Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  4. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  5. Gott behüte uns davor! Die Deutsche Bischofskonferenz will (wieder einmal) die 'Demokratie' retten.
  6. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  7. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  8. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  14. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

Ramadan-Freitagsgebete dürfen nicht generell verboten werden

1. Mai 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutsches Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Entscheidung gilt laut dem Urteil den Höchstrichtern nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.


Karlsruhe (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat diese Woche festgestellt, dass es kein generelles Verbot von Freitagsgebeten im Ramadan in Deutschland geben dürfe. Im Einzelfall müsse es möglich bleiben, nach eingehender Prüfung eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag und setzten damit im Eilverfahren auf Antrag eines religiösen Vereins aus Niedersachsen die Regelung in der dortigen Corona-Verordnung außer Kraft. Die Entscheidung gilt laut dem Urteil der Höchstrichter nicht nur für Moscheen, sondern auch für Kirchen und Synagogen.


Im konkreten Fall hat ein Verein mit rund 1.300 Mitgliedern umfangreiche Schutzvorkehrungen angeboten, beispielsweise war geplant, dass der Sicherheitsabstand zwischen ihnen viermal größer sein als momentan beim Einkaufen gefordert. Die Richter betonten in dem Urteil, dass es dem Verein zumindest möglich sein muss, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Bei der Entscheidung darüber müssten die Behörden laut das Gewicht des mit dem Verbot verbundenen Eingriffs in die Glaubensfreiheit berücksichtigen.

Archivfoto (c) kath.net


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Zeitzeuge 2. Mai 2020 
 

Liebe Herbstlicht,

am 11.04.20, als das BVG den Antrag

des Philipp-Neri-Institutes ablehnte,

hatten wir hier im Kreis mit ca.

60.000 Einwohnern in knapp über

100 Gemeinden, insgesamt

56 COVID19-positiv gemeldete Personen,

davon waren 4 in stationärer Behandlung.

Natürlich hat hier niemand ein Gericht

bemüht und die Regeln des Bistums wurden

nicht hinterfragt.

Obwohl ich eine "gefährdete Person"

bin, hätte ich mich nicht als "Held"

gefühlt, wenn ich unter Beachtung der

Vorsichtsmaßnahmen an einer hl. Messe,

z.B. einer Frühmesse, die begannen hier

vor dem Konzil um 6.30 Uhr, teilgenommen

hätte.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es hier

weitergeht, eben war auf den Internet-

seiten unserer Pfarrei und den Nachbar-

pfarreien noch kein Echo hinsichtlich

der neuen Rechtslage, akut haben wir

im gesamten Kreisgebiet 11 positiv ge-

testete Menschen, davon 2 Personen im

Krankenhaus, bisher insgesamt leider

4 Verstorbene, R.I.P.!

Ich wünsche gerne einen gesegneten,

besinnlichen Tag!


3
 
 Willigis 1. Mai 2020 
 

@ Herbstlicht

"warum scheiterte die Klage des Institutes bzw. des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" im Gegensatz zur Klage des "religiösen Vereins" aus Niedersachsen?
Die Zurückweisung liegt schließlich noch nicht lange zurück, sie wurde Anfang April ausgesprochen."

Bloß 30 Tage, aber Anfang April war die Lage nun wirklich noch eine andere. Damals gab es zeitweise über 6000 Neuinfektionen in Deutschland, die weitere Entwicklung war unklar. Damals waren schärfere Maßnahmen vertretbar, jetzt sind sie es nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert auch eindeutig mit der gegenwärtigen Situation.

Im Prinzip hat das Gericht auch nur einen Zustand herbeigeführt, der in anderen Ländern schon durch entsprechend gelockerte Verordnungen hergestellt wurde.


1
 
 Chris2 1. Mai 2020 
 

Dass ich Deckers mal zu 100% zustimmen könnte

hätte ich auch nie gedacht. Danke für den Link, lieber @Zsupan. Auch Heribert Prandtl, einst kirchenkritischer Chef der Münchener Alpen-Prawda, hat dazu eine scharfe Anklageschrift an den Staat verfasst (siehe Link).

heribertprantl.de/prantls-blick/wie-lange-noch-corona-der-notstand-und-die-noete-der-not/


3
 
 Fides Mariae 1 1. Mai 2020 
 

Ganz klar, dass das Messverbot verfassungswidrig war


6
 
 Chris2 1. Mai 2020 
 

Und wieder bekommen Muslime Recht,

nachdem eine Klage(n) von christlicher Seite noch abgeschmettert worden waren. Immerhin gilt das Urteil auch für uns, was leider auch nicht mehr selbstverständlich ist - man denke nur an die staatliche 'Stütze' selbst an Muslime in verbotener (!) Vielweiberei, an die Straffreiheit für falsche Identitäten für v.a. junge muslimische Männer oder an die breiten Hetzkampagnen gegen katholische Bischöfe im Pontifikat Papst Benedikts XVI., die gegen Muslime selbst in Zeiten quasi monatlicher Terroranschläge wie 2016 undenkbar waren. Ganz zu schweigen vom unfassbar skandalösen "Köterrasse"-Urteil...).


14
 
 Zsupan 1. Mai 2020 
 

@topi

Ihre Frage ist vollkommen berechtigt. Die Kirchen schweigen nach wie vor dröhnend.

Normalerweise halte ich nicht so von den Kommentaren von Daniel Deckers in der FAZ. Aber diesmal hat er einfach nur Recht:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kirchen-systemrelevant-die-politik-sieht-das-anders-16749439.html


8
 
 Herbstlicht 1. Mai 2020 
 

@topi

Ja, die Frage bleibt - warum scheiterte die Klage des Institutes bzw. des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" im Gegensatz zur Klage des "religiösen Vereins" aus Niedersachsen?
Die Zurückweisung liegt schließlich noch nicht lange zurück, sie wurde Anfang April ausgesprochen.


13
 
 topi 1. Mai 2020 

Wo bleiben die christlichen Vereine?

Mir ist nur der Verein "Freundeskreis St. Philipp Neri", im katholischen "Institut Philipp Neri", bekannt, der es vor Gericht versucht hat und gescheitert ist.


19
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  2. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  3. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt
  4. Österreichs Integrationsministerin richtet „Dokumentationsstelle politischer Islam“ ein
  5. Eine Kathedrale in Istanbul - und eine in Nantes
  6. US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben
  7. „Wäre das Kinderkopftuch eine christliche Tradition, wäre es schon lange verboten“
  8. CNN-Moderator Chris Cuomo: Amerikaner "brauchen keine Hilfe von oben"
  9. Fridays For Future Weimar: „Die Polizei diskriminiert, mordet, prügelt, hehlt“
  10. Ich bin ein 'weißer Mann', aber deshalb knie ich mich nicht nieder






Top-15

meist-gelesen

  1. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  2. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  3. Roma locuta - causa (non) finita?
  4. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  5. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  6. Gott behüte uns davor! Die Deutsche Bischofskonferenz will (wieder einmal) die 'Demokratie' retten.
  7. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  8. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  9. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  10. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  11. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  12. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  13. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Wacht und betet!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz