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| Erste Bischofsernennung gemäß China-Vatikan-Abkommen von 201827. November 2020 in Weltkirche, keine Lesermeinung Thomas Chen Tianhao erhielt in Kathedrale von Qingdao die Bischofsweihe Rom (kath.net/KAP) In der Volksrepubik China ist einem Bericht zufolge erstmals ein katholischer Diözesanbischof nach den Modalitäten des vor zwei Jahren unterzeichneten Vatikan-China-Abkommens neu ernannt und geweiht worden. Wie der Pressedienst "Asianews" mitteilte, erhielt Thomas Chen Tianhao (58) in der Kathedrale von Qingdao (Tsingtao) die Bischofsweihe. Hauptzelebrant war dem Bericht zufolge der Vorsitzende der Nationalen Patriotischen Vereinigung, Bischof Fan Xing Yao von Linyi. Eine offizielle Bestätigung des Vatikan zur Ernennung und Weihe von Chen gibt es bisher nicht. Mitkonsekratoren waren laut "Asianews" der stellvertretende Vorsitzende der Chinesischen Bischofskonferenz, Bischof Joseph Yang Yongqiang von Zhoucun, und Erzbischof Joseph Zhang Xianwang von Jinan, Vizepräsident des Bischofsrates der Patriotischen Vereinigung. Das Portal zitiert Gottesdienstteilnehmer, denen zufolge an der Feier etliche Mitglieder der staatlichen Patriotischen Vereinigung teilnahmen. Der neue Bischof Chen war Vorsitzender der Vereinigung in Qingdao. Chen ist Nachfolger des im Juni 2018 gestorbenen früheren Bischofs von Qingdao, Joseph Li Mingshu. An der Feier nahmen den Angaben zufolge 21 Priester sowie 200 andere Gläubige und Ordensfrauen teil. Chen war 1989 zum Priester geweiht worden; zum Bischof ernannt wurde er im November 2019. In dem 2018 geschlossenen und erst vor wenigen Wochen verlängerten vorläufigen Abkommen haben sich der Heilige Stuhl und die Volksrepublik China auf Verfahren zur Ernennung von Bischöfen geeinigt. Zwar wird der Wortlaut der Vereinbarung geheim gehalten, dem Inhalt zufolge jedoch wählt die zuständige chinesische staatliche Religionsbehörde den Kandidaten aus und der Papst ernennt ihn. Zwei Bischöfe, die schon kurz nach der Erstunterzeichnung des Abkommens Ende September 2018 geweiht wurden, waren bereits vorher ernannt worden. Andere Personalentscheidungen betrafen Bischöfe, die schon vor dem Abkommen geheim ordiniert worden waren.
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