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Gekreuzigter Osterhase – Gerichtsverfahren gegen ZDF abgelehnt

25. April 2018 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Mainzer Staatsanwaltschaft: Auch wenn der Beitrag für manche geschmacklos wirke oder gläubige Christen empören könnte, habe er doch keinen beschimpfenden Charakter im strafrechtlichen Sinn und störe deshalb den öffentlichen Frieden nicht.


Mainz (kath.net) Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeigen mehrerer ZDF-Zuschauer gegen eine ZDF-Satire abgelehnt. In der Satiresendung „heute show“ war infolge der Diskussion um sogenannte „Traditionshasen“ ein gekreuzigter Osterhase gezeigt worden. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitierte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller, wonach der Beitrag nicht die Absicht verfolgt habe, „die Inhalte eines religiösen Bekenntnisses zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“. Vielmehr sollte gemäß Kontext „in gewiss pointierter und überspitzter Weise“ gezeigt werden, „dass die Kunstfigur des ,Osterhasen‘ gerade nicht zu den Glaubensinhalten des Christentums gehören dürfte; hierdurch soll gleichzeitig die Einschätzung, mit der Bezeichnung als ,Traditionshase‘ sei eine ,Unterwerfung unter die politische Korrektheit und den Islam‘ verbunden, ad absurdum geführt werden“. Auch wenn der Beitrag für manche geschmacklos wirke oder gläubige Christen empören könnte, habe er doch keinen beschimpfenden Charakter im strafrechtlichen Sinn und störe deshalb den öffentlichen Frieden nicht.


Vgl. dazu auch: Gekreuzigter Hase: Christlicher Medienverbund beschwert sich beim ZDF.


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Lesermeinungen

 Diasporakatholik 25. April 2018 
 

Der Blasphemie-Paragraph in der BR Deutschland muss neu gefasst werden

Wie ich schon dargelegt habe, widerspricht die jetzige Fassung de facto wegen der einseitigen Benachteiligung friedlich und rechtsstaatlich gegen Verspottung und Beleidigung ihrer Religion vorgehender Christen gegenüber militant sich wehrenden anderen Glaubensgemeinschaften (z.B. Muslime) oder dem Gleichheits- und Antidiskriminierungsgrundsatz.
Wer führt entsprechende Verfassungsklage?
Die kathol. u./o. die ev. Kirche?
Eine politische Partei wie die CDU od. die CSU?
Eine oder mehrere Landesregierungen?
Wer darf überhaupt solch eine Verfassungsbeschwerde führen? Auch christliche Einzelpersonen oder Vereinigungen von solchen?

Ich halte eine rechtsstaatlich veranlasste Änderung des Blasphemie-Paragraphen für zielführender, als etwa als Christ im Falle von Glaubensbeleidigung selbst militant zu werden und etwa dadurch dann selbst mit den staatlichen Gesetzen in Konflikt zu geraten.


2
 
 Tonika 25. April 2018 
 

Wer gewältigt auf Beleidigung reagiert,wird geschützt,wer friedlich protestiert,darf beleidigt werde

Was ist das für ein Gesetz, das gewaltsame Reaktionen auf Beleidigung von religiösen Gefühle ehrt, schütz? Wenn Blasphemie, Angriffe auf religiösen Gefühle, nur zu friedliche Proteste führen, dann darf straffrei beleidigen werden. Christen müssen sich wehren. Wir dürfen nicht erlauben, dass uns Stück für Stück unsere Freiheit, der Respekt von antichristlichen Kräften geraubt wird. Wer Muslime beleidigt,wird als Islamophob beschimpft. Wer Juden beleidigt,wird als Antisemit bezeichnet. Wer Christen beleidigt,wird als Satiriker u. Freidenker geehrt.Christen werden diskriminiert,weil sie unterwürfig sich alles gefallen lassen.Nach dem Motto:Masochisten braucht kein Gesetz zu schützen u.zu respektieren. Sich verachten zu lassen, sich wie ein masochistischer Fußabstreifer behandeln zu lassen, hat mit echter CHRISTLICHE Demut nichts zu tun. Im Gegenteil diese feige Duldsamkeit führt dazu,dass die Menschen das Christentum als eine Religion des Masochismus, der Schwäche verachten und ablehnen.


1
 
 Diasporakatholik 25. April 2018 
 

@Maria_Jesus 2

Aber mittlerweile hat sich die Bevölkerungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland gerade auch bzgl. des religiösen Bekenntnisses grundlegend geändert:

Es hat der Anteil der Christen deutlich abgenommen zu Gunsten einerseits von Konfessionsloser und andererseits durch ein zahlenmäßige Ansteigen des Bevölkerungsanteils mit muslimischen Glauben.

Gerade letztere Personen sind sehr empfindlich gegen Verspottung oder gar Beschimpfung ihres Glaubens oder ihres Glaubensstifters oder Allahs selbst.
Sie haben weniger Skrupel als Christen, auch massiv dagegen vorzugehen und sich mit allen Mitteln gegen (vermeintliche) Blasphemie zu wehren - bis hin zu angedrohter oder angewendeter Gewalt.

Insofern verstößt bereits jetzt nach meinem Urteil der seinerzeit von SPD und FDP verabschiedete und zu verantwortende Blasphemie-Paragraph in der derzeitigen Form gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Antidiskriminierungsrecht in unserem Recht.

Wer legt entspr. Verfassungsbeschwerde ein?


10
 
 Diasporakatholik 25. April 2018 
 

@Maria_Jesus 1

Der Blasphemie-Paragraph wurde seinerzeit durch die sog. sozial-liberale (=SPD!/FDP!) Bundes-Regierungskoalition so umgestrickt, dass Blasphemie nur noch dann als Tatbestand gegeben ist, wenn gleichzeitig durch solch eine Provokation der öffentliche Friede und die öffentliche Ordnung gestört sind!

Merkt's Euch!

D.h. es muss zu massenhaften Ausschreitungen von Angehörigen der betr. provozierten Religionsgemeinschaft kommen.

Eine geradezu perfide Konstruktion des betr. Rechtsparagraphen, denn Christen sind eigentlich von ihrer Glaubensüberzeugung her zur Friedfertigkeit und Einhaltung der Gesetze verpflichtet und werden normalerweise auch bei massiven Provokationen zu Sühne und Gebet ihre Zuflucht nehmen, statt Steine zu werfen oder schlimmere Ausschreitungen zu begehen.

So konnte man jahrzehntelang unter dem Deckmantel der freien Kunst und Meinung ungestört hierzulande Gott öffentlich lästern und beleidigen, ohne etwas befürchten zu müssen.

Fortsetzung folgt


9
 
 StephanSy 25. April 2018 
 

Urteil ist entsprechend unserem Gesetz

Das Urteil wird verständlich wenn man den sich den Blasphemie Paragraph 166 StGB durchliest. Darin ist eine Beleidigung einer Religion nur strafbar, wenn sie
"geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören." Man braucht nicht auf die Richter zu schimpfen, die haben dieses Gesetz nicht gemacht.

Und ich würde sagen, dass jegliche Beleidigung von Christen in Deutschland keine Gefahr für den "öffentlichen Frieden" ist.

Dieser Paragraph belohnt also gewalttätige Religionen. Wir wissen ja dass jede noch so kleine Beleidigung des Islam eine Gefahr für den öffentlichen Frieden ist, neben sehr realen Gefahr für das eigene Leben...

Also merken: In Deutschland ist die Beleidigung des Islams strafbar, des Christentums nicht!


11
 
 lakota 25. April 2018 
 

Bei solchen Urteilen

fällt es mir oft sehr schwer, ein friedlicher, sanftmütiger Christ zu sein....oft ist mir sehr danach, mal den "öffentlichen Frieden" zu stören.-


9
 
 wedlerg 25. April 2018 
 

war klar - aber wo sind die Kirchen?

dass die Gerichte so entscheiden, war klar. Freiheit der Kunst ist immer auch die Freiheit der Beleidigung von Christen gewesen. Wehe, wenn ein Christ einen Künstler angreifen würde...

Aber wo sind eigentlich die Herren Marx, Bode und Ackermann? Sind solche Eskapaden nichts, was das Land, in dem wir so gerne leben, abstellen müsste? Wo ist die Mahnung zu Respekt und Achtung vor dem Heiligen?

Mir kommt es so vor, dass jedes noch so triviale säkulare Problem von diesen Herren hochgehalten wird. Nur in der Substanz halten sie sich zurück.


11
 
 dulcedo 25. April 2018 
 

Wir werden sogar gezwungen die Beleidigung zu finanzieren

Per Zwangsgebühr!

Teuflisch!


13
 
 Stephaninus 25. April 2018 
 

Derartige Verspottung jedwelcher Religion

lehne ich ab. Wir Christen sollten daher nicht argumentieren, beim Islam etwa könne man solche Satire sich nicht leisten (auch wenn es stimmt).
Leider ist es so, dass die angebliche Toleranz und Aufgeklärtheit sich bei vielen in ihr genaues Gegenteil verkehrt hat. Die angebliche christliche Intoleranz früherer Jahrhunderte steht dauernd im Fokus gerade derer, die nur noch dem eigenen Standpunkt gegenüber tolerant sind und alles andere runtermachen.


10
 
 Devi 25. April 2018 
 

Osterhase

Was gibt es doch für dumme Rechtfertigungen.Ein Hase am Kreuz liebe Staatsanwaltschaft ist sehr wohl nicht zu ertragen.Dies ist keine Satiere sondern eine Schmähung des christlichen Glaubens, Was fällt denn noch so dem Z D F ein? Es ist unerträglich was da so angeboten wird.
Mit Kultur und Geist hat es nichts mehr zu tun!Schande!Devi


13
 
 Christa 25. April 2018 

Einen von Freimaurern

unterwanderten Sender traut man sich in Mainz (wie es singt und lacht) nicht anzugreifen. Ich vermisse die Stellungnahme des Mainzer Bischofs.


11
 
 Senfkorn7 25. April 2018 
 

für die Spötter. Sanft und still wie ein lamm, das zur Schlachtbank geführt wird. Dadurch stört er die öffentliche Ruhe nicht.

Wäre das eine einfache Darstellung von Mohammed oder Allah gäbe es aggressive Reaktionen, da stört es dann die öffentliche Ruhe?
Solche Richtern und Staatsanwälte sollten darauf achten, dass hier nur Aufgrund fehlender messbarer Folgen Ungerechtigkeit und Diskriminierung von Christen erfolgt.

Ausserdem ist es besser Opfer von einem Islamisten zu werden als Beleidigung des wahren Gottes zugelassen zu haben. Das ewige Leben ist wertvoller als das hiesige. Täte mir leid für sie, wenn sie es verlieren würden.

Da hilft nur Gebet für Ihre Umkehr!


7
 
 Senfkorn7 25. April 2018 
 

Doch sehr wohl hat man das.

„die Inhalte eines religiösen Bekenntnisses zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“

Man kann auch anders pointiert etwas darstellen. Man muss nicht dazu den Gott einer Religion verunglimpfen und seinen Tod als (zeitweiser) Mensch mit einem Osterhasen in blasphemischer Weise nachstellen.

Wenn jemand in artfremde, spöttischer Weise religiöse Symbole zur Darstellung seiner Haltung missbraucht, der muss wohl davon ausgehen, dass hier Menschen in ihren religiösen Gefühlen verletzt werden.

Dass Andere Spott und Lästerei aushalten müssen (und noch nicht mal dafür was getan zu haben, was diesen verdienen könnte) ist eine Unverschämtheit.

Eine Staatsanwaltschaft/Richter, die nicht christlich praktizierend sind, bringen nur ihre eigene Weltanschauung mit ein. Was wäre, wenn man z. B. jemanden von Ihnen persönlich angreifen würde und öffentlich über den Tod der Mutter spotten würde. Es wäre mehr als geschmacklos und verletzend.

Da reagiert ein betroffener Christ mit Trauer und betet


10
 
 Maria_Jesus 25. April 2018 
 

Wie würden die Reaktionen bei einem koranlesenden Hasen sein?

Ganz sicher blutig und mordend und die „heute show“ ist bekannt dafür das sie prinzipiell nur Christen beleidigt. Christen bringen einen nicht um und das hat doch einen großen Vorteil.
Ähnlich die Gerichte. die Richter wissen ganz genau das die braven Christen die Rechtsprechung akzeptieren, egal wie sie ausfällt.


11
 

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