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Erzbischof von Sydney: Priester werden Beichtgeheimnis nicht brechen

11. April 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Die Regierung des Bundesstaates New South Wales bereitet neue Gesetze gegen Kindesmissbrauch vor. Es gibt Stimmen, die eine Lockerung des rechtlichen Schutzes des Beichtgeheimnisses verlangen.


Sydney (kath.net/jg)
Die Regierung des australischen Bundesstaates New South Wales bereitet derzeit mehrere Gesetzesänderungen zum Kampf gegen den Missbrauch von Kindern vor. Davon könnte auch der Schutz des Beichtgeheimnisses betroffen sein, berichtet Aleteia.org.

Offenbar gibt es Stimmen in der Regierung, die hier eine Lockerung verlangen. Wenn ein Priester im Rahmen einer Beichte von einem sexuellen Missbrauch erfährt, sei es vom Täter oder vom Opfer, soll er rechtlich verpflichtet werden, das Beichtgeheimnis zu brechen und den Fall zu melden.


Gladys Berejiklian, die Premierministerin von New South Wales, hat allerdings zu verstehen gegeben, dass die Frage des Beichtgeheimnisses nicht von den Gesetzen eines Bundesstaates geregelt werden solle. Dies solle auf nationaler Ebene geschehen. Dabei müsse berücksichtigt werden, was die Menschen unter Religionsfreiheit verstehen, sagte sie.

Nach Kirchenrecht ist das Beichtgeheimnis „unverletzlich“ (Canon 983). Priester, die das Beichtgeheimnis direkt verletzen, ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (Canon 1388).

Anthony Fisher, der Erzbischof von Sydney, der größten Stadt von New South Wales, hat in seiner Osterpredigt über das Bußsakrament gesprochen. Es sei heute sowohl durch Vernachlässigung als auch durch Angriffe bedroht. „Aber die Priester werden, wie wir wissen, eher Strafen und sogar das Martyrium auf sich nehmen, bevor sie das Siegel der Beichte brechen“, sagte er wörtlich. Die Beichte sei eine besondere Begegnung des Sünders mit Gott, zu der keine weltliche Autorität Zutritt habe, ergänzte er.

Die Maßnahmen der Regierung von New South Wales erfolgen, nachdem 2017 ein umfassender Bericht über den Missbrauch von Kindern in Institutionen – einschließlich der katholischen Kirche – veröffentlicht worden ist.


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Lesermeinungen

 elmar69 12. April 2018 
 

Sogar bei Kontakt zum Opfer?

Das Gesetz geht dann komplett an der Realität vorbei.

Ein Misbrauchs-Opfer sollte niemals die Möglichkeit genommen werden, über das erlebte zu reden ohne dass die Ermittlungsbehörden davon erfahren.


1
 
 Chris2 11. April 2018 
 

Kurzfristig Erfolge, langfristig wird alles schlimmer

Kaum jemand der z.B. pädophile Neigungen hat (und vielleicht noch gar nichts angestellt hat), würde sich mehr einem Priester (oder entsprechend einem Arzt) anvertrauen. Folge: Kochen im eigenen Saft, bis der Schnellkochtopf krachend explodiert.


1
 
 Stanley 11. April 2018 
 

@ChemMJW

Natürlich, Sie haben recht.
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen, aber dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, egal wo das Beichtgeheimnis gelockert werden soll.


1
 
 Otto02 11. April 2018 
 

Die Lösung ist einfach

Es gehört auch immer die Buße zur Beichte. Daher wäre es in solch schlimmen Fällen angebracht die Lossprechung so lange zu verweigern, bis sich der Straftäter seiner Buße/Strafe stellt und sich selbst anzeigt.
Tut er es nicht gibt es keine Lossprechung. Das Beichtgeheimnis darf jedoch unter keinen Umständen gebrochen werden.


5
 
 ChemMJW 11. April 2018 
 

@Stanley

In diesem Artikel geht es um eine Lockerung des Beichtgeheimnisses in Australien, nicht in den USA.


5
 
 Senfkorn7 11. April 2018 
 

Dumme Ausrede

Die sollten mal Trump um Rat bitten, der geht erfolgreich gegen organisierte Pädophile und Kinderhandel vor.

Ohne die Religionsfreiheit einzuschränken.


6
 
 Stanley 11. April 2018 
 

Lockerung des Beichtgeheimnisses?

Bei uns in Deutschland gab es solch ein Szenario zuletzt in der Hitler-Diktatur.

Sollte die Lockerung des Beichtgeheimnisses in den USA gesetzlich vorgeschrieben werden, dann geht eben dort keiner mehr zur Beichte und das Gesetz wäre ad aburdum geführt.


6
 

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