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Papst: Missbrauch konsequent weltlicher Justiz melden

3. März 2019 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Franziskus empfing Begründer der Schweizer "Wiedergutmachungsinitiative" und zwei Missbrauchsopfer in Privataudienz - Kardinal Koch: Anti-Missbrauchsgipfel muss nun in Ortskirchen umgesetzt werden


Zürich-Vatikanstadt (kath.net/KAP) Sexuelle Übergriffe müssten mit aller Konsequenz den weltlichen Gerichten gemeldet werden. Dies sagte Papst Franziskus laut Guido Fluri, dem Begründer einer "Wiedergutmachungsinitiative", am Samstag bei einer Privataudienz mit zwei Opfern aus der Schweiz. Das Oberhaupt der katholischen Kirche entschuldigte sich bei den beiden stellvertretend für alle Schweizer Missbrauchsopfer. Franziskus habe "aus tiefstem Herzen um Vergebung gebeten", schilderte Fluri gegenüber dem Schweizer katholischen Medienzentrum "kath.ch" die Begegnung. Fluri hatte den aus der Schweiz stammenden Kurienkardinal Kurt Koch um ein solches Treffen mit zwei Missbrauchsopfern gebeten, dieser war bei der Privataudienz anwesend.

Die von ihm vertretenen Opfer aus der Schweiz erwarteten konkretere Konsequenzen als beim jüngsten Anti-Missbrauchsgipfel in Rom, habe Fluri dem Papst gesagt: "Die wollen Antworten. Was geschieht jetzt?" Papst Franziskus habe daraufhin gesagt: Missbrauchsfälle sollen mit allen Konsequenzen den weltlichen Gerichten gemeldet werden, um die Gesellschaft vor diesen Tätern zu schützen. Denn diese seien "monströs" und "krank", berichtete über die Worte des Papstes. "In dieser Deutlichkeit habe ich das bisher von Papst Franziskus nicht gehört", sagte Fluri gegenüber "kath.ch". Franziskus habe bei dem 40-minütigen Treffen von der Kirchen- und der Weltgemeinschaft gesprochen. Die Kirche habe die Verantwortung, die Täter den weltlichen Gerichten zuzuführen.


Fluri zeigte sich überzeugt, dass dies nicht nur leere Worte sind. "Ich habe das als sehr überzeugend wahrgenommen. Der Papst hat keine andere Wahl", so der Initiator der Wiedergutmachungsinitiative.
Opfer sind keine Nummern

Kardinal Koch bekräftigte gegenüber "kath.ch" die klaren Worte des Papstes. Wenn ein Priester oder eine Nonne sich vergehe, sei dies nicht nur ein religiöses, sondern auch ein menschliches Verbrechen, sagte der Papst laut Koch. Deshalb müsse die Gesellschaft vor solchen Tätern geschützt und der Fall den staatlichen Behörden gemeldet werden.

Für den Papst seien die Opfer keine "Nummern" - eine Erfahrung, die Missbrauchsopfer aus Kinderheimen oftmals gemacht hätten. Sie seien vielmehr Menschen mit einer Leidensgeschichte. Im Namen der ganzen Kirche habe der Papst bei den beiden Schweizern für das Geschehene um Verzeihung gebeten. Dabei sei Franziskus sich bewusst, dass eine eigentliche Wiedergutmachung des Geschehenen kaum möglich sei. "Umso notwendiger ist die Entschuldigung. Ich hatte den Eindruck, dass diese den Opfern wichtig war", so Koch gegenüber "kath.ch".

"Erlebtes werde ich ein Leben lang nicht los"

Laut Fluri ist es tatsächlich wichtig, "dass diese Anerkennung kommt, damit ein Stück Versöhnung geschehen kann." Viele hätten jahrelang die Erfahrung gemacht, dass die Übergriffe relativiert wurden. "Kath.ch" berichtete über eine heute 75-jährige Frau, die den Papst traf und ihre Geschichte am Samstag Kardial Koch erzählte. Als Zögling in einem Heim sei sie Opfer von Übergriffen geworden: "Was ich dort erlebt habe, werde ich ein Leben lang nicht los."

Zur päpstlichen Entschuldigung meint sie: "Es ist gut, dass er das macht, aber man kann es nicht rückgängig machen. Vielleicht nützt es anderen." Sie hofft dennoch, dass sich in der katholischen Kirche jetzt etwas ändert, "dass sie etwas machen, damit das nicht mehr geschieht."

Auch Kardinal Kurt Koch betont, dass das, was am Anti-Missbrauchsgipfel gesagt und erarbeitet wurde, nun umgesetzt werden müsse. "Rom muss klare Vorgaben geben und diese müssen durch die Ortskirchen in den einzelnen Ländern umgesetzt werden." Er sei zuversichtlich, dass dies geschehe, sagt der Kardinal gegenüber "kath.ch".

Die von Guido Fluri, einem Schweizer Unternehmer, initiierte Wiedergutmachungsinitiative setzt sich für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Schweiz ein. Sie hat sowohl die wissenschaftliche Aufarbeitung zum Ziel als auch die Errichtung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Schweizer Franken zugunsten der Opfer. Das Schweizer Parlament setzte mit dem "Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981" die Anliegen der Initiative teilweise um.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 4. März 2019 
 

Offenkundige Häretiker, die mitunter kath.net als

Plattform für ihre eigenen Zwecke missbrauchen, sollten m.E. aber auch
verwarnt werden!

Von solchen Menschen bin ich hier schon
mehr als einmal beleidigt worden.

Wichtiger ist aber, daß unsere jungen
Userinnen und User nicht von diesen
"Gästen" verwirrt werden.

Daß Kritik immer sachlich und nie beleidigend vorgetragen werden soll,
ist eigentlich selbstverständlich!


3
 
 Gandalf 4. März 2019 

VERWARNUNG für st.michael

So, letzter Beitrag über Franziskus natürlich nicht freigeschaltet! Warnung: Beim nächsten Mal gibt es eine Sperre.
Sachliche Kritik bei Papst Franziskus ist legitim. Persönliche Angriffe usw. sind peinlich, für eine Katholiken unwürdig und hier nicht erwünscht. Wer dies nicht respektiert, der muss hier mit einer Sperre rechnen!


6
 
 Diasporakatholik 4. März 2019 
 

Wenn aber die oft liberalen weltlichen Gesetze die Opfer nicht schützen

dann nützt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nix.

Kürzlich wurde hier in kath.net der Brief einer fassungslosen Diakonenehefrau aus USA veröffentlicht, deren 16jähriger Sohn vom Ortspfarrer verführt worden war.

In Deutschland ist z.B. einvernehmlicher Homosex von Ereachsenen mit über 14jährigen Jugendlichen nicht mehr strafbar.


7
 
 Stefan Fleischer 3. März 2019 

Die Wiedergutmachungsinitiative

spricht natürlich nur für jene Missbrauchsopfer, welche auf Grund fürsorglicher Massnahmen (Waisen, "Kinder der Landstrasse", alkoholsüchtige und/oder geschiedene Eltern, etc.) nicht bei ihren Eltern aufwachsen konnten, sondern in Heimen und bei Privatpersonen - oft in Bauernfamilien als billige Arbeitskräfte - platziert wurden. Diese konnten ein entsprechendes Gesuch stellen und erhielten eine "Wiedergutmachung", wobei diese sich auf die Fehler der Fürsorgebehörden bezog.
Interessant wäre eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Gesuche in Bezug auf Anzahl sexuell missbrauchter Kinder/Total Gesuche, Geschlecht, Alter, Täter in einem Angestelltenverhältnis zu einer Kirche oder sonst religiösen Gruppe, Täter aus katholischem, reformierten und anderen Milieu, etc. Ob das wohl je gemacht werden wird?
PS: Verdingkinder gab es meines Wissens ab Anfangs 19. Jahrhundert in der Schweiz. Ob es das im Ausland auch gab, und wie dort mit dem Problem umgegangen wird, weiss ich nicht.


2
 

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