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| Ohne Frage sind christenfeindliche Übergriffe nicht hinnehmbar27. März 2018 in Deutschland, 1 Lesermeinung Referent der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion antwortet auf kath.net-Anfrage: Die Fraktion tritt für das Menschenrecht der Religionsfreiheit weltweit ein, selbstverständlich auch in Deutschland. Von Petra Lorleberg Berlin (kath.net/pl) Dass es zu Übergriffen auf Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit kommt, ist aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag nicht hinnehmbar. Das antwortete Lutz Töpfer, Referent für gesellschaftspolitische Grundsatzfragen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, auf die kath.net-Anfrage an den CDU-/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Volker Kauder. kath.net hatte nachgefragt, nachdem das Bundeskriminalamt erstmals eine Statistik zu Übergriffen auf Christen veröffentlicht hatte. Töpfer antwortete auf die kath.net-Anfrage wörtlich: Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben die durch das BKA vorgelegte Statistik im Februar 2018 eindeutig bewertet. So sprach Herr Ansgar Heveling MdB, der Justiziar der Fraktion seinerzeit davon, dass die Zahl der Straftaten alarmierend sei. Er sah eine besondere Verantwortung unseres Staates bei der Ahndung dieser Straftaten. Sofern es Strafbarkeitslücken geben sollte, müssten diese jetzt genauso geschlossen werden, wie es derzeit bei antisemitischen Angriffen zu Recht angepackt wird. Ohne Frage sind christenfeindliche Übergriffe nicht hinnehmbar. Genau deshalb hat der Bundesinnenminister, nicht zuletzt in Reaktion auf eine Veranstaltung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Frage, ob es zu einer Häufung von Straftaten gegen Christen etwa in Flüchtlingseinrichtungen kommt, im Jahr 2017 erstmals eine solche gesonderte Statistik beauftragt. Es bestand viel Sorge und Unsicherheit, ob es zu einer besonderen Häufung von Straftaten gegen Christen käme. Wir können nun vor dem Hintergrund von Fakten den Umfang von christenfeindlichen Angriffen besser einschätzen, eine zielgerichtete Reaktion der Strafverfolgungsbehörden ist ebenfalls besser möglich. In dem von Ihnen erwähnten Mordfall einer christlichen Konvertitin aus Afghanistan ist dies auch in aller Härte des Rechts erfolgt. Ihr Mörder ist mittlerweile zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Zahl der christenfeindlichen Straftaten lässt sich nun ebenfalls mit antimuslimischen oder antisemitischen Handlungen vergleichen. Dass es zu Übergriffen auf Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit kommt, ist aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag nicht hinnehmbar. Die Fraktion tritt für das Menschenrecht der Religionsfreiheit weltweit ein, selbstverständlich auch in Deutschland. Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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