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Deutsche Kinder dürfen nicht 'Lucifer' heißen

27. Oktober 2017 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Das Amtsgericht Kassel entschied laut Medienberichten, dass der Vorname das Wohl des Kindes gefährden könne.


Kassel (kath.net)
Deutsche Eltern dürfen ihr Kind nicht Lucifer nennen. Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden. Dies berichtet die "Presse". Das Gericht erklärte laut Medienberichten, dass der Vorname das Wohl des Kindes gefährden könne. Zuvor hatten Beamte das Gericht zur Klärung des Falls eingeschaltet. Bei einer nicht-öffentlichen Anhörung ließen sich die Eltern schließlich überzeugen, das Kind wird jetzt Lucian heißen. Hätten sie auf ihrer Namenswahl beharrt, hätte das Amtsgericht entscheiden müssen, ob der Name Lucifer zulässig ist.



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Lesermeinungen

 lakota 28. Oktober 2017 
 

@Montfort

Das ist richtig, aber fragen Sie auf der Straße mal die Leute an wen sie beim Namen "Lucifer" denken. Ich fürchte, nicht einer wird an Jesus Christus, den Lichtbringer denken.


2
 
 Kirchfahrter Archangelus 28. Oktober 2017 
 

zu Ende gedacht...

Schade, die Durchwanderung des Rechtsweges wäre sicher interessant geworden. Wäre eine Art Lackmustest für die „Religionsfreiheit“ in unserer betont laizistischen Vielfältigkeitsgesellschaft: Warum sollten Eltern ihr Kind denn nicht nach Ihrem „Religionsstifter“ nennen dürfen? „Jesus“ ist im spanischen Sprachraum verbreitet, „Mohammed“ im islamischen Kulturkreis. „Lucifer“ wäre dann das treffende Pendant für Satanisten (die – natürlich zutreffende – Bezeichnung „Lichtbringer“ für Christus wird man hier wohl als eher als liturgische Randanekdote vernachlässigen können).

Könnte ein entchristlichtes Gemeinwesen dies ernsthaft verbieten? Mit welchen Gründen? „Das Wohl des Kindes gefährden“ kann der Vornahme Lucifer ja nur in dieser (zumindest aktuell) noch leidlich christlich geprägten Bevölkerung. Wie sieht dies in 20 Jahren aus?
Das Eis, auf dem wir stehen, fängt bereits bedrohlich an zu knirschen...


2
 
 Montfort 27. Oktober 2017 

"Lucifer", "Lichtbringer" - "Morgenstern", wird auch Christus genannt

Die letzte Strophe des österlichen Exsultet lautet schließlich:

"Flammas eius lucifer matutinus inveniat
ille, inquam, lucifer, qui nescit occasum
Christus Filius tuus,
qui regressus ab inferis,
humano generi serenus illuxit,
et tecum vivit et regnat in saecula saeculorum.
A: Amen."

"Sie leuchte, bis der Morgenstern erscheint,
jener wahre Morgenstern, der in Ewigkeit nicht untergeht:
dein Sohn, unser Herr Jesus Christus,
der von den Toten erstand,
der den Menschen erstrahlt im österlichen Licht;
der mit dir lebt und herrscht in Ewigkeit.
R. Amen."

Das entspricht auch Joh 1,9 "Das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet, ..."

Nicht jeder "Lichtbringer" ist mit dem Satan gleichzusetzen!


2
 
 Richelius 27. Oktober 2017 
 

Den Hl. Lucifer von Calaris gäbe es allerdings.
Und im Gotteslob findet sich unter einem Lied ebenfalls der Vorname Lucifer.
In diesem Zusammenhang wäre es interessant herauszufinden, ab wann der Name für den Teufel verwendet wurde.


3
 
 MariaAnna 27. Oktober 2017 
 

@ Chris2

Sie dürfen aber - wenn sie der richtigen Ethnie angehören - ihren kleinen Sohn Djihad nennen Es gab in Berlin einen berühmt-berüchtigten Ägypter, der eines seiner Kinder - gerichtlich abgesichert - so benennen durfte!Der gläubige Vater ist zwischenzeitlich im Syrienkrieg (auf Seiten des IS) ums Leben gekommen.

Natürlich ist es richtig, den Namen Luzifer abzulehnen, bei Djihad müßte aber gleichermaßen gehandelt werden!


12
 
 Chris2 27. Oktober 2017 
 

In Deutschland dürfen Standesbeamte

Vornamen eigentlich ablehnen, die dem Kind zum Nachteil gereichen, etwa "Pumuckl" oder "Quälgeist". Warum also kam dieser Fall überhaupt vor Gericht? Oder ist bei uns auch in diesem Bereich der gesunde Menschenverstand inzwischen abgeschafft, und man darf sein Kind auch "Coca Cola" nennen, wie in den USA?


4
 
 Smaragdos 27. Oktober 2017 
 

Ahnungslose Eltern!


10
 
 la gioia 27. Oktober 2017 
 

Absolut richtige Entscheidung!


14
 

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