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Abtreibungs-Ärztin muss wegen Werbung zahlen

13. Oktober 2018 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Die Berufung der deutsche Abtreibungsärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist am Freitag beim Landesgericht Gießen abgewiesen worden.


Gießen (kath.net)
Die Berufung der deutsche Abtreibungsärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist am Freitag beim Landesgericht Gießen abgewiesen worden. Die Frau wurde bereits vor einem Jahr zu 6000 Euro Strafe wegen Werbung für Abtreibung verurteilt. Nach Einlegung von Rechtsmittel wurde aber ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Bei der Urteilsverkündigung im Gericht kam es zu Protestanten von Feministinnen, die nackt für das „Recht auf Abtreibung“ demonstrierten.



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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 15. Oktober 2018 
 

Werte Lesa!

Zunächst bedanke ich mich nochmals bei Ihnen und den anderen lieben Menschen hier auf dem Forum für die Gebete und Zusprüche während meiner sehr schmerzhaften Erkrankung.
Inzwischen bin ich wieder (eingeschränkt) alltagstauglich,
DEO Gratias!

Zum Thema muss ich leider einen stark ernüchternden Zusatz machen. Lt. faz.net v. 12.X. sagte der Vorsitzende Richter zur Angeklagten, sie müsse "das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz" und er fügte hinzu, als Bürger sähe er es durchaus gerne, wenn das Gesetz geändert würde. Ungeheuerlich!

Leider bin ich davon überzeugt, daß die
herrschenden Parteien inkl. "C"DU"/SU" den § 219a StGB über kurz oder lang so ändern, daß der Begriff "anpreist"(=Werbung) etwa
durch "uneigennützige Beratung in Notlagen" ersetzt wird, so daß es dann künftig keine Verurteilungen mehr geben wird, gerne würde ich mich irren!

"Doch Täter werden n i e den Himmel zwingen" (R. Schneider)!!


1
 
 lesa 13. Oktober 2018 

Hoffnungsstrahl. Man kann doch noch auf die Rechtssprechung hoffen.


5
 

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