Dienstanweisung: Richter muss das Kreuz wieder aufhängen5. Februar 2018 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bayrisches Justizministerium will den bayernweiten Standard für Sitzungssäle (einschließlich Kreuz) auch im Amtsgericht Miesbach wieder hergestellt sehen.
Miesbach (kath.net) Der Richter des Miesbacher Amtsgerichtes hatte in einem Prozess gegen einen 21-jährigen Asylbewerber das Kreuz im Gerichtssaal abgenommen. Nun reagierte laut der Tegernseer Stimme das Bayrische Justizministerium und machte im Rahmen der Dienstaufsicht deutlich, dass der bayernweite Standard für Sitzungssäle wieder hergestellt werden soll, indem das Kreuz im Sitzungssaal des Amtsgerichts Miesbach wieder angebracht wird.
Der Vorfall hatte bundesweit für erhebliche Diskussionen gesorgt. Nach Angaben der Bild-Zeitung hatte der Asylbewerber inzwischen geäußert, dass er kein Problem mit dem Kreuz gehabt hätte.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | goegy 5. Februar 2018 | | |
Viele Katholiken scheinen zu blöd zu sein, um zu merken, dass wenig an der deutschen Islamförderung mit humanistischer Güte und Toleranz oder Freude an Multikulturalität zu tun hat. Ziel ist viel mehr die Schwächung des Christentums. | 8
| | | bergkristall 5. Februar 2018 | | |
soviel Dummheit hätte ich einem Richter nicht zugetraut. gut so, daß das Kreuz wieder aufgehängt wird. | 13
| | | Maxim 5. Februar 2018 | | | Vorauseilender "Gehorsam" Wie recht die Meinung vieler Katholiken ist, dass für viele Atheisten/Freimaurer der Islam bei uns gefördert wird, in der Hoffnung, damit das Christentum zu beseitigen oder zu mindest stark zu schwächen.
Wo bleiben hier unsere Kirchen und die Feministinnen? | 9
| | | lakota 5. Februar 2018 | | | Das ist mal wieder eine gute Nachricht! Vielen Dank dafür. | 14
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |