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Streit um Kommunionempfang: Eine Frage des Kirchenrechts

22. Juni 2018 in Weltkirche, 31 Lesermeinungen
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Brief der Glaubenskongregation an deutsche Bischöfe: "Keine ökumenische Bremse" - Ortsbischof kann ausnahmsweise Kommunion-Zulassung nichtkatholischer Ehepartner regeln - Kirchenrecht: Nicht Bischofskonferenz regelt dies


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Aus Sicht von Papst Franziskus ist der Brief der Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe "keine ökumenische Bremse". Die geplante und durch den Brief gestoppte Handreichung zum Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner sei sogar restriktiver gewesen, als es das Kirchenrecht vorsehe, sagte der Papst am Donnerstag auf dem Rückflug von seinem Besuch beim Weltkirchenrat in Genf. Keinesfalls hätten die Bischöfe die Kommunion für alle öffnen wollen.

Der entscheidende Punkt sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs, betonte Franziskus weiter. Dieser könne laut Kirchenrecht eine ausnahmsweise Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zur Kommunion für seine Diözese auf seine Weise regeln. Wenn aber eine Bischofskonferenz dies regeln wolle - und darauf sei es bei den Deutschen hinausgelaufen, sei dies vom Kirchenrecht so nicht vorgesehen.

"Wenn eine Bischofskonferenz etwas approbiert", so Franziskus, "wird es sofort universal. Und das ist die Schwierigkeit in der Diskussion, nicht so sehr der Inhalt." Die deutschen Bischöfe hätten sich über ein Jahr mit dem Thema intensiv befasst und das auch "gut gemacht".

Es habe zwei oder drei Begegnungen für klärende Gespräche gegeben. Dann habe mit seinem Einverständnis Erzbischof Luis Ladaria als Leiter der Glaubenskongregation einen Brief geschrieben, so der Papst, weil der Entwurf noch nicht ganz reif gewesen sei und einige Punkte noch zu klären seien. Dazu habe es ein weiteres Gespräch gegeben.

"Ich glaube, es wird ein Dokument zur Orientierung geben, damit jeder Bischof in seinem Bistum das regeln kann, was das Kirchenrecht schon jetzt erlaubt", so der Papst weiter. Leider habe es da in einigen Momenten nicht die richtigen Informationen gegeben.

Im Übrigen habe er dies auch gemeint, als er bei seinem Besuch in der lutherischen Gemeinde Roms 2015 auf den Geist des Kirchenrechts verwiesen hatte. Damals hatte Franziskus auf die Frage eines konfessionsgemischten Ehepaars nach einem gemeinsamen Gang zur Kommunion gesagt: "Ich werde nie wagen, Erlaubnis zu geben, dies zu tun, denn es ist nicht meine Kompetenz. Eine Taufe, ein Herr, ein Glaube. Sprecht mit dem Herrn und geht voran. Ich wage nicht mehr zu sagen."


Deutsche Bischöfe tagen in Berlin

Am Montag und Dienstag werden die deutschen Bischöfe bei ihrem turnusmäßigen Treffen im sogenannten Ständigen Rat in Berlin erneut über das Thema und das weitere Vorgehen beraten.

Nach Gesprächen Anfang Mai in Rom verwies der Vatikan den Konflikt zunächst an die Bischofskonferenz zurück. Anfang Juni wurde dann ein Brief der Glaubenskongregation bekannt, in dem es heißt, Papst Franziskus sei zu dem Schluss gekommen, "dass das Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist".

kath.net veröffentlicht die Aussagen von Papst Franziskus in einer eigenen Übersetzung:


Gut. Das ist nicht neu, denn der Codex des kanonischen Rechts sieht vor, wovon die deutschen Bischöfe sprachen: Kommunion in besonderen Fällen. Und sie haben das Problem der Mischehen betrachtet: ob es möglich ist oder nicht. Der Codex sagt jedoch, dass der Bischof einer Partikularkirche - dieses Wort ist wichtig: partikular, wenn es von einer Diözese ist – diese Sache zu verwalten hat: es liegt in seinen Händen. Dies steht im Codex. Weil die deutschen Bischöfe gesehen hatten, dass der Fall nicht klar war, und auch, dass einige Priester etwas taten, das mit dem Bischof nicht übereinstimmte, wollten sie dieses Thema studieren, und sie machten diese Studie, die - ich möchte nicht übertreiben - eine Studie über mehr als ein Jahr war, ich weiß es nicht genau, aber mehr als ein Jahr, gut gemacht, gut gemacht. Und die Studie ist restriktiv: was die Bischöfe wollten, ist, klar zu sagen, was im Codex steht. Und auch ich habe es gelesen und sage: das ist ein restriktives Dokument. Es war nicht "öffnen für alle". Nein. Es war eine gut durchdachte Sache mit einem kirchlichen Geist. Und sie wollten es für die Lokalkirche tun: nicht für die Partikularkirche. Sie wollten nicht. Die Sache ist dahin abgerutscht, das heißt, es ist für die Deutsche Bischofskonferenz. Und es gibt ein Problem, weil der Codex dies nicht vorsieht. Er sieht die Zuständigkeit des Diözesanbischofs, nicht aber der Bischofskonferenz vor. Warum? Weil etwas, das in einer Bischofskonferenz genehmigt wurde, sofort universell wird. Und das war die Schwierigkeit der Diskussion: nicht so sehr der Inhalt, sondern das. Sie haben das Dokument gesendet; dann gab es zwei oder drei Treffen des Dialogs und der Klärung; und Erzbischof Ladaria schickte diesen Brief, aber mit meiner Erlaubnis er tat es nicht allein. Ich sagte ihm: "Ja, es ist besser, einen Schritt vorwärts zu machen und zu sagen, dass das Dokument noch nicht reif ist - das war es, was der Brief gesagt hat - und dass wir die Angelegenheit mehr studieren mussten". Dann gab es ein anderes Treffen und schließlich werden sie die Sache studieren. Ich glaube, dies wird ein Orientierungsdokument sein, denn jeder der Diözesanbischöfe kann regeln, was das Kirchenrecht bereits zulässt. Es gab kein Bremsen, nein. Es ging darum, die Sache zu regeln, um auf den richtigen Weg zu kommen. Als ich die lutherische Kirche in Rom besuchte, wurde eine solche Frage gestellt, und ich reagierte entsprechend dem Geist des Codex des kanonischen Rechts, dem Geist, nach dem sie [die Bischöfe] nun suchen. Vielleicht gab es keine Informationen zur richtigen Zeit, es gab ein bisschen Verwirrung, aber das ist die Sache. Der Codex erlaubt es in der Partikularkirche; in der Lokalkirche kann er es nicht, weil es universal wäre. Das ist es.


Was sagt das Kirchenrecht?

Can. 844 — § 1. Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4 dieses Canons sowie des ⇒ can.861, § 2.

§ 2. Sooft eine Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des Irrtums oder des Indifferentismus vermieden wird, ist es Gläubigen, denen es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von nichtkatholischen Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet werden.

§ 3. Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; dasselbe gilt für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen.

§ 4. Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.

§ 5. Für die in den §§ 2, 3 und 4 genannten Fälle darf der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz nur nach Beratung zumindest mit der lokalen zuständigen Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder Gemeinschaft allgemeine Bestimmungen erlassen.


Archivfoto Papst Franziskus


Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 lesa 25. Juni 2018 

@frajo: Danke. Ihre Bedenken sind mehr als begründet. Da müsste die Kirche eine Korrektur vornehmen (Gotteslob) und sich hüten, diese Neue Einheitsübersetzung in die liturgischen Bücher einzuarbeiten. Alles andere verstärkt den Vorgang der Verflachung, Verwässerung und sogar der Verdrehung des Glaubens, selbst wenn es sich nur um scheinbare "Kleinigkeiten" handelt. Wehret den Anfängen.


1
 
 Montfort 23. Juni 2018 

Klärung und Weiterbildung in der Kommunionfrage

Vielleicht kann ja auch jemand an Papst Franziskus das wunderbar klare Interview von Prof. Marianne Schlosser weiterleiten? Es dient sicher der Klärung und Weiterbildung. Er muss ja nichts dazu sagen, aber da er will, dass in der Kirche mehr Frauen in verantwortungsvolle Aufgaben eingebunden werden, will er sicher auch, dass auf ihre guten Worte gehört wird.

Nachzulesen hier:

www.domradio.de/themen/ökumene/2018-06-21/moegliche-auswege-aus-der-kommuniondebatte


6
 
 Rolando 23. Juni 2018 
 

MVZ, Hadrianus Antonius

Es steht alles im Zusammenhang mit der Vision von Papst Leo XIII, wo der Teufel behauptet, die Kirche zerstören zu können, er um Zeit und Macht bat, diese auch gewährt bekam.
Dazu auch die Aussage der Muttergottes, „Am Ende wird mein Unbeflecktes Herz siegen“.
Denn wenn der Teufel meint, den Sieg errungen zu haben, dann tritt ihn ein zartes Füßchen einer zärtlichen Jungfrau mit aller Macht auf das Haupt.
Hüten wir uns vor Papstkritik, ich meine die Person, ich muß auch immer aufpassen, die Person und die Taten, die oft in menschlicher Schwäche und Aufgrund von Falschinformation, die am Anfang schwer durchschaubar ist, die erst später erkenntlich werden, zu unterscheiden. Durch Personenkritik sündigen wir, besser für diejenigen um Klarheit beten. Wir machen doch auch Fehler.


11
 
 Zeitzeuge 23. Juni 2018 
 

Wer ein Dogma leugnet oder anzweifelt, kann ohne

vorherige, gültige Beichte nicht die hl. Kommunion empfangen!

Bzgl. der Eucharistie ist z.B. Glaubenszustimmung gefordert für:

die wahre und dauerhafte Gegenwart von Leib und Blut Christi unter den Gestalten von Brot und Wein (Wesensverwandlung),

den Opfercharakter der hl. Messe,

die Notwendigkeit eines Zelebranten mit gültiger Bischofs- und/oder Priesterweihe!

Den § 844 (4) CIC betrachte ich bereits als ein zu weit gehendes, ökumenisches Zugeständnis, eine Mischehe ist natürlich keine Notlage!

Mehr aus kirchenrechtl. Sicht dazu in dem fundierten Artikel, a.d. auch die o.a. Kriterien stammen,

Gero Weisshaupt - Wann ist die Eucharistie für evangelische Christen möglich?

So zu googeln!

Der Artikel fußt auf einem Vortrag von Kardinal Müller und berücks. auch
die wichtige Ziff. 46 der Enzyklika von Papst Johannes-Paul II. "Ecclesia et Eucharistia"!

Ich befürchte, daß die falsche Initiative der DBK zur allgemeinen Regel erhoben werden könnte!

Mehr sage ich nicht hierzu!


12
 
 frajo 23. Juni 2018 

Unser Gotteslob

Kommt es nicht aus der gleichen Ecke wie die "Handreichung"? Mit dem gleichen Geist erstellt?
Wieviele Lieder haben leicht veränderte Texte zum vorigen GoLob. Was @Rolando festgestellt hatte findet sich an vielen anderen Texten ebenso (protestantischer Einschlag).
Ich bin mir nicht so sicher, ob ähnliches nicht auch auf die neue Einheitsübersetzung zutrifft. Da ich die Originalsprache nicht kenne kann ich das nicht wirklich beurteilen. An etlichen Stellen sind jedoch für mich schon sehr deutliche Fragezeichen aufgetaucht.


6
 
 MVZ 23. Juni 2018 
 

@Hadrianus Antonius

mal eine Frage:

Woher nehmen Sie eigentlich die Sicherheit , dass GOTT, um den es ja letzten Endes geht, das auch alles so sieht? Machen Sie ihn da nicht zu einem Hampelmann?


2
 
 Hadrianus Antonius 23. Juni 2018 
 

Haeresis (2)

benutzen (obwohl kirchenrechtlich bis jetzt nicht als sehr beschlagen hervorgetreten) um elementärste fundamentaltheologische Streitpunkte (und den sakramentalen Charakter der l. Kath. Kirche) zu entscheiden.
Franziskus ist ein Ketzer und aufgrund der Schriften des Hl. Robertus Bellarmin de facto kein Papst mehr.

Buon Pranzo.


5
 
 Hadrianus Antonius 23. Juni 2018 
 

Haeresis

Es steht ausser Frage daß flapsige Aussagen in einem Flugzeug, mögen sie auch vom "Hl. Vater" kommen (und ich würde sagen: gerade weil sie von PFranziskus kommen) nicht dieselbe Qualität haben wie durchdachte Schreiben der Glaubenskongregation.
PFranziskus hat nach berechtigter Aufruhr wegen häretischen Aussagen v. Franziskus kurz hinterher fragenden Journalisten zugeraunt:
"Natürlich gehört alles was ein Papst sagt, zum Lehramt".
Das ist in dieser Form ausgedrückt a. unrichtig und b. ein Verdikt.
Bis jetzt wurde in der Kath. Kirche davon ausgegangen, daß es noch nie ein Papst als Ketzer gegeben hat.
(De Fall v. Papst Honorius war recht unklar, mit lückenhafter Informationsmöglichkeiten und mit mehreren Interpretierungsmöglichkeiten)
Jetzt ist alles anders:
PFranziskus verfügt über hervorragende Informationsmöglichkeiten und über sehr viele Mitarbeiter;
PFranziskus produziert häretische aussagen am laufenden Band (Fakt, keine Unterstellung) und will Kirchenrecht ff


9
 
 Paddel 22. Juni 2018 

2x Ja und 1x Nein

Eine Taufe: Ja
Ein Herr: Ja
Ein Glaube: Nein
Es ist nicht derselbe Glauben und das würde ich gerne von unserem Hl.Vater wissen, warum er sagt: "ein Glaube".


15
 
 Rolando 22. Juni 2018 
 

War eben in der Anbetung

Im Gotteslob unter „Abschluss mit Eucharistischem Segen“,
V Gepriesen bist du, Herr Jesus Christus, gegenwärtig im allerheiligsten Sakrament.
A Wir beten Dich an und preisen dich. Du bist uns nahe in diesem Brot.
Diese Formulierung ist wie bei den Evangelischen, „Jesus im Brot“
Besser wäre „Du bist wahrhaftig hier, mit Fleisch und Blut“.
Denn wenn Jesus im Brot da ist, und nicht mit Fleisch und Blut, dann ist es egal, ob ich die Hl. Kommunion oder das Abendmahl empfange, viele kennen den Unterschied nicht.


15
 
 Diadochus 22. Juni 2018 
 

Bischofskonferenz

Eine Bischofskonferenz kann nichts approbieren, das dann universell wird. Was soll der Blödsinn? Wichtige Angelegenheiten werden in der Regel in Rom entschieden. Das letzte Wort hat immer der Papst. Das Problem ist der Papst selbst, der keine Entscheidung treffen will, der nicht das tut, wofür ein Papst da ist. Er tut so, als stünde er neben sich selber. Was geht mich das an? Klar, dass da dann jeder macht, wie es einem beliebt in einer Sache, die eigentlich klar sein sollte. Für Glaubenstreue ist die Sache klar. Sie sollte es für jeden sein und da sind wir wieder beim Papst. Eine Bischofskonferenz ist da jedenfalls nicht zuständig und ein Diözesanbischof auch nicht.


16
 
  22. Juni 2018 
 

Gewollte Ungenauigkeit?

"Wenn eine Bischofskonferenz e t w a s
approbiert, wird es sofort universal." sagt der Nachfolger Petri und Stellvertreter Jesu Christi.

Seine Kirche gäbe es spätestens seit dem Arianismus nicht mehr, als alle Bischöfe bis auf eine Handvoll sich zum Arianismus bekannt haben.
Die Löse- und Bindegewalt hat allein Petrus und seine Nachfolger erhalten.

In Glaubensdingen muss Einstimmigkeit unter den Bischöfen bestehen (nicht Einmütigkeit)um Gültigkeit zu erlangen, dies sollte der amtierende Papst bei seinen Aussagen berücksichtigen.

Damit jeder Bischof in seinem Bistum das regeln kann, was die Kirche erlaubt soll es ein Dokument zu `Orientierung` geben.
Die Vorgaben sind bekannt. Es würde genügen endlich die vielen Anfragen zu §4 des Canon 844 zu beantworten um solche kolossalen Verirrungen wie die der DBK (gut gemacht!)zu verhindern.

Ein Papst gibt das Allerheiligste Altarsakrament abtrünnigen, zu Wölfen gewordenen Prälaten preis mitsamt dem Heil der Seelen...


20
 
 Rolando 22. Juni 2018 
 

Fortsetzung

Zu glauben, Jesus ist im Moment des Abendmahlempfangs gegenwärtig, ist keine Gegenwärtigsetzung des Erlösungsopfers Jesu, keine leibliche Gegenwart mit Fleisch und Blut!
Dazu ist die Priesterweihe unabdingbar, es muß keine Einheit in versöhnter Verschiedenheit sein, (das haben wir bereits, denn die Köpfe werden nicht mehr eingeschlagen), sonder Jesus will Einheit in der Wahrheit, der menschliche Wille steht dem (noch) entgegen, somit irrte Luther klar, denn wenn der Wille von Gott geknechtet sein soll, dann könnte doch Gott mit dem Finger schnippen und alle sind eins. Das geht erst, wenn Gott dem Menschen Sündenerkenntnis und Sündenbewusstsein schenkt, dann werden die Lossprecher gesucht, die kath. Beichtväter, denn ein protestantischer Pastor kann nicht lossprechen. Dann kommt die Einheit, denn in 1Joh 2,19 heißt es, „Sie sind aus unserer Mitte gekommen, aber sie gehörten nicht zu uns; denn wenn sie zu uns gehört hätten, wären sie bei uns geblieben". Luther spaltete, protestierte


15
 
 Rolando 22. Juni 2018 
 

Es sind Folgen protestantischer Beeinflussung

Das Kirchenrecht ist klar, es IST bereits alles für Ausnahmefälle geregelt. Nur wer liest es, wer kennt es? Es mag sein, wie es oft ist, im Studium studiert, doch danach nicht gebraucht, vergessen, usw. Entscheidend ist die protestantische Beeinflussung der Priesterseminare, durch Professoren, die die kath. Lehre nicht teilen, und wahrscheinlich auch nicht kennen, (z.B. Rahner, Vorgrimmler, es gibt mehrere). Das Problem ist, daß Luther von einem sich entwickelnden Gott ausging, auch von einem willkürlichen dialektischen Gott, daher Luthers „ der geknechtete Willen“. Mehr dazu hier, http://www.gebetsstaette-heroldsbach.de/htm/cd.htm
die CD 97, Von Luther über Hegel zu Rahner. Wozu braucht es eine kath. Handreichung, wenn alles bereits klar ist? Sind es Ökumeneforderungen der Protestanten,(Bedford-Strohm an Kard. Marx)? Es muß allen protestantischen Gemeinschaften ihr Irrtum benannt werden. Zu glauben, Jesus ist im Moment des Abendmahlempfangs gegenwärtig, ist keine Gegenwärtigsetzung d


15
 
 hauch 22. Juni 2018 
 

Nur eine Frage

Aber wäre es nicht an der Zeit den Gläubigen sowohl katholischen wie evangelischen die Glaubensgrundlagen zu vermitteln? So eben auch was denn nun wirklich der Unterschied beim Kommunionempfang ist. Denn wie kann ich den als evangelischer einfach zur Kommunion gehen wenn ich einen ganz anderen Glaubenweg gehe (oder umgekehrt)? Und wenn ich merke/erfahre dass dass ich eigentlich gegen Gott eine Sünde begehre und ich ihn wirklich liebe, dann werde ich doch entsprechen handeln?!
Aber viele Christen (egal ob Katholisch oder Evangelisch) wissen um die Wurzeln kaum mehr, es sagt aber kaum noch jemand. Und ich meine dies jetzt wirklich nicht vorwurfsvoll.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, ich ging am Anfang meines Glaubenweges „sündig“ zur Kommunion. Durch Zufall erfuhr ich davon in Radio Horeb, was ich da eigentlich mache, und war fix und fertig. Ich suchte unseren Pfarrer auf und wir lösten die Situation. Bis heute habe ich nie eine Predigt in diese Richtung gehört.


15
 
 Herrliberg 22. Juni 2018 

Unfassbar!

Die heilige Eucharistie ist keine Verfügungsmasse! Auch ein Bischof ist nur Verwalter der Geheimnisse Gottes! Das Kirchenrecht spricht hier von absoluten Ausnahme- und Einzelfällen, in denen die Eucharistie auch jenen gereicht werden kann, die nicht in voller Glaubensgemeinschaft mit der Kirche stehen. Die Bedingungen sind absolut klar und sehr eingeschränkt:
-nur in Todesgefahr oder schwerster Notlage (Salus animarium suprema lex!)
-nur, wenn kein Spender der eigenen Gemeinschaft erreichbar ist
-nur, wenn der rechte Glaube (also die katholische Sakramentenlehre, Eucharistieverständnis) seitens des Empfängers bekannt wird
- nur, wenn der Empfänger disponiert, d.h. frei von schwerer Sünde ist und gebeichtet hat.
In summa: er muss de facto vor dem Empfang der Eucharistie zum katholischen Glauben konvertiert sein, um erlaubt die Eucharistie zu empfangen.
Was hat das mit einer Erlaubnis zur Kommunionausspendung an protestantische Ehepartner zu tun? Nichts, Herr Bergoglio!


14
 
 Hesychast 22. Juni 2018 
 

@wedleberg et al.

Die Unkenntnis des eigenen Kirchenrechts würde ich einem Papst nicht unbedingt zum Vorwurf machen. Kein Oberstes Organ irgendeiner Großorganisation kann deren verzweigtes Rechtssystem vollumfänglich im Kopf haben. Dafür gibt es ja die Spezialisten.
Allerdings sollte sich jeder "Chef" davor hüten, in Unkenntnis des Rechts öffentlich Aussagen zu machen, die sich als rechtlich unhaltbar erweisen. Das untergräbt sowohl die Autorität wie auch die Reputation.


7
 
 Montfort 22. Juni 2018 

Fortsetzung: ... wiederspricht dem oben zitierten § 5 komplett!

"§ 5. Für die in den §§ 2, 3 und 4 genannten Fälle darf der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz nur nach Beratung zumindest mit der lokalen zuständigen Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder Gemeinschaft allgemeine Bestimmungen erlassen."

Erstens wird im CIC davon gesprochen, dass die Bestimmungen "der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz" erlassen kann. Zweitens brauch es dazu die Absprache mit der nicht-katholischen Gemeinschaft. Und was die allgemeine Zulassung betrifft, so gilt sie nur "für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen." - also ist für allgemeine Regelungen zumindest das Urteil der nicht- katholischen Gemeinschaft und des Apostolischen Stuhls einzuholen.


12
 
 Montfort 22. Juni 2018 

Verdrehungen und Verwirrungen an "höchster Stelle" - es ist zum Weinen!

Seit wann darf denn in der "Lokalkirche" (vom Bischof) etwas allgemein geregelt werden, was im Widerspruch zu den Regelungen in der Partikularkirche (von der Bischofskonferenz) steht???

Und wenn PF schon das Kirchenrecht zur Begründung anführt, sollte er es zuerst kennen und verstehen. Die von ihm getroffene Trennung zwischen BIKO znd Einzelbischöfen widerspricht dem oben zitierten
""


15
 
 frajo 22. Juni 2018 

Eine Taufe, ein Herr, ein Glaube?

hier sind wir wahrscheinlich beim wundesten Punkt unseres Kirchenrechts.
Ich denke, daß schon Luther diese Einheit mit der Kirche verworfen hat. Warum hätte er sonst mit der Eucharistie nichts anfangen können. Dieses Gerede vom Leib des Herrn nur zum Zeitpunkt des Empfangens (Abendmahls)? Ich bin der Überzeugung, daß Luther sich im Eigentlichen in nichts von Bischof Arius unterschieden hat, dessen Lehre aber im Konzil im 4. Jhdt. verworfen worden war. EIN Herr - auf Jesus bezogen - glaube ich daher nicht, und somit auch nicht EIN Glaube. Das jetzige Herumlavieren und sich beziehen auf den CIC macht die Sache auch nicht besser. Wenn einer nicht an die Gottheit Jesu glaubt, was sollte ihm diese Oblate in Todesgefahr helfen können. Mit dem Amen zu etwas JA sagen was er gar nicht glaubt wird der Person vor dem Richter keine Pluspunkte bringen - eigentlich eher das Gegenteil. Wenn einer aber die Gottheit in Jesus sieht,wie kann einer in einer Glaubensgemeinschaft bleiben, die das verneint.


13
 
 Mysterium Ineffabile 22. Juni 2018 

Es ist

erschütternd, wie hier mit dem Allerheiligsten umgegangen wird. Jeder Inhalt scheint irrelevant zu sein, es geht nur um "Formen", verbunden mit einer Verdrehung des Kirchenrechts und inneren Widersprüchen. Übrigens: es gibt keine Unterschied zwischen der "Lokal-Kirche" und der "Partikular-Kirche". Das ist dasselbe.

Der letzte Satz ist besonders lustig: " Der Codex erlaubt es in der In der Partikularkirche; in der Lokalkirche kann er es nicht, weil es universal wäre. Das ist es". Was das wohl bedeuten will?


16
 
 Sebi1983 22. Juni 2018 
 

Schulunterricht

Ich kann mich noch gut an einen Lehrer erinnern, der immer wieder sagte: "Sprich in vollständigen Sätzen!" Daran musste ich mich erinnern, als ich die Ausführungen des Papstinterviews las. Warum wohl? Ganz ehrlich: Ich finde dieses Gerede zum Fremdschämen. Niemand - auch kein Papst - muss die Kunst der freien Rede beherrschen. Wenn man es halt nicht kann, dann sollte man es lieber bleiben lassen.


15
 
 encense 22. Juni 2018 

@wedlerg
Vergelt´s Gott für Ihren Kommentar, den ich voll unterschreiben kann!

Ich denke, das ganze Problem kommt daher zustande, weil der Papst nicht deutlich sagt: Lest den Codex Iuris Canonici! darin steht es,was ihr wissen müsst, nicht anzweifeln sollt, und bewahren dürft.

Papst, Bischöfe und Priester haben sich an CIC zu halten!


16
 
 Stefan Fleischer 22. Juni 2018 

Dieses Hin und Her

macht mich unendlich traurig. Gibt es denn niemanden, der unserem Heiligen Vater sagen kann, was er mit seinen - vermutlich eher unüberlegten - Aussagen bewirkt, welche Verwirrung er damit stiftet? Sagt ihm niemand, dass er damit das Spiel Satans, der Verwirrers von Anbeginn, den er doch so gerne beschwört, spielt?
Bösartig wie immer frage ich mich langsam, ob man das berühmte »Owê, der bâbest ist ze junc: hilf, hêrre, dîner cristenheit" heute abwandeln müsste in "O Weh, der Papst zu alt, hilf, Herr, deiner Christenheit?"


17
 
 wedlerg 22. Juni 2018 
 

Dieses Interview zeigt erschütternde Unkenntnis oder unfassbare Dreistigkeit

Ein Papst, der das eigene Kirchenrecht nicht kennt und so herumeiert, wie in diesem Interview, ist eigentlich nicht tragbar.

Die ganzen Aussagen zeugen von wenig Sachorientierung und sind - wieder einmal - rein taktischer Natur.

Der Ortsbischof kann gar nichts regeln, er kann lediglich - so das Kirchenrecht - eine weitere Notlage neben Todesgefahr durch Auslegung des Gesetzes identifizieren:

"Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt"

Außerdem setzt die Ausnahmeregelung voraus, dass der existenziell gefährdete Nicht-Kathole, keinen eigenen Pfarrer aufsuchen KANN:

"die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können"

Ergo: es geht nicht um den Ortsbischof, es geht um eine Notlagereglung die der Todesgefahr entspricht, so dass kein eigener Pfarrer mehr aufgesucht werden kann.

Um Interkommunion geht es - auch in Ausnahmefällen - gerade nicht!


26
 
 Hesychast 22. Juni 2018 
 

Bischofskonferenz

Endlich eine längst fällige Klarstellung, dass die Bischofskonferenzen ein kirchenrechtliches und lehramtliches "Nullum" sind. Im Unterschied zum jeweiligen Ortsbischof "ad personam".


7
 
 Federico R. 22. Juni 2018 
 

Das ist doch kirchenrechtlich völlig klar...

... und aus katholischer Sicht und Lehre ohnedies absolut logisch: Ohne die Anerkennung des Bußsakramentes, der Priesterweihe und schlussendlich – nämlich im Falle drohender Lebensgefahr – auch des Sakramentes der Krankensalbung kann es keine von wem auch immer gestattete Teilhabe am Sakrament der hl. Eucharistie geben. Vom Grundsätzlichen kann sich die Kirche als Ganze, als heilige Gemeinschaft, und somit auch kein einziger Oberhirte auch nur einen Zentimeter weit wegbewegen. Aber alle protestantischen Gemeinschaften dürfen und sollen sich auf dieses grundsätzlich Katholische zubewegen - wenn sie selbst und ihre Mitglieder dies möchten. Das ist Ökumene, das ist der einzige Weg zur wirklichen und wahren Einheit. Wie kann man nur einen solch sinnwidrigen innerkirchlichen Streit entfachen und zulassen? Irgendwie hirnrissig. Wenn katholische Oberhirten protestantisch werden wollen, möchten sie doch bitteschön, bei gleichem Gehalt, konvertieren und dort Abendmahl feiern.


23
 
 Johannes Evangelista 22. Juni 2018 
 

Klarheit wäre in der Frage hilfreich

Es gibt evangelische Ehepartner, die schon seit einer Weile wissen wollen, ob Sie bei der Kommunionzeit Ihrer Kinder vielleicht doch mit an der Eucharistie teilnehmen dürfen. Es gibt Priester, die diesen Menschen die Lehre der katholischen Kirche versucht haben zu vermitteln. Das Hin und Her macht es beiden schwer.


3
 
 Selene 22. Juni 2018 
 

Aha ...

demnach könnte in absehbarer Zeit im Bistum München erlaubt sein, was im Bistum Köln verboten ist usw.

Was, wenn ein Ehepaar aus einem "liberalen" in ein strengeres Bistum umzieht?

Was geschieht bei einem Wechsel des Bischofs?

Ich dachte immer, wir seien eine Weltkirche?!

Eine Lösung auf nationaler Ebene ist also mit Rücksicht auf die Weltkirche nicht möglich während eine Lösung auf Diözesanebene die Einheit der Weltkirche nicht gefährdet?

Erinnert mich sehr an unsere deutsche Bananenrepublik.


22
 
 Savanorola 22. Juni 2018 

Und die Konsequenz?

Es wird nun an jedem einzelnen Bischof in Deutschland liegen, ob er "mit dem Herrn" spricht und vorangeht. Kein generelles Verbot, aber unterschiedliche Praxis in den einzelnen Bistümern wird das Ergebnis daraus sein. "Ut unum sint!" Die Verunsicherung wird wachsen; nicht nur bei katholischen Christen. Aber es wird - nach päpstlicher Antwort - ein Dokument zur Orientierung geben. Wir dürfen gespannt sein


9
 
 Sebi1983 22. Juni 2018 
 

Gut gemacht?

Erst lässt der Papst seinen Erzbischof Ladaria ein Schreiben an die deutschen Bischöfe schicken, in dem zahlreiche offene Fragen und Mängel benannt werden, die es für eine Veröffentlichung nicht reif machen und eine peinliche Inkompetenz der Verantwortlichen zeigen. Jetzt plötzlich haben es die deutschen Bischöfe plötzlich "gut" gemacht. Was denn jetzt? Bei diesem Papst hat man den Eindruck, dass er nach dem Motto vorgeht "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?". Oder aber hat er die Details schon wieder vergessen? Oder vielleicht nur aus der Zeitung davon erfahren (vgl. Dubia-Brief der vier Kardinäle)? Franziskus steht für "heute so / morgen so". Orientierung ist von diesem Mann nicht zu erwarten. Da kann man nur den Kopf schütteln. Marx wird sich ob der Verwirrung freuen und die kirchenferne Presse wird das Ihrige dazu tun. Auf der Strecke bleiben (nicht nur in dieser Frage) der Glaube und die Einheit der Kirche!


28
 

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