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USA: Wieder Klage eines LGBT-Paares gegen christliche Bäckerei

23. Dezember 2017 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Die Inhaberin hatte sich geweigert, eine Hochzeitstorte für das lesbische Paar anzufertigen und verwies es an eine befreundete Bäckerei.


Bakersfield (kath.net/LSN/jg)
In den USA macht derzeit ein neuer Fall Schlagzeilen, in dem eine christliche Bäckerei gerichtlich gezwungen werden soll, gegen die religiöse Überzeugung der Eigentümerin eine Hochzeitstorte für ein lesbisches Paar anzufertigen.

Im August 2017 wollte das lesbische Paar bei Cathy Miller, der Eigentümerin der Tastries Bakery, eine Hochzeitstorte bestellen. Die Gerichtsdokumente zeigen, dass das Paar bereits im Dezember 2016, also mehr als ein halbes Jahr früher, eine „Homo-Ehe“ eingegangen ist. Miller informierte die beiden, dass sie aus ihrer religiösen Überzeugung heraus keine Torte für eine „Hochzeit“ eines gleichgeschlechtlichen Paares anfertigen würde. Gleichzeitig bot sie an, einen Termin mit einer anderen Bäckerei zu vereinbaren, die sie wegen ihrer guten Qualität empfehlen könne.

Das lesbische Paar verließ daraufhin Millers Bäckerei und tat seinen Unmut zunächst über soziale Medien kund. Die Reaktionen reichten von Unterstützung bis zu auch Ablehnung bis hin zu Drohungen an die Adresse der Bäckerin und ihrer Mitarbeiter.

Zwei Monate nach ihrem Besuch in der Tastries Bakery reichten die beiden Frauen Beschwerde beim Department of Fair Employment and Housing (DFEH) des Staates Kalifornien ein. Diese Behörde vollzieht auch die Bestimmung, die es untersagt, Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Dienstleistungen zu verweigern.

Das DFEH leitete ein offizielles Verfahren ein und stellte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Millers Bäckerei. Diese hätte Tastries Bakery dazu verpflichtet, entweder Hochzeitstorten auch für gleichgeschlechtliche Paare zu backen. Andernfalls wäre es ihr untersagt, überhaupt Hochzeitstorten zu verkaufen.

Der Richter, der den Antrag des DFEH bearbeitete, lehnte eine einstweilige Verfügung ab. Miller habe zu dem Fall noch nicht Stellung nehmen können. Es seien nicht nur die Grundrechte der beiden Frauen betroffen, sondern auch jene Cathy Millers. Darüber hinaus sah er bei dem Fall keine Dringlichkeit, die eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt hätte.

Für den 2. Februar 2018 ist eine Anhörung vor Gericht angesetzt.





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Lesermeinungen

 Cremarius 23. Dezember 2017 

Bewusste Provokationen, Einbahnstrasse

Das Absurde an diesen Fällen ist, dass es stets nur in eine Richtung geht.

Man stelle sich einmal vor, ein Christ verlangte in einer Metzgerei, die von Muslimen betrieben
werde, Schweinefleisch...

Ein Christ beauftragte einen atheistisch - kirchenfeindlichen Bäcker damit, eine Torte anzufertigen, die mit christlichen Symbolen verziert sei...

Gäbe es auch einen Aufschrei, wenn der Muslim, der Atheist das Ersuchen zurückwiesen?

Hat ein öffentliches Unternehmen ein Monopol, z. B. ein Wasserwerk, dann gibt es einen sog. Kontrahierungszwang, d. h. Verträge müssen abgeschlossen werden.

Auf Bäckereien oder Metzgereien trifft das jedoch nicht zu, da es genügend Alternativen gibt.

Diese Beispiele zeigen, wie Freiheit durch eine Ideologie zerstört werden soll und wie hochgradig intolerant diese zugleich ist. Auch wenn sie anderes behauptet.

Vermutlich liegt ferner ein Minderwertigkeitskomplex vor. Die Opferrolle gewährt immerhin die berühmten 15 Minuten Ruhm (Warhol)...

Frohes Fest!


18
 
  23. Dezember 2017 
 

das ganze ist völliger blödsinn

jeder wird doch wohl entscheiden dürfen wen er zum kunden haben will
es muß aber auch einem atheistischen oder LGBT Bäcker frei stehen einen christlichen Auftrag ab zu lehnen


7
 
 Marcus, der mit dem C 23. Dezember 2017 
 

Das Gericht

sollte eine Offenlegung aller geplanten und eingereichten Klagen des Paares anordnen. Es riecht nämlich nach einem Mißbrauch des Rechtsystems. Zudem könnte ein gewerbliches Interesse bestehen, man hat den Eindruck daß manche Lirgendwas-Paare gezielt nach christlich eingestellten Dienstleistern Ausschau halten, um diese für ihr ausgeübtes Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit zu bestrafen.


18
 

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