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| Christlicher Schüler von Polizeibeamten zu Tode gefoltert12. Oktober 2017 in Weltkirche, keine Lesermeinung Pakistan - Christlicher Anwalt: Die Familie des Jungen hat den Mord angezeigt, doch die Ermittlungen scheinen sehr schwierig zu sein, da die Polizei nur ungern gerichtlich gegen Polizeibeamte vorgeht. Sheikhupura (kath.net/Fides) Der 17jährige christliche Schüler Arslan Masih wurde von pakistanischen Polizisten in Jhubhran in der Nähe der Stadt Sheikhupura (Punjab) zu Tode gefoltert. Der christliche Anwalt Sardar Mushtaq Gill berichtet: Die Familie des Jungen hat den Mord angezeigt, doch die Ermittlungen scheinen sehr schwierig zu sein, da die Polizei nur ungern gerichtlich gegen Polizeibeamte vorgeht. Wie aus einer ersten Rekonstruktion hervorgeht, soll es in den vergangenen Tagen zu einem Streit zwischen Arslan Masih und den Kindern eines Polizisten gekommen sein. Diese wollten sechs Polizeibeamte rächen, indem sie zur Schule kamen, die Arslan besuchte, und dort so lange auf in einprügelten, bis er starb. Andere berichten, dass Arslan sich weigerte an einer Polizeikontrolle anzuhalten, woraufhin er zu Tode gefoltert worden sein soll, um die Leiche schließlich bei der Schule abzulegen. Einer der Polizeibeamten sagte aus, dass Arslan seinen Sohn vergewaltigt habe, dies wurde jedoch von den Angehörigen des Ermordeten mehrmals dementiert. Wir verurteilen das brutale Vorgehen der Polizei von Punjab, die unschuldige Christen ermordet und darauf zählt, dass Christen die Schwächsten in der Gesellschaft sind und sich nicht wehren können, weshalb die Gewalt unbestraft bleibt, so Gill, Wir fordern Gerechtigkeit für diesen armen christlichen Schüler, der von Polizisten ermordet wurde. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuChristenverfolgung
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