Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  8. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  9. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  10. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  11. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  12. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  13. "Jesus ringt mit dem Vater. Er ringt mit sich selbst. Und er ringt um uns"
  14. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’
  15. 115-jährige Nonne: Gebet ist Erfolgsrezept für langes Leben

Bischöfe regeln Natur- und Feuerbestattung neu

31. Oktober 2019 in Österreich, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Regelung räumt Gläubigen Recht ein, "über Feuerbestattung selber zu entscheiden", sofern Gründe "nicht dem christlichen Glauben widersprechen" - Anonymes Verstreuen von Asche in Natur oder Aufstellen der Urne in Privathaus keine christliche Option


Wien (kath.net/KAP) In einem im November 2018 erstellten Papier hat Österreichs Bischofskonferenz neue Regelungen zu Feuer- und Naturbestattung verabschiedet. Darin wird den Gläubigen auch die Möglichkeit zur Feuerbestattung eingeräumt, "ohne dass ihnen oder ihren Hinterbliebenen daraus ein Nachteil erwachsen darf, sofern die Gründe ihrer Entscheidung nicht dem christlichen Glauben widersprechen", heißt es in dem Papier unter dem Titel "Feuer- Naturbestattung zeitgemäß pastoral handeln". Keine christliche Option seien hingegen ein anonymes Verstreuen von Asche in der Natur, in der Luft oder auf dem Wasser, das Aufstellen der Urne in einem Privathaus oder einer Wohnung, die Beisetzung im privaten Garten oder das Aufteilen der Asche in mehrere Erinnerungsgegenstände.

Die Bischöfe halten in der Handreichung weiters fest, der Anspruch eines Katholiken auf die Feier der Totenliturgie erlösche auch dann nicht, "wenn seine Hinterbliebenen bei der Wahl der Bestattungsform oder des Bestattungsortes keine Rücksicht auf die kirchlichen Normen nehmen". Begräbnisriten in Anwesenheit des Sarges mit dem Leichnam zu feiern, sei unabhängig von der Bestattungsform nachdrücklich und generell zu empfehlen.


Hat vor der Einäscherung kein Gottesdienst stattgefunden, soll dieser laut den neuen Richtlinien in Anwesenheit der Urne gefeiert werden. Der Anspruch des kirchlichen Handelns im Umgang mit einer Aschenurne sei derselbe wie im Umgang mit einem Leichnam. "Für den Umgang mit der Asche sind, wie für den Umgang mit einem Leichnam, die Bestimmungen der Bestattungs- bzw. Sanitätsgesetze des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten." Darüber hinaus gehe es um die Pietät, also den Schutz der Ehre des Verstorbenen und die Wahrung der Totenruhe, die auch für die Asche gelte.

Auf kirchlichen Friedhöfen sei der Beisetzungsort für Urnen vorzugsweise in der Erde. Im städtischen Raum könne stattdessen über die Errichtung von Aufbewahrungsplätzen in Kirchen nachgedacht werden. Die Bischöfe reagieren mit den Richtlinien auch auf den Trend, Urnen auf Wiesen- und Waldflächen oder in parkähnlichen Anlagen beizusetzen. Eine solche Bestattungsform schließe eine kirchliche Präsenz nicht sofort aus, es müsse viel mehr der Einzelfall geprüft werden. Weiters eröffnen die Richtlinien einem kirchlichen Träger für die Beisetzung von Urnen die Möglichkeit, einen Waldfriedhof, eine Naturbestattungsanlage oder einen alternativen Begräbnisort zu führen bzw. einen stillgelegten Friedhof dafür zu revitalisieren.

Grundsätzlich gilt: "Beisetzungsorte sind beständig - also wieder auffindbar, allgemein zugänglich, erlauben eine Möglichkeit zum Gedenken und zum Gebet, die Namen der Toten können hinterlassen oder verzeichnet werden, die Errichtung eines christlichen Zeichens auf dem Areal ist möglich. Die Segnung der einzelnen Grabstellen ist empfohlen", heißt es in der Verordnung wörtlich.

Die "Richtlinien zur Feier der Begräbnisriten bei einer Einäscherung und zum Umgang mit der Asche von Verstorbenen und den Beisetzungsorten von Aschenurnen" sind unter www.bischofskonferenz.at veröffentlicht und können dort als Broschüre heruntergeladen werden.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Archivfoto (c) kath.net/Lorleberg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 AndreaP 28. November 2019 

Verbrennung des Leichnams

Ich kann nicht verstehen, warum die Verbrennung von Toten überhaupt erlaubt worden ist.
Wie wird dadurch die Würde der Toten gewährleistet?
Früher war es generell verboten.


0
 
 JungerHerr 2. November 2019 
 

Beide Bestattungsformen für mich möglich

Darüber habe ich noch nicht nachgedacht. Ich kann mir beide Formen der Bestattung vorstellen. Liebe(r) Herrliberg, ich kann mir gut vorstellen und daran glaube ich auch, dass meine Seele auferstehen wird. Aber mein Leib, der soll Asche oder Erde bleiben.


