Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  6. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  9. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  10. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  13. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  14. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Kanadisches Gericht: ‚Begründete Grenzen der Religionsfreiheit’

8. Februar 2018 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ärzte, die Euthanasie oder Abtreibung ablehnen, müssen Patienten an Mediziner überweisen, die dazu bereit sind.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht des kanadischen Bundesstaates Ontario hat in einem Urteil festgestellt, dass Ärzte, die selbst Euthanasie ablehnen, ihre Patienten an Kollegen die dazu bereit sind, überweisen müssen. Gleiches gilt für Ärzte, die keine Abtreibungen durchführen.

Das College of Physicians and Surgeons of Ontario (CPSO) hat diese Regelung in seinen Vorschriften über die Ausübung medizinischer Berufe aufgenommen. Ärzte, die nicht bereit waren, Patienten gegen ihr Gewissen an andere Mediziner zu verweisen, die Euthanasie oder Abtreibungen durchführen, haben gegen diese Bestimmung geklagt.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Regelung des CPSO das Recht auf Religionsfreiheit verletze. Doch handle es sich dabei um „begründete Grenzen für die Religionsfreiheit, die in einer freien und demokratischen Gesellschaft nachweislich gerechtfertigt sind“, heißt es in dem Urteil.


Die Bestimmung, dass Ärzte, die aus Gewissensgründen Euthanasie und Abtreibung ablehnen, diese in nicht näher genannten „Notsituationen“ trotzdem selbst durchführen müssten, ist nach Ansicht der Richter gleichfalls begründet.

Falls es die umstrittenen Regelungen nicht gebe, bestehe das Risiko, dass der angemessene Zugang zu medizinischen Leistungen nicht gewährleistet sei, insbesondere für die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft, argumentieren die Richter.

Die Richter sind sich bewusst, dass es sich bei den Bestimmungen des CPSO nicht um Belanglosigkeiten handelt und dass von Seiten der Ärzte Zugeständnisse erforderlich sind. Sie sind jedoch der Ansicht, dass die geltenden Regelungen es keinem Arzt unmöglich machen, seinen Beruf auszuüben.

Genau hier setzt die Kritik der Gegner der CPSO-Regelungen an. Das Urteil des Gerichts bringe Ärzte, die ihrem Gewissen treu bleiben wollen, in eine unmögliche Situation. „Sie halten die Beendigungen des Lebens eines Patienten nicht für eine medizinische Leistung und glauben nicht, dass sie in einem Behandlungszimmer Heilung und Hoffnung anbieten können, wenn sie im Nebenraum an der Tötung eines Patienten mitwirken“, bringt Dr. Ryan Wilson die Einwände der betroffenen Mediziner auf den Punkt.

Wilson ist Vorsitzender der Vereinigung „Canadian Physicians for Life“ (dt. Kanadische Ärzte für das Leben). Für viele Ärzte bestätige das Urteil die Auffassung, dass die Religions- und Gewissensfreiheit verletzt würden und sie ihren Beruf in Ontario nicht ausüben könnten, sagt er zusammenfassend über die Einschätzung seiner Kollegen. Das Gesundheitswesen des Bundesstaates werde die Folgen des Urteils merken. Letztlich seien es die Patienten, die darunter leiden würden, wenn Ärzte in Ontario früher in Rente gehen, übersiedeln oder den Beruf wechseln, befürchtet Wilson.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ehrmann 9. Februar 2018 

Christenverfolgung in Kanada, das einmal Zufluchtsort war! Nichts anderes.

Vor allem für Ärzte gibt es -nicht nur in Kanada- nur die beiden Alternariven: Maetyrium (Strafe) riskieren, den Beruf wechseln oder auswandern, wenn sie ihrem Gewissen treu bleiben wollen. Die übrige Christenheit (wir) müßte aber bereit sein, den so Geschädigten und ihen Famielien zu Hilfe zu kommen, wie es auch zur Zeit der Christenverfolgungen der ersten Jahrhunderte geschah (siehe Martyrologium von Felizitas und Perpetua).


4
 
 Chris2 9. Februar 2018 
 

Doch nict Islamismus gemeint

Ich dachte mir noch: Oh, diese Debatte über brandgefährliche und menschenverachtende Ideologien, die sich als Religion tarnen, müssen wir auch führen - bis ich die ersten Zeilen gelesen habe. Immerhin ein gutes Urteil.


1
 
 Stanley 8. Februar 2018 
 

Ziel dieses abscheulichen Gesetzes ist es

Christen, die ihren Glauben ernst nehmen, von den medizinischen Berufen fernzuhalten.
Übrig bleiben nur die nützlichen Idioten.
Darum geht es hier.


9
 
 Sureno 8. Februar 2018 

Hippokratischer Eid, 4 Jhd. vor Christus

"Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren."
Die Ablehung von Abtreibung und Sterbehilfe gehört zum Kern des ärztlichen Berufsethos - dieses wird heute vor allem noch von Christen hochgehalten. Dass in Canada dies nicht mehr respektiert wird, ist wirklich eine Schande.


10
 
 Xaverflo 8. Februar 2018 
 

In Kanada wird das Recht gebeugt zugunsten der gegenwärtig populären liberalen politischen Strömung. Auch vor so etwas hat uns Papst Benedikt XVI. schon gewarnt als er vor dem Bundestag 2011 sprach: "Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit. Nimm das Recht weg - was ist ein Staat dann noch anderes als eine grosse Räuberbande, hat der heilige Augustinus einmal gesagt"


12
 
 antonius25 8. Februar 2018 
 

@Rolando: Nachweis; gerechtfertigt

Ja, das habe ich mir auch gedacht. Gerechtfertigt von wem eigentlich? Und wie will man sowas nachweisen? Der Witz ist ja, dass das in der demokratischen Gesellschaft einfach durch Mehrheitsbeschluss zustande kommt. Das hat gewisse Vorteile; man muss dann aber diese Banalitaet auch klar benennen und nicht so verschwurbeln.

Es gibt durchaus noch andere "lustige" Passagen im Text:

"Euthanasie und Abtreibung [..] in [..] „Notsituationen“ trotzdem selbst durchführen müssten"
Was fuer Notsituationen? Dass das Kind sonst gesund auf die Welt kommt, weil der eigentliche Abtreiber keinen Termin frei hat?


PS: Abgesehen davon halte ich angesichts der Mehrheitsverhaeltnisse und daraus folgender Machtverteilung es bereits fuer einen guten Kompromiss, wenn medizinisches Personal auch arbeiten kann, ohne sich an den Toetungen zu beteiligen - was allerdings durch obige Regelungen nicht immer gewaehrleistet ist.


1
 
 Rolando 8. Februar 2018 
 

Nachweis?

„Doch handle es sich dabei um „begründete Grenzen für die Religionsfreiheit, die in einer freien und demokratischen Gesellschaft nachweislich gerechtfertigt sind“, heißt es in dem Urteil.“
Wo ist der Nachweis?


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Religionsfreiheit

  1. Trump verspricht Christen Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung
  2. Gericht verpflichtet Fluglinie Southwest Airlines zum Training über Religionsfreiheit
  3. 16 US-Abgeordnete verurteilen Prozess wegen ‚Hassrede’ gegen finnische Politikerin
  4. UNO-Bericht: Religionen sollen ‚LGBT-Rechte’ akzeptieren
  5. USA: Straßenprediger bekämpft Verfügung, die ihm Kritik an lesbischer ‚Hochzeit’ verbietet
  6. Anglikanischer Schulseelsorger verliert Stelle nach Kritik an LGBT-Ideologie
  7. Malta: Prozess gegen ehemaligen Homosexuellen könnte ‚juristischen Dominoeffekt’ auslösen
  8. USA - Oberster Gerichtshof: Trainer einer öffentlichen Schule darf nach Spiel erkennbar beten
  9. Chinas Kommunisten schränken Religionsfreiheit weiter ein
  10. US-Oberster Gerichtshof: Zeigen christlicher Flagge durch Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  7. Der Teufel sitzt im Detail
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  10. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  11. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  12. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  13. Taylor sei mit Euch
  14. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  15. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz