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Anton Rauscher (90), ein christlicher Realist

14. August 2018 in Kommentar, 1 Lesermeinung
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Über Jahrzehnte hinweg hat er das Fach Christliche Gesellschaftslehre an der Universität Augsburg gelehrt, in enger Anlehnung an die kontinuierliche Tradition der Katholischen Soziallehre. Gastbeitrag von Prof. Wolfgang Ockenfels OP


Augsburg (kath.net) Professor Anton Rauscher SJ ist vor kurzem neunzig Jahre alt geworden. Wir gratulieren sehr herzlich und bewundern seine Lebensleistung, die hoffentlich noch lange andauert. Über Jahrzehnte hinweg hat er das Fach Christliche Gesellschaftslehre an der Universität Augsburg gelehrt, in enger Anlehnung an die kontinuierliche Tradition der Katholischen Soziallehre. Er repräsentierte förmlich dieses Fach im Fächerkanon katholischer Theologie in Deutschland – und weit darüber hinaus. Bis nach Südkorea und den USA reicht sein Einfluß, seine ständige Gesprächsbereitschaft und Überzeugungskraft. Wie kaum ein anderer seiner Kollegen hat er als Dozent, Autor und Organisator die Christliche Sozialwissenschaft vorangebracht.

Das ist eine Wissenschaft, die im Geiste von Gustav Gundlach, Joseph Höffner und Wilhelm Weber, aber auch von Johannes Messner und Arthur F. Utz eben nicht eine fundamentalistische Glaubensethik und keine christliche Theokratie im Sinn hat. Vielmehr gilt in dieser Tradition der konsequente Verzicht auf eine politische „Theologie der Bergpredigt“, auf eine Verwechslung von Moraltheologie und Sozialethik, von Caritas und Sozialstaat, von religiösem „Heil“ und weltlichem „Gemeinwohl“, und auf eine unkritische Harmonisierung von Kirche und Staat. Als vorrangiges soziales Dogma – wenn hier überhaupt von „Dogmen“ die Rede sein kann – gilt diesen Vorkämpfern für ein vernünftiges Naturrechtsdenken, für eine freiheitlich-plurale Verantwortungsgesellschaft die personale Menschenwürde – und die darin verankerten Menschenrechte und Sozialprinzipien.

Diesen Protagonisten wäre es freilich als unsinnig vorgekommen, sich zum Zwecke der Legitimierung von Abtreibung und Euthanasie ausgerechnet der Menschenwürde zu bedienen. Inzwischen wird auch die Masseneinwanderung von Afrika nach Deutschland mit der Menschenwürde legitimiert. Denn das klassische Völkerrecht auf Auswanderung reicht bei weitem nicht aus, es muß auch ein Recht auf Einwanderung in einen bestimmten Staat geben, vorzugsweise Deutschland. Weshalb wohl? Warum nicht auch der Vatikanstaat? Und es gibt nicht wenige, auch katholische Sozialethiker, die ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ fordern: Eine völlige Überdehnung des Sozialstaats, der die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit einer Marktwirtschaft voraussetzt.


Aber was kümmert es enthusiastische Theologen und realitätsblinde Politiker, daß die Wirklichkeit nicht bereit ist, utopische Forderungen zu erfüllen? „Umso schlimmer für die Wirklichkeit“ – mögen sie im Anklang an Hegel bekennen. Man kann ihnen aber einen Blick auf die erfahrbare Wirklichkeit und deren Funktionsweisen nicht ersparen. Wenn sie schon die naturrechtliche Rationalität, den Realismus des Möglichen nicht akzeptieren, mögen sie doch einen Dialog mit den empirischen Wissenschaften wagen, wie ihn Anton Rauscher seit Jahrzehnten vorbildlich praktiziert. Christliche Sozialethik ist für ihn vorrangig eine Ethik sozialer Strukturen. Sie fragt also nach der Werthaftigkeit von gesellschaftlichen Ordnungen, die das tugend- oder lasterhafte Verhalten der einzelnen prägen - und von ihnen geprägt werden. Als Verantwortungsethik fragt sie nach den möglichen gesellschaftlichen Folgen des Handelns, die vor einer sittlichen Entscheidung in einer Güter- und Übelabwägung zu berücksichtigen sind. Als Institutionenethik schließlich zieht sie effizienzsteigernde Anreizmechanismen ins Kalkül, um moralisch wünschenswertes Verhalten zu prämieren.

Dabei ist sie auf Sozialprinzipien angewiesen, nach denen sich gesellschaftliche Handlungen und Strukturen bewerten und politisch gestalten lassen, auf prinzipielle Maßstäbe also, welche die Verantwortlichkeiten orientieren und koordinieren. Die klassischen Sozialprinzipien der Solidarität, der Subsidiarität und des Gemeinwohls erweisen sich auch in der modernen Welt und trotz „Wertewandel“ als konsensfähig und haben ihren normativen Anspruch, den sie aus der allgemeinen Menschenwürde beziehen, nicht eingebüßt. Zur Geltung zu bringen sind diese Prinzipien vor allem in den Institutionen von Ehe und Familie, innerhalb derer sie eingeübt und vermittelt werden.

Diese natürlichen Institutionen sind bei uns schon seit langem stark in Auflösung begriffen, was sich nicht zuletzt an der demographischen Entwicklung, also dem Schwund und der Überalterung einer „Bevölkerung“, ablesen läßt, die nun das „Volk“ und die „Nation“ ersetzen soll, und zwar durch massenhafte Einwanderung, nicht etwa durch eigene familienpolitische Maßnahmen. Kaschiert wird dieses Problem durch Begriffe wie „Menschenwürde“ und „Barmherzigkeit“, flankiert durch emotionale Betroffenheit. Dabei fällt kaum noch auf, daß hierzulande seit den 70er Jahren über sechs Millionen ungeborene Kinder „rechtswidrig, aber straffrei“ abgetrieben worden sind.

Wer in einer Sackgasse landet oder vor einem Abgrund steht, sollte nicht mehr umkehren können. So lautet ein in der Politik beliebter Glaubenssatz, der von der festen Überzeugung von der Nichtrevidierbarkeit seiner Entscheidungen erfüllt ist. Zum Klassiker geworden ist hier das Zitat von Jean-Claude Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Der Herr Professor Yascha Munk äußerte sich zur Replacement-Politik von UN und EU: „daß wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln. Das kann klappen, das wird, glaube ich, auch klappen, dabei kommt es aber natürlich auch zu vielen Verwerfungen.“ Ach ja, die Verwerfungen. Sie werden sich trotz vermeintlicher Geschichtsnotwendigkeit als Katastrophen erweisen. Christliche Sozialethiker, die auf Vernunft und Erfahrung bauen, beugen sich nicht „irre“-versiblen Experimenten. Gerade dann nicht, wenn sich besonders die afrikanischen Bischöfe gegen Experimente dieser Art sträuben.

Der Dominikanerpater Dr. Wolfgang Ockenfels (Foto) ist Professor em. für Christliche Sozialwissenschaft an der Theologischen Fakultät Trier.

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Ockenfels: ´Gefährdete Freiheit: Freiheit zwischen Recht und Pflicht´



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Lesermeinungen

 Joy 14. August 2018 
 

Geniale Analyse

Schade, dass offenbar so wenige kath.net-Leser sich dem aussetzen!


1
 

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