1
 
 Diasporakatholik 31. Oktober 2019 
 

Wir halten nichts von der Feuerbestattung

Denn diese ist ein altes Kennzeichen von Freidenkern und Atheisten.

Mit denen mache ich mich nicht gemein - auch wenn ein Erdbegräbnis teurer ist.

Es ist ja sonst auch für alles Geld da - warum nicht auch für ein ordentliches Begräbnis?

Wir jedenfalls haben rechtzeitig dafür gespart und fallen so den Hinterbliebenen damit nicht finanziell zur Last.

Ein m.E. gewichtiger Grund gegen die Feuerbestattung und für die Erdbestattung ist nach heutigem Kenntnisstand die CO2-Bilanz:

Bei der Feuerbestattung wird jede Menge Erdgas verbrannt und der gesamte Körper und Sarg nebst Interieur zu CO2 verbrannt, welches direkt in die Atmosphäre geblasen wird.

Ein anderes Problem sind pflegeleichte Gräber, weil z.B. in unserem Fall wie wohl oft, keine Angehörigen in der Nähe wohnen.

Wir haben uns für ein Rasengrab entschieden. Ca. 8 km von unserem Wohnort entfernt gibt es so einen Friedhof, wie wir sie aus angelsächsischen Ländern kennen -Nur Rasen und Grabsteine mit darum Blumen.


5
 
 winthir 31. Oktober 2019 

Die Feuerbestattung war(!) deshalb verboten,

weil das ein "Kampfplatz" war zwischen Katholiken und "Freidenkern".

"ätschebätsch - ich kann nicht auferstehen, weil ich hab ja keine Knochen mehr!" (um es etwas "volkstümlich" auszudrücken.

nun ist es etwas anders - wir haben (in D) nun ca. 2/3 Feuerbestattungen. Gründe in Kürze:

1) preisgünstiger.
2) keine Grabpflege nötig.
3) Angehörige sind weit verstreut (nein, das war jetzt kein makabrer Witz).

Dass Totenasche nicht in Privatwohnungen aufbewahrt werden sollte, finde ich eine gute Sache. Da streiten sich nämlich regelmäßig die überlebenden Angehörigen darum, wer die Urne dann kriegt.

warum mich das interessiert? ich war in meiner Gymnasialzeit Kreuzträger "vom Dienst" auf einem Friedhof - ich habe ca. 1.500 Begräbnisse "hinter mir" - die privaten nicht mitgerechnet.

sagt der winthir,

In der sicheren und gewissen Hoffnung auf eine fröhliche(!) Auferstehung.


6
 
 Herrliberg 31. Oktober 2019 

Furchtbar

Es sollte natürlich jedem Katholiken klar sein, für sich und seine Angehörigen ausschließlich die dem christlichen Glauben gemäße Form der Erdbestattung zu wählen. Es kann auch niemals sein, dass den Ascheresten Verstorbener die gleiche Würde zugesprochen wird wie einem Leichnam, was nicht besagt, dass diese Aschereste keine Würde hätten. Es ist deshalb abzulehnen, ein Requiem mit einer Urne zu feiern, weil dies dem katholischen Glauben, wonach Leib und Seele auferstehen, diametral widerspricht. Die im Text verschämt geäußerten Vorbehalte gegen Naturbestattungen und andere Perversitäten kann man sich auch gleich sparen, denn der Druck des Faktischen wird die Kirche über kurz oder lang auch in diesen Punkten einknicken lassen, so wie sie verwerflicher Weise auch bei der Feuerbestattung eingeknickt ist. Da sind Juden und Moslems nicht so butterweich und zeitgeistig, deshalb haben die auch keine Identitätskrisen wie die katholische, anglikanische und evangelische Kirche.


11
 
  31. Oktober 2019 
 

gegen Feuerbestattung

ich bin nach wie vor gegen Feuerbestattung und habe das Kirchengebot immer geschätzt. Auch hier wieder eine Aufweichung für den Zeitgeist.....


13
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Österreich. Bischofk

  1. Wiener Theologin vermisst bei Corona-Onlinegottesdiensten vieles – nur nicht die Hl. Eucharistie
  2. Lackner: Meine Aufgabe ist es, Dinge in Einklang zu bringen
  3. Erzbischof Lackner will intensiven Dialog mit der Politik pflegen
  4. Lackner: Bei Gott ist der Mensch gut aufgehoben
  5. Kärnten: Familienverband für Gleichstellung von Kinderbetreuung
  6. Lackner: Sorgen und Visionen Österreichs in Weltkirche einbringen
  7. "Gebet und stiller Dienst" - Hirtenwort der österreichischen Bischöfe
  8. CoV-Krise: Bischofskonferenz bekräftigt und konkretisiert Maßnahmen
  9. Bischofskonferenz abgesagt, Schönborn bis auf Weiteres Vorsitzender
  10. Bischofskonferenz führt Parteiengespräch mit FPÖ-Spitze






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  3. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  4. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  5. Roma locuta - causa (non) finita?
  6. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  7. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  8. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  9. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  10. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  11. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  12. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  13. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  14. Wacht und betet!
  15. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz