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Leben ist kein Schadensfall

7. April 2019 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Deutscher Bundesgerichtshof urteilt: Arzt haftet nicht bei Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung


Berlin (kath.net/CDL) Die Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen das wichtige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Lebensende vom 2.4.2019 - VI ZR 13/18. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, wie folgt Stellung: „Der Sohn eines an Demenz erkrankten Patienten hatte den Hausarzt seines Vaters auf Schmerzensgeld und den Ersatz der Behandlungs- und Pflegekosten verklagt, da dieser seinen Patienten mittels künstlicher Ernährung über einen Zeitraum von fünf Jahren 'am Leben erhalten' hatte. Aus Sicht des Sohnes sei dies spätestens seit 2010 lediglich eine 'sinnlose Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens' seines inzwischen an weiteren schweren Erkrankungen leidenden Vaters gewesen. Der Arzt hätte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden müssen. Hierzu hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (2. April) entschieden, dass der Arzt nicht zu belangen sei.


Die CDL begrüßen das Urteil des BGH ausdrücklich. Ein Leben, auch das mit Krankheit und Leiden behaftete, ist niemals ein 'Schadensfall'. Die Richter betonen unmissverständlich in ihrer Entscheidung, dass das Leben als höchstrangiges Rechtsgut absolut erhaltungswürdig ist. Daher steht einem Dritten – egal wie altruistisch vielleicht im Einzelfall die Motive auch sein mögen – niemals ein Urteil über den Wert eines anderen Lebens und dessen Beendigung zu.

Wörtlich heißt es dazu im Urteil: 'Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachten mag mit der Folge, dass eine lebenserhaltende Maßnahme gegen seinen Willen zu unterbleiben hat, verbietet die Verfassungsordnung aller staatlichen Gewalt einschließlich der Rechtsprechung ein solches Urteil über das Leben des betroffenen Patienten mit der Schlussfolgerung, dieses Leben sei ein Schaden.'

Der Arzt hat damit aus gerichtlicher Sicht also vollkommen richtig gehandelt, da sein Patient offenbar zu keiner Zeit eine andere Vorgehensweise etwa in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgelegt hatte oder sein Wille auf Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen anderweitig zu erkennen war. Es wäre für den Arzt also gar nicht zulässig gewesen, seinem Patienten die künstliche Ernährung zu verweigern. Damit gibt der Bundesgerichtshof nicht nur für die Ärzteschaft und das Gesundheitswesen sowie die Palliativversorgung in Deutschland ein richtungsweisendes Signal, das Menschenrecht auf Leben als anderen Interessen übergeordnetes Recht auf Leben auch in kritischen und aussichtslosen Lebenslagen stets anzuerkennen.

Zudem betont die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes die geltende Rechtslage klar und eindeutig: das Verfügungsrecht über das Leben eines Menschen ist immer und unter allen Umständen einem Dritten versagt. Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) ist dieses Urteil sehr ermutigend und beachtenswert, da im vorliegenden Fall höchstrichterlich aufgezeigt und unterstrichen wurde, wie grundlegend die uneingeschränkte und verläßliche Solidarität mit Schwer- und Schwerstkranke auch am Lebensende für unsere gesamte Rechtsordnung ist und bleibt.“

Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 Stock 8. April 2019 
 

Unbedingt das Urteil lesen!

Ich bin beeindruckt, dass unser BGH in solcher Deutlichkeit das Lebensrecht vom Sachenrecht in seiner Urteilsbegründung abhebt! Dass es zu solch einer fundamentalen Klarstellung überhaupt kommen konnte, dokumentiert die Perversionslinie der Entmenschlichung unserer Zeit. Wichtig: Hier handelt es sich nicht um die Meinung von Theologen u. ä. Fachrichtungen, die man gerne zerreißt, sondern um die Beurteilung höchster deutscher Richter: Das Urteil hat verbindliche Auswirkungen! Die Richter bestätigen hier allerdings nur das Lebensrecht am Lebensende. Die Grundhaltung müsste auch auf die Frage nach dem Lebensbeginn = Lebensrecht konsequent angewandt werden. Aber hier besteht eine interessensgelenkte Dummstellung ...


1
 
 Thomas59 8. April 2019 
 

Patientenverfügung

An diesem Beispiel wird wieder einmal klar wie wichtig eine Patientenverfügung ist.


1
 
 Rolando 7. April 2019 
 

Dies Urteil ist zu begrüßen,

Beten wir darum, das auch am Anfang des Lebens es als absolut schützenswert und erhaltungswert erkannt wird, das die Rechtssprechung auch da richtige Schritte einleitet.


9
 

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