die Logik von Claudia_Sperlich sondern die Ihre. Lesen Sie dazu Ihren Post nochmal aufmerksam durch.


1
 
 Micha1984 18. August 2017 

Die Religionsfreiheit sagt uns, dass man einem Beichtvater nicht vorschreiben kann, was er einem beichtenden Menschen rät und woran er die Absolution knüpft.

Ich verstehe unter ehrlicher Reue auch den Vorsatz zu sinnvollen konkreten Schritten, um nicht wieder in Sünde zu verfallen. Umso mehr, da es sich beim Kindesmissbrauch um eine wirklich schwere Sünde handelt und die Beziehung zu Gott zerstört.

Bei solchen Fällen bin ich aber froh, nicht Priester und Beichtvater zu sein.


3
 
 SpatzInDerHand 18. August 2017 

@Claudia_Sperlich: Ihre Logik, wonach auch der Beichtvater in U-Haft käme,

hat sich mir für den von Ihnen geschilderten Vorgang leider überhaupt nicht erschlossen.


4
 
 Claudia_Sperlich 18. August 2017 

@SpatzInDerHand, @ergo-oetken

Diese Vorgehensweise würde bedeuten:
1. Die Buße wird zur Bedingung für die Absolution gemacht - Bedingung ist aber die Reue. Buße ist die Folge der Absolution, ist gewissermaßen der Dank für die Vergebung. Wenn sie nicht geleistet wird, obwohl sie möglich ist, ist das eine neue Sünde - nicht die alte.
Wenn der Beichtvater dem Beichtkind befiehlt, sich zu stellen, das Beichtkind also in U-Haft kommt, wäre dann nach Ihrem Vorschlag der Beichtvater auch in U-Haft, und zwar deswegen, weil er dafür gesorgt hat, daß das Beichtkind sich stellt. Grandioser Vorschlag, in der Tat.
Was Denis Hart Tätern rät, wissen wir nicht, denn es geschieht ja in der Beichte. Ich nehme an, er tut, was jeder vernünftige Beichtvater in einer solchen Situation tun wird: Er rät dem Beichtenden, sich zu stellen, und sagt ihm seine seelsorgerliche Hilfe zu. Vielleicht bis dahin, daß er den Täter zur Polizei begleitet.


4
 
 SpatzInDerHand 18. August 2017 

@ergo-oetken: ich würde in diesem Fall erwarten, dass Erzbischof Hart

dem Täter ins Gewissen redet, ihm klarmacht, dass er sich bitte den Behörden stellen soll. Und dass es keine Absolution gibt, solange er dies nicht getan hat - dass der Erzbischof aber jederzeit für die Absolution auch ins Gefängnis kommt, wenn derjenige in Untersuchungshaft muss.

Hätten Sie ein größeres Problem mit dieser Vorgehensweise?


6
 
 ergo-oetken 18. August 2017 
 

Was rät Denis Hart den Tätern denn, wenn sie ihm...

...von ihren Verbrechen an Kindern berichten?


2
 

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