Loginoder neu registrieren? |
||||||
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Vatikan: Erzbischof von Minsk muss wieder einreisen können17. September 2020 in Weltkirche, keine Lesermeinung Kardinalstaatssekretär Parolin macht Druck auf Regierung in Belarus - Erzbischof Konkdrusiewicz weiterhin in Polen Rom (kath.net/KAP) Der Vatikan fordert von der Regierung in Belarus, Erzbischof Tadeusz Kondrusiewicz wieder einreisen zu lassen. "Wir bestehen darauf, dass der Erzbischof von Minsk in seine Diözese zurückkehren kann, um seiner Herde ein Hirte zu sein", sagte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin dem Pressedienst Zenit (Montag). Dies sei auch ein Anliegen des Besuches von Kurien-Erzbischof Paul Gallagher in Belarus. Noch wisse er nicht, was der vatikanische Außenminister erreicht habe, so Parolin. Sobald Gallagher zurück in Rom sei, werde er ihn fragen. Gallagher war am Freitag überraschend nach Minsk gereist, um dort angesichts der anhaltenden Proteste gegen das Regime von Präsident Alexander Lukaschenko für die Kirche zu vermitteln. Am 31. August hatten belarussische Grenzbehörden Erzbischof Kondrusiewicz die Wiedereinreise aus Polen verweigert. Dieser ist jedoch Staatsbürger von Belarus. Tags darauf bestätigte Staatschef Lukaschenko das Einreiseverbot. An diesem Montag begründete die nationale Grenzschutzbehörde die Abweisung des Erzbischofs damit, dass das Innenministerium seinen Reisepass für ungültig erklärt habe. Kardinal Parolin äußerte sich am Rande einer Veranstaltung in Rom, an der auch Ministerpräsident Giuseppe Conte teilnahm. Anlass des Empfangs der italienischen Botschaft beim Vatikan war der 45. Jahrestag der Schlussakte von Helsinki, mit der die dreijährige Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) zu Ende ging.
Archivfoto: Erzbischof Kondrusiewicz bei Papst Franszikus Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |