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Früherer Erzbischof muss mit elektronischer Fußfessel in Hausarrest

15. August 2018 in Weltkirche, 10 Lesermeinungen
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Australien: Gericht hatte in Urteilsbegründung angegeben, dass Erzbischof Wilsons Hauptmotiv für die Vertuschung der Schutz der Kirche gewesen sei. Nach Einschätzung des Richters habe Wilson während der Verhandlung keine Reue oder Einsicht gezeigt


Adelaide (kath.net/pl) Der frühere Erzbischof von Adelaide (Australien), Philip Wilson, wurde von einem australischen Gericht wegen Vertuschung von Missbrauchsvorwürfen zu einem Jahr Hausarrest verurteilt. Er wird den Hausarrest offenbar im Haushalt seiner Schwester ableisten, dabei muss er zur Überwachung eine elektronische Fußfessel tragen, berichten australische Medien. Wilson beteuert weiterhin seine Unschuld und wird gegen das Urteil Berufung einlegen, gleichzeitig hat er sich dazu entschlossen, seine Strafe sofort anzutreten. Bei guter Führung kann ihm eventuell das zweite halbe Jahr Strafe erlassen werden. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung angegeben, dass Wilsons Hauptmotiv für die Vertuschung der Schutz der Kirche gewesen sei. Nach Einschätzung des Richters habe Wilson während der Verhandlung keine Reue oder Einsicht gezeigt.


Dem Erzbischof wird vorgeworfen, vom Missbrauch zweier Ministranten in den 70er Jahren durch den damaligen Priester von Newcastle, Jim Fletcher, gewusst zu haben, doch den Priester nicht angezeigt zu haben. Erzbischof Wilson hat sich trotz starker Gesundheitsprobleme persönlich dem Verfahren gestellt, ihm war kurz zuvor ein Herzschrittmacher eingesetzt worden.

Wilson war im Ende Juni 2018 – auch auf Druck von Premierminister Malcolm Turnbull sowie der australischen Öffentlichkeit – von seinem Amt als Erzbischof zurückgetreten, als er von einem australischen Gericht für schuldig befunden worden war. Der jetzt 67-Jährige war von 2006-2012 der Vorsitzende der australischen Bischofskonferenz gewesen.

Foto Erzbischof Wilson (c) Diözese Adelaide


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Lesermeinungen

 Labrador 18. August 2018 
 

Lieber Egon

Manches kann man ja rausfinden, wenn man Google befragt.

Vom ersten Opfer wurde Wilson laut Guardian 1976 informiert die Zeitung schweigt sich zum wie und wo aus.
Beim zweite Opfer schweigt die Zeitung über das Jahr (es könnte aber im selben Jahr passiert sein), schreibt aber, dass das Opfer Wilson im Beichtstuhl (confession box) informiert hätte.

Wilson war also 25 und laut guardian "assistant priest".

Wieweit eine im Beichstuhl erhaltene Information weitergegeben werden oder weiter nach Aussen wirken darf, wie das Beichtgeheimnis in so einem Fall wirkt, überlasse ich den Kirchenrechtskundigen.

Warum zumindest das eine Opfer im Beichtstuhl vom Missbrauch sprach und das andere Opfer wo auch immer, aber keines der Opfer mit den eigenen Eltern (oder haben die dem eigenen Kind nicht geglaubt?)

Wie damals die Rechtslage war (Anzeigepflicht, Kirchenrecht, ...) vieles gibt für mich noch keinen zusammenpassendes Bild.


0
 
  16. August 2018 
 

@Egon47

Ob Sie#s glauben oder nicht, aber mit 27/28 Jahren ist man schon richtig mündig und unbedingt für all seine Taten verantwortlich!! Zu dieser Zeit war er auf jeden Fall schon zum Priester geweiht und wenn er damals einen Amtskollegen in dieser schwerwiegenden Angelegenheit deckte und bei einem Missbrauch von Kindern wegsah, dann gibt es dafür 0,0 Toleranz!! Wer von uns könnte bei so einer Sache Stillschweigen bewahren?!

"Wenn diese schweigen werden die Steine selber schreien", sagte Jesus damals beim Einzug in Jerusalem...wir leben in der Zeit der schreienden Steine...auch wenn es manchen nicht gefällt!


2
 
 Egon47 16. August 2018 
 

@SpatzInDerHand

Auch wenn nach Ihrer Meinung "die Zeit, unsere Kleriker vor angeblich ungerechten Angriffen zu verteidigen" vorbei ist, die ich im Grundsatz teile, dürfen wir aber auch nicht jeden Vorwurf direkt annehmen nur weil er gegen einen Kleriker gerichtet ist. Wenn Sie soviel "Selbstverständlichkeiten" bemühen sagen Sie mir einfach, wie ein zur Tatzeit maximal 28-jähriger Bischof oder Vorgesetzer sein kann und damit für einen anderen Verantwortung trägt? Und bitte nicht polemisch: Selbstverständlichkeiten sind nicht immer Selbstverständlich! Auch die kann man kritisch hinterfragen.


1
 
 SpatzInDerHand 15. August 2018 

@Egon47: Sie können sich darauf verlassen, dass der Rechtsbeistand

des Erzbischofs dies alles und noch viel mehr erwogen hat, damit aber nicht durchgekommen ist. Australien ist übrigens ein Rechtsstaat. Und Bischöfe können übrigens auch Sünder sein, wenn wir schon bei den Selbstverständlich sind.

Noch eine Selbstverständlichkeit: Die Zeit, unsere Kleriker vor angeblich ungerechten Angriffen zu verteidigen, ist übrigens vorbei.Wir müssen damit leben, dass viele unserer kirchlichen Vorgesetzten sich nicht zu fein für sexuellen Missbrauch waren!!


3
 
 Egon47 15. August 2018 
 

nicht nachvollziehbar:

"Dem Erzbischof wird vorgeworfen, vom Missbrauch zweier Ministranten in den 70er Jahren ... gewusst zu haben",... "Der jetzt 67-Jährige" - dann ist er demnach 1951 geboren und war er zur "Tatzeit" 19 bis 28 Jahre alt!!? - welche leitende Funktion soll er denn da gehabt haben? War er da überhaupt schon Priester?


1
 
 Guiseppe 15. August 2018 
 

Über andere urteilen ist leicht ...

Was sagt denn Erzbischof Wilson selbst zu dem Fall, wenn er seine Unschuld beteuert? Gegen welche Gesetze hat er damals (vor über 40 Jahren) verstoßen? Gibt es keine Verjährung?


4
 
  15. August 2018 
 

Wie können solche Männer ins Bischofsamt gelangen?!


5
 
 elmar69 15. August 2018 
 

Schutz der / Vermeidung von weiteren Opfern

Hat es von dem nicht angezeigten Täter denn weitere Opfer gegeben?

Wie wurde den Opfern geholfen?

Was wäre diesbezüglich nach einer Strafanzeige anders bzw. besser gelaufen?


1
 
 Stephaninus 15. August 2018 
 

Langsam hält man solche Nachrichten

als Katholik fast nicht mehr aus....


7
 
 doda 15. August 2018 

"Zum Schutz der Kirche"

Die zwei Messdiener waren/ sind Kirchenmitglieder.
Behauptungen, die Kirche schützen zu wollen ohne Opfer in ihr zu schützen wäre schizophren.
Der wirkliche Grund für das Schweigen und die Untätigkeit wird aber Selbstschutz gewesen sein - er wollte seine Ruhe.
Keine Aufregung, nicht in der Öffentlichkeit stehen , keine Auseinandersetzung, kein Zeugenstand, keine Anfragen wegen eigener Verletzung der Aufsichtspflicht als Vorgesetzter...
Er wollte einfach seine Ruhe.
Wie (fast) alle anderen auch.
Später, wenn sie in die Öffentlichkeit gezerrt wurden, erzählen sie etwas wie "zum Schutz der Kirche".
Widerlich.


6
 

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