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| Vatikanisches Dokument Cor orans in deutscher Sprache11. September 2018 in Weltkirche, keine Lesermeinung Rechtliche Regelungen für kontemplative Frauenorden Bonn-Vatikan (kath.net/DBK) Am 1. April 2018 hat die vatikanische Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens die Instruktion Cor orans zur Anwendung der Apostolischen Konstitution Vultum Dei quaerere über das weibliche kontemplative Leben veröffentlicht. Heute veröffentlicht das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz die Instruktion in deutscher Sprache. Sie kann ab sofort unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen als Broschüre (Verlautbarung des Apostolischen Stuhls Nr. 214) bestellt oder heruntergeladen werden. Die Instruktion enthält Anwendungsbestimmungen zum Lehrschreiben Vultum Dei quaerere von Papst Franziskus, das dieser 2016 zurückgezogen lebenden Ordensfrauen gewidmet hatte. Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu Frauenklöstern erschienen. Beide Schreiben so die jetzige Instruktion bleiben in Kraft. Das neue Dokument nennt in 289 Artikeln unter anderem Bedingungen für die Gründung und Auflösung von Klöstern sowie für die Unterhaltssicherung und die Veräußerung von Eigentum. Geklärt werden ferner aufsichts- und weisungsrechtliche Fragen, die Organisation von Zusammenschlüssen und die Aus- und Weiterbildung, aber auch die Nutzung von Medien und Rahmenbedingungen des Klausurlebens. Deutsche Bischofskonferenz: ´Cor orans´ in deutscher Sprache - Das Dokument in voller Länge zum Downloaden ORF-Kurzdoku: Himmlischer Wahnsinn, 500 Jahre Teresa von Avila (Besuch bei Karmelitinnen) Foto oben: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuOrden
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