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„Mögen täten wir schon, aber…“

27. März 2018 in Kommentar, 5 Lesermeinungen
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Die Bayerische Staatsregierung wird doch nicht vor dem BVG gegen die vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle“ klagen. Gastbeitrag von Prof. Hubert Gindert/Forum Deutscher Katholiken


Bonn (kath.net/Blog Forum Deutscher Katholiken) „Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut“ (Karl Valtentin). Die Bayerische Staatsregierung wird doch nicht vor dem BVG gegen die vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle“ klagen. Wie die Augsburger Allgemeine Zeitung (AZ) unter „Ehe für alle – es bleibt dabei“ (7.3.2018) als Gründe für die unterlassenen Klage berichtet, überzeugt nicht.

„Die wesentliche Frage war die nach der Auslegung der Ehe“ erklärte der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger, der neben der Göttinger Juristin Professor Dagmar Coester-Waltjen ein Gutachten für die Staatsregierung verfasste. Er vertrat, die Ehe sei im GG nicht genau definiert. Richtig. Art. 6, Abs. 1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“

Nun gibt es Juristen, wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier oder Rostocker Rechtsprofessor Jörg Benedict, die das anders sehen. Ehe wurde auch deswegen nicht als Gemeinschaft von Mann und Frau in der Verfassung definiert, weil es für die Verfassungsväter so selbstverständlich war, dass sich eine Definition erübrigte. Denn das war bis dahin nicht nur für den jüdisch-christlichen Kulturkreis eine pure Selbstverständlichkeit, sondern auch für die heidnische Antike mit Athen und Rom als Zentren. Die Verfassungsväter haben auch nicht das unterschiedliche Geschlecht von Mann und Frau näher begründet, sondern gingen von der allgemein anerkannten Tatsache aus. Sie sagen z.B. im Art. 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Im Zeitalter des Genderismus ist eine solche Aussage eher anstößig.


Wollenschläger weiter: „Die zunehmende rechtliche und auch gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben die Bedeutung des historischen und tradierten Eheverständnisses für die Verfassungsinterpretation relativiert“. Das heißt offensichtlich, dass es keine sicheren Wahrheiten mehr gibt, weil sich Meinungen ändern können. Das kann dann aber auch für sogenannten Grundrechts- und Verfassungsprinzipien gelten, die nach bisheriger Auffassung durch keine Mehrheit verändert werden können.

Wenn der Bayerische Justizminister Bausback mit Blick auf das Ausland meint, „in vielen westeuropäischen Staaten sowie in Nord- und Südamerika sei die „Ehe für alle“ eingeführt worden, ohne dass dies auch nur in einem dieser Länder als verfassungswidrig bewertet worden sei. Darunter seien auch stark katholisch geprägte Länder wie Portugal oder Spanien“ so ist das keine Begründung. Wenn bei einer Fehlentwicklung noch nicht geklagt wurde, sagt das nichts aus, ob ein solcher Schritt richtig oder falsch war. Und wenn das auch für katholische Länder zutrifft, so heißt das nicht, dass die Kirche die „Ehe für alle“ als natur- und schöpfungskonform und im Einklang mit ihrer Lehre sieht.

Die Feststellung der Gutachter, wonach die Einführung der „Ehe für alle“ zu keiner „weiteren Aufweichung des Ehebegriffes“ führe („Durch die gleichgeschlechtliche Ehe wird der Begriff der Ehe nicht beliebig“, so Bausback), weil sie auch auf Dauer angelegt und eine Zweierbeziehung sei, ist ein semantischer Trick zur Beruhigung der Gemüter und auch schon überholt: In Kolumbien wurde inzwischen eine „Dreierbeziehung“ legalisiert.

Der angegebene Grund für den nicht beschrittenen Weg einer Klage am BVG, der vielleicht manchen überzeugt, ist der, welcher in der Vorlage zur Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung erwähnt wird, nämlich , „dass das Gericht eine Klage zum Anlass nehmen könnte, eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung der Ehe für alle festzuschreiben. Dann sei dem Gesetzgeber eine Korrektur der Öffnung der Ehe definitiv nicht mehr möglich. Das ist jedenfalls ein passendes Feigenblatt sich vor einer Klage herumzudrücken.“


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Lesermeinungen

 Fragezeichen?! 28. März 2018 
 

Jesus sagt (sinngemäß)

„ eure Rede sei Ja Ja oder Nein Nein. Alles andere ist von Übel.“ Weiter sagt Jesus: „Wer mich vor den Menschen bekennt, den werde auch ich von meinem Vater bekennen; wer mich vor den Menschen verleugnet, den werde auch ich von meinem Vater verleugnen.“
Im Gegensatz zu anderen Parteien, schätze ich die CSU immer noch sehr und ich wünsche auch Herrn Söder alles Gute und viel Segen in seinem Amt. Wenn die CSU allerdings ihre christlichen Wurzeln verleugnet, wird sie nach meiner Einschätzung auf absehbare Zeit keinen Bestand mehr haben, denn dann baut sie auf Sand. Leider befindet sich seit ihrem Entscheid keine Klage gegen die „Ehe für alle“ einzureichen vermutlich schon auf diesem Weg in ihr Verderben. Auch Ihr Engagement für Gender ist hier schon sehr bedenklich. Schade, ich wünschte ihr wirklich mehr Mut! Warum bleibt sie nicht auf Ihrem altbewährten Weg, der Himmel würde es ihr sicher lohnen! Nutze die Zeit der Umkehr für Dich! Vgl. auch die versch. Gemeinden in der Apokalypse.


0
 
 nada te turbe 27. März 2018 
 

Der Grund ist noch banaler!

Die "C"SU kämpft NICHT mehr für CHRISTLICHE WERTE!

Dem Wahlvolk wird Konfrontation und Tatendrang nur noch vorgespielt.
Taktik und leere, großmundige Versprechungen und fadenscheinige Ausflüchte, wenn man dann doch wieder NICHTS tut, sind Teil des schäbigen, taktischen Spiels.

In Wirklichkeit sind Zahlen- und Machtspiele, v.a. aber POSTEN wichtiger als der Kampf FÜR das Naturrecht, das Recht auf Leben, die Ehe aus Mann und Frau, ein freies, christliches Europa.

Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Die GIGANTISCHE Peinlichkeit sich VERFASSUNGSWIDRIG gegen die grundgesetzlich geschützte Ehe aus Mann und Frau auszusprechen, DARF man dem Verfassungsgericht in seiner (planvoll hergestellten) Zusammensetzung NICHT ERSPAREN.

Dazu Prof.Dr. Jörg Benedict auf dem hochkarätigen Symposium vom 20. Januar 2018:
https://www.youtube.com/watch?v=19UyLXw99Zg

Dem Forum Dt. Katholiken großer Dank für die klare Analyse.


7
 
 wedlerg 27. März 2018 
 

denke, der Grund ist ganz banal

Wir haben in Bayern derzeit keine dumme Regierung. Man weiß dort, dass im BVerfG zwei Mitglieder der Homo-Lobby sitzen und keine konservative Merhheit in Sicht ist.

Sollte eine Klage kommen, würden die das bedeuten, dass man mind. mit 2:6 Richterstimmen verlieren würde und gleichzeitig das Gericht das GG in puncto EHE weiter aushöhlen würde.

Letztlich muss der Druck von unten kommen. So wie die Leute jetzt merken, dass Multi-Kulti nichts anders ist, als die Zerstörung unserer Kultur durch säkulare Ideologen und Leute, die uns jakobinisch bevormunden wollen (der Islam kommt als Mittel zum Zweck gerade recht), so müssen sie erst noch merken, dass die Gender-Aktivisten auch unsere Familien zerstören wollen. erst dann wird man wieder zum GG zurückkehren können: mit 75% + Zustimmung bei den Leuten.


12
 
 Xaverflo 27. März 2018 
 

Der Begriff des Eigentums wird in Art. 14 GG auch nicht definiert. Somit könnte nach der Auffassung der Befürworter einer sog. "Ehe für alle" jederzeit sich eine Mehrheit finden die Eigentum neu interpretiert und das "Eigentum für alle" behauptet. Ich finde konservative Politiker haben eine Pflicht hier tätig zu werden und die Ehe zwischen Mann und Frau, menschliches Leben, Eigentum etc. zu schützen.


11
 
 st.michael 27. März 2018 
 

wen wunderts

Genau wie die momentanen einlassungen zum islam alles dummes gerede


11
 

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