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„Deutschlandfunk“ machte Bischof Fürst zum Ökumene-Buhmann

17. November 2018 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Wo die Sympathien im Beitrag des „Deutschlandfunks“ liegen, ist nach wenigen Zeilen klar.


Ravensburg (kath.net) Wo die Sympathien im Artikel des öffentlich-rechtlichen „Deutschlandfunks“ liegen, ist nach wenigen Zeilen klar: Nicht beim Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst. Und auch nicht bei jenen katholischen und evangelischen Gläubigen, die die Zeit für eine gemeinsame Feier der hl. Eucharistie noch nicht für gekommen halten. Und schon gar nicht bei theologischen Feinheiten über evangelisches Abendmahl und katholische Eucharistie. Der Bischof hat, so vielmehr die Diktion des „Deutschlandfunks“ bereits Anfang des Monats, das „ökumenische Abendmahl“ „verboten“. Die „rund 200 evangelischen und katholischen Christen“, die sich in einem Schweigemarsch in der schwäbischen Stadt Ravensburg für das ökumenische Abendmahl, wie es vor einem Jahr bereits schon einmal begangen wurde, eingesetzt haben, kommen in dem Beitrag ausführlichst zu Wort, sowohl mit ihren Argumenten wie auch mit ihren Emotionen. Der „Deutschlandfunk“ zitiert bsp. den O-Ton eines Teilnehmers: „Also ich bin außerordentlich ärgerlich. Und dass jetzt jemand einseitig mit einem Federstrich Basisarbeit so undemokratisch sabotiert. Das ist nicht rechtens und einem Kirchenmann überhaupt nicht zugehörig.“


Die Argumentation gegen das gemeinsame Abendmahl schmilzt in der Darstellung des „Deutschlandfunks“ hauptsächlich darauf zusammen, dass Bischof Fürst, den (nicht mit Namen genannten) katholischen Stadtpfarrer in Ravensburg zurückgepfiffen habe mit dem Verweis auf „das geltende katholische Kirchenrecht, das, wie es in einer Mitteilung der Diözese Rottenburg-Stuttgart heißt, selbstredend auch in Ravensburg gelte. Demnach sei eine konfessionsübergreifende Zulassung zur Eucharistie nur in Einzelfällen möglich, nicht aber generell. Und darüber könne man sich nicht so einfach hinwegsetzen.“

Bischof Fürst stoße mit seinem „Machtwort“ auf Widerspruch. Weitere theologische Feinheiten zugunsten der vom Bischof vertretenen Position waren dem Artikel nicht zu entnehmen. Der Kernpunkt der Argumentation gegen die Bischofsposition lag im (nicht als Kommentar gekennzeichneten) Beitrag auf „Macht“ und „Kirchenrecht“.

Link zum Beitrag im „Deutschlandfunk“: Ravensburg Gemeinsames ökumenisches Abendmahl sorgt für Streit

Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 morus24 17. November 2018 

"hoffentlich rechtlich" statt öffentlich-rechtlich

Daß der sogenannte "öffentlich-rechtliche" Rundfunk schon seit geraumer Zeit seine Verpflichtung zur "weltanschaulichen Neutralität" mißachtet, sondern stattdessen einer homophil-multikulturellen Agenda folgt, kann dem aufmerksamen Zuhörer eigentlich nicht entgangen sein.

Ich bin jedoch Bischof Fürst, mit dem ich in vielen anderen Fragen weniger übereinstimme, sehr dankbar für seine Intervention, mit der er der Dogmatik und dem Kirchenrecht wieder Geltung verschafft hat, was heute gewiß keine Selbstverständlichkeit mehr ist.


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