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Anwälte: Keine weiteren Taten nach Teil-Begnadigung

23. September 2017 in Chronik, 6 Lesermeinungen
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Strafverteidiger des von Papst Franziskus 2014 teilweise begnadigten geistlichen Missbrauchstäters widersprachen der Darstellung des Papstes, wonach ihr Mandant nach 2014 rückfällig gworden war - Papst sei hier "schlecht informiert"


Rom (kath.net/KAP) Die Strafverteidiger des von Papst Franziskus 2014 zunächst teilweise begnadigten geistlichen Missbrauchstäters widersprachen unterdessen am Freitag der Darstellung des Papstes, wonach ihr Mandant nach seiner kirchlichen Teilbegnadigung 2014 rückfällig geworden und dies der Grund für die erneute kirchliche Bestrafung gewesen sei. Der Lokalzeitung "Cremona Oggi" (Onlineausgabe) sagten die Anwälte Nerio Dioda und Corrado Limentani, der mittlerweile aus dem Priesterstand entlassene Mauro Inzoli habe damals keine neuen Straftaten begangen. Hier sei der Papst offenbar "schlecht informiert".


Tatsächlich sei die zweite Laisierung erfolgt, nachdem der Vatikan 2016 die Akten des weltlichen Strafgerichtsprozesses zur Kenntnis genommen habe. Die Missbrauchsfälle selbst ereigneten sich demnach zwischen 2004 und 2008.

Im Sommer 2016 hatte ein Strafgericht in Cremona Inzoli in erster Instanz wegen sexuellen Missbrauchs an Burschen im Alter von 12 bis 16 Jahren zur einer Strafe von vier Jahren, sieben Monaten und zehn Tagen verurteilt. In der Berufungsverhandlung verkürzte ein Gericht in Brescia die Strafe später um 50 Tage.

Der Fall Inzoli erregte international Aufmerksamkeit, weil es neben der staatlichen auch eine widersprüchliche kirchliche Befassung mit dem Fall gab. 2012 wurde der Geistliche von der Römischen Glaubenskongregation zunächst zur Entlassung aus dem Priesterstand verurteilt. Papst Franziskus begnadigte ihn 2014 teilweise; es wurden ihm ein zurückgezogenes Leben in Buße und eine Psychotherapie auferlegt. Erst 2016, nachdem der Papst neue Fakten über den Fall zur Kenntnis genommen hatte, wurde Inzoli abermals aus dem Priesterstand entlassen - diesmal für immer.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Palmsonntag 25. September 2017 
 

Wenn das stimmt, was Sie schreiben,

@wedlerg
dann ist das eine ungeheuerliche Sache!
Wie kann sich ein Papst (der ja die Mafia bekämpfen will!) so “beraten” lassen und sich letztlich gegen Recht und Gesetz stellen?: er untergräbt sein hohes Amt, er verspielt die ihm verliehene Autorität und er schadet der Kirche erheblich.


2
 
 wedlerg 23. September 2017 
 

Der Hintergrund ist für den Papst dramatisch

Franziskus hat der Arbeit der Glaubenskongregation massiv ins Handwerk gepfuscht.

Don Mercedes war unter Benedikt XVI., 2012, von der Glaubenskongregation verurteilt und laisiert worden. Franziskus aber begnadigt ihn 2014.

Währenddessen kam es zu neuen Ermittlungen, weiteren Anzeigen: 2016 wurde Don Mercedes zu vier Jahre und neun Monaten rechtskräftig verurteilt. Die Staatsanwaltschaft betonte im Juni 2016 , dass die Überführung von Don Inzoli möglich geworden sei, obwohl der Vatikan die Beweismittel nicht bereitstellte.

Im gleichen Zusammenhang erwähnen Vatikanisti wie Matzuzzi die Entlassung der Müllerschen Mitarbeiter durch den Papst: auch hier soll es um Freunde des Papstes gegangen sein, denen in Folge der Aufklärungsarbeit der Glaubenskongregation staatsanwaltschaftliche Ermittlungen drohten.

Franziskus stellte sich mehr als einmal gegen das Gesetz und nahm scheinbar für die "Barmherzigkeit" Partei. In Wirklichkeit war es Parteinahme gegen die Gerechtigkeit.


10
 
 Hadrianus Antonius 23. September 2017 
 

@SpatzInDerHand: Vorsicht!

Bei einem autoritären Führungsstil und persönlicher Auswahl der Berater und Vertrauten fallen logischerweise alle durch diese Personen verursachte Fehlentscheidungen und -aktionen automatisch auf die kommandierende Autorität zurück.
Insoweit, geehrter @SpatzInDerHand, muß man äusserst vorsicht sein.
Nach meiner traurigen Erfahrung stehen da nämlich alsbald nicht "Aussagen gegen Aussagen", sondern kommen meist äusserst knackige (um nicht zu sagen : knackende) schriftliche Befunde ans Licht.
Verba volant (stimmt so nicht mehr im Zeitalter der elektronischen neuen Medien und besonders der Tonbandaufnahmeapparaten (danke, P.Arturo sosa Ascarbal SI!)) sed scripta manent.


6
 
 Kurti 23. September 2017 
 

Der Priester ist 2016 aber nur wegen seiner Taten aus

2004 und 2006 verurteilt worden und nicht wegen Vergehen nach der Teilbegnadigung durch den Papst. Offenbar bezieht die "Rückfälligkeit" auf das Nicht-einhalten der kirchlichen Vorgaben nicht öffentlich aufzutreten. Bei der Gerichtsverhandung kam aber auch heraus, daß er früher noch viel mehr Vergehen begangen hat, die aber längst verjährt waren.


8
 
 topi 23. September 2017 

@SpatzInDerHand

Es steht nicht Aussage gegen Aussage. Ob jemand verurteilt wurde kann man nachprüfen. Zunächst ist jedoch derjenige "beweispflichtig", der eine Behauptung aufstellt. Hier die Behauptung, der Betreffende sei wieder straffällig geworden. Wann und wo wurde er wieder verurteilt? Nachzuweisen, dass Du, lieber SpatzInDerHand nicht wegen Kindesmissbrauch verurteilt wurdest, wird dir auch schwerfallen, weil du nie nachweisen kannst, dass etwas NICHT passiert ist.


10
 
 SpatzInDerHand 23. September 2017 

aaaalso - natürlich versuchen die Rechtsanwälte des Ex-Priesters,

seinen Namen reinzuwaschen - dafür werden sie schließlich bezahlt. Wenn hier Aussage gegen Aussage steht, dann glaube ich hier doch lieber dem Papst, der mit Sicherheit Hintergrundinformationen zu dem Fall hat, und der NICHT dafür bezahlt wird, Partei zu ergreifen.


2
 

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