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Evangelischer Synodenpräsident meldet Bedenken gegen Ehe für alle

23. September 2018 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Jurist Krömer fordert breite Diskussion und Offenlegung der jeweiligen Positionen durch die Politik - Warnung vor Rechtslücken bei Fortpflanzungsmedizingesetz sowie im Obsorge- und Kindschaftsrecht.


Wien (kath.net/ KAP)
Rechtliche Bedenken in Zusammenhang mit der Öffnung der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft für alle meldet der evangelische Synodenpräsident Peter Krömer an. Durch die entsprechenden Novellierungen käme es zu "weitreichenden Eingriffen in die Gesellschaft" und zu rechtlichen Lücken speziell im Fortpflanzungsmedizingesetz, im Obsorgerecht und im Kindschaftsrecht, mahnte der Rechtsanwalt in einer Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Eine Diskussion in der breiten Öffentlichkeit und Politik - samt Offenlegung der jeweiligen Positionen von Seiten der Regierung und der im Nationalrat vertretenen Parteien - sei dringend notwendig.


Würden entsprechende Gesetzestexte nicht angepasst, werde zum Beispiel das aktuelle Verbot einer Leihmutterschaft für ein männliches homosexuelles Paar unterwandert, erklärte Krömer; schließlich wäre bislang die medizinisch unterstützte Fortpflanzung primär "für Ehen oder eingetragene Partnerschaften von Frauen großzügig geregelt". Obsorgerechtlich sei bedenklich, dass in einer Eingetragenen Partnerschaft von heterosexuellen Paaren ohne gesetzliche Anpassung "die Obsorge für das Kind zunächst im Zweifel nur der Mutter zustünde", während sie bei einer Ehe beiden Elternteilen zukommt. Das Gleichheitsgrundgesetz mache hier eine Gesetzesänderung notwendig.

Darüber hinaus müssten in einer Eingetragenen Partnerschaft "heterosexuelle eingetragene Partner bei Geburt eines gemeinsamen Kindes Verfahren über die Anerkenntnis des Vaters" durchführen. Dies sei "verfassungsrechtlich problematisch", urteilte Krömer. Dies alles gelte für den Fall, dass die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Dezember des Vorjahres zur Umsetzung gelange. Es waren darin mit Verweis auf das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben worden, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehrt haben. Viele Juristen würden seine Bedenken teilen, sagte der höchste Laienvertreter der evangelischen Christen in Österreich.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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