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Unglaublich! Ex-bin-Laden-Leibwächter darf nach Deutschland zurück

13. Juli 2018 in Deutschland, 46 Lesermeinungen
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Am Freitagmorgen wurde Sami A. nach Tunesien mit einer Chartermaschine abgeschoben. Kurze Zeit später hat ein Gericht entschieden, dass die Abschiedung rückgängig gemacht werden muss.


Berlin (kath.net)
Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Das beschloss das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag, nachdem die Anwältin von Sami A. Beschwerde eingelegt hatte. Dies berichtet die "BILD"-Zeitung. Das Absurde: Der Ex-Leibwächter wurde erst am Morgen um teures Geld mit einer Chartermaschine von Düsseldorf in sein Heimatland geflogen. Die Gerichtsentscheidung wurde bereits am Donnerstag getroffen, allerdings hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst am Freitagmorgen von der Entscheidung erfahren.



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Lesermeinungen

 bergkristall 17. Juli 2018 
 

Er soll bleiben wo der Pfeffer wächst. Keine Gefährder, diese Politik und die Gesetze, sie sind unglaublich!!


4
 
 Nachgedacht 17. Juli 2018 
 

@Kirchental: Demokratie und Gesellschaftsordnung

sind nicht nur Begriffe, um die es sich aufrichtig zu Ringen lohnt sondern mit Werten und Haltungen hinterlegt sind. Wenn wir uns diese Mühe machen, dann kann das nur Ausdruck einer Wertschätzung sein. Die Gesellschaftsordnung, also die grundlegenden Merkmale unserer Gesellschaft wandeln sich - auch durch die politischen Entscheidungen der letzten Wochen auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Verschiebungen werden wir erst mit der Zeit bemerken und bewerten können. Die wD ist dabei ein grundlegendes Merkmal dieser Gesellschaftsordnung, die schon 'ziemlich gut' ist.
Zu ihrer letzten Feststellung: Bei der Gewährung von Asyl ist der Asylgrund durchaus maßgeblich, der wird ja (i.d.R.) gut geprüft. Selbst bei Ablehnung der Asylgründe gibt es Abschiebehindernisse, die sich aus der Situation im Herkunftsland ergeben. Wenn wir aus grundsätzlichen Erwägungen drohende Folter für ein solches Hindernis halten, dann fällt mir nichts ein, wie eine Einschränkung plausibel zu begründen wäre.


2
 
 Kirchental 17. Juli 2018 

@Nachgedacht Wehrhafte Demokratie

Ich hoffe, Sie können meinem argumentativen Ringen meine Wertschätzung für unsre FDGO entnehmen. Und der Begriff wD alleine reicht hier vermutlich nicht aus - es müsste wehrhafte Gesellschaft heißen - die Islamisten wollen ja unsre gesamte Gesellschaftsordnung beseitigen.

Die abschließende Beurteilung, ob diese Abschiebung juristisch sauber war, weil das Urteil offenbar wgn Schlamperei im Gericht noch nicht zugestellt war, wage ich alleine aus den Presseberichten nicht zu treffen.

Dank Ihrer Argumentation kann ich meinen großen Zweifel jetzt ganz klar in Worte fassen :
Kann der Asylgrund darin bestehen, dass der Asylant unsren Staat angreifen möchte? Oder müsste man hier eine zusätzliche Schranke in den Art. 16 GG aufnehmen? Es gibt ja zahlreiche andre Grundrechtsschranken - warum nicht auch hier?


2
 
 Nachgedacht 16. Juli 2018 
 

@Kirchental: Wehrhafte Demokratie

ist meines Wissens nach eine vom Bundesverfassungsgericht geprägter Begriff und schützt die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) des Staates. Für diese Ordnung gelten Mindeststandards, also zum Beispiel die Unabhängigkeit der Gerichte und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gerade dafür argumentiere ich. Mit diesen Mitteln verteidigt die wehrhafte Demokratie ihre Prinzipien gegenüber denen, die sie abschaffen wollen, gegen links und rechts genauso wie gegen Islamisten. Also hat der Staat die Mittel um gegen Gefährder vorzugehen und macht das auch. Wir sind also zumindest bei Begriff sehr schnell beieinander ohne das Problem gelöst zu haben. Zur Unterscheidung von Asyl und Abschiebehindernis hat @Phil schon etwas geschrieben. Ich finde auch, dass diese Frage nicht zufriedenstellend gelöst ist. Ich finde nur keine bessere Lösung die der nationalen Rechtsstaatlichkeit und dem supranationalen Recht entspricht. Diese Nachteile der FDGO nehme ich ohne bessere Lösung in kauf.


1
 
 Phil2 16. Juli 2018 
 

Entschuldigung

@Kirchental, ich meinte @Pilgervater


0
 
 Phil2 16. Juli 2018 
 

und speziell @Kirchental

Ich kann Ihren Unmut schon nachvollziehen, ich weiß auch nicht, ob die geltende Rechtslage auf die Herausforderung durch die sog. Gefährder schon schon die angemessene Handlungsweise bereithält, wenn solche Menschen nur beobachtet werden dürfen und ansonsten ein alimentiertes und weitgehend unbehelligtes Leben führen dürfen. Aber man kann eben umgekehrt auch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und elementare Rechte (Gleichheit vor dem Gesetz, keine Strafe ohne Urteil, auch keine rechtswidrige Abschiebung) entweder ganz aushebeln oder individueller Willkür (gerne als gesunder Menschenverstand verkleidet) aussetzen. Den Asylstatus kann man u.U. Gefährdern ähnlich wie bereits straffällig Gewordenen schon verweigern, aber auch dann kann es eben noch Abschiebehindernisse wie etwa drohende Folter oder Todesstrafe geben. Und zuletzt, ja, auch böse Menschen können Kinder haben, wollen Sie diese jetzt in Sippenhaft nehmen und ihnen Lebensunterhalt und Kindergeld verweigern?


1
 
 Phil2 16. Juli 2018 
 

Rechtslage

Man sollte bei aller Empörung über den konkreten Fall diesen aber schon noch von den zu Grunde liegenden Fragen unterscheiden können:
1. Ein Gericht hat die Abschiebung untersagt und sie wurde dennoch -rechtswidrig- durchgeführt. Wollen wir, dass Behörden sich über Urteile der Justiz nach Belieben hinwegsetzen?
2. Eventuell ist ja auch das Urteil falsch und die Situation in Tunesien stellt kein absolutes Abschiebehindernis dar? Auch hier ist rechtlich alles geregelt, dann muss eine höhere Instanz den Fall weiter prüfen. Und so lange dürfen eben keine Fakten geschaffen werden.
3. Und zuletzt kann natürlich auch über die dem Urteil zu Grunde liegende Norm diskutiert werden. Doch auch dabei setzen die allgemeinen Rechtsgrundsätze (etwa Gleichheit vor dem Gesetz) und Verpflichtungen der Bundesrepublik (in diesem Fall etwa die UN-Antifolterkonvention) Grenzen.
4. Dass der spezielle Fall der sog. Gefährder rechtliche Grundlagen für zufriedenstellendere Maßnahmen erfordert sehe ich auch so


1
 
 Kirchental 16. Juli 2018 

@Nachgedacht

Woher wir wissen, dass er Staat und Gesellschaft zerstören will? Er war Leibwächter bei bin Laden, wurde in seiner Organisation ausgebildet. Unser Staat stuft ihn als Gefährder ein. Als, was Ihnen wert ist, ist ihm zuwider.

Müssen wir warten, bis er einen geeigneten LKW findet? Müssen wir zulassen, dass er in Moscheen andere für seine Ideologie aufhetzt?

Leider sind Sie auf mein Argument der wehrhaften Demokratie nicht eingegangen! Die erste Aufgabe des Staates ist der Schutz seiner Bürger.
Deshalb halte ich es nicht für eine zivilisatorische Errungenschaft, solche Verbrecher zu beherbergen - sondern eigentlich für eine Dummheit.

Niemand von uns würde einen Menschen in sein Haus aufnehmen, von dem er auch nur befürchten muss, er könnte seiner Familie schaden - nicht einmal wenn er hilfsbedürftig ist. Nur beim Staat finden das alle offenbar ganz normal!


6
 
 Pilgervater 16. Juli 2018 

Verstand bitte!

Nochmal zu Phil 2:
Er schrieb doch tatsächlich am 14.7. in Bezug auf den Kommentar 'Kirchentals': "...oder möchten Sie wirklich, dass unsere Behörden sich zu Handlangern von Folterern und Mördern machen?" Das, so seine Meinung, täten die Behörden, wenn sie den Leibwächter nach Tunesien ausliefern. Doch umgekehrt verhält es sich in Wirklichkeit: Indem unsere Behörden heimgekehrten Dschihadisten und erwiesenen Gefährdern (von den Diensten nachgewiesen) Asyl bzw. Aufenthalt gewähren, ihre Wohnungen und ihren Lebensunterhalt bezahlen, den Kindern, die sie mittlerweile haben, Kindergeld usw. usw., indem sie dies tun, MACHEN sie sich längst zu HANDLANGERN von Mördern und Folterern, verehrter Phil 2! Denken Sie mal so rum, nämlich von vorne nach hinten!


6
 
 Nachgedacht 16. Juli 2018 
 

@Pilgervater: Herr, lass Weisheit regnen

halte ich für die geeignetere Bitte. In der Tat finde ich die Abwägung nicht so einfach. Wenn ein rechtsstaatliches Verfahren selbst die Interessen einer Person schützt, die den Rechtsstaat ablehnt, dann spricht das nicht gegen den Rechtsstaat. Vielmehr zeigt es dessen Stärken. Das Urteil schützt aus meiner Sicht erst in zweiter Linie die ausgewiesene Person vor der Rechtssprechung des eigenen Landes, sie schützt zunächst die ausgewiesene Person vor einem nicht-rechtmäßigen Verwaltungshandeln(und ja, mir ist der Zusammenhang zwischen beidem schon klar). @Kirchental: Es mag wie ein Dilemma aussehen, wenn dieser Staat jemand in Schutz nimmt, der ihn (woher wissen wir eigentlich, dass er ihn zerstören will?) zerstören will. Das scheint mir aber gerade einer der großen zivilisatorischen Fortschritte zu sein. Deshalb komme ich zu keiner anderen Idee, damit umzugehen. Die Genfer-Konventionen schützen auch gefangene (feindliche) Soldaten. Ich sehe da zumindest Parallelen.


2
 
 Aschermittwoch 16. Juli 2018 
 

Die Verhöhnung des Bürgers

Dieser Sami A. ist ein Krimineller. Ihm gehört eine Aburteilung für seine Straftaten und Mittäterschaft. Um diese Verurteilung zu verhindern, setzt sich ein deutsches Gericht dafür ein. Er soll ein schönes Leben in Deutschland führen können, in einem Land, dessen Kultur er bekämpft. Ein Konvertit wäre noch viel schneller abgeschoben und niemals mehr zurückgefordert worden. So etwas nennt sich "Rechtsprechung". Eine riesen Blamage für die Deutsche-Justiz. Und diese Rückforderungs-Gesellen können weiterhin ihr Unwesen treiben ohne bestraft zu werden. Gedanken-Austausch ist gut, aber in diesem Fall wäre Beamten-Austausch weit besser. Welche Übergeordnete Stelle nimmt sich dieses Richters an und zieht ihn zur Verantwortung? Wohl wieder niemand.
"Deutschland schafft sich ab"! Braucht es noch weitere Beweise? Die Warnung Sarrazins scheint ungehört. Das gibt ein böses Erwachen!!!


4
 
 MONIKA! 16. Juli 2018 
 

@Pilgervater

Der Aussage eines CDU-Abgeordneten in Berlin
"Wenn der Kerl tatsächlich zurückgeholt wird, muss sich der Rechtsstaat zu Recht fragen lassen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat!"
kann man nur zustimmen. Alle Achtung, ein Politiker mit Verstand und Rückgrat!


9
 
 Pilgervater 16. Juli 2018 

Herr, lass Verstand regnen

phil2 ist mit Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" entschieden zu widersprechen, wenngleich er nicht der einzige Biedermann in diesem Land ist. Er schützt die Interessen des dschihadistischen Brandstifters, der unentwegt daran arbeitet, das christliche Haus in eine Feuersäule zu verwandeln, - Allah sei gepriesen. Erinnern wir uns ausnahmsweise einmal an einen Slogan der 68er (heute vielfach rotgrüne Richter und Politiker) gegenüber blinder Gesetzestreue: "Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" Einen ausgewiesen (!) gewalttätigen Islamisten vor der Rechtsprechung seines eigenen, islamischen Landes schützen zu wollen - auf Kosten der Sicherheit und Zukunft unserer Rechtskultur, ist einfach irre. Dass unser Recht von sehr vielen hier lebenden Muslimen verachtet wird, weiß auch phil2. Hört er nicht das Gelächter und Schenkelklopfen in zig Moscheegemeinden, mit dem die selbstmörderische Prinzipienreiterei deutscher Gutmenschen kommentiert wird?


6
 
 Nachgedacht 16. Juli 2018 
 

Einigermaßen ratlos

macht mich die Diskussion hier. Ich bin froh in einem Rechtsstaat zu leben, in dem die Rechte aller Menschen geschützt werden und dies einklagbar ist. Es ist eine Tatsache, dass weder das Rechtssystem, die ganzen Verfahren, noch die darin handelnden Personen perfekt sind. Ich danke Phil2 und Rozaniec für deren Argumentation und grundsätzlichen Einlassungen.
Ich finde man sollte die Frage der Zulässigkeit einer solchen Abschiebung durchaus diskutieren dürfen. Die Tonwahl (Vergleich zur nationalsozialistischen Terrorjustiz, Staat als Irrenhaus, linksliberale Gehirnwäsche, Diktatur, Totalisierung des Staates ..) diskreditiert jedoch unnötig. Wenn wir ohne solche Formulierungen auskommen könnten, dann würden es mehr um die Sache selbst gehen.
Mich würde schon interessieren, ob die werten Mitdiskutanten hier die Meinung von Kirchental sind, dass man sehr grundsätzliche Menschenrechte verwirken kann? Wer beurteilt das - Wer legt das fest - An was macht man das fest?


2
 
 Kirchental 16. Juli 2018 

@Rozaniec

Eine Terrororganisation, die sich die Vernichtung der westlichen Lebensweise auf die Fahnen geschrieben hat, bedroht mich. Und jemand, der dieser Organisation angehört, bedroht mich auch.

Wenn Sie Zweifel hegen, empfehle ich den Besuch des 9/11-Memorials in NY.

Und ich halte es für völlig absurd, einen Verbrecher, der in seiner Heimat der Strafverfolgung unterliegt, weil er meine Heimat vernichten möchte, in meiner Heimat schützen zu müssen?!?

Leider gibt es meines Wissens gibt es für Gefährder in Deutschland noch keinen Straftatbestand - man kann sie nur für teures Geld unter Beobachtung stellen!


6
 
 Stefan Fleischer 14. Juli 2018 

@ Phil2

Ohne auf den Einzelfall eingehen zu wollen, wünsche ich mir einfach etwas mehr gesunden Menschenverstand. Wenn auch unser Heiliger Vater die sture Paragraphenreiterei im innerkirchlichen Bereich verurteilt, darf man dann nicht auch die zivile Justiz daran erinnern, dass: "Der Buchstabe tötet. Der Geist ist es, der lebendig macht." (vgl. 2.Kor 3,6)


5
 
 Selene 14. Juli 2018 
 

@Gandalf

nicht zu vergessen die beiden großen Kirchen, die durch ihre Tiraden (siehe Blog von P. Hagenkord) auch beste Werbung für die AFD machen.


12
 
 Gandalf 14. Juli 2018 

Der deutsche Staats ist ein Irrenhaus geworden!

Gibts Jemand, der mal durchrechnet, was alleine die "Betreuung" dieses Verbrechers gekostet hat? Und dann jammern alle, dass die AFD Richtung 20 Prozent geht, die besten AFD-Werbeträger sitzen in der Regierung und offensichtlich auch in der dt. Justiz


20
 
 Maxim 14. Juli 2018 
 

Phil2 - Rozaniec

Warum soll der Täter nicht in L bleiben können? In den islamischen Staaten gibt es doch keine Folter. Der Islam ist (Ironie)doch nur friedlich!
Deutsche Justiz: Warum glauben Sie, dass man an der deutschen Justiz nicht auch seine Zweifel haben kann?. Warum gibt es Berufungen und Revisionen? Glauben sie ernsthaft, dass alle Richter wirklich nur gerecht denken und deshalb nur gerechte Entscheidungen treffen? Nein, es gibt ganz gewiss Richter.die bewusst das Recht brechen. Oft auch nur, um ihre Karriere oder Ruf zu glorifizieren.
Möchten Sie uns erklären, warum ein Täter nach Deutschland kommt, der vorher einen Verbrecher geschützt hat, der zu den größten Verbrechern der letzten Jahrzehnten gehört hat-angeblich um den gerech. Islam zu fördern. Warum unterwirft er sich nun nicht dem isl.Recht, wenn er selber betroffen ist?
Ihr Denken fördert die Gewalt des Islam!
Er kann doch nur kommen, weil er sich genügend Moneten "angeeignet" hat.
Was denken seine Opfer? Gerechte Strafe?
Hier in D?


12
 
 Der Gärtner 14. Juli 2018 

Völlig unnötiger politischer Blechschaden

Im Normalfall schieben unsere Behörden nicht leicht ab und prüfen vorher lange und gründlich. Im vorliegenden Fall läuft die Sache in Bochum seit 2006. Es wurde mehrfach gerichtlich entschieden, dass der Mann nicht abgeschoben werden darf. Wer hat ihn jetzt trotzdem abgeschoben? Warum stimmen sich die Behörden nicht besser ab?
Jetzt den Richter zu beschuldigen ist für mich nicht zielführend. Der hält sich nur ans Gesetz.
Ob in Tunesien wirklich gefoltert wird, kann ich nicht beurteilen. Es wäre ja schon lange dringende Aufgabe unserer Ministerien, die Maghreb-Staaten einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Wenn nicht gefoltert wird, kann man diese als sichere Herkunftsländer deklarieren. Darüber reden wir nun auch schon seit zwei Jahren. Es wäre wichtig zu wissen. Aber in D. spielt man lieber Sommertheater, bei dem es um wenige unwichtige Fälle geht.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/der-fall-sami-a-eine-geschichte-der-blamagen-15690138.h

Bananenrepublik!


5
 
 Herbstlicht 14. Juli 2018 
 

Wie lange dauert es denn noch, bis ...

es wirklich alle verinnerlicht haben:

Alles, was Moslems dient wird gemacht.
Ihr Wohlergehen ist dem deutschen Staat und seinen Institutionen viel wert.
Die Belange christlicher Schutzsuchenden müssen dann eben zurückstehen, Folter hin oder her.


16
 
 Rozaniec 14. Juli 2018 
 

@Kirchental

Bin Ladens Leibwächter bedroht Sie gar nicht, weil er ja hier in Haft ist. Der Vergleich mit dem Mörder im eigenen Haus ist mehr als schief.


0
 
 Rozaniec 14. Juli 2018 
 

@Phil2

Danke für Ihre Ausführungen!
Es ist ja kaum zu ertragen, wenn hier Richter, die nur nationales und internationales Recht umsetzen, mit Freisler verglichen werden. Der hl. Johannes Paul II. wird sich im Grabe herumdrehen, wenn er mitbekommen würde, was für Ansichten Katholiken verbreiten.


4
 
 Phil2 14. Juli 2018 
 

@Stefan Fleischer

Und welche Mentalität wünschen Sie sich? Wir haben ein Gesetz, aber das gilt nicht für alle? Wir haben ein Gesetz, aber wenn dessen Anwendung gerade unpopulär ist, dann machen wir halt das Gegenteil? Wir lehnen Folter und Todesstrafe bei uns ab, aber wenn das wo anders passiert ist es nicht so schlimm, da kann man auch hin abschieben?


2
 
 Kirchfahrter Archangelus 14. Juli 2018 
 

Justizpolitik...

ist Personalpolitik...


0
 
 Selene 14. Juli 2018 
 

Dieser Leibwächter

braucht eben unseren besonderen Schutz (Ironie off)


6
 
 Phil2 14. Juli 2018 
 

@Kirchental

Ja, Sie haben Recht, Rechte kann man verwirken. Zwar ist der Schutz vor Folter oder Todesstrafe kein individuelles Recht des Betroffenen sondern eine Verpflichtung, die sich der deutsche Staat selbst auferlegt hat, aber über diesen Ansatz kann man nachdenken.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass - auch wenn es weh tut - das Bekenntnis, dass wir Foltern und Todesstrafe ablehnen auch aufrecht erhalten, wenn einem Menschen, der sein Asylrecht verwirkt hat, eben dieses im Heimatland droht. Da muss unsere Humanität andere Wege finden, zur Not eben Haft bei uns, auch wenn uns das kostet, Geld und auch Überwindung. Oder möchten Sie wirklich, dass unsere Behörden sich zu Handlangern von Folterern und Mördern macht?


5
 
 Kirchental 14. Juli 2018 

@Phil2

Alle Ansprüche an den Staat kann ich verwirken. Wenn ich meine Steuererklärung zu spät abgebe, ist der Anspruch auf Rückzahlung verwirkt.

Bei der Abfassung dieser UN Konvention konnte sich wahrscheinlich niemand vorstellen dass jemand der aus einem Land flieht, in dem ihm Folter droht, und in einem anderen Land Zuflucht findet, die Einwohner eben dieses Landes dann seinerseits mit dem Tode bedroht. Was für eine absurde Situation! Und ich muss mich dann bedrohen lassen, weil dem Drohenden im Heimatland Folter bevorsteht? Die Konvention muss dringend ergänzt werden.

Der Anspruch auf Schutz (Asyl und Flüchtlingskonvention) muss verwirkt sein, wenn ich Leib und Leben meiner Gastgeber durch schwere Straftaten bedrohe. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gehört dazu

Auch das Gebot der Nächstenliebe verlangt nicht, einen Mörder in meinem Haus zu beherbergen!


20
 
  14. Juli 2018 
 

Tunesien - Folterstaat?

Frage: wie kann es sein, dass einem Topterroristen mehr Aufmerksamkeit und Fürsorge zuteil wird, als den Vergewaltigungs- und Mordopfern der letzten Zeit (Zuzanna? Ausgerechnet in Tunesien droht also dem illegal eingedrungenen Leibwächter des Topterroristen Bin Laden Folter? ich kann nur lachen. Ich halte das für eine Behauptung, wird Tunesien doch gerade vom "Westen" als funktionierende Demokratie gefeiert, als einziger Staat, in dem der sog. "arabische Frühling" Erfolg gehabt habe. Im übrigen haben wir keine Fürsorgepflicht für Gefährder, Terroristen und Kriminelle, die sich auch noch ungeladen in unserem Lande befinden, wie dieser Herr. Skandalös ist zudem noch, dass er über Jahre deutsche Sozialleistungen in Anspruch genommen hat und die, die hart dafür arbeiten müssen, als "Ungläubige" beschimpft und verhöhnt. Es ist einiges faul im Staate Deutschland. Es wird höchste Zeit, dass sich viel daran ändert.


8
 
 frajo 14. Juli 2018 

Der Leibwächter darf

nicht nach Tunesien - ist das nicht ein islam. "moderater" Staat.

Dafür dwerden nach dem gleichen dt. Recht Christen nach Afghanistan abgeschoben.

Ist nicht "Ungleichbehandlung" nach dt. Recht unzulässig?

Ist das nicht Marxismus pur?


24
 
 Stefan Fleischer 14. Juli 2018 

Nichts Neues unter der Sonne

"Wir haben ein Gesetz und nach diesem Gesetz muss er …" rieben schon die Juden von damals Pilatus unter die Nase. Und solange wir selber immer mehr nach dem Motto leben: "Wir haben ein Gesetz und nach diesen Gesetz darf ich … " brauchen wir uns über die Auswüchse einer solchen Mentalität nicht zu wundern.


12
 
  13. Juli 2018 
 

Was will dieser Ex-Leibwächter überhaupt hier in Deutschland?

In Tunesien ist es a)viel schöner und man trifft dort b)mehr islamische Glaubensbrüder. Warum also in die Ferne schweifen wo das Gute liegt so nah?!


23
 
 Cosmas 13. Juli 2018 
 

mit dem Volk der Dichter und Denker ist es vorbei...


12
 
 Phil2 13. Juli 2018 
 

Irre? (2/2)

Es ist ja nicht so, dass man über geltendes Recht nicht diskutieren könne: Natürlich können wir auch gesetzgeberisch festlegen, dass wir im Fall von Ausweisungen drohende Folter oder Mord/Todesstrafe nicht mehr als Ausschluss gelten lassen wollen und damit die UN-Konvention verlassen, dann sind wir in der illustren Gesellschaft von Nord-Korea, Iran und Burma. Aber wollen wir das wirklich?
Einer der vehementesten Verfechter der Antifoltekonvention war übrigens Johannes Paul II.


4
 
 derGl?ckliche 13. Juli 2018 
 

Nicht ärgern, nur wundern!

Nur nachvollziehbar ist diese Entscheidung mit dem normalen Hausverstand nicht mehr.


19
 
 Phil2 13. Juli 2018 
 

Irre? (1/2)

Ist die Anwendung geltenden Rechts jetzt also irre? Wird kath.net jetzt endgültig ein AFD-Parteiorgan? Wenn man die Kommentare betrachtet und die reißerische Überschrift muss man fast so denken.
Deutschland hat die UN-Antifolterkonvention ratifiziert und in deutsches Recht umgesetzt: dort heißt es in Artikel 3: Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden. Bei der Feststellung, ob solche Gründe vorliegen, berücksichtigen die zuständigen Behörden alle massgeblichen Erwägungen einschliesslich des Umstands, dass in dem betreffenden Staat eine ständige Praxis grober, offenkundiger oder massenhafter Verletzungen der Menschenrechte herrscht. Das hat der Richter angewandt, nicht mehr und nicht weniger.


4
 
 Dismas 13. Juli 2018 

Es ist doch die Frage

wer lenkt dies? Warum lassen sich die Bürger diese sog. "Linksliberale" Gehirnwäsche noch gefallen? Noch ist der Bürger in D. "satt", er kümmert sich kaum um Politik, genießt Urlaub und Wohlstand. Aber hinter den Kulissen aber wird gearbeitet: Totalitarisierumg des Staates (auch Toben der linksradikalen "Antifa"#gruppen, Weg in eine Scheindemokratie (da sind wir schon weit), Diffamierung, ja Verbot freier Meinungsäußerung und Gewissenentscheidung, entlarvend der Spruch "Lufthoheit über die Kinderbetten" =Zerstörung der Familie usw. , Abfall hoher Kirchenmänner...


16
 
 JohannBaptist 13. Juli 2018 
 

Dieser Akt beweist

wir leben in einer Diktatur.
Der Asylwahnsinn geht auf das Konto der FDJ-Kanzleuse gestützt durch die Altparteien. Wie der Fall beweist herrscht nicht nur ein Politikversagen, nein schlimmer ein Staatsversagen.


20
 
 Herr Lehmann 13. Juli 2018 

Und die links-grüne Presse feiert

Das Schlimmste ist, dass die links-grüne Presse, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, diesen Triumph über das deutsche Recht feiert.


26
 
  13. Juli 2018 
 

wie lange noch?

ich frage mich nur, wie lange das deutsche Volk diesen "Flüchtlings"-Irrsinn noch erduldet. Merken wir immer noch nicht, was hier läuft? wollen wir es nicht merken?


25
 
 Kurti 13. Juli 2018 
 

Warum sollen Richter nicht auch

irre sein? Die drehen das Recht so hin wie es ihnen passt und finden oft genug einen Paragrafen, der ihnen scheinbar oder auch wirklich recht gibt.


17
 
 Adamo 13. Juli 2018 
 

Irre deutsche Gesetzgebeung!

Die deutschen Behörden schützen uns Bürger nicht mehr vor Verbrechern. Sie werfen hierzu noch unser schwer verdientes Geld nur so zum Fenster hinaus für Flugzeug mit vier Polizisten als Reisebegleitung für Hin- und Rückflug eines Verbrechers, sowie mit anschließender Wiederbewachung in unserem Land. Das ist ein Skandal erster Ordnung! Diese Richter gehören selbst in den Knast.


28
 
 antonius25 13. Juli 2018 
 

Ist der Richter jetzt stolz?

Hat er gar im Namen des Volkes gesprochen? Ist er seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen gerecht geworden? Oder steht er viel mehr in den Fußstapfen Freislers und Hilde Benjamins?


24
 
 doda 13. Juli 2018 

Wer bezahlt das?

Wir. :(((


23
 
 antonius25 13. Juli 2018 
 

Verrücktheit mit System!

Solche Fälle sind seit Jahren bekannt und die Politik macht ganz genau gar nichts dagegen. Glaube keiner, dies würde sich nach dem neuerlichen faulen Asylkompromiss ändern. Das ist unsäglich, dass wir den Verbrecher jetzt auch noch finanziell aushalten müssen. Deshalb wähle ich die Verantwortlichen für diesenund viele weitere Skandale ab. Und ja: auch die CSU ist mitverantwortlich.


19
 
 micha2 13. Juli 2018 
 

Schluss mit dem deutschen Richterwahnsinn

Der brave, staatshörige Deutsche lässt sich immer und immer verdummen und die Obrigkeit soll und darf schalten und walten nach dem Zeitgeist.
Bismark, Kaiser, Hitler, und heute die gottesfeindlichen Medienmacher einer homo-links-sozial-liberalen Laissez-Faire-Gesinnung, samt Ihrer Politiker und Richter.
Verantwortlich sind die Gesetzgeber, welche als Politiker auch für die rechtsmässige Umsetzung in den Gerichten zuständig sind. Wenn es juristisch nicht passt, muss es eindeutig formuliert und eingefordert werden.
Schluss mit der Verantwortlosigkeit.
Auch in der Kirche, bei den Bischöfen.
Wer an der Spitze steht muss sich nicht nur Gott gegenüber verantworten, sondern auch seinen Mitgliedern.
Man kann nicht alles ändern oder aufhalten, aber man muss zumindest seine Stimme klar und eindeutig erheben.
Gott sein dank haben wir Märtyrer und heilige die uns auch nach 2 Tausend Jahren Weg und Hilfe leisten.
Beten und Handeln wir endlich.


25
 

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