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'Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden'

26. Februar 2005 in Deutschland, keine Lesermeinung
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KATH.NET dokumentiert das Schreiben von Kardinal Joachim Meisner an alle Priester und Diakone über die eucharistische Instruktion "Redemptionis Sacramentum'


Köln (kath.net/PEK)
Mit dem Zitat "Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden" aus der Ordensregel des heiligen Benedikt ist ein Brief von Erzbischof Joachim Kardinal Meisner an alle Priester und Diakone im Erzbistum Köln überschrieben, in dem der Erzbischof einige Aspekte der eucharistischen Instruktion "Redemptionis Sacramentum" aufgreift. KATH.NET dokumentiert den Brief im Wortlaut:

Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst!

Vor knapp einem Jahr, am 25. März 2004, erschien die Instructio "Redemptionis sacramentum", die in der Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (Nr. 52) bereits angekündigt war und den Text dieser Enzyklika ergänzt. Es gab manche Irritationen über dieses Doku­ment. Ich habe ein Jahr verstreichen lassen und möchte Ihnen nun meine Konsequenzen daraus darlegen. Der Text ist umfangreich, aber nicht so umfangreich wie die Instruktion selbst. Weil die be­handelnde Materie aber äußerst wichtig ist, habe ich mir viel Zeit genommen für die richtige Gewichtung und Akzentuierung, und ich lege Ihnen den Text wirklich ans Herz, ihn in sich aufzuneh­men und ihn in Ruhe mit Ihrer eucharistischen Praxis zu verglei­chen.

Zum Gründonnerstag des Jahres 2003 schenkte unser Heiliger Va­ter, Papst Johannes Paul II., der Kirche seine Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" - "Die Kirche lebt von der Eucharistie". Darin gibt der Heilige Vater ein sehr persönliches Zeugnis über die Bedeu­tung der Eucharistie im Leben der Kirche. In der Eucharistiefeier gipfelt alles Tun der Kirche, weil sie hier ihrem Herrn und Gott begegnet, der ihr das unendliche Leben des dreifaltigen Gottes vermittelt. Im heiligen Opfer und im Herrenmahl empfangt die Kirche und jedes einzelne ihrer Glieder Gnade über Gnade; in der Feier der Eucharistie wird die Kirche immer neu aufgebaut und kommt zur vollendeten Darstellung ihres innersten Wesens. Dar­um kann die Bedeutung der Eucharistiefeier für das Leben der Kirche nicht hoch genug eingeschätzt werden, der an Rang, Würde und Heilsbedeutung kein anderes Tun der Kirche gleichkommt. Wer um diesen hohen Wert der Messfeier wusste, hat die Enzykli­ka des Heiligen Vaters herzlich begrüßt. Mancher Christ, dem die Bedeutung der Eucharistie weniger bewusst war, konnte durch das Zeugnis des Papstes neue Einsichten gewinnen.

Um die hohe Bedeutung und Würde der Eucharistiefeier zu wah­ren, hat der Papst auch Missstände und Fehlentwicklungen be­nannt. In der Enzyklika selbst (Nr. 52) kündigt er ein eigenes, von der römischen Kurie zu erarbeitendes Dokument an, das Fehlent­wicklungen und Missstände sowie korrigierende Maßnahmen und Heilmittel gegen diese aufzeigen soll. Dieses Dokument ist als Instruktion "Redemptionis Sacramentum" der römischen Gottes­dienstkongregation am 25. März 2004 erschienen. Vielfach nimmt die Instruktion Bezug auf die Eucharistieenzyklika des Papstes vom Vorjahr.Im Gegensatz zur Eucharistie-Enzyklika des Heiligen Vaters kam diese Instruktion in Teilen des Klerus und des christlichen Volkes weniger gut an. Lange vor der Veröffentlichung kursierende Ge­rüchte verschiedenster Art, die alle auf eine angebliche Zurück­nahme der liturgischen Erneuerung hinausliefen, waren einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Instruktion nicht dienlich. Manche beklagen zudem einen zu juridischen Grundton, andere wiederum sehen auch nach der Veröffentlichung in der liturgi­schen Erneuerung Erreichtes in Frage gestellt.Um einen sachgerechten Zugang zur Instruktion gewinnen zu kön­nen, muss man sie auf dem Hintergrund der Enzyklika zur Kennt­nis nehmen und sich dabei ihre Zielsetzung immer vor Augen hal­ten: Es gab und gibt in der Erneuerung der Liturgie Fehlentwick­lungen und offenkundige Missbräuche, die dem Wesen des eucharistischen Geheimnisses und der Kirche, die von der Eucharistie lebt, entgegenstehen. Der Heilige Vater selbst hat in seiner Enzy­klika einige davon benannt und beklagt. Die wahre Identität der Eucharistiefeier und der sie feiernden Kirche zu wahren, zu stärken und wieder neu zu Bewusstsein zu bringen - das ist das Ziel der In­struktion. Was immer dieses innerste Wesen der Eucharistiefeier verdunkelt, schwächt oder gar gefährdet, bedarf dringend der Kor­rektur.

Darum darf niemand, der guten Willens ist, die Instruktion als Gängelei römischer Zentralstellen, als Infragestellung oder gar heimliche Zurücknahme des in der Liturgieerneuerung bisher Er­reichten fehl deuten. Nichts, was mit dem Geist des 2. Vatikanums wirklich vereinbar ist und sich mit den Aussagen der Liturgiekonstitution und der Folgedokumente deckt, wird von der Instruktion schlecht gemacht oder gar zurückgenommen. Es geht um nichts Geringeres als um die Wahrung der Einheit der Kirche, die durch Missbräuche und Fehlentwicklungen im liturgischen Leben be­droht ist (vgl. Nr. 11-12). Immer wieder kommt zum Ausdruck, dass die Instruktion dem einzelnen Gläubigen zu seinem Grund­recht verhelfen will, in und mit seiner Gemeinde die authentische Liturgie der Kirche feiern zu können. Niemand darf einer klerika­len Willkür ausgesetzt sein, die durch neue Formen, illegitime Hinzufugungen, unrechtmäßige Auslassungen, Unklarheiten über das priesterliche Amt und die Rolle der Laien im Gottesdienst nicht nur die sachgerechte Feier der Eucharistie behindert, sondern im Letzten den Eucharistieglauben der Menschen selbst betrifft und verändert. Die Instruktion steht damit wahrhaft auf dem Bo­den des 2. Vatikanums, aber so, wie sich das Konzil selber ver­standen hat; sie wehrt einem vagen "Geist des Konzils", auf den sich nicht wenige Mitchristen heute gerne, aber doch zu Unrecht berufen. Herzlich lade ich Sie ein, mit mir einige wichtige Punkte der Instruktion zu bedenken.

1. Das erste Kapitel (Nr. 14-35) handelt von der Regelung der heiligen Liturgie.

Lassen Sie mich vor dem Hintergrund dieses Kapitels etwas dar­über sagen, wem die Liturgie der Kirche denn gehört. Diese Frage gibt auch eine Antwort darauf, wer über ihre Gestalt verfugen kann. Zunächst einmal gehört die Liturgie der Kirche keinem anderen als unserem Herrn Jesus Christus. Alles, was in und durch unseren Herrn geschah, ist sein großes "Werk für die Vielen" (="Leitourgia"). So hören wir den Herrn der Liturgie in jeder Messfeier selber durch den Mund des Priesters sprechen: "...das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden". So ist die Liturgie zunächst einmal ganz und gar das Werk und die Stiftung Jesu. Er hat sie aber seiner Kirche geschenkt und diese beauftragt, seine Liturgie zu feiern: "Tut dies zu meinem Gedächtnis". Erst als Ge­schenk und Aufgabe des Herrn ist die Liturgie "das Werk der Vie­len" (="Leitourgia"). Geschenk ist die Liturgie, weil sie in jeder Feier den Zugang zur Quelle des Lebens und des Erbarmens eröff­net. Aufgabe ist sie, weil der Kirche aufgetragen ist, "bis ans Ende der Zeiten" die Gabe des Herrn treu zu verwalten und einzig in seinem Sinn zu begehen.

Darum "gehört" die Liturgie dem Herrn als dem Haupt und seiner Kirche, die sein mystischer Leib ist. Diese Kirche aber ist die eine, das ganze Erdenrund umspannende una sancta ecclesia catholica. In ihrem Schoß haben sich die liturgischen Formen unter Wahrung ihrer Einheit in Lehre und Leben unter der Leitung des obersten Lehramtes entwickelt. Darum haben weder der einzelne Bischof, noch der Priester, noch die örtliche Pfarrgemeinde ein Verfugungs-recht über die Liturgie. Einzig den zuständigen Autoritäten in Kir­chenleitung und Lehramt kommt es zu, die Liturgie zu regeln.Dies ist zunächst der Heilige Stuhl für die katholische Weltkirche des abendländischen Ritus. Im Rahmen seiner Zuständigkeit, aber immer in der Einheit mit dem Nachfolger des Apostels Petrus, ist dies für seine Ortskirche auch der Diözesanbischof. Darum steht es niemandem zu, nach eigenem Gutdünken die Feier der Liturgie zu verändern. An der Gestalt des Gottesdienstes dürfen sich weder Machtkämpfe noch Profilierungsversuche entzünden, die letztlich auf dem Rücken der Gläubigen ausgetragen werden, die gar nichts anderes erwarten als die treulich gefeierte Liturgie der Kirche. Ei­genmächtigkeiten fuhren bei den Gläubigen nur zu Verunsiche­rung in ihrem Glaubensleben und nicht selten zu Zwietracht in den Gemeinden. Eigenmächtige Auslassungen, Änderungen im amtli­chen Beten der Kirche, Einfügung neuer Riten, Änderungen in den zu verkündigenden Texten usw. mögen bei manchem auf den ers­ten Blick einen kreativen Eindruck machen und das Bild einer le­bendigen Gemeinde vermitteln, letztlich verbergen sich dahinter aber neue, unerträgliche Formen klerikaler Bevormundung einer nicht ernst genommenen "Gemeinde", welche die Liturgie zerstö­ren. Darum ist meine Forderung an alle Priester, Diakone oder sonst für die Feier der Liturgie Verantwortlichen, auf alle Eigen­mächtigkeiten zu verzichten und zusammen mit den Gläubigen treu die Liturgie der Kirche zu feiern, keine Gängelei oder über­triebene Regelungssucht, sondern Auftrag, in der Feier der Litur­gie der Kirche das Geschenk und die Aufgabe des Herrn unverfälscht und nicht verdunkelt zu bewahren.

