Sweet Home Alabama!22. Oktober 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
USA: Höchstrichter von Alabama verlangt Aufhebung von Abtreibungsurteil und anerkennt die Persönlichkeit eines ungeborenen Kindes
Washington DC. (kath.net) In den USA dürfte es auf juristischer Ebene neue Bewegung rund um das umstrittene Abtreibungsurteil Roe v. Wade geben. Vergangene Woche hat das Höchstgericht von Alabama in einem Urteil klare Kritik am Urteil des US-Gerichtshofes geübt und festgestellt, dass das Leben ungeborener Kinder nicht weniger wert ist als das Leben von anderen Menschen. Bereits in der Vergangenheit hatte das Höchstgericht von Alabama die Persönlichkeit eines ungeborenen Kindes anerkannt. Einer der Höchstrichter hat jetzt nochmals klare Kritik am US-Abtreibungsurteil geübt und an den US-Gerichtshof appelliert, das umstrittene Roe v. Wade - Urteil aufzuheben. "Ich ersuchte das US-Höchstgericht, diese Entscheidung zu überdenken und die Entscheidungsmöglichkeiten über die Abtreibungsgesetzgebung wieder an die einzelnen Bundesstaaten zurückzugeben." Auch US-Präsident Donald Trump hatte dies vor geraumer Zeit als eine Lösung angesehen.
Viele US-Bundesstaaten wären bereit, bessere Pro-Life-Gesetze einzuführen, können dies derzeit aber durch das Urteil Roe v. Wade nicht durchführen. Das Urteil zu Roe v. Wade wurde vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. Januar 1973 gefällt und beinhaltet die hochumstrittene Grundsatzentscheidung, die den Weg in legal erlaubte Abtreibungen freimacht. Seither haben infolge dieses Urteils Millionen US-amerikanische ungeborene Kinder ihr Leben verloren.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Ulrich Motte 22. Oktober 2018 | | | Der oben erwähnte Richter ist Mitglied der Evangelisch-Methodistischen Kirche. | 4
| | | unbedeutend 22. Oktober 2018 | | | Es wäre zumindest ein erster Schritt, den einzelnen Bundesstaaten die Entscheidungsmöglichkeit zu geben. Das würde zumindest einigen Kindern das Leben retten.
Wenn wir uns der Tatsache bewusst sind, dass es um Menschenleben geht, ist nur ein komplettes Abtreibungsverbot die einzige ethisch vertretbare Lösung. Es wird ja auch nicht den einzelnen Bundesstaaten überlassen, ob Mord bestraft werden soll.
In den Siebzigern des vorigen Jahrhunderts hat auch der österreichische Verfassungsgerichtshof den ungeborenen Kindern das Lebensrecht abgesprochen. In Österreich könnte die Regierung, SO SIE WOLLTE, dem Morden aber mit einer einfachen Gesetzesänderung ein Ende setzen. | 1
| | | girsberg74 22. Oktober 2018 | | | Klare Kante! Das lässt auf umfänglichere Entscheidungen für das Leben von Ungeborenen hoffen. | 4
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |