Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  3. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  4. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  5. Waffen können Frieden schaffen und viele Menschenleben retten!
  6. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  7. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  10. Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr
  11. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  12. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  13. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  14. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  15. Der Teufel sitzt im Detail

Sweet Home Alabama!

22. Oktober 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


USA: Höchstrichter von Alabama verlangt Aufhebung von Abtreibungsurteil und anerkennt die Persönlichkeit eines ungeborenen Kindes


Washington DC. (kath.net)
In den USA dürfte es auf juristischer Ebene neue Bewegung rund um das umstrittene Abtreibungsurteil Roe v. Wade geben. Vergangene Woche hat das Höchstgericht von Alabama in einem Urteil klare Kritik am Urteil des US-Gerichtshofes geübt und festgestellt, dass das Leben ungeborener Kinder nicht weniger wert ist als das Leben von anderen Menschen. Bereits in der Vergangenheit hatte das Höchstgericht von Alabama die Persönlichkeit eines ungeborenen Kindes anerkannt. Einer der Höchstrichter hat jetzt nochmals klare Kritik am US-Abtreibungsurteil geübt und an den US-Gerichtshof appelliert, das umstrittene Roe v. Wade - Urteil aufzuheben. "Ich ersuchte das US-Höchstgericht, diese Entscheidung zu überdenken und die Entscheidungsmöglichkeiten über die Abtreibungsgesetzgebung wieder an die einzelnen Bundesstaaten zurückzugeben." Auch US-Präsident Donald Trump hatte dies vor geraumer Zeit als eine Lösung angesehen.


Viele US-Bundesstaaten wären bereit, bessere Pro-Life-Gesetze einzuführen, können dies derzeit aber durch das Urteil Roe v. Wade nicht durchführen.

Das Urteil zu „Roe v. Wade“ wurde vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. Januar 1973 gefällt und beinhaltet die hochumstrittene Grundsatzentscheidung, die den Weg in legal erlaubte Abtreibungen freimacht. Seither haben infolge dieses Urteils Millionen US-amerikanische ungeborene Kinder ihr Leben verloren.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ulrich Motte 22. Oktober 2018 
 

Der oben erwähnte Richter

ist Mitglied der Evangelisch-Methodistischen Kirche.


4
 
 unbedeutend 22. Oktober 2018 
 

Es wäre zumindest ein erster Schritt,

den einzelnen Bundesstaaten die Entscheidungsmöglichkeit zu geben. Das würde zumindest einigen Kindern das Leben retten.
Wenn wir uns der Tatsache bewusst sind, dass es um Menschenleben geht, ist nur ein komplettes Abtreibungsverbot die einzige ethisch vertretbare Lösung. Es wird ja auch nicht den einzelnen Bundesstaaten überlassen, ob Mord bestraft werden soll.
In den Siebzigern des vorigen Jahrhunderts hat auch der österreichische Verfassungsgerichtshof den ungeborenen Kindern das Lebensrecht abgesprochen. In Österreich könnte die Regierung, SO SIE WOLLTE, dem Morden aber mit einer einfachen Gesetzesänderung ein Ende setzen.


1
 
 girsberg74 22. Oktober 2018 
 

Klare Kante!

Das lässt auf umfänglichere Entscheidungen für das Leben von Ungeborenen hoffen.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Virginias Gouverneur Youngkin legt Veto gegen vier Abtreibungsgesetze ein
  2. Bidens Pro-Abtreibungs-Wahlkampfvideo – ein Drittel der Bundesstaaten schränkt Abtreibung stark ein
  3. Lebensschützer: Trump ist die beste Option für christliche Wähler
  4. Vorwurf: US-Justizministerium zeigt kein Interesse an Aufklärung von Angriffen auf Kirchen
  5. Regierung Biden drängt Guatemala zum Rückzug aus Lebensschutz-Dokument
  6. Verdacht auf profitablen Organhandel – neue Videos von Planned Parenthood
  7. Gouverneur DeSantis: Verfassungszusatz für Recht auf Abtreibung wird scheitern
  8. Nebraska: Senator verlässt Demokratische Partei, wird Republikaner
  9. Weißes Haus: keine religiösen Motive auf Ostereiern bei der traditionellen Osterfeier
  10. 87-jährige Lebensschützerin wegen Sitzstreik in Abtreibungsklinik verurteilt.







Top-15

meist-gelesen

  1. Erzbischof Gänswein soll Nuntius in Litauen werden!
  2. 'Allahu akbar' - Angriff auf orthodoxen Bischof in Australien - Polizei: Es war ein Terrorakt!
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. BRAVO! - 6000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben in München
  5. 'Politische Einseitigkeit ist dem Gebetshaus fremd'
  6. Heiligenkreuz: Gänswein und Koch für Wiederentdeckung des Priestertums
  7. Der Münchner Pro-Life-Marsch UND was die deutschen Medien verschweigen
  8. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  9. „Schwärzester Tag für die Frauen in der deutschen Nachkriegsgeschichte“
  10. Der Teufel sitzt im Detail
  11. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  12. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  13. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  14. Koch: Mit Glaube an ewiges Leben verdunstet auch Menschenwürde
  15. ,Mach dir keine Sorgen, Mama – Gott wird mich heilen!‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz