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"Homoehe": Ex-Höchstrichter kritisiert Verfassungsgerichtshof

20. März 2018 in Österreich, 18 Lesermeinungen
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Österreich: Prof. Hans Georg Ruppe bemängelt, dass der Entscheid zur Öffnung der Ehe schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet sei, außerdem ebne er Homosexuellen nicht sicher den Weg zur Ehe


Wien (kath.net/KAP) Massive Kritik an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Öffnung der Ehe für alle erhebt der ehemalige Höchstrichter Prof. Hans Georg Ruppe: Der VfGH habe mit seiner Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle "zu viel und zu wenig aufgehoben und das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet". Das berichtete "Die Presse" am Montag im "Rechtspanorama" über einen Vortrag des emeritierten Grazer Finanzrechtlers, der bis 2012 dem Höchstgericht angehörte und sich jüngst im Rahmen eines Symposiums für den verstorbenen VfGH-Präsidenten Karl Korinek zum Erkenntnis geäußert hatte.

Anlass für die Kritik Ruppes ist das am 4. Dezember veröffentlichte Erkenntnis des VfGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung zum Eherecht grundlegend geändert hat. Demnach sehen die Höchstrichter in der Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Gleichzeitig hat der VfGH verfügt, dass die bisher bestehenden unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben werden. Somit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich künftig heiraten, sollte der Gesetzgeber bis dahin keine andere Regelung treffen. Gleichzeitig steht dann die Eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. Konkret hat der VfGH verfügt, dass im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 44) im Blick auf die Ehedefinition die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" aufgehoben wird, weil diese gleichheitswidrig sei. Gleiches gilt für jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken.


An diesem künftig geänderten Eheparagrafen im ABGB setzt Ruppe mit seiner Kritik an. Weil die gesetzliche Bestimmung nach wie vor festschreibe, dass mit der Ehe zwei Personen den Willen erklären, Kinder zu zeugen, könnte eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Die VfGH-Entscheidung ebnet Homosexuellen daher nicht sicher den Weg zu Ehe. Die Heiratswilligen müssten in diesem Fall erneut den VfGH anrufen. Das Höchstgericht müsste in der Folge erklären, weswegen "das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren nicht mehr zählt: dass nämlich nur letztere Kinder in die Welt setzen können".

Reicht schon "Gefahr einer Diskriminierung"?

Ruppe geht mit seiner Kritik am Höchtsgericht aber noch weiter und konstatiert einen geänderten Prüfungsmaßstab des VfGH bei der Beurteilung von Diskriminierungen: Musste bisher für eine Gleichheitswidrigkeit eine unsachliche und diskriminierende Differenzierung vorliege, so hätte es den Höchstrichtern im gegenständlichen Fall schon gereicht, dass die "Gefahr einer Diskriminierung" bestehe. Dabei sei zudem problematisch, dass der Verfassungshof verschweige, worin die Gefahr konkret bestehe und wie ihr mit der Öffnung der Ehe eigentlich zu begegnen sei.

Weiters problematisiert der Ex-Höchstrichter, dass der VfGH "im Vorbeigehen" auch Verschiedengeschlechtlichen das Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft erlaubt habe: "Das habe der Gesetzgeber nie gewollt, der VfGH bisher als nicht geboten erachtet." Außerdem habe diese Neuerung nichts mit dem ursprünglichen Gesetzesprüfungsverfahren zu tun. Damit entferne sich der VfGH deutlich von seiner legitimen Rolle als "negativer Gesetzgeber", der Verfassungswidrigkeiten aufhebt, und schlüpfe in die Rolle des positiven Gesetzgebers, der selbst Recht setzt, so Ruppe.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 lesa 23. März 2018 

Haltlose Fabeln

@Lasse: In der sakramentalen Ehe eine "Fortsetzung archaischer Fruchtbarkeitsriten" zu sehen, entspringt einer blühenden Phantasie bzw. irgendwelchem Gefasel von Leuten, die mit Fabeln ein Weltbild nach ihrem Gusto konstruieren. Für Christen ist es das Wort Gottes, das am Anfang steht. "Als Mann und Frau schuf er sie."


4
 
 scheinfrager 23. März 2018 
 

@advocatus

"Warum denken Sie - und etliche andere - bei einer schwulen Beziehung immer nur an Sex?"

Weil es hier nicht um Beziehung, sondern um Ehe geht.

Eine Ehe ist in ihrem Kern nichts anderes als die öffentliche Erklärung, dass man miteinander Sex haben wird (und zwar meist nur miteinander).

Diese öffentliche Erklärung hat sich möglicherweise etabliert, da sie den Vorteil bietet, dass im Falle einer Schwangerschaft der Frau die Vaterschaft als geklärt angesehen werden kann.

Zwar mag eine solche öffentliche Erklärung, dass man Sex haben wird, ein bißchen merkwürdig sein; aber da das eben auch die Hoffnung auf Kinder bedeutet, kann man es als Grund zum Feiern ansehen, vor allem, wenn noch Treue und Kram dazukommt; ferner ist es ja relevant für meinen Geldbeutel, weil die brauchen ja dann Kindergeld, Schulen, etc.

Warum ich mich jetzt freuen und mitfeiern soll, wenn zwei M oder zwei W öffentlich erklären, dass sie miteinander Sex haben werden, ist mir ein Rätsel. Interessiert mich nicht.


4
 
 Senfkorn7 23. März 2018 
 

Tun Sie Ihnen leid? @adv.

Warum verdrehen Sie meine Aussage und interpretieren da etwas hinein was ich nicht gesagt habe? Ich habe gesagt, dass Kindesmissbrauch durch jeden Befürworter der Ehe für Alle gefördert indirekt gefördert wird.

Der Unterschied zwischen eingetragener Partnerschaft und "Ehe für Alle" ist das Adoptionsrecht. Ehrlicherweise hätte die Werbung also lauten müssen: "Kinder für Alle".

Sicherlich hätte aber bei diesem Spruch dann die Akzeptanz in der Bevölkerung gefehlt.

Die einzigen die nicht an Kinder kommen sind: Männer ohne Frauen.

Welche Männer wollen tatsächlich Kinder haben? Schwule sind zu wenig und zu uninteressiert an Kindern. Aber Pädophile haben ein starkes Interesse.

Ich bin kürzlich zufällig auf einen Artikel gestoßen, indem von Erpressung von einem Richter von Pädophilen berichtet wurde. So haben sie bestimmt dieses Urteil erhalten können.


2
 
 Advocatus_D 22. März 2018 
 

Immer diese Pädophilen

@Senfkorn
Warum denken Sie - und etliche andere - bei einer schwulen Beziehung immer nur an Sex? Und an Pädophilie? Wieviele Kinder, die von homosexuellen Paaren aufgezogen wurden und werden, wurden missbraucht? Wieviele in Hetero-Ehen? Und wieviele in Einrichtungen der Katholischen Kirche? Warum immer diese durch nichts zu untermauernde Anschuldigung, dass Schwule nur Kinder wollen, um sie anschließend missbrauchen zu können?


1
 
 Fatima 1713 22. März 2018 
 

@LasseJ

Die christliche Ehe ist die Vereinigung von zwei "Individuen", von denen eines ein Mann und das andere eine Frau ist, und zwar nicht nur deshalb, weil sie dann Kinder zeugen können.
Gott hat den Menschen als Mann und Frau geschaffen, auf die Vereinigung angelegt, aber nicht nur auf die biologische. Da wir eine Einheit von Körper, Geist und Seele bilden, ist auch unsere Seele männlich oder weiblich und auch hier hat uns Gott für die Vereinigung bzw. gegenseitige Ergänzung geschaffen.
Eine homosexuelle Beziehung versucht eine Mann-Frau Beziehung zu imitieren, denn für diese sind wir geschaffen.
Als Nicht-Christ kann man noch rein biologisch argumentieren und das ist grundsätzlich auch in Ordnung, aber als Christ muss man sich an die von Gott geschaffene Ordnung halten und diese ist uns in der Bibel offenbart.
Bindung und Treue sind an sich gute Werte, aber es kommt auch darauf an, an wen man sich bindet.