2. Das zweite Kapitel der Instruktion (Nr. 36-47) handelt von der tätigen Teilnahme der Gläubigen.

Vielfach wird die tätige Teilnahme als das entscheidend Neue der durch das 2. Vatikanische Konzil begonnenen liturgischen Erneue­rung angesehen. Man kann dem Herrn der Kirche nur für das gro­ße Geschenk der Liturgieerneuerung danken, durch die viele Gläu­bige zu einem ganz anderen Verhältnis zum Gottesdienst der Kir­che hingeführt wurden. Im Gegensatz zu früher sind sie heute wirklich an seiner Feier beteiligt und nicht mehr "anwesend Ab­wesende", wie noch der große Liturgiewissenschaftler Josef Andreas Jungmann SJ die Rolle der Laien in der Liturgie vor der Er­neuerung charakterisierte.

Andererseits führte aber diese hohe Bedeutung der tätigen Teilnahme aller am liturgischen Geschehen zu Missverständnissen und in der Folge zu Fehlentwicklungen. Nicht selten wurde verkannt, dass nicht allein die äußere Aktivität in der Mitgestaltung des Got­tesdienstes "tätige Teilnahme" bedeutet, sondern vor allem das in­nere, lebendige Miterleben, Mitbeten und Mitvollziehen der litur­gischen Riten. Die Liturgie ist daher keine Veranstaltung, in der ein Moderator dafür sorgen muss, dass möglichst alle Teilnehmer irgendetwas zur Feier beitragen können. Es muss jedem Gläubigen guten Gewissens freistehen können, vom äußeren Anschein her eher unbeteiligt still an seinem Platz, vom inneren Mitbeten aber und von der Versenkung in das göttliche Geheimnis her - unmerk­lich - höchst aktiv am liturgischen Geschehen beteiligt zu sein. Nicht unser Wunsch nach äußerlich messbarer aktiver Teilnahme ist das Entscheidende. Nur Gott sieht in das Herz des Menschen und nimmt den Grad seiner lebendigen und aktiven Teilnahme am Gottesdienst allein wahr (vgl. Nr. 40).

Dass es daneben auch die gestalterische Mitwirkung von Gläubi­gen als Ausdruck der tätigen Teilnahme gibt, dass es sie geben soll und dass sie jede Förderung verdient, steht außer Zweifel. Dabei ruft die Instruktion (Nr. 44) einen Grundsatz der Liturgiekonstitu­tion des 2. Vatikanums in Erinnerung: Alle in der liturgischen Ver­sammlung, "sowohl Amtsträger als auch christgläubige Laien, sol­len in der Ausübung ihres Amtes oder ihrer Aufgabe nur das und all das tun, was ihnen zukommt" (SC 28). Daraus folgt, dass es in der Wahrnehmung liturgischer Aufgaben keinerlei Vermischung von den Laien zukommenden Aufgaben mit den dem Weiheamt vorbehaltenen Vollzügen geben darf. Der Priester tut das, was dem Priester kraft Amtes zukommt, der Diakon versieht die seinem Weihestand zukommenden Aufgaben, und die Laien in besonderen liturgischen Laiendiensten versehen die ihnen zustehenden Diens­te. Je mehr die verschiedenen Aufgaben unter verschiedene Laien­dienste aufgeteilt werden können, umso mehr wird auch unter diesem Aspekt die tätige Teilnahme gefördert. In diesem Zusammen­hang darf ich daran erinnern, dass nach dem Messbuch dem Dienst des Lektors als herausragenden liturgischen Laiendienst eine eige­ne Würde zukommt; er versieht seinen Dienst selbst dann, wenn viele Priester und Diakone in der gottesdienstlichen Feier zugegen sind (vgl. AEM 66). Dass die liturgischen Laiendienste Frauen und Mädchen offen stehen, sagt entgegen manch kolportiertem Ge­rücht die Instruktion ausdrücklich (Nr. 47).

Ich darf Sie aber, liebe Mitbrüder, unter Hinweis auf Nr. 46 der In­struktion herzlich darum bitten, nur solche Gläubige mit liturgi­schen Laiendiensten zu betrauen, deren Verwurzelung in einem le­bendigen Glauben und im Leben der Kirche diese zur Übernahme dieser Dienste geeignet erscheinen lässt. Seien Sie klug in der Auswahl Ihrer liturgischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitwirkung in der Liturgie darf niemals der eigenen Profilierung oder anderen Eigeninteressen dienen. Wer nur dann zur Messe kommt, wenn er/sie zum liturgischen Dienst aufgestellt ist, der/die hat sich für den Dienst als ungeeignet erwiesen.

3. Von zentraler Bedeutung ist das dritte Kapitel der Instruk­tion.

Darin geht es um "die rechte Feier der heiligen Messe" (Nr. 48-79). Um eines der wichtigsten Anliegen gleich am Anfang zu be­nennen: Vermeiden Sie unter allen Umständen alles, was auch nur die geringsten Zweifel an der Gültigkeit der Messfeier aufkommen lassen könnte!Konkret heißt dies: In der Messfeier sind nur die offiziellen Eucha-ristischen Hochgebete erlaubt (Nr. 51). Diese ohne persönliche Hinzufügungen und Auslassungen zu beten, ist eine schwerwie­gende, auf dem Gehorsamsversprechen des Weihetages gründende Verpflichtung. Alle anderen Texte sind verboten und gehören als Zeitzeugnisse einer der Liturgie wenig gewogenen Zeit in das Pfarrarchiv. Auch alle anderen Gebete der Messfeier sind allein dem Messbuch zu entnehmen. Gerade hier zeigt sich, dass der Ge­horsam nicht nur der kirchlichen Einheit dient, sondern auch allen Zweifeln der Gläubigen über das amtliche Beten der Kirche und das gültige Zustandekommen des Sakramentes zuvorkommt. Wir können die Wechselwirkung des alten Grundsatzes von der lex orandi, welche die lex credendi bestimmt, nicht hoch genug ein­schätzen.

Sodann erinnert die Instruktion in Nr. 48 anscheinend an Selbst­verständliches, wenn als eucharistische Materie allein die nach a-bendländischer Tradition üblichen ungesäuerten Hostien verwen­det werden dürfen. Keinesfalls dürfen Fladenbrote oder andere im alltäglichen Leben übliche Brotformen für die Eucharistiefeier verwendet werden, um einen (historisierend-falschen) Eindruck größerer Authentizität der Eucharistiefeier im Vergleich mit dem Abendmahl Jesu zu erwecken; zuweilen praktizierte Eigenmäch­tigkeiten dieser Art besonders in Jugendgottesdiensten sind um des Glaubens der Gläubigen und der Wahrung der kirchlichen Einheit willen abzustellen. Empfehlend hervorheben möchte ich die in Nr. 49 genannte Möglichkeit, Hostien größeren Ausmaßes zu verwen­den und nach der Brechung derselben mehreren Gläubigen davon auszuteilen, um die Einheit der Gläubigen durch die Teilhabe an dem einen Christus auszudrücken (vgl. 1 Kor 10,17). Da die Bre­chung der Hostie an den Kreuzestod Christi für das Leben der vie­len erinnert, weil sie daher ein herausragender Vollzug des eucha-ristischen Opfers ist, darum darf sie nur von Priestern und ggf. Di­akonen, nicht aber Laien vorgenommen werden (vgl. Nr. 73). So sagt der hl. Johannes Chrysostomus, in der Brechung des eucharis-tischen Brotes würde Christus in der Eucharistie etwas für die Menschen erdulden, was er am Kreuz nicht erduldet habe, nämlich das Zerbrechen seines Leibes (Homilie zu 1 Kor 24,2 - PG 61, 200). Auch der die Brechung begleitende Gesang des "Agnus Dei", dessen Tod die Sünde der Welt hinweg nimmt, verweist auf diesen Opferaspekt.

Dass es - außer bei den vom Kirchenrecht genau geordneten Son­dersituationen für erkrankte Priester - in der katholischen Kirche keinerlei Wahlmöglichkeit zwischen echtem, für die Feier der Eu­charistie geeignetem Wein und anderen Getränken (v.a. Trauben­saft) gibt, hebt die Instruktion mit Recht hervor. Alle Eigenmäch­tigkeiten, wenn z. B. in Kindermessen oder gar Erstkommunion­feiern den Kindern Kelche mit Traubensaft gereicht werden, wi­dersprechen dem Stiftungswillen des Herrn und sind darum unver­züglich einzustellen.

Auch erinnert die Instruktion daran (Nr. 51-56), dass das Eucharistische Hochgebet allein vom Zelebranten und konzelebrierenden Priestern gesprochen werden darf. Weder einem Laien noch einem Diakon kommt es zu, Teile des Hochgebetes zu beten. Dies gilt für das ganze Hochgebet, einschließlich der Schlussdoxologie, welche die Gemeinde mit ihrem feierlichen "Amen" sozusagen unter­schreibt. Beim Eucharistischen Hochgebet handelt es sich um ein durch Christus, unseren Herrn, an den Vater gerichtetes hymni­sches Preisgebet, zu dem auch der Einsetzungsbericht gehört. Dar­um ist es völlig unangebracht, nach Art von Passionsspielen das Abendmahl dramaturgisch nachzuahmen und bereits beim Spre­chen der Wandlungsworte die Hostie zu brechen; zu Recht verbie­tet die Instruktion diesen Missbrauch (Nr. 55). Dem Charakter ei­nes hymnischen Preisgebetes widerspricht darum auch die manchmal anzutreffende Unsitte, die Schlussdoxologie von der ganzen Gemeinde singen oder beten zu lassen. Gestatten Sie mir einen Vergleich: Es wäre so, als würde das Orchester vor dem Schlussakkord einer Symphonie plötzlich verstummen und die Zu­hörer denselben summen lassen, bevor sie applaudieren. Um der Wahrung der sachgerechten Feier der Eucharistie als auch der kirchlichen Einheit willen möchte ich solche Missbräuche alsbald abgeschafft wissen. Ein wichtiger Anteil des Volkes am Eucharistischen Hochgebet ist das feierlich zu gestaltende "Amen" nach der Schlussdoxologie, womit es dasselbe gleichsam "unter­schreibt". Achten Sie auch bitte darauf, dass neben der Akklamati­on nach der Wandlung besonders das Sanctus seinem liturgischen Text nach gesungen bzw. gebetet wird, ist doch dieses der heraus­ragende Teil des Hochgebetes, welcher der Gemeinde zukommt und der ihr nicht genommen werden darf (vgl. Nr. 54).

Dass die biblischen Lesungen in der vorgesehenen Ordnung zu verkündigen sind, dass sie nicht weggelassen, durch andere oder gar durch nichtbiblische Texte ersetzt werden dürfen, ruft die In­struktion mit Recht in Erinnerung (Nr. 62). Die Gläubigen haben ein Anrecht darauf, in der Feier der Liturgie auf authentische Wei­se Gottes Wort zu hören und vor jeder klerikalen Willkür ge­schützt zu werden. Insbesondere weise ich darauf hin, bei Kasualien (vor allem bei Trauungen und Brautämtern) die doch reiche Auswahl möglicher Lesungen durch Einfügung nichtbiblischer Texte zu kolportieren; der "Kleine Prinz" hat in der Liturgie der Kirche nichts verloren.

Die Homilie - seit der liturgischen Erneuerung "pars ipsius liturgiae" - ist dem zelebrierenden Priester, einem Konzelebranten oder unter Umständen auch einem Diakon vorbehalten; Laien, auch hauptamtlich in der Seelsorge eingesetzte, sogar Seminaristen auf dem Weg zum Priestertum halten in der Messfeier nach der gülti­gen Ordnung keine Homilie (Nr. 64-68). Das freie Wort eines Lai­en - beispielsweise das Zeugnis christlichen Lebens oder eine an­dere Unterweisung -soll grundsätzlich außerhalb der Messfeier seinen Platz haben, unter besonderen Umständen nach dem Schlussgebet der Messe (Nr. 74).Der Friedensgruß soll so gestaltet sein, dass er den Ablauf der hei­ligen Handlung nicht stört und eine Eigendynamik entwickelt, die nur mühsam im äußeren Ablauf wie in der inneren Haltung zum Empfang der Kommunion überleitet (vgl. Nr. 71-72).

4. Das vierte Kapitel der Instruktion (Nr. 80-107) nimmt einen besonderen Aspekt der Messfeier in den Blick und ist dar­um ebenso von zentraler Bedeutung; es geht darin um den Empfang der heiligen Kommunion.

Schmerzhaft müssen wir feststellen, dass nicht wenige Gläubige "ungeprüft" zum Empfang der Kommunion hinzutreten. Dies ge­schieht oftmals auch aus einer immer dramatischer werdenden Unkenntnis über religiöse Dinge und Zusammenhänge des Glau­bens. Herzlich bitte ich Sie, in der Begegnung mit den Eltern von Erstkommunionkindern, bei Traugesprächen, Kondolenzbesuchen, in der Erwachsenenbildung oder bei sonstigen, katechetisch güns­tigen Gelegenheiten den Menschen die Größe des eucharistischen Mysteriums vor Augen zu stellen, das der Herr uns geschenkt hat; derart hingeführt zur Mitte des gottesdienstlichen Lebens darf auch ein mahnendes, vielleicht sogar warnendes Wort hinsichtlich der unwürdigen Kommunion nicht fehlen (vgl. Nr. 83).Ebenso müssen um der Wahrheit des eucharistischen Glaubens und um der wirklichen Einheit der Kirche willen die Bestimmun­gen der Kirche hinsichtlich der Spendung der Sakramente, insbe­sondere der Eucharistie, an Nichtkatholiken exakt beobachtet wer­den. Jede Gefahr einer möglichen Relativierung des eucharisti­schen Geheimnisses oder des kirchlichen Selbstverständnisses muss vermieden werden (vgl. Nr. 84-85). Der Wahrung des eucha­ristischen Glaubens dient auch das strikte Verbot, in der Messfeier andere essbare Dinge - noch dazu in der Weise der Kommunion -auszuteilen (Nr. 96). Die einzig mögliche "Ersatzgabe" für Klein­kinder, die mit ihren Müttern zum Empfang der Kommunion he­rantreten, ist das segnende Kreuzzeichen auf die Stirn.

Nach einem leider vielfach aufgekommenen Missbrauch kommu­niziert der Priester unter Hinweis auf profane Höflichkeitsformen nach den Gläubigen. Er verkennt dadurch die Grundwahrheit, dass nicht er, sondern Christus, der Herr, der einladende Mahlherr der eucharistischen Versammlung, der Priester aber einer der eingela­denen Gäste ist. Das Wort des Apostels im ersten Korintherbrief (11,23) ließe sich auch auf diese Weise verstehen: Der Zelebrant hat in seiner Kommunion "vom Herrn empfangen, was" er seiner Gemeinde "dann überliefert" hat: Christus in der Gestalt des Bro­tes. Dermaßen durch die Eucharistie geheiligt, gibt der Priester diese Heiligung an seine Brüder und Schwestern weiter. Außerdem vollendet der Priester durch seine Kommunion das eucharistische Opfer, aus welchem Grund die Instruktion auch dazu mahnt, dass Konzelebranten stets mit den in der hl. Messe selbst konsekrierten Hostien kommunizieren sollen (Nr. 97-98).Immer wieder ermahnt die Instruktion dazu, alles zu vermeiden, was irgendwie zur Profanierung der heiligen Gestalten fuhren könnte, z.B. Entwendung der Hostie (Nr. 132). Besonders in Mess­feiern mit Jugendlichen - vor allem mit solchen, die eigentlich für die Mitfeier einer hl. Messe nicht reif sind! - besteht die Gefahr, dass Hostien entwendet werden. Ich bitte Sie herzlich, dass Sie und Ihre mithelfenden Kommunionspender sorgsam darauf achten, dass dieses Sakrileg so gut wie irgend möglich vermieden wird. Fordern Sie Kommunikanten, die dabei sind, die Hostien zu ent­wenden, unmissverständlich auf, den Leib des Herrn sofort zu ge­nießen oder lassen Sie sich das eucharistische Brot zurückgeben. Seien sie in dieser Frage absolut eindeutig und dulden Sie hier kei­nerlei Toleranz!

Nach dem Eucharistieglauben der Kirche empfangt der Christ in beiden Gestalten Christus, den Sohn des lebendigen Gottes und den wahren Menschen; er begegnet sowohl im verwandelten Brot als auch im konsekrierten Wein der Person des Erlösers. Darum ist es möglich, die Kommunion auch nur unter einer Gestalt zu emp­fangen. Entgegen mancher Engführungen, die sich aus kontrover­sen Situationen seit der Reformation ergeben haben, hat die litur­gische Erneuerung den Zugang zum Kelch für die Laien wieder ermöglicht, sodass dem Stiftungswort des Herrn "Nehmet und trinket alle daraus" wieder vermehrt Rechnung getragen werden kann. Sowohl hinsichtlich der Zahl der zu erwartenden Kommuni­kanten als auch bezüglich der Vermeidung jedweder Profanierung der heiligen Gestalten stößt die Austeilung des heiligen Blutes doch an Grenzen, die von der Praktikabilität und von der Akzep­tanz des Trinkens aus einem Kelch gesetzt werden. Das eigenstän­dige Eintauchen der Hostie in den konsekrierten Wein ist für den Laien verboten (Nr. 103-104); zu groß ist die Gefahr der Veruneh-rung durch zur Erde fallende Tropfen oder das Eintauchen der Finger in das heilige Blut. Als Darreichungsweise benennt die In­struktion einzig das Reichen des Kelches; damit wird dem Stif­tungswillen des Herrn auch am ehesten entsprochen. Sodann wird die Möglichkeit genannt, dass der Kommunionspender die Hostie in den Kelch eintaucht und sie dem Kommunikanten in den Mund reicht.

5. Das fünfte Kapitel (Nr. 108-128) beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen der Eucharistiefeier, näherhin mit ih­rer äußeren Gestalt.

Eine leider oftmals anzutreffende, aber nichtsdestoweniger völlig falsche Meinung ist, auf die äußere Gestalt der Liturgie komme es gar nicht so sehr an; Hauptsache sei die rechte Gesinnung des Ge­bets oder eine gelungene Verkündigung des Gotteswortes, das die Herzen der Hörer erreicht. Hier wird einem völlig falschen Spiri­tualismus Vorschub geleistet, der das Wesentliche der Liturgie im geistigen Geschehen erblickt, wie es sich in Verkündigung und Aufruf zu christlicher Lebensführung ausdrückt. Wir aber glauben an das Fleisch gewordene Wort Gottes, dessen heilbringende An kunft unter uns Menschen sich in jeder Eucharistiefeier neu ereig­net in den heiligen Gestalten von Brot und Wein. Darum ist alles, was mit der äußeren Gestalt der Eucharistiefeier zusammenhängt, von sehr großer Bedeutung, denn es gilt hier als Grundregel: Die geistliche Wahrheit bestimmt die äußere Gestalt; umgekehrt muss die äußere Gestalt der geistlichen Wahrheit entsprechen oder ihr so nahe wie möglich kommen.

Zur Darstellung der Kirche als Kirche in der liturgischen Feier ge­hört auch das Sichtbarwerden ihres Priestertums. Darum wird empfohlen, dass Priester in der Regel in einer Messe konzelebrie­ren sollen. Wollen sie dies nicht, so sollen sie - sehr passend bei bestimmten Anlässen wie Weihe, Jubiläum oder Beerdigung eines Mitbruders - in Chorkleidung an der Feier teilnehmen; so wird den Gläubigen die priesterliche, um den Bischof als ihr Haupt geschar-te Bruderschaft der Presbyter als eine lebendige Wahrheit der Kir­che sichtbar vor Augen gestellt (vgl. Nr. 113).

Doch auch die anderen Elemente der äußeren Gestalt verdienen Beachtung. Die sakralen Gefäße und Geräte sollen der Würde der Feier entsprechen, für die sie bestimmt sind. Jeder lieblose oder sorglose Umgang mit ihnen, jede mangelnde Fürsorge um ihren Zustand oder ihre angemessene Form zeugt letztlich von mangeln­der Liebe zum eucharistischen Geheimnis (Nr. 117). Ähnliches gilt von der liturgischen Gewandung (Nr. 121-128). Hier mahnt die In­struktion die Vermeidung von Irreführung an: Einzig Priester tra­gen priesterliche Gewänder, nur die Diakone die Gewänder ihres Standes (Nr. 153). Die für die Messfeier vorgesehene Kleidung der Priester besteht aber aus Albe, Stola und Kasel; die der Diakone aus Albe, Stola und Dalmatik. Die liturgische Gewandung trägt die dem Fest oder der liturgischen Zeit entsprechende Farbe, über de­ren große Bedeutung für die emotionale Seite der Feier uns die Humanwissenschaften belehren. Wie vielen Geschmacklosigkeiten ist gerade auf dem Gebiet der liturgischen Gewandung zu begegnen! Die leider nicht selten anzutreffende Kombination eines grau­en oder hellen Mantelgewandes mit darüber gelegter farbiger Stola ist als liturgisches Gewand des Priesters so nicht vorgesehen, auch nicht für die werktägliche Liturgie. Herzlich bitte ich Sie, alles aus Ihren Sakristeischränken zu verbannen, was mit der Würde der Li­turgie nicht vereinbar ist, und für eine würdige liturgische Klei­dung zu sorgen. Das heute weit verbreitete Ideal der Wohlfiihl-kleidung gilt nicht für das liturgische Gewand. Mantelgewänder und Tuniken sind keine für die Feier der Messe angemessenen Gewänder; sie sind vielmehr eine angemessene Kleidung für Laien in liturgischen Diensten (Lektorinnen, Kommunionhelferinnen), die auf solche Weise liturgisch gekleidet ebenfalls zur Würde der liturgischen Feier beitragen und sich von dem in voller Messge­wandung zelebrierenden Priester auch optisch unterscheiden. Die Tunika oder das Mantelgewand für erwachsene Laiendienste führt zudem als aktualisiertes Taufkleid die Würde des gemeinsamen Priestertums vor Augen. Schon darum sollte sich die Gewandung des Weihepriestertums in Form und Farbe davon unterscheiden.

