Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Arkansas: Gesetzesvorschlag will Abtreibung großteils verbieten13. Februar 2019 in Prolife, 2 Lesermeinungen Das Gesetz soll in Kraft treten, sobald die Entscheidung Roe v. Wade des Obersten Gerichtshofes aufgehoben ist. Abtreibungen wären dann nur mehr im Fall einer Gefährdung der körperlichen Gesundheit der Mutter legal. Little Rock (kath.net/LSN/jg) Mit dem Urteil legalisierte der Oberste Gerichtshof 1973 die Abtreibung in allen Bundesstaaten der USA. Eine Aufhebung von Roe v. Wade durch den Gerichtshof würde die Abtreibung in den USA nicht illegal machen. Die Regelung läge in der Kompetenz der Bundesstaaten. Dann würde der Arkansas Human Life Protection Act in Kraft treten. New York hat im Hinblick auf eine Aufhebung von Roe v. Wade ein sehr liberales Abtreibungsgesetz beschlossen. Der Gesetzesvorschlag untersagt alle Abtreibungen, außer die körperliche Gesundheit der Mutter ist Gefahr. Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen wollen oder dies getan haben, würden nicht strafrechtlich verfolgt. Ebenso bleiben Verhütungsmittel legal, die verabreicht werden, bevor eine Schwangerschaft medizinisch feststellbar ist. Alle Senatoren der Republikaner und drei der Demokraten haben für den Arkansas Human Life Protection Act gestimmt. Der Gesetzesvorschlag liegt nun im Repräsentantenhaus des Bundesstaates Arkansas. Dort haben die Republikaner eine Mehrheit von 76 zu 24 Abgeordneten. Lebensschützer hoffen auf eine baldige Aufhebung von Roe v. Wade. Präsident Trump hat in seiner Amtszeit zwei Richter ernannt, die sich zum Schutz des Rechts auf Leben für Ungeborene bekannt haben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |