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Schweizer Staatskirche ODER Kirchensteuer für Kirchenfeinde

30. Jänner 2019 in Schweiz, 14 Lesermeinungen
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Ein Urteilt des Schweizer Bundesgericht hat jetzt transparent gemacht, dass die staatlich-"katholische" Landeskirche Graubünden mit der katholischen Kirche wenig am Hut hat


Chur (kath.net)
Das Schweizer Bundesgericht hat in einem jüngsten Urteil eine Überweisung an eine umstritten Gruppierung durch die staatlich-"katholische" Landeskirche Graubünden als rechtens beurteilt und damit einen Rekurs des Bistum Chur gegen einen Beitrag in der Höhe von 15'000 Franken an die Beratungsstelle «adebar» abgewehrt. Die Landeskirche Graubünden unterstützt seit fünf Jahren einen Verein, für den sowohl Verhütung als auch Abtreibung kein großes Problem darstellt. Der Churer Bischof Vitus Huonder wollte mit Hilfe des Bundesgerichts der Schweiz verhindern, dass die staatlich-katholische Landeskirche Graubünden finanzielle Unterstützung an den Verein gibt, für den Abtreibung eine legitime Option darstellt. Bereits im Jahr 2012 hat der Corpus Catholicum, das Parlament der "Katholischen Landeskirche Graubünden", den umstrittenen Beschluss gefasst, die Schwangerschaftsberatungsstelle Adebar jedes Jahr mit 15.000 Franken zu unterstützen. Der Verein hält sowohl Verhütung als auch Abtreibung für legitim.


Für das Bistum Chur hat das Bundesgericht die rechtliche Lage transparent gemacht. Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme: "Nun kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass es zulässig ist, wenn eine vom Staat geschaffene «Landeskirche» entgegen der Glaubenslehre der katholischen Kirche und entgegen eines materiell begründeten Antrags der Kirchenleitung eine Organisation wie «adebar» unterstützt. In der Schweiz muss es die katholische Kirche somit hinnehmen, dass der Staat einer von ihm geschaffenen Organisation erlaubt, von katholischen Gläubigen Steuern einzutreiben und mit diesen Finanzmitteln dann gegen Grundsätze der katholischen Kirche zu handeln. Der katholischen Kirche, um derentwillen die «Landeskirchen» bestehen sollten, kommt bei diesem Vorgang gemäss Urteil des Bundesgerichts lediglich die Rolle als «Dritter» zu. Sie ist also Zuschauerin."

Und das Bistum erklärt weiters: "Das Bundesgericht bezeichnet die «Landeskirche» als Teil der «Staatskirchenstruktur», die nach staatlichem Recht verfasst ist. Die Gelder, welche die «Landeskirche» eintreibt, sind nicht Gelder der katholischen Kirche, sondern als Kultussteuer staatliche Finanzmittel. Dies bedeutet, dass diese Mittel unabhängig von der katholischen Kirche und daher auch gegen ihre Glaubensvorgaben eingesetzt werden können. In der Konsequenz müssen katholische Kirchensteuerzahler in Zukunft damit rechnen, dass ihre Finanzmittel im Einklang mit staatlichem Recht für kirchenferne oder kirchenfeindliche Aktivitäten eingesetzt werden. In der Schweiz schafft der Staat mit den «Landeskirchen» rechtliche Gebilde, die einer eigenen Agenda folgen dürfen, ohne deswegen in der Öffentlichkeit darauf verzichten zu müssen, sich «katholisch» zu nennen. Gegen diese Täuschung und den Missbrauch ihres Namens kann die katholische Kirche in der Schweiz nichts tun, wie das Bundesgerichtsurteil nun zeigt. Das Bundesgericht hat diese Situation transparent gemacht."

In der Schweiz selbst wehren sich immer mehr Katholiken gegen das Staatskirchensystem und "treten" formal aus, um das Geld direkt dem Bistum Chur zu geben.


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Lesermeinungen

 Stephaninus 31. Jänner 2019 
 

Eines dünkt mich aber auch klar

Mit diesem Bundesgerichtsentscheid scheint es mir nur noch schwer möglich zu sein, dass Gläubige von der kirchlichen Hierarchie (sprich: den Bischöfen der CH) verpflichtet werden, die Kirchensteuer zu zahlen. Ein Bischof kann einen Gläubigen nicht verpflichten, an eine staatliche Organisation zu zahlen oder ihn alternativ aus der Kirche auszuschliessen.


7
 
 queenbix 31. Jänner 2019 

Neuer Bischof

Ja, Bischof Vitus wird im April zurücktreten und ein neuer Bischof wird gewählt.

Allerdings läuft es nicht so, wie einige Kommentatoren es anklingen ließen, dass "der Papst jemanden schickt", sondern die Domherren dürfen wählen und Rom bestätigt (oder nicht).

Die Domherren sind nicht liberal, sondern von Bischof Vitus (und teils von seinen Vorgängern) handverlesen. Soweit ich mal hörte, gibt es eine Art Konkordat, und noch ein paar mehr Details und Vorgaben, die ich nicht genau präsent habe.

Wir beten also um eine gute Wahl ...
Und dass die liberalen Kräfte im Bistum dem neuen Bischof eine Chance geben! Das könnte nämlich auch ein Problem werden, wenn er nicht den liberalen Vorstellungen entspricht. Möglich wärs.


7
 
 Liberaler 31. Jänner 2019 
 

Reaktion von Papst & Bischöfen

Der Entscheid ist eine Zäsur für die katholische Kirche in der Schweiz. In dieser Situation sollten die Bischöfe mit dem Papst zusammentreffen, um verschiedene strategische Optionen zu entwickeln und zu evaluieren. Irgendwie Lavieren & Weggucken sind sicher keine gute Option (auch wenn es die wahrscheinliche Option ist). Auch beim Nuntius liegt nun der Ball!


5
 
 Stefan Fleischer 30. Jänner 2019 

Das Problem stammt nicht von heute

Nach einigem Suchen habe ich einen Text von 2015 wiedergefunden, welcher zeigt, dass es schon lange staatskirchenrechtliche Gremien (und Bischöfe!) gibt, welche sich einen Dreckt um die Vorgaben und Weisungen aus Rom kümmern.
Es scheint, als wünsche sich eine Mehrheit von "Gläubigen" eine Kirche als konstitutionelle Monarchie, in welche Gott, unser König, unsere "demokratisch" gefassten Beschlüsse über alles und jedes, selbst über die Glaubenswahrheiten, allergnädigste abzusegnen hat.
Der grundlegende Fehler wurde schon viel früher gemacht, als die Kirche aufgehört hat Disziplin und Gehorsam zu fordern und durchzusetzen. Wusste sie nicht, dass, wenn man jemandem den kleinen Finger gibt, er sich früher oder später die ganze Hand nimmt? Oder liegt der Fehler noch viel tiefer, nämlich dass wir Gott nicht mehr als Gott, unseren Herrn zu verkünden wagten und wagen?

www.stefanfleischer.ch/EINZELTEXTE/laienpredigt.html


7
 
 Kostadinov 30. Jänner 2019 

@Stephan Fleischer

das ist relativ einfach, wenn Bischof Vitus von einem Hyperliberalen beerbt wird, reduziert man eben die Summen für den Solidaritätsfonds. Die Bestätigung der Einzahlung ist ja betragsunabhängig. Gleichzeitig fährt man die Unterstützung vor Ort (z.B. FSSP) weiter hoch. Eine kanonisch errichtete Personalpfarrei mit genügend aktiven Katholiken kann auch ein Bischofstyp wie Büchel nicht einfach mal so platt machen. Und wenn's ganz schlimm kommt, gibt's noch die mit dem X hinten dran...


11
 
 Stefan Fleischer 30. Jänner 2019 

@ studiosus

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Bischof Huonder vermutlich dieses Frühjahr abgelöst wird. Was für einen Nachfolger er haben wird ist noch nicht bekannt. Ich befürchte, dass unser heiliger Vater, um des lieben Friedens willen, keinen Bischof senden wird, der die Linie von Bischof Vitus weiterführen wird. Damit rechnet offensichtlich auch die betreffende "Landeskirche". Dabei wäre jetzt vielleicht der letzte Moment um zu verhindern, dass die Kirche in der Schweiz zur antirömisch-katholischen Staatskirche wird. Die Gefahr ist gross, dass die (vermutlich wenigen) treuen Katholiken in den "Untergrund" gehen und staatsunabhängig-römisch-katholische Gemeinden werden gründen müssen.

Warum muss ich dabei immer an China denken?