4
 
 Senfkorn7 22. März 2018 
 

3. @LasseJ

Die Ehe ist ein Versprechen von Mann und Frau sich zu Lieben, dem Anderen ausschließlich körperlich also sexuell zu gehören und sich darin die Treue zu halten, der Ausschluss von Kindern ist nicht möglich und Gottes Segen wird dafür erbeten.

Hören Sie. Ich gewinne den Eindruck, dass bei Ihnen ein Verdrängungsmechanismus eingeschaltet ist, der verhindert, dass sie sich auf die Suche machen nach einer göttlichen Existenz. Was feststeht ist, dass wir als Menschen alle sterben.Das ist also grob fahrlässig sich nicht informieren zu wollen, ob es ein Leben nach dem Tod gibt und unter welchen Bedingungen man es erwerben kann.

Ich würde manchmal gerne Menschen fragen: "An was glaubst Du"., "Woher hast Du diese Informationen" und "Sind diese Infrmationen logisch, nicht widerlegbar und wie hast Du Gottes Gegenwart und Zustimmung erfahren."

Ich finde es trsurig, dass sie aktuell getrennt von Gott sind und anscheinend nicht interessiert ihn wirklich zu finden. Sie werden die Konsequenzen trage


4
 
 Senfkorn7 22. März 2018 
 

2.

Die Sexualisierung verhüllt übrigens den Missbrauch von Kindern.

Missbrauchte Kinder haben ein auffällig sexualisiertes Verhalten. Sie sind entweder traumatisiert oder vordergründig überdurchschnittliches "Interesse" an den. Handlungen und Worten.

Durch die staatliche Belästigung werden aber auch die normalen Kinder traumatisiert und sexualisiert, so dass missbrauchte Kinder bzw. Missbrauch unentdeckt bleiben kann.

Die Sexualisierung von Kindern ist übrigens ein Mittel für den späteren Missbrauch von Kindern. Pädophile sind der Meinung, dass Ihre geistige und seelische Manipulation und das Schweigen des Kindes Zustimmung, sexuelle Interesse und "Liebe" ist.

Die Homosexuellen und Transsexuellen sind doch nur der S
Toleranzmantel unter dem diese Strukturen für Pädophile geschaffen werden sollen.

Jeder der schweigt oder mithilft (ob nun aus anderen egoistischen Motiven) unterstützt indirekt Kindesmissbrauch!!!!


5
 
 Senfkorn7 22. März 2018 
 

@LasseJ

Die Lebenspartnerschaft ist eine ausreichende rechtliche Absicherung für zwei Menschen.

Die Ehe für alle ist eigentlich die Vermarktung des Kindes und es müsste "Kinder für Alle" heißen.

Das kann und darf nkcht sein. Kinder haben ein Recht auf die Wiederherstellung eines natürlichen Zustandes. Das heisst es werden Singles, Alte und Homosexuelle als Adootiveltern ausgeschlossen

Es kann nur ein Recht von Eltern auf ihre leiblichen Kinder geben und als nächste Instanz und ein Recht von Kinder auf ihre Eltern und natürliche biologische Startbedingungen. Gott (sie können ihn auch Natur nennen) hat sich schon (wieder) dabei etwas gedacht. Es ist auch sinnvoll für ein Kind von den biologischen verschiedenen Anlagen der Eltern zu lernen und zu profitieren.

Für mich kann die Ehe für alle von mächtigen Pädophilen bzw. mindestens einer sehr großen Vereinigung konstruiert worden sein.

Nur mit einem Recht auf Kinder für alle kommen diese Kinderschänder an Kinder.


5
 
 LasseJ 22. März 2018 
 

@Senfkorn7

Eine Lebenspartnerschaft und in Deutschland mittlerweile auch eine Ehe ist eine auf Dauer angelegte Partnerschaft zwischen zwei Erwachsenen, die sich rechtlich absichern wollen. Ob da Sex stattfindet oder nicht, ist für den Gesetzesgeber egal. Bei einer sakramentalen Ehe liegen die Dinge anders. Eine sakramentale Ehe hat führt in meinen Augen etwas von einem archaischen Fruchtbarkeitsritual in christlicher Ausdeutung weiter: Man feiert dabei dankbar nicht nur eine Bindung zwischen zwei Individuen, sondern überindividuell die biologische Weitergabe biologischen Lebens durch die Verbindung von einem Mann und einer Frau. Ich bin schwul und für die Ehe für alle, aber ich hätte keine Probleme damit, in kirchlichem Kontext allgemein das Wunder zu feiern und zu würdigen, dem ich meine biologische Existenz verdanke. Ich sehe die Verbindung zu meinem Partner nicht als Gegensatz dazu. Ich kann keine eigenen Kinder haben. Ich kann aber dauerhafte Bindung vorleben.


0
 
 Ehrmann 21. März 2018 

Liebes Kathnet! Es gab eine Unterschriftenliste an die (damals zu bildende) Regierung

Sie haben den Zugang veröffentlicht. Bitte: der VFGH ist NICHT der OGH (oberste Gerichtshof) Österreichs, das Parlament hat durch ihn nur die Aufgabe, bis 31.12.2018 die angebliche Unvereinbarkeit des bestehenden Gesetzes (Ehe nur Verbindung von Mann und Frau)entsprechend zu ändern, wobwi des Parlament wieder die Möglichkeit hat, das bestehende Gestz in den Ve3rfassungsrang zu heben, was es dem VFGH entziehen würde. Die dafür erforderliche 2/3 Mehrheit ist nicht so unmöglich, da schon immer mehr Stimmem aus dem Oppositionslager gewonnen werden können. Das weiter zu fördern könnte durch eine neuerliche Auflegung der US Liste, jetzt an das GANZE Parlament gelingen. Könnte Kathnet dabei mitmachen ?


2
 
 scheinfrager 21. März 2018 
 

@hortensius

Sie liegen da glaube ich ein wenig fehl. Vielleicht mag die Dekadenz eine ernsthafte Gefahr darstellen.

Aber viel drängender ist die Gefahr, dass die Gesellschaft an einem Mangel an Logik untergeht; ohne Logik funktioniert nämlich der ganze schöne technische Schnickschnack nicht.

Und der Logikmangel ist daran erkennbar, dass das oberste Ö-Gericht für dieses Urteil nicht schallend von allen politischen Seiten ausgelacht wurde und beschämt das Urteil wenigstens überarbeitet hat.

Denn im Gesetz steht immer noch, dass zwei, die die Ehe eingehen wollen, die Absicht bekennen müssen, miteinander Kinder zeugen zu wollen. Wenn zwei gleichen Geschlechts aber einem Standesbeamten solches erklären, kann der die Ehe nicht schließen, weil die Zurechnungsfähigkeit offensichtlich nicht gegeben ist oder gelogen wird; denn die Absicht als M+M oder W+W gemeinsam Kinder zu zeugen wäre schwachsinnig.

Auslachen wäre die natürliche Reaktion einer zur Logik fähigen Gesellschaft; womit Ö diese wohl fehlt


5
 
 Senfkorn7 21. März 2018 
 

Was nicht Gleichnis kann nicht gleich gemacht werden

Eine Lebenspartnerschaft ist ja eher eine Partnerschaft zwischen zwei Erwachsenen, de miteinander Sex haben und sich eine Zeit lang rechtlich absichern wollen.

Eine Ehe ist eigentlich bis zum Tode gültig (sollte jedenfalls so sein) und auch noch zusätzlich eine rechtliche Absicherung für den natürlich entstehenden Nachwuchs. Dieser kann auf natürlichem Wege in einer Verbindung aus Mann und Frau entstehen.

Die Gleichstellung von Homosexuellen im Bezug auf Ehe, bedeutet:
1. Kindern das Recht auf zweigeschlechtliche Bezugspersonen, mit denen sie nicht nur verwandt sind, sondern auch in engster Weise liebevoll verbunden.
2. Heterosexuelle Partnerschaften zu diskrimieren, indem Sie Kinder adoptieren dürfen, obwohl bei Homosexuellen kein natürlicher Zustand hergestellt werden. Der natürliche Zustand von Homosexuellen ist: Ohne Kinder.

Mehr als einen Vater und eine Mutter zu haben ist auch nicht sinnvoll für die Bindungsfähigkeit und Sozialisation. Das sollte im Interesse des Kind verboten


7
 
 sindbad 20. März 2018 
 

Das System ist krank und die Ärzte sind unterwegs, um uns zu heilen. Die Medizin wird niemandem schmecken, wird aber wirksam sein.


3
 
 lesa 20. März 2018 

@hortensius: Der Druck ist auch deswegen so groß, weil viele schweigen und sich dem Druck beugen.


10
 
 mirjamvonabelin 20. März 2018 
 

@christine.klara.mm

"....solange wir nicht gezwungen werden in staatlichem Sinne zu handeln...."
noch sind wir nicht in allem gezwungen aber immer in mehr....
Zur Sexualaufklärung sind unsere Kinder gezwungen, sie werden gar nicht gefragt.... so ist es mit allem.... Salamitaktik....

Es ist gut das Prof. Hans Georg Ruppe kritisiert, es ist gut das die Gebildeten auch mal sagen was nicht gut ist.


13
 
 hortensius 20. März 2018 
 

hortensius

Die Geschichte zeigt, dass eine derart dekadente Gesellschaft, untergeht. Die aus Nordafrika eingewanderte Gesellschaft, mag manche Fehler haben. Aber unseren Fehler hat sie nicht.


9
 
 christine.klara.mm 20. März 2018 
 

Staatlicher bzw. weltlicher Vertrag - Sakrament der Ehe

Da ja eine staatlich anerkannte Verbindung(bisher nur zw.einem staatlich unverbundenen Mann und einer staatlich unverbundenen Frau,jetzt aber kann man schon fast sagen in allen Varianten außer mit Tieren -ich wage auch Sodomie zu benennen) vor Gott und Seiner Kirche keinerlei Gültigkeit hat, hängt es allein von uns Christusgläubigen ab wie wir leben w o l l e n ! Gott hat uns den freien Willen geschenkt uns für IHN und Seine Gebote zu entscheiden oder aber uns gegen IHN zu entscheiden.
Daß staatliche Gesetzgebung bzw. auch die Straffreistellung bei der Straftat Abtreibung im unvereinbaren Gegensatz zum katholischen Glauben stehen ist ein äußerst schlechtes Vorbild.Wer dem dennoch nachfolgt und den Staat über Gott stellt muß sich im Klaren sein wie er entscheidet: "Gott oder Nichts" um den Titel dieses Buches von Kardinal Sarah zu zitieren.
Mehr gibt es zu diesem leidigen Thema nicht zu sagen,solange wir nicht gezwungen werden in staatlichem Sinne zu handeln. Was Gott verhüten möge.


11
 
 2.TIM. 3,1-5 20. März 2018 
 

Viele Ehen!

In Zukunft gibt es dann:
Homo-Ehen; Lesben-Ehen; Viel-Ehen; Normale-Ehen; und so wie ich Christliche-Ehen.


18
 

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