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| Pflegeskandal: Orden kannte Vorgeschichte nicht29. September 2017 in Österreich, keine Lesermeinung Salvatorianer zu Wiederanstellung von wegen Übergriffen auf Patienten beschuldigten Pflegern: Vorhergehende Tätigkeit im Pflegeheim Kirchstetten war bei Anstellung nicht ersichtlich Wien (kath.net/KAP) In der Causa der Pflegebediensteten, die nach ihrer Entlassung wegen mutmaßlich schweren Übergriffen auf Patienten eines niederösterreichischen Pflegeheims erneut in einem Wiener Heim Anstellung fanden, hat der Träger der Wiener Einrichtung Stellung bezogen. Die Geschäftsführung des Hauses Pater Jordan in Wien-Donaustadt hatte weder Kenntnis davon, dass die betreffenden Mitarbeiter im Pflegeheim Kirchstetten angestellt waren, noch dass ein laufendes Strafverfahren anhängig war, erklärte die Ordensgemeinschaft der Salvatorianer am Freitag in einer Aussendung. Entgegen der Darstellung des Anwalts der beschuldigten Pfleger erklärten die Salvatorianer, das "Haus Pater Jordan" habe bei deren Anstellung das Leumundszeugnis sowie andere beigestellte Unterlagen kontrolliert; diese seien einwandfrei gewesen, hieß es. Die vorhergehende Tätigkeit im Pflegeheim Kirchstetten habe man dabei aus dem Lebenslauf nicht ersehen können. Der Orden bedauere zutiefst, dass das Haus Pater Jordan aufgrund der Abstellung zweier Mitarbeiter in die Schlagzeilen geraten sei. Als das laufende Verfahren bekannt wurde, was dem "Kurier" (Freitag) zufolge im Sommer und durch einen Zufall geschah, habe die Geschäftsführung die Möglichkeit einer sofortigen Entlassung geprüft. Diese sei aber aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Man habe daher ab diesem Zeitpunkt "zusätzliche, engmaschige Qualitätskontrollen" durchgeführt. Weiters habe man die Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter auch rückwirkend für den Zeitraum ab ihrer Aufnahme ausführlich kontrolliert, wobei jedoch keine Unregelmäßigkeiten - laut "Kurier" teils sogar "ausdrücklich ein positiver Eindruck der Betreuung" - festgestellt worden seien. Der Salvatorianerorden werde die Behörden "selbstverständlich in jeder Hinsicht" unterstützen. Nähere Informationen zum Thema dürften jedoch aufgrund des laufenden Verfahrens aus Datenschutzgründen nicht gegeben werden. Politisches Nachspiel Die beiden tatverdächtigen Pfleger, die zunächst im Pflegeheim "Clementinum" in Kirchstetten sowie noch bis Wochenbeginn im Haus Pater Jordan tätig waren, bestreiten die Vorwürfe von folterähnlichen Methoden, mit denen sie allerdings von Zeugenaussagen schwer belastet werden. Sie wurden laut Medienberichten am Mittwoch wegen Tagbegehungsgefahr festgenommen, am Donnerstag jedoch wieder freigelassen mit der Auflage und ihrem Gelöbnis, bis zum Verfahrensende nicht mehr im Pflegebereich tätig zu sein. Der Fall dürfte jedoch vielleicht auch ein politisches Nachspiel bekommen: Im Raum steht die Frage, ob im Pflegebereich bei Ermittlungen in derart gravierenden Vergehen ein zumindest vorübergehendes Berufsverbot ausgesprochen werden kann. Darüber hinaus wird auch ein bundesweites, für Rechtsträger ersichtliches Register diskutiert, in dem disziplinäre Maßnahmen gegen Pflegepersonal eingetragen werden. Sprechtag der Heimkommission Die Wiener Pflegeanwältin Sigrid Pilz hat angekündigt, als Vorsitzende der Heimkommission am Freitag einen außerordentlichen Sprechtag im Haus Pater Jordan abzuhalten. Bewohnern und ihren Familien solle dabei die Gelegenheit gegeben werden, ihre Anliegen in geschützter Atmosphäre zu besprechen. Im Vorfeld zur Äußerung des Ordens hatte sie die Heimleitung dafür kritisiert, "Minimalstandards" für das Aufnahmegespräch nicht eingehalten zu haben. Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGewalt
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