14
 
 Stephaninus 30. Jänner 2019 
 

Die Leute treten aus den staatskirchlichen Strukturen aus und bleiben in der Kirche?

Zitat kath.net: Stimmt, doch es sind eher Vereinzelte. Den meisten Einwohnern in CH ist dieser feine, jedoch komplizierte, Unterschied (staatskirchliche Struktur / Kirche) überhaupt nicht bewusst. Der Austritt meint meist doch: Goodbye Church. Ferner ist das Staatskirchenrecht kantonal geregelt. Es gibt da deutliche Unterschiede. Ausserdem: Wird irgendwas besser, wenn ich meinen Beitrag direkt dem Bistum zahle? Dann müsste es ja in Ö oder D goldig aussehen. Tut es nicht. Und: Wer wird in Bälde Bischof Huonder nachfolgen? Vielleicht ein Liberaler wie fast überall in der Schweiz. Das Urteil wundert mich juristisch: In den reformierten Kantonalkirchen sind ja keine zwei Strukturen vorhanden. Wenn man dieses Urteil auf sie umlegt (es sei eine staatliche Struktur), stellt sich die Frage: Wo ist die eigentliche Kirche.


6
 
 Stefan Fleischer 30. Jänner 2019 

Eigentlich sollten jetzt

die Landeskirchen, d.h.ihre Entscheidungsträger exkommuniziert werden.


19
 
 Stefan Fleischer 30. Jänner 2019 

Eigentlich sollgten jetzt


0
 
 studiosus 30. Jänner 2019 

Im Bistum Chur

Im Bistum Chur gibt es den sog. Solidaritaetsfond. Das heisst auf deutsch: man tritt aus der Stattskriche aus und ueberweist freiwillig einen selbst bestimmten Beitrag direkt an das Bistum.
Kann ich nur jedem empfehlen!

Mehr Informationen hier:
https://www.bistum-chur.ch/bischoefliches-ordinariat/solidaritaetsfonds/was-ist-der-solidaritaetsfonds-der-dioezese-chur/


14
 
 Maxim 30. Jänner 2019 
 

"katholische" Landeskirche

Hierin zeigt sich der Geist vieler Schweizer.
Wieso kann sich dann die "kath. Landeskirche" katholisch nennen?
Mit Sicherheit würde man bei einer anderen Organisation ganz anders denken. Aber katholisch!
Aber wenn man die Biographien von Calvin. Zwingli und Luther liest, wundert man sich eigentich nicht mehr.
Entscheidend war immer: Nur nicht Rom, nur nicht der Papst.
Aber in welchem Jahrhundert leben wir denn eigentlich und wir reden ständig von Rechtsstaaten!


10
 
 Kostadinov 30. Jänner 2019 

@Gandalf - da rennen Sie bei mir offen Türen ein

das hab ich hier im Forum schon oft empfohlen (und natürlich selbst längst umgesetzt) und bitte nicht nur Leute aus Chur-Graubünden! Das Bistum Chur umfasst z.B. auch Zürich. Und das Problem besteht in fast allen Kantonen, nicht nur in Graubünden. Bischof Huonder ist nur der einzige, der gegen die Verwendung kath. Kirchensteuergelder für antikath. Zwecke etwas unternimmt.


18
 
 dulcedo 30. Jänner 2019 
 

In Deutschland und Österreich braucht es anscheinend kein "Landeskirchen" Konstrukt

Da verwenden viele (nicht alle!) Bischöfe und ihre Ordinariate die Kirchensteuermittel -auch ohne dieses Konstrukt- selbstherrlich und unkatholisch.
(siehe u.a. Kardinal Schönborns "Kulturveranstaltungen" im Stefansdom und Kardinal Marx´ eigenartige Spendenpraxis aus Kirchensteuermitteln.)

Man sollte auch in D und Ö je nach Bistum - entscheiden, ob man die dortigen Werke unterstützen KANN, oder ob es nicht eher eine moralische Pflicht ist - formal - auszutreten.

Nicht um Mittel zu sparen, sondern um wirkliche, katholische Werke zu unterstützen.


14
 
 Gandalf 30. Jänner 2019 

Liebe Leute aus Chur-Graubünden usw.. - AUSTRETEN!

Hier gibt ganz klar eine moralische Verpflichtung auszutreten und (!) das Bistum direkt zu unterstützen. PUNKT. AUS.


22
 

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