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Trump: Gesetz gegen Spätabtreibung hat hohe Priorität - UPDATE

4. Oktober 2017 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Der Kongress stimmt über ein Gesetz ab, das Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche verbieten soll - UPDATE: US-Repräsentantenhaus nimmt mehrheitlich die Gesetzesvorlage an, Abtreibung ab 20. Woche wird unter Strafe gestellt


Washington D.C. (kath.net/jg)
Die Ratifizierung eines Gesetzes, das Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche verbietet, hat für US-Präsident Donald Trump hohe Priorität. Das sagte er in einem Gespräch mit Marjorie Dannenfelser, der Vorsitzenden der Lebensschutzorganisation Susan B. Anthony List.

Das Repräsentantenhaus stimmt Anfang Oktober über den „Pain-Capable Unborn Child Protection Act“ (dt. Gesetz zum Schutz ungeborener, schmerzempfindlicher Kinder) ab. Beobachter gehen davon aus, dass die Abgeordneten das Gesetz mehrheitlich annehmen werden. Dann muss es im Senat 60 von 100 Stimmen erreichen. Die Republikaner verfügen mit 52 Sitzen über eine knappe Mehrheit.


Das Gesetz sieht vor, im Falle einer Abtreibung nach der 20. Schwangerschaftswoche die Person zu bestrafen, welche die Abtreibung durchführt. Die Mutter soll straffrei bleiben.

Der Gesetzesvorschlag ist 2015 am Widerstand der Abgeordneten der Demokratischen Partei gescheitert. Im Unterschied zu damals unterstütze der gegenwärtige Präsident das Vorhaben. Das Thema habe daher an Bedeutung gewonnen und werde eine wichtige Rolle bei den Senatswahlen im Jahr 2018 spielen, sagte Dannenfelser laut einem Bericht der Nachrichtenseite The Dailywire.

UPDATE
Das US-Repräsentantenhaus nimmt mehrheitlich die Gesetzesvorlage an, wonach Abtreibung ab der 20. Woche unter Strafe gestellt wird. Eine Strafverfolgung der abtreibenden Frauen ist nicht vorgesehen. Die Mehrheit im US-Abgeordnetenhaus kam vorwiegend mit Stimmen der Republikaner zusammen. Nach Darstellung US-amerikanischer Medien stimmten 237 Abgeordnete für das Abtreibungsverbot ab der 20. Woche, 189 dagegen.

Ausnahmen gegen das Abtreibungsverbot bleiben möglich bei Inzest, Vergewaltigung und wenn durch die Schwangerschaft Lebensgefahr für die Mutter besteht.


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Lesermeinungen

 Rosenzweig 6. Oktober 2017 

Herzlich DANK - werter Herr Ehrmann ..

für Ihren- eigentlich NOT-wendenden “WEIT-BLICK”-Kommentar– den ich erst eben gelesen habe– aber auch jetzt noch danken möchte!

In Ihren Hinweisen– entnehme auch ich die “treibenden Wurzeln”– die zu den - viell. hauptsächlichsten Abtreibungen führen..!

Ja möchten wir– wie Sie schreiben-
von den (gesetzlichen)“flankierenden” Maßnahmen- Frauen in NOTLAGEN u.u.- doch Hoffnung schöpfen und weiter tägl. den “Himmel bestürmen”-
diesem Töten der KINDER-Seelen unterm MUTTER-HERZEN– bleibenden EINHALT zu gebieten!

So immer neu hoffend + betend verbunden..


2
 
 Ehrmann 5. Oktober 2017 

Es wird immer vergessen, daß es (oft!!) Menschen gibt, die die Frau zur Abtreibung drängen

oder sogar zwingen (Arbeitgeber,Umgebung - besonders, wenn "Freundinnen" schon selbst abgetrieben haben und innerlich darunter leiden, ja, sogar die eigenen Eltern(du kannst sehen, wo du mir dem Kind bleibst) und nicht zuletzt der Kindesvater, der meist mit dem Verlassen droht bzw. es durchführt - ob verheiratet oder nicht. Wie bei Anstiftung zum Mord müßten zunächst diese Menschen schwer bestraft werden, denn sie handeln praktisch immer ( zum Unterschies zur Frau) ohne Notsituation. Der beteiligte Arzt wurde in früheren Zeiten sein Diplom los - das war der Grund zur Freigabe der Abtreibung, um die Arbeit von "Engelmacherinnen", die natürlich gesundheitlich gefährlicher war, möglichstauszuschalten. Heute werden Arzt und beteiligtes Personal mit Stellenverlust und schwerwiegenden Zahlungsverpflichtungen bestraft,wenn sie sich weigern, bei einer Abtreibung mitzuwirken!Aber langsam spricht man wieder von(gesetzlichen)"flankierenden" Maßnahmen,Frauen Notlagen zu ersparen...


2
 
 Stanley 4. Oktober 2017 
 

@antonius25

Mit Ihrer Frage, wie man Abtreibung bestrafen sollte, werfen Sie eine Frage auf, mit der ich mich schon sehr lange auseinandersetze.

Meine Antwort lautet:

1. Keine Regierung hat das Recht, Abtreibung in irgendeiner Form gesetzlich zu finanzieren.
2. Keine Regierung hat das Recht, in irgendeiner Form für Abtreibung zu werben oder zu sie zu verharmlosen.
3. Ob und welches Strafmaß für Abtreibung eingeführt werden sollte, ist Sache der Staatsregierung. Hierbei muss unbedingt genau geregelt werden, WER für WAS, WANN WOMIT bestraft werden soll.

Mir sind aber vor allem die Punkte 1 und 2 wichtig.

Ist nicht in Polen das kurz vor der Einführung stehende Abtreibungsverbot an Punkt 3 gescheitert?
Die katholische Bischofskonferenz in Polen hatte sich zwar für ein Abtreibungsverbot eingesetzt, jedoch nicht dafür, Frauen dafür generell gesetzlich zu bestrafen.
Meiner Meinung nach lag der entscheidende Fehler darin, sich nicht auf Punkt 1 und 2 konzentriert zu haben.


2
 
 antonius25 4. Oktober 2017 
 

Wie sollte man Abtreibung bestrafen?

Das ist eine Frage, die mich echt beschaeftigt. Ein Katholik kann nicht fuer die Abtreibung sein (oder stimmen), aber was ist die Mindeststrafe, fuer die wir uns einsetzen muessen? Das ist wohl ein Graubereich. Welche Strafen und andere Massnahmen (Beratung, Adoptionsmoeglichkeiten, Unterstuetzungsangebote) sind ueberhaupt effektiv gegen Abtreibung?

@elmar69: Schon mal danke fuer Ihre Antwort. So aehnlich stelle ich mir das auch vor, habe aber keine Informationen gefunden.

@Gandalf: Oben steht doch, dass 60/100 Stimmen noetig sind, waehrend nur 52 Senatoren Republikaner sind. Ausserdem ist nie ganz klar, ob die geschlossen sind, oder ob sogar noch Demokraten dafuer stimmen. Associate Press schreibt "bill faces certain defeat". Hoffen wir, dass sie sich irren.


1
 
 Gandalf 4. Oktober 2017 

@antonius25

Die Republikaner haben auch im Senat die Mehrheit, bin mir sicher, dass dort eine Zustimmung kommen wird.


3
 
 elmar69 4. Oktober 2017 
 

@antonius25

"unter Strafe gestellt" bedeutet eindeutig, dass da jemand bestraft wird - wie (Haft/Geldstrafe) wird nicht gesagt.

Die Bestrafung betrifft die Ärzte/OP-Schwestern, da die Ausnahme nur für die schwangeren Frauen gilt.

Inwieweit sich die Strafe auf Kliniken oder Versicherungen auswirkt dürfte von den Üblichkeiten des US-Rechts abhängen, die mir nicht geläufig sind.

Bei Versicherungen könnte ich mir aber vorstellen, dass illegale Abtreibungen nicht im Leistungskatalog stehen.

Das "illegal passiert aber nichts" gilt in Deutschland übrigens schon lange nicht mehr.

Das "illegal" bedeutet übrigens nicht, dass "nichts passiert" - nur halt keine strafrechtlichen Konsequenzen:

- Krankenversicherungen dürfen rechtswidrige Handlungen nicht finanzieren - die Schaffung von Ausnahmen war auch eine der ersten Reaktionen auf das damalige Urteil.

- Wer durch eine unerlaubte Handlung z.B. Arbeitsausfälle verursacht dürfte dem Arbeitgeber gegenüber Schadenersatz zahlen müssen.


1
 
 antonius25 4. Oktober 2017 
 

Was genau wurde beschlossen?

Strafverfolgung, aber keine Strafe fuer die abtreibenden Frauen. Also Strafen fuer die Aerzte? Oder die Kliniken? Oder die Versicherungen die es bezahlen? Oder eine Regelung wie in Deutschland: Ist zwar illegal, es passiert aber nichts.

Hier beginnen ja auch die Schwierigkeiten: Abtreibung ist eine schwere Suende, aber ob und wie man diejenigen bestrafen soll, die sie begehen, ist eine offene Frage.

Abgesehen davon wird der Senat wohl eh nicht zustimmen.


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