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Papst betont Rolle von Bischöfen in Eheannullierungen

27. November 2017 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Vor zwei Jahren eingeführte Schnellverfahren bei Ehenichtigkeitsanträgen dürfen nicht an Diözesangerichte delegiert werden - Keine Option des Bischofs, sondern Recht der Gläubigen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat die Verantwortung von Bischöfen für kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren betont. Demnach dürfen diese die vor zwei Jahren eingeführten Schnellverfahren für Eheannullierungen nicht an Diözesangerichte delegieren. Auch sei diese spezielle Form des kirchlichen Eheverfahrens, für das bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, nicht eine Option des Bischofs, sondern ein Recht der Gläubigen, wie der Papst am Samstag vor Teilnehmern eines Kurses des römischen Kirchengerichts der Rota klarstellte.

Franziskus präzisierte damit verbindlich, dass ein Diözesanbischof im Rahmen seines pastoralen Amtes die Richteraufgabe persönlich wahrzunehmen habe. Dies sei ein konstitutives und unterscheidendes Merkmal des seit 2015 bestehenden verschlankten Eheverfahrens. Allein der Bischof habe kraft seiner Weihe die betreffende Vollmacht, betonte der Papst. Er verwies dazu auf die Kirchenlehre des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965).


Franziskus erinnerte weiter an die "absolute Evidenz" der Beweisgründe für eine Ehenichtigkeit sowie den Konsens der beiden Partner in dieser Frage als unabdingbare Voraussetzungen für den verkürzten Verfahrensweg. Der Bischof müsse den Prozess unter Einbeziehung des Leiters seines Diözesangerichts, eines Assessors und eines Ehebandverteidigers führen; falls in einer Diözese eigene Kirchenrechtsexperten fehlten, dürften Fachleute aus einem Nachbarbistum aushelfen. Den gesamten Prozess einem bistumsübergreifenden Gericht zu übertragen, würde hingegen die Rolle des Bischofs auf die eines bloßen Unterzeichners des Urteils reduzieren.

"Barmherzigkeit" verlangt rasches Vorgehen

Der verkürzte Eheprozess muss nach den Worten des Papstes umgehend aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ist dies nicht möglich, ist ein gewöhnliches Verfahren einzuleiten. Franziskus begründete die Forderung nach Unverzüglichkeit mit der "Barmherzigkeit" gegenüber den Personen, die Klarheit über ihre Ehe suchten. Der Papst bekräftigte auch, dass dieser Verfahrensweg für die Betreffenden leicht zugänglich und kostenfrei sein müsse. Einsprüche gegen Urteile nach dem Schnellverfahren sind an den Dekan der römischen Rota zu richten, der über die Zulässigkeit eines Widerspruchs entscheidet.

Im September 2015 hatte Papst Franziskus ein schlankeres und teils schnelleres Eheannullierungsverfahren eingeführt. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Ehenichtigkeitsprozess demnach binnen einiger Wochen abgeschlossen werden. Eine solche kirchenamtliche Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe ist Voraussetzung dafür, dass Partner trotz einer früheren Verbindung katholisch heiraten dürfen.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 SCHLEGL 29. November 2017 
 

@benedetto05

Im Katechismus haben wir gelernt, "die Bischöfe sind die rechtmäßigen Nachfolger der Apostel"!Das II. Vat. hat nämlich das I. Vat.,das durch den Einfall der Garibaldisten in Rom niemals formal abgeschlossen wurde, weitergeführt.
Das I. Vat. hat tatsächlich niemals das Verhältnis des päpstlichen Primats zur ordentlichen Vollmacht der Bischöfe dargestellt.
Der Bischof aber ist auch der oberste Lehrer und Richter seiner eigenen Diözese.Das gilt auch für das Eherecht. Natürlich soll die Bischofskonferenz einer bestimmten Sprachgruppe auch die Kompetenz für die Übersetzung liturgischer Texte haben.
Das Messbuch etwa in georgischer,oder ungarischer Sprache,wird wohl in Rom nicht so gut übersetzt werden können, wie in den ethnischen Gebieten.
Für romanische Sprachen und für Deutsch ist das dort vermutlich leichter,aber eine Gesetzesregelung muss für ALLE Diözesen der Welt gelten.Übersetzung der Bibel/der Liturgiebücher der kath.Orientalen wird von deren Synoden konfirmiert.Msgr.F.Schlegl


0
 
 Hadrianus Antonius 28. November 2017 
 

Bankrotterklärung

@supernussbi @SCHLEGL :
Die Verkündigung (die Katechese und die Erziehung mit dem KKK) sind nach den Haupttexten v. Vat. II das WICHTIGSTE MUNUS eines Bischofs.
Ihre Ausführungen widerspiegeln die totalle Insuffizienz der weitaus meisten Hirten seit dem 2. Vaticanum (lies: seit 55 Jahren).
Der Hierarchie obliegt die Pflicht, den Gläubigen die Sakramente ordentlich spenden zu lassen.
Hier liegen schwerste Versäumnisse des Oberkommandos vor; undes ist ein Armutszeugnis, das schlechte Obst eines kranken Baumes mit viel großem Lärm und lauten Worten in den Verkehr zu bringen, weil man "nichts besseres zu bieten hat".
Das ist die Bankrotterklärung eines Instituts, das nicht mehr dem Antlitz Christi widerspiegelt und seine eigene und einzige Aufgabe nicht mehr erfüllt.
Das ist dann eine Perversion der Hl. Kirche.


