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Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes sollte zu denken geben

29. Oktober 2018 in Kommentar, 11 Lesermeinungen
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Die Richter in Erfurt haben der Kirche und der Gesellschaft auf der einen Seite einen Bärendienst erwiesen - Der Montagskick von Peter Winnemöller


Berlin (kath.net)
Konfessionslosigkeit ist für das Bundesarbeitsgericht kein Grund für eine Nichtanstellung bei kirchlichen Stellen. Das Urteil rief in der vergangenen Woche Kritik in der Kirche aber auch bei Arbeitsrechtlern hervor. Das Urteil steht keineswegs im luftleeren Raum. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte in ähnlicher Weise.

Noch liegt für Deutschland kein höchstrichterliches Urteil vor, dennoch ist es hoch an der Zeit einmal über die Kirche als Arbeitgeber nachzudenken. Zwar ging es hier um eine evangelische Dienststelle, doch äquivalent gilt der Fall auch für die katholische Kirche in Deutschland.

Allein die Caritas in all ihren Gliederungen zusammengefasst ist einer der größten Arbeitgeber im Land. Rechnet man noch die Pfarreien mit Schulen und Kindergärten dazu, nimmt die Orden mit Alten-, Pflege- und Krankenhäusern hinzu, dann kommt man auf einen kirchlichen Komplex, der in jedem Falle bei der Anzahl der Arbeitsplätze in unserem Land ganz vorne mitspielt. Bildung, Pflege, Soziales, Betreuung und vieles anderes mehr wird von der Kirche qualifiziert angeboten. Die Kirche ist zudem ein Beratungsunternehmen in allen Lebenslagen. Zu all dem kommt noch ein Projektbetrieb für alle möglichen Ausnahmesituationen.
Nach wie vor hat die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht. Das ist im Konkordat, einem völkerrechtlichen Vertrag, so festgelegt. Ganz so leicht, wie sich manch ein Linker, Grüner oder Kampfatheist das denkt, wird das nicht zu beseitigen sein.


Völkerrechtliche Verträge lassen sich nur im Konsnes lösen. Trotzdem läßt sich nicht leugnen, daß auf nationaler wie auf internationaler Ebene die Rechtsprechung mit dem Mittel der Antidiskriminierung mehr und mehr kirchliches Arbeitsrecht selber aushöhlt.

Auf diesem Wege lassen sich tatsächlich Veränderungen am Staatskirchenrecht vorbei etablieren. Ob das legitim ist, steht auf einem anderen Blatt.
Für die Kirche stellt sich noch ein anderes Problem. Mehr und mehr ergeben sich überhaupt Probleme, Stellen mit bekennenden und praktizierenden Gläubigen zu besetzen. Pfarrer, die einen katholischen Kindergarten betreiben, reden zuweilen davon, daß sie froh sind, wenn sie eine Erzieherin im Team haben, die sie auch Sonntags in der Kirche sehen. Wie soll man so noch katholische Kindergartenarbeit machen?

Ähnliches gilt für Schulen, Altersheime, Kinderheime und ähnliches in katholischer Trägerschaft. Die Zahl der Katholiken nimmt rapide ab. Die Zahl der gläubigen und praktizierenden Katholiken sinkt mit noch weitaus höherer Geschwindigkeit.
Sowohl daraus als auch aus der immer weniger kirchenfreundlichen Rechtsprechung gilt es Konsequenzen zu ziehen. Die Kirche wird auf Dauer ihre Dienstleistungen so nicht mehr aufrecht erhalten können. Viele soziale Dienste werden von staatlichen oder privaten Unternehmen nicht schlechter gemacht, die kein kirchliches Arbeitsrecht haben. Da kann man überlegen, ob es sinnvoll ist, in dem Maße mitmachen zu müssen, wie bisher. An anderen Stellen wird man nur umso sorgfältiger auf den Glauben und die daraus resultierende Ethik achten müssen. Fortschreitende Technik in der Medizin wird es z.B. unbedingt nötig machen, daß Ärzte in katholischen Krankenhäusern zumindest in leitender Stelle die Vorstellungen der Kirche teilen. An anderen Stellen wird man differenzieren müssen, was man ggf. ausgliedert und was man erhält.
Die Kirche kann und darf kein Sozialkonzern im Dienst des Staates werden. Jede Caritas fließt aus der Eucharistie heraus und mündet wieder dort. Darum steht der Diakon am Altar leicht nach hinten versetzt neben dem Priester und reicht ihm die Hostienschale bei der Gabenbereitung. Der Kern des Dienstes der Kirche ist sakramental und entzieht sich deshalb dem weltlichen Zugriff von Staat und Justiz, wirkt aber dennoch in deren Bereich hinein. Das ist seit Bestehen der Kirche ein stetiger Akt von Abwägen. Bei den sozialen Errungenschaften unserer Zeit ist es der Erfolg der Kirche im Bewußtsein der Menschen diese Veränderung herbei geführt zu haben, der die Herkunft des caritativen / sozialen Denkens unterm Strich wieder verleugnen will.

Die Richter in Erfurt haben der Kirche und der Gesellschaft auf der einen Seite einen Bärendienst erwiesen. Auf anderen Seite könnte es ein dringend nötiger Weckruf sein, kirchliches Engagement aktiv zu überdenken, sich aus der falschen Umarmung des Staates zu befreien und die Aktivitäten an die wirklichen Notwendigkeiten unserer Gesellschaft anzupassen.


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Lesermeinungen

 Petrusbinsfeldus 29. Oktober 2018 
 

@verbum tuum

Aufschrei hier im Forum schrieb ich bewusst, dass das "draußen" niemanden interessieren würde ist klar.....


0
 
 ThomasR 29. Oktober 2018 
 

Darf sich dagegen die Amtskirche bei der Räumung der aufgelösten Frauenklöstern

(durch die Amtskirche per Kirchengewalt)
der Staatsgewalt und der bestbezahlten Rechtsanwälte zu bedienen?

Quo vadis ecclesiae?


6
 
 ThomasR 29. Oktober 2018 
 

Präzedenzfälle dringendst gefragt

Gleichberechtigung von Frauen und Männern gehört auch zu Grundrechten (s. Grundgesetz §3 Nr.2) und trotzdem gibt es inzwischen Bistümer, wo man Frauen bei der Vergabe der Leitungspositionen in der Kirche bevorzugt (insbesondere ein Bistum in Süddeutschland, bekannt u.A. aus der Anwendung der Kirchen- und Staatsgewalt (Ja Staatsgewalt um Räumung von einem Frauenkloster durch letzte Ordenschwester und eine Postulantin zu erzwingen,die einfach Ihr Gebetsleben weiterführen wollten )bei der Auflösung von den letzten Frauenorden, scheint hier federführend zu sein).
Bei der Vergabe der Leitung von einigen Pfarrverbunden wurden Leitungsstellen nicht an einen Diakon vergeben sondern z.B. an eine ehemalige Sparkassendirektorin.
Die zum Teil sehr gut geeignete fromme ständige Diakone wurden in der Ausschreibung von diesen Stellen überheupt nicht berücksichtigt.

Es kommt die Zeit, daß die Gleiberchtigung der Männer und Frauen bei der Kirche vor einem weltlichen Gericht durchgesetzt werden muss


5
 
 Ad Verbum Tuum 29. Oktober 2018 

Muslimische Einrichtung?

@Petrusbinsfeldus
Warum sollte es einen Aufschrei geben, wenn spezifisch muslimische Einrichtungen, Angestellte in diner Moschee z.B. nur muslimisch sein dürfen? Und auch politisch würde das eher akzeptiert als bei Christen (wo kein Kläger da kein Richter). Ansonsten ... zählen Sie mal inden Dönerbuden oder türk. Gemüseläden Berlins die Nichtmuslime - da wird nicht viel zusammenkommen.
Ansonsten sind wir denke ich nah beieinander & die Entweltlichung wäre jetzt die ehrlichste Antwort... Wobei auch dies in seinen Folgen zu analysieren wäre (bzgl. Verfall der Ethik)


2
 
 Petrusbinsfeldus 29. Oktober 2018 
 

@ ad verbum tuum

Da haben Sie sicher Recht, nur besteht der Staat nicht nur aus gläubigen Katholiken mit einem untadeligen usw. Das heißt, dass z. B. die staatlichen Priestergehälter auch von Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, Konfessionslosen oder Atheisten bezahlt werden (aus allgemeinen Steuergeldern). Desgleichen die Krankenhäuser etc. Und Krankenhäuser oder Einrichtungen der Wohlfahrtspflege stehen allerdings wiederum anderen Personen zur Verfügung, also etwa auch den oben angesprochenen Personengruppen. Es gibt also eine Verschränkung, die eine klare Trennung zwischen Staat und Kirche nicht möglich macht.
M. E. wäre es besser, eine klare Trennung durchzuführen, nach der sich die Kirche durchaus auch mit einer gewissen Befreiung ihrem "Kerngeschäft" widmen könnte.
Nur nebenbei sei erwähnt und zu Bedenken gegeben, welchen Schrei nach Antidiskriminierung es hier im Forum geben würde, wenn eine muslimische Wohlfahrtseinrichtung einen Christen ablehnen würde. So herum ginge es nämlich auch.


2
 
 Ad Verbum Tuum 29. Oktober 2018 

Zusammenarbeit vs. Bevormundung

@Petrusinsfeldus
Ursprung war m.E. die Idee konstruktiv zusammenzuarbeiten, sich zu ergänzen und zu kontrollieren - nicht sich gegenseitig zu behindern.
Rechtsstaat & Religion sind aufeinander verwiesen. Der Rechtsstaat kann sich nicht die eigenen Quellen geben (Böckenfoerde u.a. Naturrecht) - sie gehen ihm voraus. Gleichzeitig kann die Kirche nicht das positive Recht des säkularen Staats setzen. In ähnlicher Weise muss das Zusammenwirken von Staat & Kirche auch je die Bereiche respektieren die dem gegenseitigen Zugriff entzogen sind und dazu gehört prinzipiell die ganze Kirche die dem Staat entzogen ist. Kirche ist Glaubensgemeinschaft und der Glaube eine Seinsweise die das ganze Leben von Gläubigen & Kirche prägt.
Der atheistische Staat/Glaube überschreitet hier seine systemische Zuständigkeit.
(Dass die Kirche selbst ihre Ansprüche zu lange & zu tief gesenkt hat ist ein Problem der Praxis nicht des Systems)


6
 
 elmar69 29. Oktober 2018 
 

Kirchliche Aktivitäten

Zu den Bereichen, bei denen man nicht so genau sagen kann, ob die Mitarbeiter Christen sein müssen, sollten dringend überlegt werden, ob dies tatsächlich kirchliche Aufgaben sind.

Es dürfte übrigens egal sein, ob ein Kindergarten abends von einem Atheisten, Muslim oder Hindu geputzt wird, das sind Hilfsdienste, die als Folge anderer Aufgaben notwendig sind.


4
 
 Petrusbinsfeldus 29. Oktober 2018 
 

@ Stanley

Die Kirche lässt sich ja auch vom Staat die Kirchensteuer eintreiben, nimmt gerne das staatliche Priestergehalt, die Fördermittel für Krankenhäuser etc..... Da müsste man halt nach a auch b sagen und dergleichen konsequent zurückweisen, DANN kann man auch mit dem Personal verfahren wie man möchte.
(Mal ganz abgesehen davon, dass Sie heute kein Krankenhaus mehr ausschließlich mit gläubigen Katholiken, deren Privatleben natürlich auch untadelig ist als Personal betreiben können).


4
 
 Adamo 29. Oktober 2018 
 

Nichtanstellung bei kirchlichen Stellen

Was haben wir heute nur für eigenartige Richter. Kein Betrieb würde jemand einstellen, der nicht in sein Konzept passt. So handeln auch ganz zurecht kirchliche Betriebe. Das Urteil dieser Richter in Erfurt liegt damit also völlig daneben und ist nicht zu akzeptieren.


19
 
 Wawamann 29. Oktober 2018 

Wo Kirche draufsteht, ist sie selten nur drin.

Die Kirche wird doch längst als Sozialkonzern wahrgenommen. Denn wenn nicht gerade eine Ordensschwester oder ein Priester eine leitende Stellung einnimmt, kann die entsprechende Einrichtung höchstens noch am guten alten Kruzifix als kirchlich identifiziert werden. Ich wage den Verdacht, dass bei über 90 % aller kirchlichen Einrichtungen Gott keine größere Rolle mehr spielt, als in vergleichbar staatlichen Einrichtungen. Da hilft nur Entweltlichung weiter, doch daran hat kaum jemand Interesse.


16
 
 Stanley 29. Oktober 2018 
 

Von wegen "Staat und Kirche sind getrennt"

Der Staat mischt sich direkt in innerkirchliche Angelegenheiten ein.

Ist das überhaupt mit unserer Verfassung vereinbar?


10
 

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