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US-Gericht verurteilt Lebensschützer nach gewaltloser Rettungsaktion

26. März 2018 in Prolife, 8 Lesermeinungen
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Die fünf Verurteilten hatten in einer Abtreibungsklinik schwangere Frauen davon überzeugen wollen, sich für das Leben ihrer Babys zu entscheiden. Sie wurden zu Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit verurteilt.


West Bloomfield (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht in Michigan hat fünf Lebensschützer zu acht Tagen gemeinnütziger Arbeit, mehr als 1.000 Dollar Strafe und meldepflichtige Bewährung verurteilt. Darüber hinaus müssen die fünf mindestens 150 Meter von Abtreibungskliniken entfernt bleiben. Das Gericht untersagte ihnen außerdem für ein Jahr jede Art der Kommunikation und Begegnung miteinander.

Die fünf Lebensschützer sind verurteilt worden, weil sie am 2. Dezember 2017 eine Abtreibungsklinik betreten haben, rote Rosen an schwangere Frauen verteilt und diese aufgefordert haben, sich für das Leben ihres ungeborenen Kindes zu entscheiden. Die Aktion lief ohne Gewalt ab. Das Gericht fand sie wegen Hausfriedensbruchs und Behinderung eines Polizisten schuldig.


Bei den Betroffenen handelt es sich um Monica Migliorino Miller von der Gruppe „Citizens for a Pro-Life Society“, Will Goodman, Patrice Woodworth, Matthew Connolly und Robert Kovaly. Sie haben sich bei ihrer Rettungsaktion für die Ungeborenen von der kanadischen Lebensschützerin Mary Wagner inspirieren lassen, die in gleicher Weise Frauen in Abtreibungskliniken aufsucht und sie zum Verzicht auf eine Abtreibung bewegen will. Auch sie ist deshalb wiederholt verhaftet und verurteilt worden.

Migliorino Miller hat bereits angekündigt, die Geldstrafe nicht zahlen zu wollen. „Ich bin bereit, einen Bewährungshelfer zu treffen, aber ich zahle keine Strafe und ich werde keine gemeinnützige Arbeit leisten. Ich habe keine Verbrechen begangen“, sagte sie wörtlich nach ihrer Verurteilung. Lebensschützer dürfen sich nicht einschüchtern lassen, betonte sie und fügte hinzu: „Die Babys sind das Opfer wert.“

© Foto: Citizens for a Pro-Life Society


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Lesermeinungen

 Rolando 27. März 2018 
 

Logische Folge,

da müssten doch auch die Rettungssanitäter bestraft werden, sie wollen auch Leben retten.
Oh wie verwirrt ist die Welt, Strafe den Rettern, Freiheit den Tätern.
Wie bei Jesus, er wurde verurteilt, Barrabas freigesetzt.


3
 
 Hl. Fidelis v. Sigmaringen 27. März 2018 

Für mich sind das die wahren Helden unserer Zeit!

Ich bewundere diese Frauen und Männer um diesen Mut und wünschte mir, ich hätte auch nur ein klein wenig davon! Gottes Segen diesen mutigen Frauen und Männern!


3
 
 Senfkorn7 26. März 2018 
 

Strafe für Menschen, die

Frauen Hoffnung geben, die das Kind zu bekommen positiv sehen und das auch sagen (möglicherweise die Einzigen), evtl. Möglichkeiten aufzeigen, wie das Leben mit Baby weitergehen kann?

Das soll strafbar sein? Nur weil sie versucht haben Leben zu retten und dabei natürlich den Verdienst der Abtreibungasklinik "riskiert" haben? Diese Kliniken haben nur Ihren Profit im Sinn. Gibt es eigentlich in Amerika eine neutrale Beratung von Schwangeren.

Anlaufstellen, die Ihnen helfen die Zukunft objektiver zu sehen?

Es müsste in jedem Staat der Welt unter Strafe stehen, Frauen unter Druck zu setzen abzutreiben. Das wäre wahrer Frauen- und Kinderschutz.

Scheinbar ist der nicht gewollt. Stattdessen wird Abtreibung als Frauenrecht gewertet und politisch und strukturell die Frau in die Arbeit bzw wirtschaftliche Produktion getrieben.

Führen wir noch ein menschenwürdiges Leben oder sind wir nicht mehr als produktionsnotwendiges Verbrauchsgut und Konsumenten?


2
 
 Quirinusdecem 26. März 2018 
 

Selig die..

die fünf Lebensschützer werden ihren Lohn später erhalt, direkt vom Herrn. Und die Justiz? Ich gebe zu bedenken, das auch in Deutschland mal im Namen des Volkes (Un)Recht gesprochen wurde....Selig die, die sich wiedersetzen und Sand im Getriebe sind....


10
 
 wedlerg 26. März 2018 
 

@Stanley: ich gebe nur wider, was die Guten sagen

Oder haben Sie in Spiegel, Gremien und TV jemals etwas anderes gehört?

Also immer schön bei der Wahrheit bleiben! Was ich und Sie meinen, tut nichts zur Sache und wird ohnehin bald unter Strafbewehrung in der freien Rede verboten sein.


3
 
 Stanley 26. März 2018 
 

@wedlerg

Darf ich Sie daran erinnern, dass der ursprüngliche § 218 StGB 1976 hauptsächlich dadurch liberalisiert wurde, dass das Gesetz immer häufiger gebrochen wurde, dass Prominente ungehindert öffentlich zum Gesetzesbruch aufriefen und dass die Politik damals nichts zur Durchsetzung der Einhaltung dieses Gesetzes unternehmen wollte.

Darf ich Sie zudem daran erinnern, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Liberalisierung und Straffreiheit der Abtreibung seit 1976 völlig realitätsfremd stets von der freiwilligen Entscheidung der schwangeren Frau ausgeht!

Und Sie schreiben, so etwas (ein Kind abzutreiben) mache keiner freiwillig?

Unser Gesetzgeber geht aber genau davon aus!

Das ist einer der ganz wesentlichen Fehler in unserem heutigen § 218.

Das Umfeld der Schwangeren wird seit 1976 nicht mehr behelligt.

Warum wohl nicht? Was meinen Sie?


5
 
 lenitas 26. März 2018 
 

Arme, kranke Welt

Arme, kranke Welt, wie tief bist du gefallen. Wieviel Vergebung brauchst du von deinem Schöpfer. Was werden die Engel weinen über dich.


11
 
 wedlerg 26. März 2018 
 

Das sind die weltoffenen unter den Richtern

Wo kämen wir auch hin, wenn Gesetze nicht unter Strafe zur Durchsetzung kämen. V.a. Lebensschützer behindern den Staat und sein Bestehen.

Strafe muss sein.

Und das muss konsequent eingehalten werden: Schauen wir nach D! Es sei denn Kinder werden abgetrieben: da muss Strafe ausgesetzt werden. So was macht schließlich keiner freiwillig.


6
 

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