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| Medien: Bischof zahlte Privatwohnung mit Kirchengeldern20. Oktober 2017 in Weltkirche, keine Lesermeinung 2012 wurde dr Bischof Micciche durch Papst Benedikt XVI. amtsenthoben - Sizilianische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen zweckentfremdeter Zuzahlung von 500.000 Euro zu privat genutzer Wohnung durch kirchliche Stiftung für kranke Kinder Rom (kath.net/KAP) Der frühere Bischof von Trapani, Francesco Micciche (74), soll Kirchengelder zweckentfremdet haben, um eine Privatwohnung in Rom zu finanzieren. Das ergaben Ermittlungen der sizilianischen Staatsanwaltschaft, wie italienische Medien am Donnerstag berichteten. Demnach erwarb Micciche, den Papst Benedikt XVI. (2005-2013) im Jahr 2012 wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten aus dem Amt enthob, 2008 im Zentrum Roms eine Wohnung für rund 800.000 Euro. Das Appartement in der Nähe der Piazza Barberini deklarierte er dem Medienbericht zufolge "für kirchlichen Gebrauch" und schrieb es auf seine damalige Diözese ein, obwohl er es privat nutzte. Insgesamt soll der ehemalige Bischof von Trapani fast drei Millionen Euro der Diözese veruntreut haben. Das Geld investierte er demnach in Wohnungen in Rom und weiteren Städten, in Versicherungen oder transferierte es auf ausländische Konten. Zur Zahlung der Privatwohnung in Rom soll Micciche 500.000 Euro bei einer kirchlichen Stiftung für kranke Kinder abgezweigt haben. Es sei absolut unakzeptabel, dass die zur Heilung von Kindern mit psychischen Krankheiten bestimmte Summe derart zweckentfremdet worden sei, sagte der nach der Absetzung Micciches vom Vatikan nach Trapani entsendete Alterzbischof von Pisa, Alessandro Plotti. Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBischöfe
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