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USA: Oberster Gerichtshof gibt christlichem Bäcker Recht

5. Juni 2018 in Chronik, 9 Lesermeinungen
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Das Höchstgericht hob damit ein Urteil auf, das den Bäcker verpflichtet hatte, eine Torte für eine ‚Homo-Ehe’ zu backen.


Washington D.C. (kath.net/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag in einem Urteil festgestellt, dass der christliche Bäcker Jack Phillips nicht verpflichtet ist, eine Hochzeitstorte für eine „Homo-Ehe“ herzustellen.

Das Höchstgericht hob damit das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Colorado auf. Dieses hatte entschieden, Phillips müsse die Torte backen, auch wenn dies gegen seine religiöse Überzeugung gehe. Sieben der neun Höchstrichter stimmten für das Urteil, zwei waren dagegen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes könne aber nicht so verstanden werden, dass es Unternehmen generell gestattet sei, aus religiösen Gründen nicht bei einer „Homo-Ehe“ mitwirken zu müssen, heißt es in einem Bericht des Nachrichtensenders FOXNews. Das Urteil bezog sich auf die „antireligiöse Tendenz“ in der Entscheidung der Bürgerrechtskommission des Bundesstaates Colorado, dem das Gericht des Bundesstaates bei seinem Urteil gefolgt war.


Die grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber der Religion, die in der Entscheidung der Kommission zum Ausdruck komme, widerspreche dem ersten Zusatz zur Verfassung der USA. Dieser verlange, dass die Gesetze in einer Weise angewendet würden, die der Religion gegenüber neutral sei. Eine religionsfeindliche Haltung von Seiten des Staates dürfe bei dem Ausgleich, den er zwischen allgemeinem Interesse und Religionsfreiheit herzustellen habe, kein Faktor sein, heißt es im Urteil des Höchstgerichts.

Der Oberste Gerichtshof sei dem Prinzip gefolgt, „dass Toleranz in beide Richtungen geht“. Die Bürgerrechtskommission von Colorado habe Phillips’ religiöse Überzeugungen nicht toleriert, stellte Michael Farris von der Alliance Defending Freedom (ADF) nach dem Urteil fest. Die ADF hatte den Bäcker vor dem Höchstgericht vertreten.

Der Fall hatte im Juli 2012 begonnen, als ein homosexuelles Paar bei Phillips eine Hochzeitstorte bestellen wollte. Phillips weigerte sich und berief sich auf seine christliche Überzeugung. Er bot ihnen an, andere Produkte seiner Bäckerei zu liefern. Die beiden Männer verließen daraufhin Phillips’ Bäckerei und klagten ihn auf Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses wurde im Jahr 2008 auf Diskriminierung gegen sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität erweitert.



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Lesermeinungen

 lakota 6. Juni 2018 
 

@LasseJ

Die ganze Aktion war unnötig, und wenn mir ein Bäcker eine Torte verweigert, dann gehe ich nicht vor Gericht, sondern zu einem anderen Bäcker.


1
 
 LasseJ 6. Juni 2018 
 

Eine Torte ist auch nur ein Nahrungsmittel

Ich glaube nicht, dass es dem christlichen Glauben entspricht, Torten religiös aufzuladen. Ein Bäcker ist kein Priester, eine Torte kein sakraler Gegenstand und erst recht keine Hostie. Meines Erachtens trägt der Bäcker dazu bei, die Grenzen zwischen weltlichen und religiösen Symbolen einer Hochzeit zu verwischen. Letztlich erreicht er mit der Aktion das Gegenteil von dem, was er wollte.


0
 
 Henry_Cavendish 5. Juni 2018 
 

@Msgr.Regensburg: Ihren Beitrag verstehe ich nicht

Das Urteil erging 7:2. Es wurde seit der Wahlniederlage von H. Clinton genau ein Richter neu ernannt. Selbst dann wären es also 6:3 Stimmen gewesen.

Ebenso merkwürdig finde ich die Anmerkung zum Schadensersatz. Die Gegenseite muss die Gerichtskosten übernehmen - selbstverständlich. Aber da ohnehin auf beiden Seiten letztlich Lobbygruppen finanziell agierten, betrifft das den Bäcker nicht (meint: er musste ja wohl nicht aus eigener Tasche für die Anwälte zahlen).

Aber ich sehe nicht, wie die Klage geschäftsschädigend sein soll, denn immmerhin geht es hier nicht um üble Nachrede.


0
 
 Msgr.Regensburg 5. Juni 2018 
 

Diese Revision hätte der Bäcker

unter einer Hillary-Clinton-Administration aller Wahrscheinlichkeit nicht erleben können.Auch wenn die Begründung der Revision bei genauer Betrachtung schwach ist, freue ich mich für den Bäcker sehr. Hoffe, sein finanzieller Schaden wird auch wieder gut gemacht.


8
 
 StephanSy 5. Juni 2018 
 

@Fatima 1713

Ihr Vergleich passt hier nicht: Der Streit war nicht, dass der Bäcker generell keine Hochzeitstorte backen wollte.
In dieser Bäckerei gab es Hochzeitstorten zu kaufen. Der Bäcker wollte diese aber nicht liefern, weil es um eine Homoehe ging.


6
 
 Slomo 5. Juni 2018 
 

das Urteil ist zu begrüssen

wenn es in beide Richtungen gilt also ein nicht gläubiger Bäcker eine Torte zur Taufe verweigern kann


3
 
 Fatima 1713 5. Juni 2018 
 

Man stelle sich folgendes Szenario vor

Ich gehe zu einer Konditorei, bei der es aufgrund der Überzeugung der Betreiber nur vegane Produkte gibt und verlange eine Buttercremetorte. Ich werde abgewiesen und möchte die Konditorei verklagen, weil ich mich als Nicht-Veganer diskriminiert fühle. Würde irgendein Gericht meine Klage annehmen?


10
 
 Paddel 5. Juni 2018 

Halleluja!


10
 
  5. Juni 2018 
 

Gratulation....

...dem mutigen Bäcker!


14
 

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