3
 
 SCHLEGL 27. November 2017 
 

@supernussbi

Da haben Sie vollkommen Recht! Ich habe mir von Pfarren berichten lassen, in denen die Brautleute einen SELBSTGEBASTELTEN Vermählungsspruch auf gesagt haben, welche die eheliche Treue guten und bösen Tagen, bis zum Tod NICHT erwähnt! Eine solche Eheschließung ist ABSOLUT UNGÜLTIG, die Spenden eines Sakramentes kommt NICHT zu Stande. Leider habe ich auch mehrfach gehört, dass die von Kirchenrechts vorgeschriebenen EINZELGESPRÄCHE mit der Braut/der Bräutigam unter 4 Augen NICHT stattgefunden haben. Immerhin kann man dabei Willensmängel/Ehehindernisse auffinden! In der Ukraine hat die griechisch katholische Bischofskonferenz 1 ganzes Jahr GLAUBENSKURS vorgeschrieben, bevor an eine kirchliche Hochzeit (Ehekrönung) durchgeführt werden kann. Die Scheidungen sind seither um 50 % zurückgegangen. In die Vorbereitung auf die Ehe wären bei uns neben dem zuständigen Priester auch ein im Glauben bewährtes Ehepaar mit Kindern und ein katholischer Arzt hinzuzuziehen!Msgr. Franz Schlegl


7
 
 speri17 27. November 2017 
 

Bin wieder und wieder entsetzt

Welches "Recht" hat Dann Gott, der uns das Sakrament der Ehe und der Eucharistie geschenkt und teuer erkauft hat????
Ehebruch oder das simple "Gefühl" das die Ehe nicht mehr besteht wird ein Kavaliersdelikt. Es sollen anscheinend möglichst viele und so schnell als nur möglich wieder zu Kommunion "rennen" und hier unterstelle ich mal das wahrscheinlich die meisten nicht einmal eine Ahnung haben was ein Sakrament ist.( Das vermute ich inzwischen auch schon von unserem hl. Vater, so wie er damit umgeht).
@supernussbi: Die Überforderung und auch teilweise Unfähigkeit der Bischöfe ist vorprogrammiert: Denn im Gegenzug zu dieser Aufforderung von Papst Franziskus müssten sie zumindest eine z.B. 1-jährige Ehevorbereitung von den Brautpaaren verlangen dann würde es viele solcher Fälle die sie erwähnen nicht mehr geben.


4
 
 Thomasss 27. November 2017 
 

Bengsch Vielen Dank für Ihren Kommentar

Ich kann Ihre Situation nachvollziehen.

Auch über 4 Jahre dauerte mein Verfahren der Annullierung und hat mit Anwalt und inkompetentem Gutachter über 4000€ gekostet. Es gab zahlreiche Verfahrensfehler, keine Dolmetscher der Zeugen (welche vorher zugesagt wurden) usw. usw.
Ein Scheidungsrichter in Ruhestand hat zu einem 2. Verfahren geraten, wozu mir aber psychisch und körperlicher Krankheit und die Kraft fehlt.


3
 
 Bengsch 27. November 2017 
 

Immer weniger Berufe für Katholiken

Alle Berufe,bei denen an Abtreibungen teilgenommen werden muss(Ärzte,Krankenschwester,Hebammen),an Frühabtreibungen teilgenommen werden muss(Apotheker,PTA),an Euthanasie teilgenommen werden muss,bei denen Kinder durch vom Staat befohlene Lehrpläne zu perverser Sexualität manipuliert werden,bei dem der gewaltbringende Mohammedanismus gefördert wird.
Jetzt kann man noch nicht einmal mehr Bischof werden.Das,was der Papst hier den Bischöfen auferlegt,ist eine UNTRAGBARE Last.Ich würde als Bischof sofort kündigen.
Ich bin selbst eine annoullierte Frau, was in meiner Akte an Lügen ungläubiger Zeugen steht,was links-grüne Gutachter-ohne je einen gesehen zu haben- schreiben,spottet jeder Beschreibung- und das bei 2 Instanzen und 4 Jahren. Wer sich auf Grund einer solchen Annoullierung wiederverheiratet,begeht eine schwere Sünde.Wieviele Menschen wurden vor einer schlechten Zweitverpartnerung bewahrt, weil das Verfahren 4-5Jahre dauerte und der ach so liebende längst ungeduldig außer Sicht war.


4
 
 supernussbi 27. November 2017 

Gut wenn...

auch die Bischöfe in die direkte Verantwortung einbezogen werden! ..und die betroffenen Gläubigen ihn und dank ihm den barmherzigen Vater erfahren.
Schon viele Jahre vermute ich, dass ein grösserer Prozentsatz der mit fehlender echter Vorbereitung zum Traualtar getretener Brautpaare ungültig verheiratet sind, ....zumal es immer wieder Priester/Diakone gab, die sich nicht an die vorgegeben Fragen gehalten haben. Manchmal sind wir Pfarrer hilflos, wenn Sakristane im Nachhinein erzählen, wie diese oder jene Liturgie stattgefunden habe...


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