6. Die Aufbewahrung der Eucharistie und ihre Verehrung au­ßerhalb der Messe ist das Thema des sechsten Kapitels der Instruktion (Nr. 129-145).

Im Zug der Liturgiereform ist die Verehrung und Anbetung des im eucharistischen Brot gegenwärtigen Herrn leider stark zurückge­gangen. Unsere vielfach geschlossenen Kirchen lassen auch den von früheren Generationen gepflegten Brauch nicht mehr zu, eine Kirche zu einer kurzen Anbetung zu betreten und dem Herrn die Ehre zu geben. Zudem sind Formen ehrfürchtigen Verhaltens ge­nerell in erschreckendem Ausmaß zurückgegangen.

Formen der Ehrfurcht aber sind eine notwendige Voraussetzung für einen guten und fruchtbaren Kommunionempfang. Nur mit dem, dessen Wert man richtig einzuschätzen weiß, wird auch sachgemäß umgegangen. Mit Bestimmtheit gehen die vielen unge-prüften Kommunionen auch darauf zurück, dass viele Menschen nicht wissen, was sie tun, wenn sie zum Empfang der Kommunion herantreten. Sie wüssten es aber, gäbe es in unserer Kirche in der Selbstverständlichkeit von früher Formen ehrfurchtigen Verhaltens gegenüber der Eucharistie. Darum bitte ich Sie ganz konkret: Lassen Sie Ihre Kirche zumindest stundenweise über den Tag ge­öffnet und laden Sie die Menschen zum Kurzbesuch und zu einer privaten Anbetung auch ein (Nr. 135). Vielleicht legen Sie in Ihren Kirchen auch Gebetshilfen aus. Möglicherweise lässt sich unter den Senioren Ihrer Gemeinde sogar eine Gebetswache organisie­ren, die durch die Anwesenheit von Betern während der Öffnungs­zeiten der Kirche ungebetene Besucher abhält. Viel Phantasie ist hier vonnöten.

Der Heilige Vater - ebenso wie die Instruktion - empfiehlt aus­drücklich die eucharistische Anbetung (Nr. 139). Manche früher selbstverständliche und die Frömmigkeit fördernde Gottesdienst­formen müssen mühsam zurück gewonnen werden, worum ich Sie ebenfalls ausdrücklich bitte. Pflegen Sie die Sakramentsandacht oder auch die Heilige Stunde, an deren Ende der Sakramentale Se­gen steht. Wenn es heißt, der Mensch "esse auch mit den Augen", dann gilt dies eben auch für die Eucharistie: Anschauend-anbetend soll wahrgenommen werden, wie groß die göttliche Liebe ist, die sich in Speise und Trank verschenken will. Nur wer darum weiß, ist sicher vor jeder Gefahr eines durch Routine entleerten Um­gangs mit der Eucharistie oder gar ihrer Profanierung gefeit.

7. Die außerordentlichen Aufgaben der Laien im Gottesdienst ist das Thema des siebten Kapitels der Instruktion (Nr. 146-168).

Wir können dankbar sein für das, was haupt- und ehrenamtlich tä­tige Laien heute an verantwortungsvollen Diensten in der liturgischen Feier übernommen haben und darin an Wertvollem leisten. Viele tragen mit ihrem Dienst wesentlich dazu bei, dass eine wür­dige Liturgie gefeiert werden kann. Bei alledem aber muss die Wahrheit des Amtes gewahrt werden. Priester tun nur das und all das, was ein Priester tut; für Diakone gilt analog dasselbe, ebenso für den in der Liturgie mitwirkenden Laien. Keinesfalls dürfen Verfälschungen des priesterlichen Dienstes hingenommen werden (vgl. Nr. 152), noch dürfen bei den Gläubigen Irritationen und Un­sicherheiten hinsichtlich des Weihepriestertums und seiner blei­benden Bedeutung für das Leben der Kirche aufkommen. Daraus ergeben sich folgende konkreten Forderungen, die außer der strikten Reservierung der Predigt in der Messfeier für Priester und Dia­kone (Nr. 161) vor allem das Austeilen der hl. Kommunion betref­fen.

Diese ist ureigenste Amtshandlung des Weiheamtes. Es kann dar­um nicht sein, dass Priester die Austeilung der Eucharistie Laien überlassen und sich selber während der Kommunionausteilung ausruhen. Laien dürfen in der Messfeier nur dann die hl. Kommunion austeilen, wenn keine weiteren Priester oder Diakone in der Messfeier zugegen sind (vgl. Nr. 156-158).Priesterlose Gottesdienste unter der Leitung eines Diakons oder eines Laien sind nach der Instruktion (Nr. 164) "immer als ganz und gar außerordentliche", aus der Not des herrschenden Priester­mangels erwachsende Ersatzlösungen zu betrachten. Unter allen Umständen ist einem möglichen Eindruck im christlichen Volk entgegenzuwirken, die Feier der hl. Messe und eine Wort-Gottes-Feier (ganz unabhängig von der Frage der Kommunionausteilung) seien grundsätzlich gleichwertig (Nr. 165-166). Dazu trägt wesent­lich bei, wenn man sich darum bemüht - etwa durch die Organisa­tion von Mitfahrgelegenheiten - die Mitfeier einer hl. Messe in ei­ner der Nachbargemeinden möglichst allen zu ermöglichen. Nichts darf der Feier der Eucharistie, vor allem an den Sonn- und Feiertagen, vorgezogen werden, auch nicht ein ökumenischer Gebetsgot­tesdienst (Nr. 167).

8. Das achte Kapitel der Instruktion ist kurz und knapp mit "Abhilfen" überschrieben (Nr. 169-184).

Darin geht es um die Umsetzung der angemeldeten Korrekturen etwa vorhandener Fehlentwicklungen und Missbräuche, die in "graviora delicta", "schwerwiegende Angelegenheiten" und "ande­re Missbräuche" unterschieden werden. Ganz gleich, um welchen "Grad" des Missbrauchs es sich handelt, alles, was nicht mit der Wahrheit und Würde der liturgischen Feier vereinbar ist, bedarf der Korrektur. Dass es dabei nicht darum ge­hen kann, ein zwischenmenschliche Beziehungen zerstörendes Klima von Angst, Misstrauen, Verdächtigungen und Denunzierungen aufkommen zu lassen, liegt auf der Hand. Allerdings ist mein fester Wille, zur Ehre Gottes und zum Heil der Menschen die ge­nannten Korrekturen nicht nur anzumahnen, sondern sie auch durchzusetzen.

Ich darf Sie, meine lieben Mitbrüder, herzlich bitten, die römische Instruktion über die liturgische Feier "Redemptionis Sacramentum" offen, ehrlich und selbstkritisch zu studieren. Niemand soll gegängelt werden, aber die Wahrheit der Liturgie und das Recht der Gläubigen auf die authentische Feier derselben müssen sich durchsetzen können gegen Verfälschungen, Verkürzungen und die kirchliche Einheit zerstörende Eigenmächtigkeiten. Gehen Sie als Zelebranten mit Ihrem Gewissen zu Rate und haben Sie den Mut, gegebenenfalls zur authentischen Liturgie der Kirche zurückzukehren. Niemand, der guten Willens ist, wird Ihnen dies verübeln; eine große - oft aber schweigende - Mehrheit der Gläubigen wird Ihnen sehr dankbar sein.

Für die Wahrung der Einheit der Kirche durch die Feier ihrer au­thentischen Liturgie zu sorgen, das ist auch eine Aufgabe des christlichen Volkes, das geeint ist im gemeinsamen Priestertum der Getauften und Gefirmten. Wenn jemand aus dem heiligen Gottesvolk (nichts anderes heißt ja der Begriff "Laie"!) Sie wegen eines liturgischen Brauches in Ihrer Gemeinde ansprechen, vielleicht auch sogar kritisieren sollte, dann bitte ich Sie, diese Stimmen und die dahinter sich verbergenden Ängste und Nöte in einem lieben­den und wachen Herzen wahrzunehmen. Sicherlich müssen Sie unterscheiden zwischen Nörgelei und Rechthaberei einerseits und ei­ner echten Anfrage aus Sorge um die Kirche oder geistlicher Not heraus andererseits. Nehmen Sie aber bitte alle ernstzunehmenden Stimmen aus dem heiligen Gottesvolk auch ernst!

Sollte jemand sich an mich, seinen Bischof, wenden, so werde ich nicht anders verfahren. Dem Bischof obliegt die Sorge für die Ein­heit der Kirche; er hat damit auch über die Feier der wahrhaftigen, sachgerechten, authentischen und würdigen Liturgie der Kirche zu wachen. Ich werde mich dem nicht entziehen und das brüderliche Gespräch mit den betroffenen Mitbrüdern suchen und sie im gege­benen Fall um die erforderlichen Korrekturen bitten. Weitere Maßnahmen werden zu treffen sein, wenn sich ein Konfliktfall zwischen der authentischen gottesdienstlichen Feier und den Son­dermeinungen einzelner Mitbrüder oder in der kirchlichen Ver­kündigung stehender Mitarbeiter auftun sollte, denn die Wahrheit des Gottesdienstes hat als wichtigstes Tun der Kirche oberste Prio­rität.

Liebe Mitbrüder, lange und intensiv habe ich an diesem Brief ge­arbeitet. Ich selbst stehe - wie Sie alle - unter dem Anliegen dieser Instruktion "Redemptionis sacramentum". Sie will nichts weiter, als uns zu helfen, das zu erfüllen, was wir bei unserer Priesterwei­he versprochen haben: "Seid Ihr bereit, die Mysterien Christi, be­sonders die Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung, gemaß der kirchlichen Überlieferung zum Lobe Gottes und zum Heil seines Volkes in gläubiger Ehrfurcht zu feiern?" Wir haben damals geantwortet: "Ich bin bereit!" In dieser Bereitschaft nehmen Sie bitte meinen Brief an und richten Sie die Feier des Gottesdienstes weiterhin danach aus.´

Mit herzlichen Grüßen

Köln, am Fest des heiligen Thomas von Aquin am 28. Januar 2005

Ihr Erzbischof von Köln



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